Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

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  • Quax2012
    Quax2012

    #331
    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

    Zitat von Gooni11 Beitrag anzeigen
    Ich kann es nicht glauben das hier 40 Seiten über etwas diskutiert werden kann was in meinen Augen ( so wie es aussieht ja auch in denen des Herrn Sonnenschein und einigen anderen ) klar und eindeutig ist.

    Auch hatte ich schon erwähnt das man wenn man OHNE Erlaubnis fliegt im Schadensfall Schwierigkeiten mit der Versicherung bekommen kann!!


    Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen
    Nur weißt Du, was im Schadensfall passiert, wenn Du schwarz fliegst...?
    Ich weiß nicht, wie kulant der DMFV ist...

    Wenn Du ohne Führerschein Auto fährst, kann es auch sehr lange gut gehen...
    Aber im Fall der Fälle hast Du Dein Leben ruiniert - trotz Haftpflicht! - überleg das mal.
    Das mit der Versicherung haben schon mehrere hier geschrieben.
    Und ich finde den Threadumfang für das, was bis jetzt rausgekommen ist, auch zu lang.

    Aber laßt uns bitte jetzt bei einem vernünftigen Gesprächsniveau bleiben.
    Es muß nicht wieder ausarten .

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    • MarkusM
      Senior Member
      • 24.09.2006
      • 1058
      • Markus
      • Airfield Arheilgen

      #332
      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

      Moin!

      Zitat von Quax2012 Beitrag anzeigen


      Ich hab schon mal geschrieben, das mit der "Vernetzung" ist totaler Quark.
      Wäre der erste Bürgermeister, den ich kenne, der gut mit Bauern kann .
      Ein guter Bekannter von mir ist Landwirt. UND stellv. Bürgermeister.... Der kommt ganz gut mit sich klar

      Nützt mir aber leider hier auch nix, da anderes Bundesland

      Wollte damit nur sagen, das man nicht alles pauschalisieren sollte.
      GruÃ? Markus
      Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

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      • Quax2012
        Quax2012

        #333
        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

        Zitat von MarkusM Beitrag anzeigen
        Moin!



        Ein guter Bekannter von mir ist Landwirt. UND stellv. Bürgermeister.... Der kommt ganz gut mit sich klar

        Nützt mir aber leider hier auch nix, da anderes Bundesland

        Wollte damit nur sagen, das man nicht alles pauschalisieren sollte.
        Es geht hier nicht um einen stellv. Bürgermeister (der das i.d.R. nebenberuflich macht) sondern um einen Bürgermeister (ohne stellv.) - i.d.R. hauptberuflich und irgendwo dem Verwaltungsfach entstammend...

        Man sollte nicht alles pauschalieren (gilt aber im umgekehrten Falle auch für die Behauptung mit der Vernetzung), aber auch nicht ßpfel mit Birnen durcheinander bringen.

        Außerdem hab ich nicht pauschaliert sondern lediglich geschrieben: "wäre der erste Bürgermeister, den ich kenne...". Und das stimmt 100%ig. Nix mit Pauschalierung.
        Zuletzt geändert von Gast; 03.08.2013, 19:52.

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        • glange
          Senior Member
          • 01.10.2011
          • 3180
          • Gerolf
          • Bremer Umland

          #334
          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

          Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich glaube du hast zur zeit ein Brett vorm Kopf.....
          Volker, muss das wirklich sein? Diese verbalen Provokationen sind echt überflüssig. Gerade dann wenn die entsprechenden Reaktionen darauf wieder bejammert werden.


          gesendet mit meinem LG Optimus L9 (JellyBean)
          Beste Grü�e Gerolf
          Mein Equipment auf * helimanie.de *

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          • BugBear
            BugBear

            #335
            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

            Zitat von glange Beitrag anzeigen
            Volker, muss das wirklich sein? Diese verbalen Provokationen sind echt überflüssig. Gerade dann wenn die entsprechenden Reaktionen darauf wieder bejammert werden.


            gesendet mit meinem LG Optimus L9 (JellyBean)
            Hallo Gerolf,

            warum wird hier nur ein Satz von meinem Beitrag von dir verwendet?!
            Du willst doch hier Stimmung hereinbringen.
            Die Redensart "ein Brett vorm Kopf haben" bedeutet nichts anderes als: begriffsstutzig / uneinsichtig sein; nicht erkennen, was offensichtlich ist; nichts begreifen
            Was ist daran verkehrt? Das trifft doch den Nagel auf dem Kopf bei Elmar.
            Du bist doch auch einer von denjenigen die auf Wegen/ Straßen Starten und Landen. Und immer gegen mich gezetert haben wenn ich das geschrieben habe was nun auch von Herrn Sonnenschein geschrieben wurde. Und ständig willst du mir andichten das ich etwas gegen Wildflieger habe. Ich habe nichts gegen Wildflieger nur auch für euch gelten Regeln. Daran wird sich von einigen hier nicht gehalten und anstatt mal in sich zu gehen werden immer die anderen als Unruhestifter hingestellt.

            Gruß Volker

            Kommentar

            • Gooni11
              Gooni11

              #336
              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

              Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
              Hallo Gerolf,

              warum wird hier nur ein Satz von meinem Beitrag von dir verwendet?!
              Du willst doch hier Stimmung hereinbringen.
              Die Redensart "ein Brett vorm Kopf haben" bedeutet nichts anderes als: begriffsstutzig / uneinsichtig sein; nicht erkennen, was offensichtlich ist; nichts begreifen
              Was ist daran verkehrt? Das trifft doch den Nagel auf dem Kopf bei Elmar.
              Du bist doch auch einer von denjenigen die auf Wegen/ Straßen Starten und Landen. Und immer gegen mich gezetert haben wenn ich das geschrieben habe was nun auch von Herrn Sonnenschein geschrieben wurde. Und ständig willst du mir andichten das ich etwas gegen Wildflieger habe. Ich habe nichts gegen Wildflieger nur auch für euch gelten Regeln. Daran wird sich von einigen hier nicht gehalten und anstatt mal in sich zu gehen werden immer die anderen als Unruhestifter hingestellt.

              Gruß Volker
              ein Freund einer der ist wie ich..
              Das ich das noch erleben darf......
              Zuletzt geändert von Gast; 03.08.2013, 22:40.

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              • Take5
                Senior Member
                • 23.09.2010
                • 4321
                • Christian
                • Wildflieger Mannheim, O-Town

                #337
                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                Hallo Rolf,

                die Versicherung wird wohl den "Schaden" begleichen aber wahrscheinlich wird sie dich in Regress nehmen. Ich würde meinen das dein Verhalten grob fahrlässig war/ ist.

                Gruß Volker
                Grob fahrlässig ist es sicher nicht wenn es beim Flug und nicht beim Starten passiert, es wurde beim Starten des Helis eine Ordnungswidrigkeit begangen die keinen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall hat, für den Flug selbst braucht es keine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Bei der Argumentation bräuchte die Versicherung schon nicht zahlen wenn ich in einen Feldweg nur für Anlieger einfahre.

                Fahrlässig wäre es aber auch mit Genehmigung zu starten wenn Personen gefährdet werden können oder direkt im Umfeld stehen.

                Grüße Chris
                Zuletzt geändert von Take5; 04.08.2013, 00:18.

                Kommentar

                • Uija
                  Senior Member
                  • 15.08.2010
                  • 2668
                  • Jens
                  • Hamburg

                  #338
                  AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                  Versicherungen versuchen eigentlich immer "nicht zu zahlen", denn ihr Geschäft beruht NICHT auf dem Fall, dass alles Geld wieder ausgegeben wird! Wann immer man mit dem DMFV spricht, wird gebetmühlenartig wiederholt, dass man die Erlaubnis des Eigentümers braucht. Ich bin mit zu 100% sicher (auf Basis anderer Versicherungsfällen), dass die Versicherung zumindest versuchen würde in so einem Fall, die Kosten an den Versicherten zu übergeben, so bald es zu irgendwelchen Abweichungen kommt.
                  LG, Jens
                  Voodoo 700, Voodoo 600, Goblin 380
                  Heli-Club Hamburg

                  Kommentar

                  • Quax2012
                    Quax2012

                    #339
                    AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                    Zitat von Take5 Beitrag anzeigen
                    Grob fahrlässig ist es sicher nicht wenn es beim Flug und nicht beim Starten passiert, es wurde beim Starten des Helis eine Ordnungswidrigkeit begangen die keinen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall hat, für den Flug selbst braucht es keine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Bei der Argumentation bräuchte die Versicherung schon nicht zahlen wenn ich in einen Feldweg nur für Anlieger einfahre.

                    Fahrlässig wäre es aber auch mit Genehmigung zu starten wenn Personen gefährdet werden können oder direkt im Umfeld stehen.

                    Grüße Chris
                    Wenn Du mit dem Auto ohne Führerschein fährst und ein anderer verursacht einen Unfall, an dem Du 100%ig nicht schuld bist, muß trotzdem zuerst DEINE Versicherung den Schaden bezahlen und holt sich dann das Geld von Dir wieder.

                    GARANTIERT.

                    Warum sollte es beim Heli bitteschön anders sein ?

                    Kommentar

                    • rc2013
                      Member
                      • 14.01.2013
                      • 869
                      • Thomas
                      • outdoor

                      #340
                      AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                      mit Fallbeispiel:
                      RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL

                      Kommentar

                      • Gast
                        Gast

                        #341
                        AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                        Antwort vom DMFV (2010) auf Anfrage wie der Sachverhalt ist:
                        Zitat:
                        "Bei Flugbetrieb auf fremden Grundstücken, sollten Sie den Eigentümer oder Pächter nach seinem Einverständnis fragen.
                        Durch die fehlende Erlaubnis des Eigentümers zur Grundstücksnutzung erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz."


                        Ist aber hier OT und wurde andernorts schon 100-fach diskutiert.

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                        • BugBear
                          BugBear

                          #342
                          AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                          Zitat von Take5 Beitrag anzeigen
                          Grob fahrlässig ist es sicher nicht wenn es beim Flug und nicht beim Starten passiert, es wurde beim Starten des Helis eine Ordnungswidrigkeit begangen die keinen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall hat, für den Flug selbst braucht es keine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Bei der Argumentation bräuchte die Versicherung schon nicht zahlen wenn ich in einen Feldweg nur für Anlieger einfahre.

                          Fahrlässig wäre es aber auch mit Genehmigung zu starten wenn Personen gefährdet werden können oder direkt im Umfeld stehen.

                          Grüße Chris
                          Hallo Chris,

                          ja richtig.
                          Das grob fahrlässig bezog sich auch auf die Wahl des Fluggeländes.

                          Gruß Volker

                          Kommentar

                          • Quax2012
                            Quax2012

                            #343
                            AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                            Hängt halt immer von dem Einzelfall ab:
                            Wenn sich's um einen Schaden von 20€ dreht, macht die Versicherung nicht lang rum. Wird gezahlt und fertig.

                            Wenn ein Personenschaden oder ähnliches teures dabei ist, wird zwar schon erstmal gezahlt, aber dann wird sehr genau geprüft. Und wenn sich dann rausstellt, dass Ihr definitiv wußtet, dass ihr dort nicht Starten/Landen dürft und das trotzdem gemacht habt (=Start und Landung sind grob fahrlässig), und irgendein winzig kleiner kausaler Zusammenhang zwischen dieser Tatsache und dem Unfall hergestellt werden kann, kann und wird die Versicherung Euch in Regreß nehmen. Ob ein Zusammenhang hergestellt werden kann, ist eine Sache, die dann Rechtsanwälte, Gutachter und Richter klären. Evtl. auch durch mehrere Instanzen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht AUTOMATISCH, aber der Fall wird geprüft.

                            Wie rigoros da die Versicherung vorgeht, mag von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein. Aber grundsätzlich zahlt keine gerne...

                            SELBST wenn Ihr dann nicht direkt in Regreß genommen werdet, gibt's auf jeden Fall einen ziemlichen Aufruhr deswegen. Alleine DAS wäre es mir nicht wert... Ich würde von dem her den Hinweis der DMFV, dass Ihr eine Erlaubnis haben solltet, nicht auf die leichte Schulter nehmen.

                            Aber muß jeder selber wissen.
                            Zuletzt geändert von Gast; 04.08.2013, 13:42.

                            Kommentar

                            • Quax2012
                              Quax2012

                              #344
                              AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                              P.S.: Und wenn bei Start oder Landung direkt was passiert, bis Du auf alles Fälle dran...

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                              • Shuttle ZXX
                                Shuttle ZXX

                                #345
                                AW: Hoher Besuch am (Wild-) Flugplatz

                                Also Leute ich verabschiede mich mal von hier, ihr könnt euch gerne noch OT über die Versicherungen und deren Gebaren streiten, mein Problem hat sich hier erledigt...

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