Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

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  • Shuttle ZXX
    Shuttle ZXX

    #241
    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

    Mal an alle: [Rest edit by Mod, muss ja nicht sein]

    Es ist durchaus ein ernstes Thema, das uns früher oder später ALLE betreffen kann, auch wenn ihr NOCH auf eurer Wildwiese ungestört fliegt (mit Erlaubnis, Zufahrtsgenehmigung etc.), das kann sich schnell ändern.
    Erlaubnis und Zufahrtsgenehmigung sind schneller entzogen als man Heli sagen kann (selbst schon erlebt).
    Wenn entsprechende Personen einfluss nehmen zieht man schnell den kürzeren, alles kein Problem.
    Also bleibt beim Thema und BITTE WENN IHR ETWAS SINNVOLLES BEIZUTRAGEN HABT auch den entsprechenden PARAGRAPHEN nennen.
    Ein "ist doch logo" oder "bei mir geht das problemlos" oder "muss man halt hier und da hin" hält nix aus.

    Ich hab selbst die letzten Tage damit zugebracht paragraphen zu suchen die das verbieten. Es gibt sie nicht! Zumindest verstecken sie sich gut

    Also DANKE an die [Edit by Mod. Das nächste Mal gibts Punkte! fürs Zurückhalten.

    [Edit by Mod]
    Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 01.08.2013, 13:03.

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    • Quax2012
      Quax2012

      #242
      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

      Zitat von Shuttle ZXX Beitrag anzeigen
      Es ist durchaus ein ernstes Thema, das uns früher oder später ALLE betreffen kann, auch wenn ihr NOCH auf eurer Wildwiese ungestört fliegt (mit Erlaubnis, Zufahrtsgenehmigung etc.), das kann sich schnell ändern.
      Es geht ja GERADE nicht um das Fliegen (inkl. Starten und Landen) auf ner Wildwiese mit Erlaubnis und Zufahrtsgenehmigung, sondern auf einem Feldweg ohne das Ganze.

      Und die Vorschläge hier (die "lässigen Sprüche") waren durchaus konstruktiv, wie man das Problem in diesem konkreten Fall angehen könnte, um zu einer Lösung zu kommen. Selbst das mit den Rechtschreibfehlern (die in offiziellen mails nun mal einen schlechten Eindruck machen). Auf jeden Fall waren die Vorschläge weitaus konstruktiver als in seiner Ecke zu sitzen, zu schmollen und zu sagen: "Ich hab DOCH Recht!" oder "Dann fliege ich halt schwarz!". Mit diesem Verhalten erreicht Ihr gar nix. Und das hat erst in zweiter Linie was mit Paragrafen zu tun.

      Mich wunderts immer weniger, welch negatives Image Helipiloten (leider) oftmals haben...
      Aber - wie gesagt - manche Leute wollen nicht kapieren.

      Und jetzt halte ich Dummschwätzer mich an Deinen Ratschlag und halte meine Fresse.

      Viel Spaß weiterhin.
      Zuletzt geändert von Gast; 01.08.2013, 11:01.

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      • Heliuwe
        Member
        • 06.10.2005
        • 237
        • Uwe
        • Modellfluggruppe Bremgarten

        #243
        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

        Hi,

        mal drüber nachgedacht, dass dies ein öffentliches Forum ist und auch Entscheidungsträger die sich in Behörden und ßmtern befinden, dies lesen können?

        Da sind sicher auch ein paar vom DMFV dabei.........

        Grausig was hier zum Teil gepostet wird.

        Uwe.

        Ich bin jetzt g'rad am Putzen von OT-Einträgen. Diesen hier lasse ich aber stehen, weil er IMHO sehr wichtig ist.
        Kurt
        Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 01.08.2013, 12:51.

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        • glange
          Senior Member
          • 01.10.2011
          • 3180
          • Gerolf
          • Bremer Umland

          #244
          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

          Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
          Ok, dann geh halt auf die Bundesstraße oder eine vielbefahrene Kreisstraße
          Nee, wird ja auch abgefragt und ist bekannt
          Hier mal zum Auffrischen: http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/
          Hier lernt man eine Menge über Nutzung und Recht, nicht nur für das Autofahren.

          Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
          Manche Leute sind sowas von begriffsstutzig - oder sie wollen nicht kapieren.
          Na na, nun sei man nicht zu streng mit Dir.
          Die Grundlagen für den Strassenverkehr lernt man schnell wieder, wenn's vergessen wurde
          Zuletzt geändert von glange; 01.08.2013, 11:43.
          Beste Grü�e Gerolf
          Mein Equipment auf * helimanie.de *

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          • Shuttle ZXX
            Shuttle ZXX

            #245
            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

            Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
            Es geht ja GERADE nicht um das Fliegen (inkl. Starten und Landen) auf ner Wildwiese mit Erlaubnis und Zufahrtsgenehmigung, sondern auf einem Feldweg ohne das Ganze.
            Ja eben! Aber auch das Fliegen auf der Wiese MIT ERLAUBNIS kann ein schnelles Ende haben --> selbst erlebt

            Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
            Und die Vorschläge hier (die "lässigen Sprüche") waren durchaus konstruktiv
            Zitat von Squenz Beitrag anzeigen
            Ihr würdet ja auch nicht fragen wo in der StVO das Campieren auf der Autobahn gergelt ist...

            Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
            Wenn's mit dem Feldweg nicht klappt, könnt Ihr es ja mal auf ner Autobahn probieren.
            Da steht ja auch kein Schild ...
            Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
            Ok, dann geh halt auf die Bundesstraße oder eine vielbefahrene Kreisstraße .
            Manche Leute sind sowas von begriffsstutzig - oder sie wollen nicht kapieren.
            Das ist bei DIR also konstruktiv* Soso...

            Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
            Mich wunderts immer weniger, welch negatives Image Helipiloten (leider) oftmals haben...
            ist ja nicht so, dass wir dem BM die Mülltonne vor's Haus schütten oder sonst ne Sauerei anfangen...
            Kann man hier denn keine ernste Frage mehr stellen ohne gleich eine aufs Dach zu bekommen oder als Buhmann hingestellt zu werden?

            JA, es wurden Antworten gegeben aber ALLE ohne stichhaltige Begründungen oder am Thema vorbei also nutzlos.

            Und ja ich hab mich über den DMFV aufgeregt, ist das jetzt ein Verbrechen? Ihr solltet euch mal an die eigene Nase fassen, Kauft Heli XY und es fehlt eine Schraube, was DA los ist. Oder HK ist umgezogen "warum ändern sich jetzt die Versandkosten?" also BITTE!

            Edit by Mod.
            Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 01.08.2013, 12:52.

            Kommentar

            • Squenz
              Senior Member
              • 21.02.2009
              • 1370
              • Markus
              • Erding b. München

              #246
              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

              Zitat von Shuttle ZXX Beitrag anzeigen
              Was soll das denn für ein dummer Spruch sein? Es geht hier nicht um das offensichtliche, es ist schon etwas komplizierter.
              Wir reden hier von FELDWEGEN was willst du da mit deiner Autobahn
              Es sollte nur aufzeigen dass sich die Frage nach einer Regelung zum Modellflug in der StVO von selbst erübrigt, da kein Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung von Straßen und Wegen besteht. Im weitesten Sinne ist das mit §31 StVO (Sport und Spiel abgedeckt).
              Und nochmal: Spaziergänger, Radler, Skater etc. nutzen die Straße und (Feld-) Wege bestimmungsgemäß. Ein Modellflieger welcher den Heli vom Weg aus starten lässt tut das nicht.

              Viele Grüße

              Markus

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              • elmar
                elmar

                #247
                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                Zitat von Squenz Beitrag anzeigen
                Und nochmal: Spaziergänger, Radler, Skater etc. nutzen die Straße und
                Radler (wenn verkehrstauglich) - ja, Spaziergänger - kann man streiten. Skater, Hunde etc haben nichts auf der Strasse verloren. Auf Feldwegen findet man sie dagegen in Mengen, da hätte schon lange die zuständige Behörde einschreiten müssen. Der §31 StVO kann damit ohne zusätzliche Regulierung hier kaum anwendbar sein, oder gibt es hierzu explizite Gerichtsurteile oder wenigstens fundierte Abhandlungen?!

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                • goemichel
                  Senior Member
                  • 11.01.2012
                  • 4180
                  • Michael
                  • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                  #248
                  AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                  Zitat von elmar Beitrag anzeigen
                  gibt es hierzu explizite Gerichtsurteile oder wenigstens fundierte Abhandlungen?!
                  Gibt es (meine alter Jura-Professor sagte: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung):

                  - Fußgänger/Spaziergänger auf Straße: § 31 Absatz 1 Satz 2 StVO - wobei einem klar sein mus, dass Feldwege auch "Straßen" in diesem Sinne sind.
                  - Skater: "Inline-Skates sind - bis zu einer ausdrücklichen Regelung durch den Verordnungsgeber - als "ähnliches Fortbewegungsmittel" im Sinne des StVO § 24 Abs 1 anzusehen; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen ." (BGH, Urteil vom 19.03.2002, VI ZR 333/00) - Edith sagt: der Verordnungsgeber hats geregelt (in § 24 Absatz 1).
                  - Hunde: § 28 Absatz 1 StVO - nur in Begleitung/unter Kontrolle.
                  Zuletzt geändert von goemichel; 01.08.2013, 12:29.
                  GruÃ? Michael
                  [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                  Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                  • elmar
                    elmar

                    #249
                    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                    § 25
                    Fußgänger
                    (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
                    Da werde ich am Sonntag gleich mal den BM anzeigen, wenn sich beim Sonntagsspaziergang nicht brav am linken Rand hält. Falls das Gesetz für den Feldweg gültig ist, scheint es wohl keiner so recht ernstzunehmen. Frage an die Anwesenden beim BM Besuch - hat sich der BM bei seinem hohen Besuch am linken Rand des Feldwegs gehalten oder müsst ihr ihn jetzt erst mal anzeigen?!

                    § 31
                    Sport und Spiel

                    (1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.

                    (2) Durch das Zusatzzeichen

                    [Zusatzzeichen Inline-Skaten und Rollschuhfahren (BGBl. I 2013 S. 378)]

                    wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das ßberholen zu ermöglichen.
                    Dieses Zusatzzeichen habe ich praktisch noch nie gesehen. Trotzdem sind Inliner nicht zu knapp auf den Feldwegen zu sehen. Sollte ich die jetzt alle nächstes mal anzeigen? Warum schreitet hier niemand ein? Irgendwie fehlt hier etwas, oder gelten Gesetze nur selektiv?!

                    Ach ja: Der Modellheli gehört laut anderer Gesetzen zum Luftverkehr, also nicht zu Sport und Spiel.
                    Zuletzt geändert von Gast; 01.08.2013, 13:07.

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                    • glange
                      Senior Member
                      • 01.10.2011
                      • 3180
                      • Gerolf
                      • Bremer Umland

                      #250
                      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                      Zitat von elmar Beitrag anzeigen
                      Ach ja: Der Modellheli gehört laut anderer Gesetzen zum Luftverkehr, also nicht zu Sport und Spiel.
                      Kann ich bestätigen, habe gerade in meinen örtlichen Polizeiamt nachgefragt und exakt diese Auskunft bekommen. Hätte nicht gedacht , dass man dort so informiert ist. Top! Es ist (sind) nicht alle(s) schlecht
                      Beste Grü�e Gerolf
                      Mein Equipment auf * helimanie.de *

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                      • goemichel
                        Senior Member
                        • 11.01.2012
                        • 4180
                        • Michael
                        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                        #251
                        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                        Zitat von elmar Beitrag anzeigen
                        Dieses Zusatzzeichen habe ich praktisch noch nie gesehen. Trotzdem sind Inliner nicht zu knapp auf den Feldwegen zu sehen. Sollte ich die jetzt alle nächstes mal anzeigen? Warum schreitet hier niemand ein? Irgendwie fehlt hier etwas, oder gelten Gesetze nur selektiv?!
                        Nein, elmar.
                        Grundsätzlich gelten für Inliner die Fußgänger-Regeln. Und da Fußgänger auch auf die "Fahrbahn" dürfen, wenn kein Gehweg vorhanden ist, dürfen das Inliner auch.
                        GruÃ? Michael
                        [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                        Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                        • rc2013
                          Member
                          • 14.01.2013
                          • 869
                          • Thomas
                          • outdoor

                          #252
                          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                          Die meisten Feld- und Wirtschaftswege sind dem "Gemeingebrauch" gewidmet. Alles was nicht Gemeingebrauch ist, ist automatisch eine Sondernutzung.
                          siehe Gemeingebrauch

                          Unter was fällt nun das fliegen:
                          Ratgeber Freizeit und Natur: Rechte und Pflichten bei Freizeitgestaltung und Sportausübung in der freien Natur - Internetangebot
                          mag jeder für sich selbst entscheiden. Traditionelle Freizeitgestaltung oder nicht. Interessanterweise findet man keinerlei Urteile o.ä.

                          Wahrscheinlich endet das immer gleich, die Widmung wird im Fall der Fälle ein wenig geändert und keiner braucht sich mehr streiten.

                          Gruß
                          Thomas

                          Kommentar

                          • glange
                            Senior Member
                            • 01.10.2011
                            • 3180
                            • Gerolf
                            • Bremer Umland

                            #253
                            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                            Danke, Thomas.

                            Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
                            Interessanterweise findet man keinerlei Urteile o.ä.
                            Weil es mE keine Probleme mit Wildfliegen beim Starten von Wegen gibt. Deshalb gibt es mE auch keine einschlägigen Fälle zu diesem Thema.
                            Natürlich steht es jedem im Zuge der persönlich Gewissensberuhigung frei, Problem zu sehen wo es keine gibt
                            Und natürlich dürfen Problem die es nicht gibt vorab schon schwer bejammert werden....
                            Beste Grü�e Gerolf
                            Mein Equipment auf * helimanie.de *

                            Kommentar

                            • Ulli600
                              Senior Member
                              • 02.07.2012
                              • 4223
                              • Ulrich
                              • Hamburg

                              #254
                              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                              Hallo,
                              vielleicht habe ich es übersehen aber ich glaube es wurde hier noch nicht erwähnt, zumal ich auch immer wieder in diesem Forum gelesen habe, dass der Luftraum angeblich für alle frei sei.

                              Egal wo ihr fliegt, ob öffentliches Eigentum oder privat, theoretisch braucht ihr immer die Genehmigung des Eigentümers. Es sei denn, ihr fliegt so hoch, dass es niemanden interessiert.
                              BGB § 905
                              Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                              Kommentar

                              • elmar
                                elmar

                                #255
                                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                                Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                                BGB § 905
                                Ha! Jetzt kommt doch noch etwas Substanz in die Diskussion.

                                Das BGB kann nicht alles gewesen sein, denn sonst könnte ein Anwohner damit den ßberflug eines Verkehrsflugzeugs verbieten, wenn der ßberflug seinen Interessen wiederspricht.

                                Die erfolglosen Klagen der Anwohner beim Ausbau der Flughäfen legen nahe, dass es nicht so einfach ist. Und die haben m.E. tatsächlich Nachteile ein berechtigtes Interesse daran, den ßberflug zu verbieten.

                                In anderen Beiträgen wird es dann noch interessanter: Sobald man mal tatsächlich in den diversen Gesetzen gräbt, scheint auf einmal nicht mehr so sonnenklar zu sein, dass starten und landen auf öffentlichen Feldwegen generell verboten ist. Fragt sich, warum diese Meinung von manchem Helifliegern so vehement vertreten wird. Cui bono?
                                Zuletzt geändert von Gast; 01.08.2013, 14:02.

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