Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

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  • goemichel
    Senior Member
    • 11.01.2012
    • 4180
    • Michael
    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

    #256
    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

    Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
    Die meisten Feld- und Wirtschaftswege sind dem "Gemeingebrauch" gewidmet. Alles was nicht Gemeingebrauch ist, ist automatisch eine Sondernutzung.
    Oh bitte - keine Begriffe durcheinanderwerfen.
    Widmung ist ein förmlicher Akt, mit der die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
    Gemeingebrauch ist der Gebrauch einer öffentlichen Straßen für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften.

    Ob und wie/wofür ein Feldweg gewidmet ist (wenn überhaupt!), ergibt sich allein aus der Widmungsverfügung.
    Noch was anderes sind verkehrsrechtliche Beschränkungen (zB Einfahrt verboten - landwirtschaftlicher Verkehr frei).

    @Ulli600: deine Meinung ist falsch, denn § 905 BGB wird insoweit von § 1 LuftVG eingeschränkt.
    Außerdem gehts hier im Wesentlichen um das Starten/Landen und das "Hinfahren".
    GruÃ? Michael
    [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

    Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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    • Gast
      Gast

      #257
      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

      Hallo,

      ich will gerne mal hierauf verweisen: Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL - RC-Heli Community
      Ab Beitrag #10 geht es um die Thematik "Flächen zum Fliegen".

      Mehr wird hier keiner dazu beitragen können - letztendlich ist es immer im Einzelfall zu klären.

      Untersagt die Gemeinde zukünftig (falls bislang noch nicht festgeschrieben) die Nutzung für Modellflug - dann ist es wohl vorbei. Der BM ist hier sicherlich besser vernetzt. Außerdem hat er Alternativen zum Fliegen (auch wenn das verständlicherweise nicht euer Wohlgefallen findet) aufgezeigt. Ich sehe da keinen Weg mit dem Gesetzbuch sondern nur das persönliche (und sachliche!) Gespräch. Vorallem um auch mal um die Hintergründe erkennen zu können. Denn ohne diese zu kennen gibt es auch keine Möglichkeit dagegen zu argumentieren.

      Kommentar

      • goemichel
        Senior Member
        • 11.01.2012
        • 4180
        • Michael
        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

        #258
        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

        Zitat von SKYfreak Beitrag anzeigen
        Mehr wird hier keiner dazu beitragen können
        Leider hat Justus die hier relevanten Punkte gar nicht bearbeitet...
        GruÃ? Michael
        [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

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        • Ulli600
          Senior Member
          • 02.07.2012
          • 4223
          • Ulrich
          • Hamburg

          #259
          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
          O
          @Ulli600: deine Meinung ist falsch, denn § 905 BGB wird insoweit von § 1 LuftVG eingeschränkt.
          Außerdem gehts hier im Wesentlichen um das Starten/Landen und das "Hinfahren".
          Dort steht doch auch, dass man eben NICHT über ein fremdes Grundstück fliegen darf. Die Luftfahrtrechtliche Erlaubnis bis 5 Kg gilt nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Eigentümers.
          Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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          • andre77
            Senior Member
            • 30.01.2012
            • 3435
            • Andre
            • Taunus +

            #260
            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

            Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
            Dort steht doch auch, dass man eben NICHT über ein fremdes Grundstück fliegen darf. Die Luftfahrtrechtliche Erlaubnis bis 5 Kg gilt nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Eigentümers.
            Hi,
            wo steht das, hab ich bisher so nicht gesehen, lass mich aber gerne aufklären!

            Zum Thema Starten und Landen (Hinfahren ist was anderes, da ist eindeutig StVO):
            Was ist wenn ein Kind eine Quietsche-Ente hinter sich her zieht?
            Was ist wenn kein Junge sein Modell-Auto über den Feldweg fahren lässt?
            Wo ist dann der Unterschied wenn ich den Heli hinstelle und abhebe, ums fliegen gehts ja eigentlich nicht weil das ist LuftVG...

            Und eine Bitte, bitte beschimpft mich nicht als ignorant, ich finde es eher ignorant die ganze Zeit die Bitte um eindeutige Gesetztestexte zu ignorieren und mit halbgaren Hinweisen und Aussagen wie 'Ist doch selbstverständlich' zu kontern.

            Viele Grüsse
            Andre



            Viele Grüsse

            Andre
            If you can't explain it simply, you don't understand it well enough

            Kommentar

            • Shuttle ZXX
              Shuttle ZXX

              #261
              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

              Danke lieber mod.

              Aber warum zensierst du meine Beiträge und lasst die von quax stehen?
              Aus Versehen.
              Nachgeholt.
              Kurt

              Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
              Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 01.08.2013, 15:31.

              Kommentar

              • Ulli600
                Senior Member
                • 02.07.2012
                • 4223
                • Ulrich
                • Hamburg

                #262
                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                Zitat von andre77 Beitrag anzeigen
                Hi,
                wo steht das, hab ich bisher so nicht gesehen, lass mich aber gerne aufklären!

                Und eine Bitte, bitte beschimpft mich nicht als ignorant, ich finde es eher ignorant die ganze Zeit die Bitte um eindeutige Gesetztestexte zu ignorieren und mit halbgaren Hinweisen und Aussagen wie 'Ist doch selbstverständlich' zu kontern.

                Viele Grüsse
                Andre
                So weit wie ich das hier erkennen kann, werden das LuftVG und andere Gesetzte immer wieder durcheinander gebracht. Das ergibt eine problemorientierte und keine lösungsorientierte Diskussion.

                Das LuftVG gilt natürlich nur dort, wo ich auch fliegen darf. Wo ich nicht fliegen darf, kann das LuftVG es mir auch nicht erlauben!

                Wenn der Grundstückseigentümer es mir erlaubt und nach dem LuftVG nichts dagegen spricht, bin ich Anlieger und darf dort auch hinfahren.

                Bin ich zu doof oder wo ist das Problem*
                Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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                • goemichel
                  Senior Member
                  • 11.01.2012
                  • 4180
                  • Michael
                  • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                  #263
                  AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                  Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                  Die Luftfahrtrechtliche Erlaubnis bis 5 Kg gilt nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Eigentümers.
                  Nein. § 25 LuftVG ist auf Modellflug nicht anwendbar (BVerwG, Urteil vom 10.05.1985, Aktenzeichen: 4 C 69/82).
                  Zitat von andre77 Beitrag anzeigen
                  Was ist wenn ein Kind eine Quietsche-Ente hinter sich her zieht?
                  Was ist wenn kein Junge sein Modell-Auto über den Feldweg fahren lässt?
                  Wo ist dann der Unterschied wenn ich den Heli hinstelle und abhebe, ums fliegen gehts ja eigentlich nicht weil das ist LuftVG...
                  Quietsche-Entchen ist erlaubt, wenn Kind spazieren geht (Fußgängerverkehr im Sinne von § 25 StVO).
                  Modellauto ist nicht erlaubt (Spiel im Sinne von § 31 StVO nur dort, wo entsprechendes Zusatzschild).
                  Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                  Bin ich zu doof oder wo ist das Problem*
                  Das Problem ist, dass das LuftVG für uns Modellflieger eben nur das Fliegen regelt. Alles andere nicht.

                  Und was das "Hinfahren" betrifft: wenn auf dem Feldweg nur Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr erlaubt ist, darfst du als Modellflieger eben nicht hinfahren. Auch wenn du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers zur Benutzung der Wiese hast. Du musst dann vom nächsten (zugelassenen) Parkplatz aus laufen.
                  Zuletzt geändert von goemichel; 01.08.2013, 15:36.
                  GruÃ? Michael
                  [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                  Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                  Kommentar

                  • andre77
                    Senior Member
                    • 30.01.2012
                    • 3435
                    • Andre
                    • Taunus +

                    #264
                    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                    Hi,

                    Das LuftVG gilt natürlich nur dort, wo ich auch fliegen darf. Wo ich nicht fliegen darf, kann das LuftVG es mir auch nicht erlauben!
                    Ach und wer verbietet das fliegen (nicht das starten) wenn nicht das LuftVG?

                    Ich hab hier das Gefühl das einige Leute Halbwissen haben und ziemlich genervt reagieren, lasst uns doch bitte mal wirklich sachlich an die Sache ran gehen.

                    Kären wir erstmal wieviel 'Zustände' es gibt und wer dafür zuständig ist, Meiner Meinung nach 3

                    A) Zufahrt: Das ist StVO und sollte bitte NICHT hier weiter diskutiert werden.
                    B) Starten und Landen: Dazu benötige ich einen Platz auf der Erde (starten aus der Hand ist nicht empfehlenswert).
                    Welches Gesetzt greift hier und warum, BITTE KEINE Aussagen wie 'ich denke, oder meine Meinung nach', Butter bei die Fische den Text und ein Link oder nichts dazu sagen!
                    C) Das fliegen: Der Heli ist in der Luft. IMHO Ist hier NUR das LuftVG zuständig (siehe auch die Abhandlung von Justus)! Wenn jemand anderer Meinung ist, wie oben NUR belegbar!

                    Wenn es noch einen RELEVANTEN Zustand gibt den ich vergessen habe bitte ergänzen.

                    Viele Grüsse
                    Andre
                    If you can't explain it simply, you don't understand it well enough

                    Kommentar

                    • fireball
                      Senior Member
                      • 07.04.2009
                      • 2554
                      • Marcus
                      • wohnen: Viernheim fliegen: MFC Gernsheim

                      #265
                      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                      D) Gecrashed und Bergung nötig.
                      Greets,
                      Marcus

                      Kommentar

                      • goemichel
                        Senior Member
                        • 11.01.2012
                        • 4180
                        • Michael
                        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                        #266
                        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                        Zitat von andre77 Beitrag anzeigen
                        b) starten und landen: Dazu benötige ich einen platz auf der erde (starten aus der hand ist nicht empfehlenswert).
                        Welches gesetzt greift hier und warum,
                        § 903 BGB
                        Zitat von fireball Beitrag anzeigen
                        d) gecrashed und bergung nötig.
                        § 904 BGB


                        [SIZE="1"]Edit: scheiss Forensoftware, macht immer Kleinschreibung beim BeGeBe Edit: korrigiert. Kurt [/SIZE]

                        Axo, warum: weil das Starten und Landen für Modelle nirgends geregelt ist und deshalb auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückgegriffen werden muss.
                        Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 01.08.2013, 16:35.
                        GruÃ? Michael
                        [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                        Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                        Kommentar

                        • CaptainBalu
                          Senior Member
                          • 12.05.2011
                          • 5233
                          • Bernd
                          • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                          #267
                          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                          Das Problem ist, dass das LuftVG für uns Modellflieger eben nur das Fliegen regelt. Alles andere nicht.
                          Wenn ich das Dilemma zusammengefasst und ganz simpel formuliert sehe heisst das doch: ich darf fast überall fliegen... aber längst nicht überall starten !

                          Kommentar

                          • elmar
                            elmar

                            #268
                            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                            Um das Quietsche-Entchen nochmal zu bemühen: Mit der Argumentation, dass ich eigentlich spazieren gehe - was ich ja sowieso mache, sobald ich nicht mehr hineinfahre(n darf) - spricht auch nichts dagegen, beim Spaziergang irgendwo anzuhalten, den Heli hinzustellen und zu starten?! Ein anderes übliches Beispiel wären Drachen/Kites. Dort werden die Wege auch teilweise benutzt um den Drachen hochzuziehen - ist das nun spazieren gehen oder nicht?

                            Im äussersten Ernstfall muss man den Heli eben aus der Hand starten. OK, mit dem 700er keine echte Option, aber mit dem Impellerjet sollte das funktionieren.

                            Kommentar

                            • Quax2012
                              Quax2012

                              #269
                              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                              Sachliche Ebene... ok, da bin ich schon lange dafür.
                              Wenn's nicht wieder ausartet.

                              Probieren wir's noch mal.

                              Also:
                              Wie schon geschrieben:
                              Der Knackpunkt ist das Starten/Landen sowie die Zufahrt.

                              Zum Starten/Landen:
                              Besitzt man das Einverständnis eines Grundstückseigentümers eigentlich kein Problem, soweit ich das sehe.

                              Knackpunkt in diesem Fall: Eigentümer ist die Gemeinde und deren Stellvertreter der Bürgermeister. Dieser will aber leider nicht. Rein rechtlich gesehen ist die Situation ziemlich nebulös, wer jetzt eher im Recht ist. Aber selbst, wenn Ihr Recht HABT, wird es sehr schwer, das gegenüber der Gemeinde durchzusetzen.

                              Ob Sachen, wie Drachen,Kites,Quietscheentchen oder RC-Autos dort erlaubt sind? Vieles davon ist auch grenzwertig, aber das bringt Euch erstmal nichts, solange Ihr nicht die Absicht hegt, denen jetzt allen an den Karren zu fahren, weil Euch der Bürgermeister in die Suppe spuckt. Ist aber auch nicht wirklich eine Lösung.

                              Jetzt gibt es eigentlich vier Möglichkeiten (Die Möglichkeit des "aus-der-Hand-startens" lasse ich jetzt mal weg - ihr habt doch große Helis, oder?):

                              1) Die harte Linie: Sich einen Anwalt nehmen und sein Recht durchsetzen
                              - Fragwürdiger Ausgang, dauert lange und kostet viel. Recht haben ist nicht immer Recht bekommen. Selbst, wenn Ihr Recht bekommen solltet: Dann ändern die halt Ihre Satzungen und Ihr guckt erst in die Röhre. Und dann brauchen die nicht mal ein Schild dort aufstellen...

                              2) Versuchen, sich mit dem Bürgermeister auf einen Kompromiss zu einigen
                              - Nachteil: Man muß Alternativen prüfen und auch selbst bereit sein, Abstriche hin zu nehmen und sich kompromißbereit zeigen. Das mit dem "Spazieren gehen und dabei den Heli Starten" könnt Ihr ja mal dem Bürgermeister vorschlagen, aber ob er sich darauf einläßt, wage ich etwas zu bezweifeln.

                              3) Sich eine bessere Alternative als Startplatz suchen
                              - Man muß mal mit den anliegenden Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen. Evtl. findet sich ja auch ein Platz, wo man nicht unbedingt mit dem Auto einen gesperrten Weg befahren müßte...

                              4) Auf das ganze pfeifen und schwarz fliegen...
                              Aber dazu schreib ich nix mehr.


                              Punkt zwei und drei hab ich ja schon mal vorgeschlagen, aber stößt auf wenig Gegenliebe .

                              Für den Punkt eins bzw. als Grundlage für den Punkt zwei wäre zum derzeitigen Zeitpunkt ein Telefonat mit dem DMFV vielleicht hilfreich, um die rechtliche Situation abzuklären (Der Kontakt mit dem DMFV wurde übrigens auch schon auf Seite eins bereits vorgeschlagen)...

                              Zur Zufahrt
                              (soll zwar hier nicht behandelt werden, aber nur zur Ergänzung):
                              Das Problem wäre evtl. mit Punkt 3 auch erledigt...
                              Zuletzt geändert von Gast; 01.08.2013, 17:05.

                              Kommentar

                              • Shuttle ZXX
                                Shuttle ZXX

                                #270
                                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                                Also zur zufahrt braucht hier keiner mehr was schreiben, haben wir ja alle in der fs gelernt, was bei einem solchen schild sache ist. Das war auch NIE die frage.
                                Einfach NUR das starten/landen vom feldweg aus.
                                Für das überfliegen eines Grundstücks braucht man keine erlaubnis des Eigentümers. Für die bergung eines abgestürzten modells muss er Zugang gewähren auf dem kürzesten weg oder das modell selbst raustragen. Auch wenns ihm nicht passt. Andernfalls kann man die sache einklagen, denn behalten darf er es nicht.

                                Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

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