Es geht dem Herrn Bürgermeister nicht ums Luftrecht, sondern er möchte euch (crazyvoll, shuttle ZXX) eine Ordnungswidrigkeit wegen der (unerlaubten) Benutzung des Feldweges (für was auch immer) aufs Auge drücken. Das ist 'ne ganz andere Sache.
Bugbear (afair) hats schon häufiger geschrieben: Starten und Landen auf öffentlichen Straßen und Wegen ist nicht erlaubt, denn das was ihr tut / wir tun, gehört nicht zum "Straßenverkehr".
Ob daraus eine Ordnungswidrigkeit wird? Könnte sein...
@Kurt mit den zwei linken Händen: der BM hat crazyvolle darauf aufmerksam gemacht, dass sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.
Wenn er jetzt trotzdem dorthin geht und fliegt (startet/landet), handelt er vorsätzlich (im strafrechtlichen/ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sinn). Dann würde eine etwa festzusetzende Geldbuße tatsächlich höher ausfallen als wenn er es nicht gewusst hätte (fahrlässig gehandelt hätte).
Er hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob eine OWi vorliegt und wie hoch die Geldbuße sein wird/kann.



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