Hier wird vieles verwechselt und durcheinander geschmissen.
1. Es ist keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wenn einem ein "Modellflugzeug" welches sich nicht mehr steuern lasst entfliegt.
2. Wenn dann das entflogene "Modellflugzeug" beim "landen" einen Schaden verursacht haftet der "Betreiber".
3. Hat der Betreiber dann eine "Haftpflichtversicherung" kommt diese dann für den Schaden der verursacht wurde auf. "hoffentlich"
4. Wenn der Betreiber einen Schaden verursacht hat und von den "Behörden" wird geschaut ob der Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet ist eine "Versicherung" dafür zu haben, die er nicht nachweisen kann, würde jetzt dann ein "Verfahren" eröffnet um die Sachlage "Haftung" zu klären oder es wird eine "Strafe" angedroht oder ausgesprochen.

?).
)

Kommentar