Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

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  • Chris Lange
    Senior Member
    • 13.05.2005
    • 5371
    • Christian

    #196
    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

    Zitat von Shuttle ZXX Beitrag anzeigen
    Also nochmal um das klar zu stellen: ES IST ßFFENTLICHER GRUND (GEMEINDEBESITZ) ßBER DEM WIR DA FLIEGEN!!!

    ich vermute aber, da steckt was anderes dahinter als die "Lärmbelästigung"

    Gruß
    Klar steckt da was anderes dahinter. Der Bürgermeister ist neidisch auf euer schönes Hobby. Während Ihr in der Sonne braun werdet und einen Jugendtraum von ihm frönt, muss er mit anderen Wählern Bier trinken in der Kneipe, wird dick, bleich und seine Frau straft ihn mit Liebesentzug.

    Mal im Ernst, in aller schöner Regelmäßigkeit ist es doch lediglich Halbwissen/Unwissen. In Deutschland ist alles reglementiert und eingeschränkt was mit Leistungsabgabe zu tun hat. Egal ob du Mopped fahren möchtest, Speedboot oder nur ne Kettensäge benutzen möchtest. So ist es für den gemeinen Bürger (Bürgermeister) halt nicht nachvollziehbar, wie es für den E-Modellsport unter 5kg kein generelles Gebot gibt.

    Ich meine es ist ja auch eigentlich ein Knaller, die bösen Verbrenner, die kaum Leistung hatten werden nur noch auf zugelassenen eingetragenen Modellflugplätzen erlaubt und das meistens nur zu bestimmten Zeiten (da sie ja unzumutbar laut waren) und die vor Leistung strotzenden E-Helis sind in der Kategrie Kinderspielzeug und überall nutzbar. Sie werden von einer allgemeinen Haftpflicht versichert, brauchen keine teuren Spezialversicherungen und man kann sie frei erhältlich erwerben.

    Deutschland wo sind deine Gesetze.....das kann doch nicht sein. Sollte ich euch irgendwann mal frei fliegen sehen, mache ich auch Bilder von euch und euren Modellen
    Moin

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    • elmar
      elmar

      #197
      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

      Nee, ich war in RT hinterm SSV Stadion. Da hat übrigens ein Kollege (Modell, aber nicht Heli) einen Zippy 3S 8000mAh LiPo liegen lassen.

      Die fragliche Wiese habe ich bisher nur bei Treffen benutzt. Wenn ich alleine fliege, gibt es näherliegende Plätze. Allerdings hätte der BM den Voodoo bei meinem Flugstil in 200m Entfernung auch nicht mehr gehört. Vermutlich hätte er, oder der eigentliche Rädelsführer im Hintergrund, sich trotzdem gestört gefühlt.

      Kommentar

      • elmar
        elmar

        #198
        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

        Zitat von Chris Lange Beitrag anzeigen
        Deutschland wo sind deine Gesetze.....das kann doch nicht sein. Sollte ich euch irgendwann mal frei fliegen sehen, mache ich auch Bilder von euch und euren Modellen
        Du brauchst Dir keine Mühe machen, die Bilder gibt's schon. Mittels einer Suchmaschine sind die leicht zu finden - mein alter KDS 600 ist da auch verewigt.

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        • BugBear
          BugBear

          #199
          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

          Hallo,

          ihr bringt ja alles vollkommen Durcheinander!
          Es kann euch nicht verboten werden das ihr über eine Wiese fliegt. Es sei denn die Wiese gehört zu einem "Sperrbezirk"gleich welcher Art. Ihr dürft auch nicht "dicht" über Menschen und Tiere fliegen. Ihr braucht doch bloß die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer von dem ihr aus startet und landet mehr nicht! Ihr meint da "öffentlich" braucht ihr das nicht. Liefert doch bitte mal Beweise dafür das das Starten und Landen auf öffentlichen Strassen und Feldwegen erlaubt ist. Und bitte nicht das was Forenmitglieder hier schreiben. Und wenn in der Widmung "Freizeitsport" steht das mit Modellflug gleichzusetzen halte ich für sehr gewagt.
          Ich bin es nicht der hier Probleme bei der Ausübung seines Hobbys hat sondern ihr!

          Gruß Volker

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          • elmar
            elmar

            #200
            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

            Freizeitsport wäre perfekt. Dann sitze ich mit den Kids die Drachen steigen lassen, den Rollerbladefahrern, den Fussgängern, den Joggern, denen die auf der Wiese liegen und XXX machen, Den Fahrradfahrern, den Modellautofaherern, etc. mit im Boot. Entweder ist dann diese ganze Freizeitnutzung verboten oder eben nicht. Keiner kann mir erzählen, dass die genannten immer schön brav ein Gesuch stellen, bevor sie auf den öffentlichen Flächen ihrem Hobby nachgehen. Sie machen es ja nicht mal auf meinem Privatgrund!

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            • rc2013
              Member
              • 14.01.2013
              • 869
              • Thomas
              • outdoor

              #201
              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

              Luftverkehrsrecht:
              2.
              Wesentlich für die Freiheit der Nutzung des Luftraums durch Flugmodelle ist die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreiem und erlaubnispflichtigem Modellflugbetrieb. Aus § 16 Abs. 1 LuftVO ergeben sich die Merkmale, bei denen vor Aufnahme des Modellflugbetriebs eine gesonderte Erlaubnis (die sogenannte Aufstiegserlaubnis) erforderlich wird. Danach wird eine solche Aufstiegserlaubnis dann erforderlich:
              - bei einem Betrieb von Flugmodellen mit mehr als 5 kg Gesamtmasse
              .....

              Also benötige ich vor Aufnahem des Modellflugbetriebes keine gesonderte Erlaubnis.
              Deine Start- und Landeerlaubnis gibt es schlichtweg nicht, das ist die Aufnahme des Modellflugbetriebes.

              Das betreten von öffentlichen Wegen etc. brauchen wir jetzt wohl nicht auch noch diskutieren.

              Aber eigentlich es ist sinnlos zu antworten, Du möchtest alle im Verein organisiert wissen, stromlinienförmig und Vorstandsgläubig. Wenn dann noch einer den Flugleiter gibt und auch das ein- und ausatmen gesetzlich geregelt, dann ist die Welt perfekt.

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              • heli-commander
                Senior Member
                • 11.08.2011
                • 1202
                • Werner
                • MFV Rossert & Cape Coral R/Sea Hawks & Charlotte Radio Control Society

                #202
                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                Liefert doch bitte mal Beweise dafür das das Starten und Landen auf öffentlichen Strassen und Feldwegen erlaubt ist.
                Ich glaube das nachfolgende sollte doch mehr als deutlich sein, dass das erlaubt ist, zumindes in Südbayern. Das wird es wohl für alle Landesteile irgend wo geben.

                Luftamt Südbayern
                Erlaubnisse für Modellflug

                Begriff:

                Unter Flugmodellen versteht man unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung - LuftVZO).

                Antrag und Genehmigung:

                Für die Frage, ob eine persönliche oder geländebezogene Erlaubnis erforderlich ist, sind die folgenden voneinander unabhängigen Kriterien maßgeblich (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 der Luftverkehrsordnung - LuftVO).

                Gewicht:

                [SIZE="5"]Flugmodelle bis zu 5 kg Gesamtmasse: Der Steuerer benötigt keine Erlaubnis.
                Anforderungen:[/SIZE]


                Der Modellflugbetrieb darf nicht zu Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie den angemessenen Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Der Schallpegel von Flugmodellen ist begrenzt. Maßgeblich hierfür sind die "Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO" vom 25.02.2008 (NfL I-76/08).

                In allen auftretenden Fragen beraten wir Sie gerne.
                Und da die Jungs wohl keinen gefärdet haben, ist das also auch in Ordnung.

                Gruß,
                Werner
                GruÃ?,
                Werner
                2x TDFun, TDSF, Logo 400SE und 500(SE)

                Kommentar

                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22636
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #203
                  AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                  Mann geht mir das zusehends auffen Senkel, dass hier munter alle Begrifflichkeiten bunt durcheinander gewürfelt werden ...

                  1. "Erlaubnisfreier Modellflug" hat bestimmte Restriktionen. Sind sie erfüllt kannste fliegen ohne Aufstiegserlaubnis; sind sie nicht erfüllt kannste eine Aufstiegserlaubnis beantragen. Dummerweise gehört dazu seit einiger Zeit auch die Erlaubnis/Genehmigung ein Grundstück (Grund und Boden, Immobilie) betreten zu dürfen.
                  2. Die Erlaubnis/Genehmigung ein Grundstück (Grund und Boden, Immobilie) betreten/nutzen zu dürfen und die Erlaubnis/Genehmigung dort zB mit dem Auto hinzufahren, hat nix absolut garnix mit "Erlaubnisfreier Modellflug" zu tun. Wenn du die Immobilie nicht nutzen darfst oder nicht erreichen kannst haste Pech.
                  Zu diesen "Immobilien" gehören auch Straßen und Wege, die für eine bestimmte Nutzung gewidment sind. Wenn darauf kein Modellflug erlaubt ist, wie zB in Gemeinden NRWs dann ist es nunmal so. Du kannst auch auf einem Feldweg kein Zelt aufbauen und einen Monstergrill aufstellen, denn dafür sind die Wege nicht gewidmet.

                  Also auch hier gilt der einfache Merksatz:
                  Das Fliegen reglet das Luftrecht.
                  Wo ich stehe und Starte und Lande regelt die öffentliche Ordnung (Gemeindeordnung).


                  Also haben Shuttle & Co nur einige Sachen (aus Unwissenheit oder Unbekümmertheit) nicht beachtet und dadurch ist deren Problem mMn nicht mehr lösbar eskaliert.
                  Zuletzt geändert von JMalberg; 28.07.2013, 12:25.
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                  Kommentar

                  • Shuttle ZXX
                    Shuttle ZXX

                    #204
                    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                    Interesant finde ich übrigens auch §74 (4) LuftVZO

                    (4) Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte* teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden können, bedürfen nicht der Genehmigung.

                    LuftVZO - Einzelnorm
                    * darunter verstehe ICH Segelflieger mann-/nichtmanntragend.


                    Also wenn ich sage unser Treffen dort ist eine "Luftfahrtveranstaltung", brauche ich auch keine Genehmigung.
                    Ausser zum Befahren des Weges natürlich.

                    Kommentar

                    • elmar
                      elmar

                      #205
                      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                      @JMalberg:
                      Das habe ich schon verstanden. Aber wenn die Sache so einfach ist, warum bringt hier keiner - auch der BM nicht - einfach einenVerweis auf die entsprechende Verordnung in der klipp und klar sowas steht: "§XY Abs Z -Das betreiben von ferngelenkten Modellen ist auf öffentlichem Grund in der Gemeinde XY / in Baden-Württemberg nicht erlaubt"?!

                      Muss man der ßberanwalt sein um diesen Parapgraphen zu finden oder warum konnte den Link auf das Gesetz / diese Verordnung in den vergangenen 200 Post nicht einfach jemand hinschreiben? Warum konnte der BM das nicht einfach in sein Schreiben packen, wenn der Fall so Klasklar ist? Immerhin wussten ein paar leute ganz genau, dass es verboten ist. Der BM wusste das offenbar auch ganz genau und die Bürokraten, mit denen ich bisher zu tun hatte (FA, Landratsamt, Ordnungsamt) lassen einen normalerweise nie im unklaren, wenn die Rechtslage klar ist. Ist ein Hinweis auf die Stelle wo man das nachlesen kann zu viel verlangt?

                      Egal, als Nicht-Jurist sehe ich mich nicht imstande ein Regelwerk zu befolgen, dass A) nicht auffindbar/geheim ist und B) jeglichem Gesunden Menschenverstand widerspricht (Rollerblade erlaubt, Modelle nicht?!). Also gehe ich weiter fliegen. Ob schwarz oder weiss geht mir dann am Allerwertesten vorbei.

                      Kommentar

                      • Jens50
                        Jens50

                        #206
                        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                        Zitat von Shuttle ZXX Beitrag anzeigen
                        Also wenn ich sage unser Treffen dort ist eine "Luftfahrtveranstaltung", brauche ich auch keine Genehmigung.
                        Ausser zum Befahren des Weges natürlich.
                        Das hat aber nix mit der Nutzungserlaubnis durch den Eigentümer (Pächter) zu tun

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                        • crazyvolle
                          Senior Member
                          • 17.05.2004
                          • 1546
                          • Volker
                          • Dettingen Erms

                          #207
                          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                          Hallo zusammen,

                          so wie elmar schreibt sehe ich das auch. Wo ist der Unterschied zwischen uns und den anderen genannten Freizeitgruppen?
                          Natürlich werden wir nicht in der Lage sein rechtlich darzulegen das wir ein Recht haben von öffentlichen Wegen zu starten und zu landen.
                          Aber genauso schwierig ist es doch das Gegenteil darzulegen.

                          An unsere zwei Kritiker hier.
                          Wo bitte schön, steht, das genau Wir uns mit unserer Freizeitaktivität nicht auf dem Feldweg aufhalten dürfen. Währen andere Freizeitgestalter die elmar ja schon genannt hatte sich dort frei entfalten können?
                          Das ist doch eigentlich des Pudels Kern.
                          Das würde für mich bedeuten, das der BM eigentlich je nach eigenen Neigungen und Interessen solche Verbote aussprechen kann.

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                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22636
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #208
                            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                            @elmar, crazyvolle, ...: Eben das ist der Haken, wo ihr euer Anliegen hättet aufhängen können: "Welche Verordnung verbietet explizit die Nutzung von diesem speziellen Feldweg zum Modellflug?".
                            Nur eben BEVOR ihr dort ständig fliegt. Umgekehrt kann der BM dies nur auf einer solchen Verordnung verbieten lassen. Davon unabhängig ist wieder die Durchfahrterlaubis zu dem Platz, die kann bei der Ortspolizeibehörde beantragt werden (gegen meist geringe Gebühr). Darauf hat aber sicher der BM schon Einfluss ausgeübt.
                            Ich sehe eure Situation jetzt ziemlich verfahren und glaube, dass der BM und Konsorten da keine beiderseitige annehmbare Lösung anbieten werden.

                            Zitat von crazyvolle Beitrag anzeigen
                            Wo bitte schön, steht, das genau Wir uns mit unserer Freizeitaktivität nicht auf dem Feldweg aufhalten dürfen.
                            Das habe andere und ich doch jetzt schon oft genug geschrieben.
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • crazyvolle
                              Senior Member
                              • 17.05.2004
                              • 1546
                              • Volker
                              • Dettingen Erms

                              #209
                              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                              Da das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen ist,
                              habe ich trotzdem mal dem BM eine email geschickt.
                              Eventuell kann dieser ja etwas Licht ins Dunkel bringen.
                              Habe soeben volgende email losgetreten.

                              Hallo Herr ******,
                              Ihr Schreiben zu dem geführten Gespräch am So., den 21 Jul. habe ich erhalten.
                              Bedanke mich schon mal recht herzlich für die Kontaktaufnahme und dem Hinweis auf den
                              Modellflugverein in **********. Wir überlegen gerade eine Anfrage um dort als Gastflieger
                              zu fliegen.
                              Da ich mich aktuell an einer Forumdiskusion bezüglich des fliegens von öffentlichen Wegen oder Geländen beteilige,
                              hätte ich eine Frage zu einer von Ihnen getätigten Aussage in Ihrem Schreiben.
                              Zitat:
                              Im Hinblick auf Ihre Aussage, dass Sie ein Recht hätten, auf öffentlichen Feldwegen starten und landen zu dürfen,
                              haben wir recherschiert, haben jedoch festgestellt, dass weder die Straßenverkehrsordnung noch sonstige öffentlich
                              rechtliche Vorschriften vorhanden sind, die diesen Anspruch unterlegen.
                              So weit ich weiß, dürfen öffentlich Wege/Feldwege zur Freizeitgestaltung genutzt werden.
                              Mögliche Freizeitgruppen sind aus meiner Sicht z.B. Fahrradfahrer, Spaziergänger, Fahrer mit Rollerblades usw.
                              Mich würde jetzt intessieren welches Gesetz oder VO uns von diesen Freizeitgruppen unterscheidet und uns die Nutzung eines
                              Feldweges verbietet.
                              Diese Frage stellt sich mir nun, da wir uns mit den Modellen selbst im gesetzlichen Rahmen befinden.
                              Könnten Sie mir hierzu das Ergebniss Ihrer bereits geführten Recherche mitteilen?
                              Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon mal im Voraus recht herzlich.
                              MfG


                              Schauen wir mal was als Antwort kommt

                              Kommentar

                              • Shuttle ZXX
                                Shuttle ZXX

                                #210
                                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                                Da bin ich jetzt auch mal gespannt

                                Kommentar

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