YGE gehts noch!?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • rc2013
    Member
    • 14.01.2013
    • 869
    • Thomas
    • outdoor

    #91
    AW: YGE gehts noch!?

    Zitat von skyfox60 Beitrag anzeigen
    Sarkasmuss an:
    Das können nur Markenprodukte aus deutscher Herstellung leisten. Die billigen Chinaböller á La Hobbiwing und Co können so etwas selbstverständlich nicht, dafür kosten sie nur einen Bruchteil"
    Sarkasmus wieder aus
    Achso, it is not a bug, it's a feature

    Im Ernst, noch trauriger finde ich eigentlich, daß von YGE dazu so gar keine Stellungnahme kommt sondern kommentarlos die Kondensatoren anders ausgelegt werden.Was bringt der Regleraustausch, wenn FBL und Servos gegrillt wurden? Ist hier eigentlich ein Haftungsausschluß für Folgeschäden seitens des Herstellers überhaupt zulässig, da gilt doch m.E. ein ganz andere Gesetzesgrundlage als für Händler/ Wiederverkäufer? Weiß das jemand?
    Gruß
    Thomas

    Kommentar

    • Kalaido
      Senior Member
      • 22.07.2011
      • 2013
      • Steven
      • Wildflieger Mannheim

      #92
      AW: YGE gehts noch!?

      Ich sage nur Mangelfolgeschaden

      Mangelfolgeschaden

      Eigentlich muss der Hersteller die Folgeschäden ersetzen. Ein Haftungsausschluss ist aus meiner Sicht nicht ohne weiteres möglich...
      Goblin 700
      Goblin 500
      T-Rex 550

      Kommentar

      • skyfox60
        skyfox60

        #93
        AW: YGE gehts noch!?

        Tja, wie das mit dem Haftungsausschluß ist, ist eine ganz interessante Sache.

        Vielleicht gibt es ja unter den hier mitlesenden einen Juristen, der sich auskennt.

        Wir Laien dürfen ja so ohne Weiteres keinerlei Rechtsberatung machen. Im beruflichem Unfang gibt es da Ausnahmen, die aber sind sehr eng gesteckt.

        Nachlesen kann man dazu aber einiges, und es gibt viel zu lesen in diese Richtung.

        Fallbeispiel, irgendwo im Netz so ähnlich gelesen vor einiger Zeit( aus der Erinnerung nachkonstruiert ):

        Der Hersteller X verkauft eine Waschmaschine an einen Distributor ( Großhändler ).

        Dort kauft sie der Lokale Händler aus Hamburg und verkauft sie an an einen Verbraucher in Lüneburg ( Fall 1 ) oder an einen Verbraucher in München ( Fall 2 ).

        Jetzt ist das Ding nach zwei Monaten kaputt, und der Verbraucher ruft den lokalen Händler zu sich zur Nachbesserung oder Reparatur.

        Dieser Händler will jetzt nicht nur Ersatz für die Reparaturkosten ( oder gar Ersatzgerät ), sondern auch seine Fahrt und Arbeitskosten geltent machen.
        Allerdings nur "im Rahmen der angemessenen Schadenbegleichung" .
        Das heißt z. B. im Falle 1, die Kosten für die Anreise nach Lüneburg und die Arbeitszeit( Hier nur die Einstandskosten selbiger Zeit, nicht die vollen "Verkaufskosten".

        Im Fall 2 kann der lokale Händler das nicht so ohne weiteres, weil die Fahrtkosten enorm hoch sind und es damit evtl. eine günstigere Möglichkeit gegeben hätte, indem er einen lokalen Händler, der nahe des Verbrauchers ist, damit beauftragt, und damit die Kosten geringer hält.
        ( Stichwort Mitwirkungspflicht soei die Verpflichtung, den Schaden so gering wie möglich zu halten )
        So in der Art wurde dies in einem nachlesbaren Fall geschildert.

        Der Händler wendet sich damit an den Großhändler.

        In wie weit aber nun der Großhändler seinerseits einen Schaden( den er dem lokalen Händler beglich ) an den Hersteller weiterleiten kann, weiß ich nicht mehr ganz genau. Die Beschreibung war recht komplex.

        Soweit ich mich erinnere, ist aber gerade in diesem Punkt in den letzten Jahren was passiert in der Gesetzgebung.

        Hier könnte uns jetzt ein Jurist weiterhelfen.

        Waage erinnert und ohne Gewähr meine ich der Hersteller wird in diese Verantwortung mit einbezogen. Im B2B Geschäft gibt es, meine ich, allerdings weitreichendere Möglichkeiten, bestimmte Dinge auszuschliessen. Da ist es wohl einfacher, als zwischen Händler und Verbraucher.

        Könnte sein, das der Händler auf dem Schaden sitzen bleibt, obwohl er am wenigsten dafür kann. Denke aber nicht, dass das so ist.

        Wie gesagt, ein Jurist unter uns könnte das sicher genau erklären.

        Ich glaube, die Tendenz geht immer mehr dahin, das man die sog. Kollateralschäden nicht mehr so ohne weiteres auf dem Buckel des Verbrauchers austragen kann, aber wie heißt es so schön, wo kein Kläger , da kein Richter.

        Also, Jura-Spezis, vergesst mal eure Gebührenordnung und schreibt was dazu.

        Eine ganze Menge Leser hier werden es euch danken.

        Kommentar

        • parkplatzflieger
          Senior Member
          • 18.03.2012
          • 8994
          • Torsten
          • FMBG Schifferstadt-Assenheim

          #94
          AW: YGE gehts noch!?

          Sorry, aber Deine Waschmaschinengeschichte hat doch nicht die geringste
          Analogie zu dem, was in einigen Beiträgen zuvor als Mangelfolgeschaden
          bezeichnet wurde.

          Es ging nicht darum, ob Händler, Großhändler oder Hersteller für den Schaden
          am Regler aufkommen müssen, sondern ob man die Haftung bzgl. Schäden
          an der restlichen Elektronik, die durch ein Problem des Reglers mit verursacht
          wurden, ausschliessen kann.
          Torsten
          Voodoo 600, Logo 600SX
          Spektrum, Spirit, Heli X

          Kommentar

          • Michael62
            Michael62

            #95
            AW: YGE gehts noch!?

            Es ist, wie so oft im Leben, nicht die Frage der Rechtsposition, sondern der Durchsetzbarkeit und des Verhältnisses zwischen Kosten und Aufwand.

            Kommentar

            • skyfox60
              skyfox60

              #96
              AW: YGE gehts noch!?

              Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
              Sorry, aber Deine Waschmaschinengeschichte hat doch nicht die geringste
              Analogie zu dem, was in einigen Beiträgen zuvor als Mangelfolgeschaden
              bezeichnet wurde.

              Es ging nicht darum, ob Händler, Großhändler oder Hersteller für den Schaden
              am Regler aufkommen müssen, sondern ob man die Haftung bzgl. Schäden
              an der restlichen Elektronik, die durch ein Problem des Reglers mit verursacht
              wurden, ausschliessen kann.
              Doch, genau das beschreibt es. Einfach mal richtig lesen.

              Ob der Folgeschaden, und damit die Erhöhung der Schadensumme nun durch materiellen Schaden oder durch Mehraufwand entsteht, dürfte m. E. in diesem Zusammenhang nämlich ziemlich unerheblich sein.
              Die Frage ist eigentlich nur, welche Schadenart wieweit in die sog. Durchgriffshaftung gelangt.

              Wenn z.B. der Hersteller eine solche Haftung gegenüber dem Händler ausschliessen kann, muss das ja wohl noch nicht zwangsweise heißen, das der Händler diesen auch gegenüber dem Verbraucher ausschliessen kann.
              Damit hätte es allerdings der Verbraucher eigentlich mit zwei Parteien zu tun.
              Jetzt wäre mal der Jurist gefragt, ob denn der Verbraucher nur einen Ansprechpartner hat, und der Händler darüber hinaus seinerseits im Hersteller auch nur einen.
              Sprcih, dann müsste der Händler voll Ersetzen, und der Hersteller zum Teil??? oder wie verhält es sich.
              Anders gefragt, kann der Verbraucher in einem solchen Fall auch direkt an den Hersteller??

              Ich denke mal, so ganz trivial ist das nicht.

              Ob es sich dabei nun um einen Regler oder eine Waschmasch handelt, ist bzgl. der Rechtslage ja wohl völlig egal.

              Es ging mir lediglich um die Kette derer, die alle an einem solchen Fall beteiligt sind.

              Und in den letzten Jahren ist es auch für Verbraucher sehr viel freundlicher geworden bzl. des Verbraucherschutzes und seiner Rechte.

              Ich halte es nämlich für gar nicht so schwer, einen solchen Folgeschaden geltend zu machen.
              Zumal, wenn mehrere Leute sich da zusammen tun, denen allen das gleiche passierte. Das dürfte m.E. nach auch die Beweislage erleichtern.
              Einen mag ein Richter ja noch für entweder zu blöd oder aber zu clever halten.
              Je nach dem ob man zum Schluß kommt, der User habe das Teil vielleicht doch falsch angeschlossen, und ist zu blöd, damit umzugehen, oder ob man zum Schluß kommt, er habe falsch angeschlossen, und will sich jetzt cleverer-weise schadlos halten.
              Beide Versionen verlieren für mich an Kraft, wenn die gleiche Beschwerde von verschiedenen Seiten in nahezu gleicher Art vorgetragen wird.
              Und viele benutzen auch Steckersysteme, die ein verpoltes Zusammenstecken bauartbedingt nicht ermöglichen. ( Die Dinger werden mir hier beim Schreiben gerade sehr sympathisch :-)) )
              Und hier wird von vielen das Problem in sehr genau der gleichen Art geschildert.
              Immer passiert es genau beim Anstecken des Akkus. Das darf man sehr wohl kritisch hinterfragen.
              Möglicherweise hattest Du das aber uch nur falsch aufgefasst, was ich da geschrieben habe.
              Es hat auch weniger mit Rechtsaufassung ud Durchsetzbarkeit zu tun. Durchsetzbar wird es eh nur, wenn man es einfach mal angeht. Und die Auffassung, wenn denn eine zählt, ist am Ende eh die des zuständigen Gerichtes.
              Ob allerdings die juristische Sachlage eindeutig klar ist, oder ob es da noch viele Haken und ßsen gibt, dazu würde ich halt gern mal deinen Fachmann lesen.
              Schade das hier offensichtlich kein Jurist mitliesst und/oder sich dazu mal äußert.
              Zuletzt geändert von Gast; 11.10.2014, 07:46.

              Kommentar

              • Tilly09
                Senior Member
                • 06.07.2012
                • 1555
                • Tilo
                • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                #97
                AW: YGE gehts noch!?

                Folgendes wäre zu klären:

                1.) Ist der Regler mangelhaft? Wenn ja, lag dieser Mangel schon bei Gefahrübergang vor oder war er zumindest angelegt?

                Wenn beide fragen mit "Ja" beantwortet wurden greift Gewährleistungsrecht.

                2.) Mangelfolgeschaden: ich bin im Moment überfragt, ob dieser gegenüber einem Verbraucher ausgeschlossen werden kann. Nach § 475 BGB darf das Gewärleistungsrecht gegenüber einem Verbraucher im dort genannten Umfang nicht eingeschränkt werden. Dies gilt allerdings nicht für Schadensersatz. Ich müsste jetzt prüfen, ob Mangelfolgeschaden als Schadensersatz ausgeschlossen oder als Gewährleistungsrecht nicht ausgeschlossen werden kann. Könnte ich am Montag prüfen.

                Allerdings: @ an alle, die den Regler gekauft haben: gegenüber wem wurde der Mangelfolgeschaden ausgeschlossen? Wenn kein Ausschluss erfolgte müssen wir uns überhaupt nicht mit dem Problem herumschlagen, ob der Ausschluss wirksam wäre. Es bestünde dann ein Anspruch auf Nacherfüllung bzgl. dem Regler und Schadensersatzanspruch bzgl. beschädigter Elektronik.

                Gewährleistungsansprüche bestehen nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller.

                U.u. könnte auch ein Fehler nach dem Produkthaftungsgesetz gegeben sein. Dann bestünde Ersatzpflicht des Herstellers. Es dürfte allerdings einfacher sein, sich an den Verkäufer wegen Gewährleistung zu halten.

                Kommentar

                • thomas1130
                  RC-Heli TEAM
                  Admin
                  • 26.11.2007
                  • 25912
                  • Thomas
                  • Österreich

                  #98
                  AW: YGE gehts noch!?

                  Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
                  Ist der Regler mangelhaft?
                  Gute Frage

                  Bin ja kein Techniker - aber soweit mir bekannt -> 100% Sicherheit GIBT ES NICHT!

                  Die Sicherheit wird bloß höher, je höher der Aufwand der Schaltung ist.

                  Dh mehr Sicherheit kostet auch mehr..

                  Die Frage ist daher eher - bekommt man die Sicherheit, die man auch bezahlt hat?
                  Stay hungry. Stay foolish.

                  Kommentar

                  • janK
                    Member
                    • 07.01.2014
                    • 504
                    • Jan
                    • Osnabrück

                    #99
                    AW: YGE gehts noch!?

                    Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                    Gute Frage

                    Bin ja kein Techniker - aber soweit mir bekannt -> 100% Sicherheit GIBT ES NICHT!

                    Die Sicherheit wird bloß höher, je höher der Aufwand der Schaltung ist.

                    Dh mehr Sicherheit kostet auch mehr..

                    Die Frage ist daher eher - bekommt man die Sicherheit, die man auch bezahlt hat?

                    Hier sollten die Spezifikationen Aufschluss geben. Wurde der Regler innerhalb der Spezifikation betrieben, muss er funktionieren. Leider sind bei Reglern die Rahmenbedingungen sehr komplex und schwer reproduzierbar. Auch ist es kaum erfassbar, WANN der Regler außerhalb der Spezifikation betrieben wurde.
                    Der Clown ist die wichtigste Mahlzeit des Tages.

                    TDR-2 Speeeeeed, TDF, Goblin 700

                    Kommentar

                    • parkplatzflieger
                      Senior Member
                      • 18.03.2012
                      • 8994
                      • Torsten
                      • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                      #100
                      AW: YGE gehts noch!?

                      Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
                      Allerdings: @ an alle, die den Regler gekauft haben: gegenüber wem wurde der Mangelfolgeschaden ausgeschlossen?
                      Ich wüsste auch nicht, wo das in einem offiziellen YGE-Dokument stehen soll.
                      Kann derjenige, der die These aufgebracht hat, diese belegen?

                      Hier http://www.yge.de/pdf/YGE-90-120%20LVK.pdf steht nur das:
                      "Achtung: Akkuseitige Verpolung führt zu schweren Schäden und zum Verlust der Garantie!!"

                      Da Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann er das
                      natürlich leicht ausschliesen. Die Gewährleistung hingegen nicht.
                      Kann er allerdings beweisen, dass der Akku verpolt angeschlossen wurde,
                      was vermutlich leicht möglich ist, ist er auch aus der Gewährleistung draussen.
                      Er hat ja sogar in der Anleitung darauf hingewiesen.
                      Torsten
                      Voodoo 600, Logo 600SX
                      Spektrum, Spirit, Heli X

                      Kommentar

                      • Holle
                        SlowFlyWorld.de
                        Hersteller
                        • 17.06.2009
                        • 625
                        • Holger
                        • 31547 Dingendskirchen

                        #101
                        AW: YGE gehts noch!?

                        Moin

                        Ich bleibe z.B. mit einem niegelnagelneuem Auto weit auserhalb liegen, und muß darum im Hotel schlafen oder mit dem Taxi heimfahren. Der Autohersteller übernimmt diesen "Folgeschaden" nur, wenn ich auch eine entsprechende Mobilitätsgarantie abgeschlossen habe.

                        Ich habe da was mit "vertragsmäsigen Pflichtverletzungen" und von "grober Fahrlässigkeit" im Hinterkopf, und denke so einfach ist das nicht. Auch müßte die Ursache für den BEC-Ausfall eindeutig geklärt sein, kam da was von extern (ßberstrom/ßberspannung), oder hat es sich "einfach nur so" in Wohlgefallen aufgelöst.

                        Wurde der vorgeschriebene Pufferakku verwendet ??? Wenn nicht; Selbst Schuld !
                        Aus Sicherheits- und Haftungsgründen schreiben wir einen Pufferakku für die Empfangsanlage vor. 4 Zellen NiCd/NiMh oder 2 Zellen LiPo mit mindestens 800mAh parallel zum Empfänger oder BL-System.
                        Gruß Holle
                        Zuletzt geändert von Holle; 11.10.2014, 09:50.
                        Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis grö�er als in der Theorie

                        Kommentar

                        • Michael62
                          Michael62

                          #102
                          AW: YGE gehts noch!?

                          Anregung : Beweispflicht

                          Mangel : 6 Monate ab Lieferdatum Mangelvermutung bei Hersteller

                          Mögliche Einwendung : Fehlverwendung, Falschanschluss, Wicklungsschluss, Absturz, etc -> Ergebnis : Sachverständigengutachten, hohe Kosten
                          SVG trägt mE nach derjenige, der Nachweispflichtig ist. SVGs gehen zu sehr hohen Prozentsätzen zu Gunsten des Herstellers aus, das SV und Hersteller für Gutachten zusammenarbeiten müssen.

                          Kosten : Schnell einige Tausend Euro.
                          Alternatives Ergebnis -> Einigungserzwingung durch Richter , Weitergehende Rechtsverfolgung wird bei dem Wert nicht möglich sein.

                          Eigene Anwaltskosten bei 290 Euro Wert 259,66- Gericht 105,-

                          Bei Einigungserzwingung bleiben die Kosten beim Kläger. Wenn man den Richter angeht, macht der Urteil, dann entfällt zwar die Einigungsgebühr iHv ca. 60,- , aber es kommen 211,- fremde Anwaltsgebühren hinzu.

                          Wenn man jetzt vor Gericht sich als "blöder Verbraucher" von seinem Vertreter noch dazu hinreißen lässt, "Beweis erheben" und "Sachverständigengutachten" zu machen, dann kommen da Kosten schnell noch in 4 Stellungen Höhe dazu.

                          Das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern nur der Vernunftshinweis, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.

                          Wer seinen Anwalt fragt, ob er klagen soll, und wie die Erfolgsaussichten sind, der kann auch seinen Maler fragen, ob er tapezieren soll, und ob es hinterher schön aussieht.

                          Kommentar

                          • Take5
                            Senior Member
                            • 23.09.2010
                            • 4321
                            • Christian
                            • Wildflieger Mannheim, O-Town

                            #103
                            AW: YGE gehts noch!?

                            Zitat von Holle Beitrag anzeigen
                            Wurde der vorgeschriebene Pufferakku verwendet ??? Wenn nicht; Selbst Schuld !
                            Gruß Holle
                            Soweit ich das Thema bis jetzt verfolgt habe ist das BEC immer nur beim Anstecken der Lipos abgeraucht und nicht im Betrieb, da bringt ein Pufferakku auch nichts selbst wenn im Flug die Elektronik gegrillt wird, der 2S Lipo wird auch nicht begeistert sein wenn auf einmal 6S anliegen.

                            Grüße Chris
                            Zuletzt geändert von Take5; 11.10.2014, 10:07.

                            Kommentar

                            • Holle
                              SlowFlyWorld.de
                              Hersteller
                              • 17.06.2009
                              • 625
                              • Holger
                              • 31547 Dingendskirchen

                              #104
                              AW: YGE gehts noch!?

                              Doch, GENAU DAS bringt es...... (Der Stützakku frißt den Riple, und evtl. Stromspitzen beim _"booten")

                              Egal wie, einmal ohne Stützakku angeklemmt = Garantie futsch
                              Einmal Akku verpolt = Garantie futsch
                              Kontrolldioden-ausgelöst (wenn er denn welche hat)
                              Zuletzt geändert von Holle; 11.10.2014, 10:09.
                              Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis grö�er als in der Theorie

                              Kommentar

                              • piotre22
                                Senior Member
                                • 27.04.2009
                                • 3984
                                • Peter

                                #105
                                AW: YGE gehts noch!?

                                Das wäre nun aber wirklich mal interessant zu wissen, ob diejenigen, denen das BEC kaputt gegangen ist einen Pufferakku hatten oder nicht.

                                Ich hatte immer einen 2s200mAh Lipo als Pufferakku für den YGE 90LV angeschlossen (Antriebslipo vom mcpx).


                                Mein YGE ist noch heile und falls das BEC bei mir nun in Zukunft kaputt gehen sollte, ist es mir seit gestern abend egal, da nun ein Jeti SBEC in meinem Modell werkelt und das YGE BEC stillgelegt ist.



                                Es wird aber auch nicht gesagt wann der Pufferakku eingeschaltet werden muss. Denn irgendwie muss man das ganze ja schaltbar machen, denn sonst wären Empfänger und Servos ja IMMER an. Ich habe meinen Pufferakku in der Regel immer erst NACH Anschluss des Lipos und nach initialisieren des YGE angeschlossen. Damit der Pufferakku beim Anschließen des Antriebsakkus eine Wirkung hat, müsste man ihn ja schon vorher angeschlossen haben...
                                Zuletzt geändert von piotre22; 11.10.2014, 10:15.
                                Eine Pizza mit dem Radius z und der Dicke a hat das Volumen Pi*z*z*a

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X