Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

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  • .daniel
    Senior Member
    • 23.08.2011
    • 1241
    • Daniel
    • Oberursel, FFM

    #46
    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

    Irgendwie ist dieses Thema diesen Sommer ganz extrem finde ich. Persönlich schon von 2 Spots vertrieben worden
    GruÃ? Daniel
    Futaba T8FG, Blade 130X , Logo 600 3D, Raptor E700

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    • elmar
      elmar

      #47
      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

      Alleine würde ich den Bürgermeister so rein aus Prinzip auch noch etwas treten, wenn er meint ohne rechtliche Grundlage mit so einem Mist aufzukreuzen - ich hasse solche Typen wie die Pest, die meinen sie können alle anderen ohne besonderen Grund zur eigenen Belustigung rumschubsen!

      In der Gruppe wird man wohl trotzdem einen neuen Platz suchen.

      Unabhängig davon interessiert es micht trotzdem, ob tatsächlich noch jemand ein Gesetz oder eine Verordnung hervorzaubert, die ein starten/landen auf öffentlichen Flächen ohne besonderen Einschränkungen (Naturschutzgebiet, Parks mit Modellflugverbot etc.) verbietet. Bisher gehe ich davon aus, die gibt es nicht.

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      • Shuttle ZXX
        Shuttle ZXX

        #48
        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

        Also wie das mit treffen an der location aussieht ist wohl vorerst geschichte. Ich selbst werd aber trotzdem noch das eine oder andere mal dort fliegen. Evtl schick ich erstmal ne flache hoch und schai was passiert.

        Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

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        • elmar
          elmar

          #49
          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

          Hatte nicht jemand auch noch einen Nitro RC Car?!

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          • garth
            Senior Member
            • 17.11.2009
            • 2631
            • Helmut
            • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

            #50
            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

            Zitat von spacebaron Beitrag anzeigen
            auch wenn der grundstückbesitzer oder pächter eine genehmigung ausstellt kann dir die zufahrt immer noch verweigert werden. auch in abhängigkeit was da für ein schild steht. duchfahrt verboten oder verbot für kfz aller art. grundsätzlich bauchst du vom ordnungsamt die genehmigung der zufahrt. auch wenn .... kein verbotsschild vorhanden ist ist die zufahrt genehmigungspflichtig, da die strasse der/zur gemeinde gehört welche auch prinzipiell für den zustand verantwortlich ist.
            Nein, ist nicht so ! Genau das wollte mir der erste Polizist, der damals die Anzeige gegen mich bearbeitet hat, ( ein Spezi von meinem Jäger) auch erzählen. Der in der selben Dienststelle arbeitende, für Verkehrsfragen zuständige , Polizist hat mir aber erklärt :
            1. darf ich einmfahren wo ich will wenn kein Verbotsschid dort steht.
            2. darf ich auch da einfahren wo " Anlieger frei" steht mit schriftlicher Erlaubnis eines der Grundstücksbesitzers oder Pächters, in dem Fall bin ich auch Anlieger ( statt Anlüger) Damit war die Anzeige gegenstandslos! Glaub mir, hätten die mir was anhängen können, hätte ich geblecht !

            Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
            Mit einer einfachen Erlaubnis des Grundstückseigentümers kann man dieses Problem vollkommen aus der Welt schaffen. Was ist daran denn so furchtbar schwer?
            Dass du keine Erlaubniss eines Grundstückseigentümers bekommst wenn du auf öffentlichen Wegen fliegst!

            Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
            Eine öffentliche Strasse, Weg, Feldweg ist kein Start und Landeplatz. Geht doch einfach mal zur Polizei und fragt nach!
            Ich brauch auch keinen Start/Landeplatz, das ist im Luftrecht so nicht notwendig. Ich kann mich einfach auf die Strasse stellen. ( ....und darf niemanden behindern, gefährden....)
            Und bei der Polizei war ich wg meinem Jäger, und ßrger bzgl eines anderen Wildfluggeländes mehrfach.

            Auch dort war lt. Polizei die Wildfliegerei zunächst nicht zu beanstanden, ( da wars der Schäfer, der 2x pro Woche seine Schafe drüber treibt ! Nur drüber, nicht grasen !)

            Allerdings wurde dann Natur/Vogelschutz draus gemacht, da wars dann vorbei.
            Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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            • Voda
              Voda

              #51
              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

              Moin Moin,
              macht euch keine grauen Haare und sucht schonmal nach Alternativen zu eurem bisherigen Spot. Bis die Polizei euch verjagd würde ich da erstmal weiterfliegen.

              Aus "unserer" Wiese, die als Ausgleichsfläche gekennzeichnet war, wurde kurzerhand eine Vogelbrutwiese gemacht und das Fliegen von Modellflugzeugen/Hubschraubern per Schild untersagt. Das Theater was wir bis zum Aufstellen des Schildes hatten könnt ihr euch vielleicht vorstellen.
              Zuletzt geändert von Gast; 22.07.2013, 10:53.

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              • garth
                Senior Member
                • 17.11.2009
                • 2631
                • Helmut
                • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                #52
                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                Zitat von spacebaron Beitrag anzeigen
                auch wenn der grundstückbesitzer oder pächter eine genehmigung ausstellt kann dir die zufahrt immer noch verweigert werden. auch in abhängigkeit was da für ein schild steht. duchfahrt verboten oder verbot für kfz aller art. grundsätzlich bauchst du vom ordnungsamt die genehmigung der zufahrt. auch wenn .... kein verbotsschild vorhanden ist ist die zufahrt genehmigungspflichtig, da die strasse der/zur gemeinde gehört welche auch prinzipiell für den zustand verantwortlich ist.
                Nachtrag : Ich hatte es ja schon angedeutet : Ich halte es absolut für möglich daß Ihr ese Auskunft so bekommen habt, es ist erstaunlich in wie weit sich hier Polizisten gegenseitig wiedersprechen. ( Hatte die Erfahrung auch wg. anderer Themen)

                Hier hilft nur aktiv auf die Verantwortlichen / Zuständigen Beamten ( nicht irgendeinen) zugehen und fragen. Das hat dann auch den Vorteil daß man ggf. dann sagen kann ; Ich hab auf Revier XXX mit Hrn POM xyZ gesprochen und die Auskunft erhalten...... Das zeigt dann schon mal Wirkung!

                Zitat von Voda Beitrag anzeigen
                wurde kurzerhand eine Vogelbrutwiese
                So ne Wiese hatte ich auch schon, dort gilt das Verbot nur in der Brutzeit ! ( die den ganzen Sommer dauert, aber Herbst Winter dürfte ich)
                Zuletzt geändert von garth; 22.07.2013, 10:57.
                Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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                • Gooni11
                  Gooni11

                  #53
                  AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                  never ending Story

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                  • backfx
                    Senior Member
                    • 13.02.2013
                    • 1190
                    • Helge

                    #54
                    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                    Immer wieder spannend mit welchem Aufwand manche Leute sich an etwas hochziehen müssen obwohl sie dadurch eigentlich überhaupt nicht beeinträchtigt sind. Einfach nur um anderen ihren Spaß zu verderben. Etwas anderes kann es an solch einer Stelle ja kaum sein...

                    Leider muss man sich selbst dann die Frage stellen ob man auf seinem Recht pocht und es einfach weiter macht oder nachgibt und den Platz wechselt um auch weiterhin Spaß an seinem Hobby zu haben. Ständig solchen Stress zu haben kann einem ja auch ziemlich den Spaß verderben. Und selbst wenn sie es akzeptieren müssten... ständig unter Beobachtung zu stehen und zu wissen die kommen Dich holen wenn Du Dir nur einen Fehler erlaubst nervt auch.

                    Ich persönlich wurde noch nie "vertrieben". Lediglich gebeten mir einen anderen Platz zu suchen. Der Grund war durchaus nachvollziehbar: Ein Falkner züchtet dort und richtet seine Tiere unter anderem mit Modellflugzeugen ab. Die haben keine Angst vorm Heli und verteidigen ihr Revier. Liegt also in beiderseitigem Interesse dort nicht weiter zu fliegen ... ausser ich möchte meinen Heli in Einzelteilen zwischen Vogelüberresten vom Boden kratzen.

                    Nunja. Die Flächenflieger bei mir am Sportplatz würden mich sicher gern vertreiben, trauen sich aber nicht weil keiner ausm Ort kommt und ich nur wenige 100m dorthin laufen muss
                    [FONT="Garamond"]- Helge -[/FONT]

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                    • Shuttle ZXX
                      Shuttle ZXX

                      #55
                      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                      Wir hatten letztes jahr an dem platz die pilizei da, nachdem wir vorgeflogen hatten und uns nett unterhielten meinten die cops nur. Sie könnten uns nur eine owi ausstellen wegen eben der einfahrt auf den weg. Mehr könnten sie nicht machen, da offensichtlich keine larmbelastigung vorliegt.
                      Das hab ich dem herr bm auch gesagt, da meint er nur 'ja die wissen das halt auch nicht so' (die ham ja keine ahnung)...
                      Also kann mir der bm verbieten dort zu fliegen oder kann das nur die pozilei?

                      Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

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                      • piotre22
                        Senior Member
                        • 27.04.2009
                        • 3984
                        • Peter

                        #56
                        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                        Zitat von Shuttle ZXX Beitrag anzeigen
                        Also kann mir der bm verbieten dort zu fliegen oder kann das nur die pozilei?
                        Wahrscheinlich weder noch

                        Wendet euch doch einfach mal an den DMFV.

                        In der aktuellen Verbandszeitschrift stand gerade wieder ein kleiner Artikel zum Thema:
                        WAS IST ERLAUBT?

                        Modellflug-Gesetzeslage in Deutschland

                        von*Carl Sonnenschein*� 18.7.2013 � Kategorie:*Allgemein*�Liest man aufmerksam die rechtlichen Veröffentlichungen zum Thema Modellfliegen, wird man nahezu ausnahmslos mit Verboten, Einschränkungen und Erlaubnispflichten konfrontiert. Dabei beginnt das Luftverkehrsrecht mit den Worten -Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, �- (§ 1 Absatz 1 Lu verkehrsgesetz). Es stellt sich daher die Frage, ob Modellfliegen außerhalb zugelassener Modellfluggelände (noch) erlaubt ist.Seit 2006 hat sich in dieser Frage keine relevante gesetzliche Veränderung ergeben. Nach § 16 Absatz 1 Nr. 1 Luftverkehrsordnung ergibt sich, dass luftverkehrsrechtlich erlaubnisfrei mit Segel- und Elektroflugmodellen mit einem Abfluggewicht bis 5 Kilogramm geflogen werden kann. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren bis 5 Kilogramm dürfen luftrechtlich erlaubnisfrei geflogen werden, wenn die nächste Ortschaft weiter als 1,5 Kilometer entfernt ist. Grundsätzlich reicht für diesen ansonsten erlaubnisfreien Flugbetrieb das Einverständnisdes Grundstückseigentümers und die Beachtung allgemeiner Sicherheitsaspekte (§ 1 Absatz 1 Lu verkehrsordnung). Eine zusätzliche Genehmigungspflicht kommt nur in* Ausnahmefällen in Betracht, so zum Beispiel, wenn sich das Grundstück von dem aus geflogen wird, in einem besonders naturgeschützten Gebiet befindet, wie einem Naturschutzgebiet oder einem Vogelschutzgebiet. Informationen über diese Schutzgebiete sind auch im Internet zu finden (http://geodienste.bfn.de/schutzgebiete LU verkehrsrechtlich besteht eine Genehmigungspflicht auch für Modelle, die leichter als 5 Kilogramm sind, wenn auf einem manntragenden Flugplatz oder in einer geringeren Entfernung als 1,5 Kilometer zu einem solchen Flugplatz geflogen werden soll. In diesen Fällen muss für alle Arten von Flugmodellen eine Aufstiegserlaubnis eingeholt werden. Berücksichtigt man die vorgenannten Aspekte und hält sich fern von den Kontrollzonen der Flughäfen (Genehmigungspflicht nach § 16a Luftverkehrsordnung) ist auch das Modellfliegen ohne luftverkehrsrechtliche Aufstiegserlaubnis möglich.
                        Quelle: DMFV Rechtsberatung Was ist erlaubt?

                        Und gleich daneben stehen die Kontaktdaten von Herrn Sonnenschein:
                        DMFV-Verbandsjustitiar
                        Rechtsanwalt
                        Carl Sonnenschein
                        Sprechzeiten
                        mittwochs 14 - 18 Uhr
                        donnerstags 14 - 18 Uhr
                        Telefon: 02 28/97 850 56
                        c.sonnenschein@dmfv.aero
                        Eine Pizza mit dem Radius z und der Dicke a hat das Volumen Pi*z*z*a

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                        • Shuttle ZXX
                          Shuttle ZXX

                          #57
                          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                          Jo glaub den werd ich mal anschreiben....

                          Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

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                          • goemichel
                            Senior Member
                            • 11.01.2012
                            • 4180
                            • Michael
                            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                            #58
                            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                            Zitat von Shuttle ZXX Beitrag anzeigen
                            Also kann mir der bm verbieten dort zu fliegen oder kann das nur die pozilei?
                            1. es gibt in Altdorf (krs. Böblingen) kein Ortsrecht, das den Modellflug untersagt.
                            2. die "Polizeiliche Umweltschutzverordnung", in der u.a. Lärm(schutz)vorschriften enthalten sind, findet auf Modellflug keine Anwendung.
                            3. euer "Flugplatz" liegt im "Landschaftsschutzgebiet Altdorf" (Karte). Die entsprechende Schutzausweisung ist leider nicht online. Bekommt ihr aber beim Landkreis. Dort könnte etwas stehen...
                            4. um andere Vorschriften kümmere ich mich etwas später, muss jetzt weg...
                            GruÃ? Michael
                            [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                            Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                            • Gooni11
                              Gooni11

                              #59
                              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                              Ich erwähnte es ja auch schon in einem anderen Thread wo man ebenfalls alles besser wusste.

                              Was ist an diesem Satz im oben geposteten Artikel vom RECHTSANWALT so schwer zu verstehen??
                              Grundsätzlich reicht für diesen ansonsten erlaubnisfreien Flugbetrieb das Einverständnisdes Grundstückseigentümers und die Beachtung allgemeiner Sicherheitsaspekte
                              Hätte man diese gehabt kann auch der Herr OB erstmal nichts tun.

                              Hat man sie nicht muss man halt in kauf nehmen das man (verscheucht wird)

                              Das wird sich nicht ändern.... Könnt ihr drumrumreden soviel ihr wollt.

                              LEIDER wird auch hier gleich wieder kommen....... DAS STIMMT SO NICHT ...ich darf dies und ich darf das usw.
                              Mfg
                              Zuletzt geändert von Gast; 22.07.2013, 12:04.

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                              • fireball
                                Senior Member
                                • 07.04.2009
                                • 2554
                                • Marcus
                                • wohnen: Viernheim fliegen: MFC Gernsheim

                                #60
                                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                                Du vergisst, dass nicht auf einem Grundstück gestartet wurde, sondern auf einem asphaltierten Weg - das wurde mittlerweile mehrfach erwähnt, und wird auch insgesamt eh die Krux bei der ganzen Sache sein (für mich persönlich ist das immer noch eine Grauzone, weil das Thema der Nutzung von öffentlichen Wegen für mich noch immer ungeklärt ist).
                                Greets,
                                Marcus

                                Kommentar

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