Na so leicht wird das ganze nicht sein den Heli evt. wieder zu finden !
Mir ist mal mein 450er vor mir in den Weizen gesaust, ich hab gedacht ha findet sich schnell... Pustekuchen hab über ne Stunde gesucht!
Ich glaube die Chancen liegen im Promile bereich, ich glaub ich selber würd erst garnet suchen... (Hab keinen Geldscheißer)!
Besser den Weg über Zeitung / Flyer....
Grüße viel Glück
Tanki 800, 700, 600, 500, 380
Tanki 800 Turbine
Tanki MCPX, Nano CPX
Ihr würdet euch wundern wie weit auch ein Paddel-Rc-Heli fliegt, wenn er gut eingestellt ist und gerade "gut in der Luft liegt". Mein persönlicher Rekord liegt bei ~1km mit einem Verbrenner mit fast vollem Tank und runter kam er eben nur weil der Sprit alle war.
ich denke "fast" jeder ist auch mal ohne versicherung geflogen hat halt nur glück gehabt.
Nein. Und alle in meinem Umfeld auch nicht, wenn sie es dann wussten.
Ich verstehe auch nicht, dass sich hier (fast hysterisch) nur um irgendeine falsche Sendereinstellung diskutiert wird.
Das ist in meinen Augen völlig nebensächlich, solange nicht geklärt ist, dass der RC-Heli hoffentlich keinen Personenschaden verursacht hat, wovon man aber jetzt ausgehen könnte.
Weiterhin würde mich eher die Bußgeldgefahr wegen der Ordnungswidrigkeit nach §58 (1) 15 LuftVG und die damit verbundene Bußgeldhöhe nach §58 (2) LuftVG bis zu einem Betrag von 50.000€!!! unruhig werden lassen.
Ich hoffe das zuständige Luftamt ist gnädig und erlässt nur ein klitzekleines "Erinnerungsbußgeld" und gibt dir einen Tritt in den Hintern.
Ich wünsche dir diesbezüglich viel Glück!
... und wenn dann noch der RC-Heli wenn auch in Teilen auftaucht...
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Na so leicht wird das ganze nicht sein den Heli evt. wieder zu finden !
Mir ist mal mein 450er vor mir in den Weizen gesaust, ich hab gedacht ha findet sich schnell... Pustekuchen hab über ne Stunde gesucht!
Ich glaube die Chancen liegen im Promile bereich, ich glaub ich selber würd erst garnet suchen... (Hab keinen Geldscheißer)!
Besser den Weg über Zeitung / Flyer....
Grüße viel Glück
Besser suchen als aufgeben! 450 - 500!!!! Geldscheisser und nicht suchen widerspricht sich aber die Grammatik ist auch nicht Deins!
Glaube er wird ihn finden,......die Hoffnung stirbt zuletzt MEISTER
Wie siehts denn bei Graupner mit der standardeinstellung für Failsaife aus wenn man nix programmiert?
Flieg zwar Graupner, aber mit Spektrum, da funktioniert das ganze anders...
Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei einem Empfangsausfall der Motor nicht abgestellt wird und die Taumelscheibe exakt so stehen bleibt wenn man vorher absolut gar nix programmiert hat. Das wäre grob fahrlässig seitens Graupner...
Aber gut, seitdem sie beim Heli den Motorkanal auf Ch6 gelegt haben kann der Empfänger ja auch nicht mehr wissen ob er in einem Flächenflieger oder Heli sitzt und somit Ch1 oder Ch6 kappen muss...
Ich *vermute*, dass der Default "hold" ist, also die letzte Servoposition zu halten.
Zumindest glaube ich mich zu erinnern, dass beim ersten Aufruf des Failsafe-Menüs alle Kanäle auf "hold" sind.
Wenn man einen neuen Modellspeicher anlegt, wird man aber deutlich darauf hingewiesen, Failsafe einzustellen. Hier kann ich keine Fahrlässigkeit seitens Graupner erkennen.
Ich denke dass hier mal vermutlich zur Abwechslung wirklich ein technischer Defekt vorliegt für den der Pilot nichts kann.
Denkbar wäre natürlich ein Totalausfall des Empfängers worauf der Regler nicht abgeschaltet hat. So ein Fall mit einem Roxxy wurde ja erst kürzlich hier diskutiert.
Weiterhin würde mich eher die Bußgeldgefahr wegen der Ordnungswidrigkeit nach §58 (1) 15 LuftVG und die damit verbundene Bußgeldhöhe nach §58 (2) LuftVG bis zu einem Betrag von 50.000€!!! unruhig werden lassen.
Ich hoffe das zuständige Luftamt ist gnädig und erlässt nur ein klitzekleines "Erinnerungsbußgeld" und gibt dir einen Tritt in den Hintern.
Hallo,
könntest du mir und uns allen sagen welchen Artikel des Paragrafen 58 (2) LuftVG vom Threadersteller verletzt haben soll? Ich kann kein Verschulden, weder vorsätzlich noch fahrlässig erkennen. Der Hinweis auf das LuftVG ist in meinen Augen nur Panikmache.
Das "Luftamt" wird sich der Sache weniger annehmen als wenn du einen Kinder-Heliumballon aus Versehen loslässt.
Gruß
Uwe
P.S: Und wenn ein Bussgeldbescheid käme würde ihm natürlich ein Haftpflichtversicherung auch nicht helfen.
Sorry für den Tipfehler. Aber nun konkret: Welche Absatz des Paragrafen 58 LuftVG wurde verletzt? Tut mir leid, aber ich bin echt neugierig!
Gruß
Uwe
Ach darum gehts doch gar nicht.
Fakt ist, dass das Fliegen eines solchen Modells ohne Haftpflichtversicherung mehr als grob fahrlässig ist.
In meinen Augen hat so jemand das Recht verwirkt dieses Hobby auszuüben.
Sorry für die deutlichen Worte.
Ach darum gehts doch gar nicht.
Fakt ist, dass das Fliegen eines solchen Modells ohne Haftpflichtversicherung mehr als grob fahrlässig ist.
In meinen Augen hat so jemand das Recht verwirkt dieses Hobby auszuüben.
Sorry für die deutlichen Worte.
Und genau darum geht es doch überhaupt nicht! Daß das Fliegen ohne Haftpflichtversicherung für den Piloten mehr als fahrlässig ist stellt keiner in Frage. In meinem Verein startet niemand ohne Versicherung!
Mir geht es darum, dass hier m.E. vollkommen ohne Hintergrund ein Bussgeld des LBA (Richtige Bezeichnung des "Luftamts") in den Raum gestellt wird. Und deshalb interessiert es mich auch als Vorstand eines Vereins was hier die konkrete Verletzung des LuftVG sein soll.
Aber nun konkret: Welche Absatz des Paragrafen 58 LuftVG wurde verletzt? Tut mir leid, aber ich bin echt neugierig!
Hat Jürgen doch geschrieben: §58 (1) Nr. 15 definiert Verstösse gegen die Versicherungspflicht (§43, §50 etc.) als Ordnungswidrigkeit welche in §58 (2) mit bis zu 50k€ belegt werden.
Hat Jürgen doch geschrieben: §58 (1) Nr. 15 definiert Verstösse gegen die Versicherungspflicht (§43, §50 etc.) als Ordnungswidrigkeit welche in §58 (2) mit bis zu 50k€ belegt werden.
Das "bis zu" wird natürlich relativiert.
Jetzt konkret (tut mir leid, dass ich heute Abend Zeit habe):
1. Im §58 (!) Nr. 15 steht:
[SIZE="1"]15. entgegen
a)
§ 43 Abs. 2 Satz 1,
b)
§ 50 Abs. 1 Satz 1 oder
c)
Artikel 4 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 oder 2 oder Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), soweit nicht die Versicherung zur Deckung der Haftung für die Zerstörung, die Beschädigung und den Verlust von Gütern betroffen ist,
jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 Satz 1, eine Haftpflichtversicherung nicht unterhält oder[/SIZE]
Die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments nennt unter Artikel 2, dem Anwendungsbereich, folgende Ausnahmen: Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht (MTOM) von weniger als 20 kg;
Das bedeutet unbestritten, dass das Recht des LuftVG hinsichtlich Versicherungspflicht nicht auf Modellflugzeuge (in diesem Fall einen T-Rex 500!) anzuwenden sind!
Dem armen Threadersteller ein Bussgeld "anzukündigen" ist vollkommen unnötig.
Zitat;
Fakt ist, dass das Fliegen eines solchen Modells ohne Haftpflichtversicherung mehr als grob fahrlässig ist.
Wie das Wort schon sagt: Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung bezahlt dann "vielleicht" den verursachten Schaden. Wenn du halt keine hast, muss du selbst dafür aufkommen.
Aber wieso das fliegen dann ohne Haftpflichtversicherung grob fahrlässig ist verstehe ich nicht. Wenn du über genug Mittel (Geld) verfügst und den Schaden begleichen kannst, brauchst du docht keine oder?
Wenn eine Person grob fahrlässig handelt dann bezahlt auch in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung nicht.
Von einer Fahrlässigkeit redet man dann, wenn der Piloten "Person" wissentlich sein Modell nicht beherrscht und trotzdem betreibt und "ander Personen" gefährdet und Schäden verursacht.
(1) Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze,soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.
(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.
(3) Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes. § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt nicht.
In der EG-Verordnung steht, dass sie nicht für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von unter 20 kg gilt, somit gelten die Vorschriften der folgenden Absätze 2 und 3, damit ist die Versicherung vorgeschrieben!
Das bedeutet unbestritten, dass das Recht des LuftVG hinsichtlich Versicherungspflicht nicht auf Modellflugzeuge (in diesem Fall einen T-Rex 500!) anzuwenden sind!
Deute ich das falsch oder willst Du sagen, daß unsere Modelle (<5kg) nicht der Versicherungspflicht unterliegen?
Wenn du über genug Mittel (Geld) verfügst und den Schaden begleichen kannst, brauchst du docht keine oder?
Doch, ist eine Pflichtversicherung wie beim KFZ, also nicht wie bei der privaten Haftpflicht (freiwillig).
Und wie willst Du die Summen bei schweren Personenschäden aufbringen?
Zur Lektüre empfohlen (Top Ten des Versicherungsrechts), dann müssen wir das hier nicht schon wieder klären!
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