
Denn leider sind Wiesen und Felder zunächst einmal nicht für den Modellbau bestimmt, auch wenn wir uns das alle so sehr wünschen

! Der Begriff "bauliche Anlage" wird im Bauordnungsrecht anders definiert als im Bauplanungsrecht... und das teilweise je nach Bundesland wieder unterschiedlich. Ergo: es kann sehr wohl angehen, dass Du, obwohl Du im klassischen Sinne nichts baust, dennoch eine Baugenehmigung brauchst. In Schleswig-Holstein z.B. ist sogar ein formeller Bauantrag erforderlich, wenn ein Gastronom im Aussenbereich ein paar nicht ortsgebundene Tische und Stühle aufstellen will - jaja, deutsche Bürokratie ist halt nicht einfach (zu verstehen)
!





. Solange ihr die Fläche nicht einebnet und ne Flughütte hinstellt, seh ich da kein Problem.
? Dürfte nicht so teuer werden... Die Fläche, die Ihr nur überfliegt, kann ja normal weitergenutzt werden. Bei einem Absturz ist vielleicht besser, das Gras ist nicht so kurz
.Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.

Kommentar