Die Epidemie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

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  • oliverrauls
    oliverrauls

    #4876
    AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

    Heute plane ich gegen 17.30Uhr--- 18Uhr etwas "Kampfschweben".... also wer allein sein möchte sollte NICHT zum Platz kommen...

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    • JerryLee
      Gast
      • 22.03.2011
      • 1602
      • m
      • Musterstadt

      #4877
      AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

      Unfassbar!

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      • eG.legacy.
        Senior Member
        • 23.09.2011
        • 1192
        • Janick
        • im Ort fliegen ist mir zu gefährlich..

        #4878
        AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

        Zitat von JerryLee Beitrag anzeigen
        Heftig..

        und dabei sagt man sich immer, dass sowas gar nicht bei einem in der Nähe passieren kann O.o

        Absolut heftig..
        Forza 700 <-> Prôtos 380

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        • Dachlatte
          Senior Member
          • 19.05.2011
          • 9259
          • Maik
          • Braunschweig und Umgebung

          #4879
          AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

          Leute, wir haben ein Problem. Heute mittag gegen 13.30 Uhr wollte ich bei uns fliegen als jemand auf einem Motorrad vorbeikam, sich als Mitarbeiter des Luftfahrtamts auswies und meinte das das hier Luftraum des Braunschweiger Flughafens wäre und ich hier nicht fliegen dürfe.
          Außerdem hätte sich jemand beschwert das dort seltene Vögel nisten würden und wir aus dem Grund dort auch nicht fliegen dürfen.
          Leider war ich so perplex das ich es versäumt hatte mir seinem Namen oder eine Telefonnummer aufzuschreiben.
          Banshee 850

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          • Pascal
            Gast
            • 14.07.2010
            • 2442
            • p

            #4880
            AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

            0531 3544030 Verkehrsleitung Braunschweiger Flughafen GmbH.
            Dort kannst du ja mal durchrufen und fragen

            Außerdem hätte sich jemand beschwert das dort seltene Vögel nisten würden und wir aus dem Grund dort auch nicht fliegen dürfen.
            Das ist kein Naturschutzgebiet, mir daher egal, soll er doch wieder kommen und die Polzei rufen ²

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            • Pascal
              Gast
              • 14.07.2010
              • 2442
              • p

              #4881
              AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

              PS: Habe gerade angerufen und mit Herrn Schäfer telefoniert von der Verkehrsleitung. Wir befinden und gerade so in der Sperrzone, die Sperrzonengrenze ist wohl der Kanal richtung Vechelde (auf der anderen Seite)


              Wir bräuchten eine Betriebsgenehmigung, welche mit viel Aufwand und kosten verbunden ist, da dort die Modelle einzeln überprüft werden müssten...

              Er meinte er würde uns offiziell nicht empfehlen dort zu fliegen da es sein kann das er (oder jemand anders) mal vorbei kommt und unangenehme Fragen stellt.


              * Ergänzung Betriebsgenehmigung:

              Man müsste wohl ein Stück der Rasenfläche pachten (mit mehreren Leuten dann) und sich dann nach der Betriebsgenehmigung erkundigen, dann dürften wir dort fliegen. Wir müssten aber auch z. B. für "Sicherheit" sorgen für ggf. auftauchende Zuschauer ect.
              Zuletzt geändert von Pascal; 15.06.2012, 14:23.

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              • jörg2
                jörg2

                #4882
                AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
                wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. (Tell)


                Friedrich von Schiller


                deutscher Schriftsteller (1759 - 1805)
                Quelle: Wilhelm Tell IV, 3

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                • JerryLee
                  Gast
                  • 22.03.2011
                  • 1602
                  • m
                  • Musterstadt

                  #4883
                  AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                  Zitat von Helibeginner Beitrag anzeigen
                  Außerdem hätte sich jemand beschwert das dort seltene Vögel nisten würden und wir aus dem Grund dort auch nicht fliegen dürfen.
                  Der Nachname dieser Person fängt nicht zufälligerweise mit R an? Ansonsten ist es togal, so lange es kein Naturschutzgebiet ist. Und nach der kürzlich von mir verlinkten Karte ist dort weit&breit kein Naturschutzgebiet (Klick).
                  Zuletzt geändert von JerryLee; 15.06.2012, 14:50.

                  Kommentar

                  • coolmarc
                    Senior Member
                    • 31.08.2009
                    • 1904
                    • Marcus
                    • Peine

                    #4884
                    AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                    ich bin sprachlos!
                    GruÃ? Marcus
                    Goblin 770
                    Wildflieger Peine-Braunschweig

                    Kommentar

                    • Pascal
                      Gast
                      • 14.07.2010
                      • 2442
                      • p

                      #4885
                      AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                      Zitat von coolmarc Beitrag anzeigen
                      ich bin sprachlos!
                      Lasst uns 10m² Wiese kaufen

                      Kommentar

                      • JerryLee
                        Gast
                        • 22.03.2011
                        • 1602
                        • m
                        • Musterstadt

                        #4886
                        AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                        Kurzfristiges spontanes Treffen heute bzgl. der Sachlage und Klärung weiterer Schritte?
                        Draußen regnet es eh.

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                        • Pascal
                          Gast
                          • 14.07.2010
                          • 2442
                          • p

                          #4887
                          AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                          Zitat von JerryLee Beitrag anzeigen
                          Kurzfristiges spontanes Treffen heute bzgl. der Sachlage und Klärung weiterer Schritte?
                          Draußen regnet es eh.
                          Heute 20:00Uhr Benters bei einer Cola?
                          Oder hat jemand ein großes Wohnzimmer

                          Kommentar

                          • Dachlatte
                            Senior Member
                            • 19.05.2011
                            • 9259
                            • Maik
                            • Braunschweig und Umgebung

                            #4888
                            AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                            Mir wäre etwas früher lieber weil ich Nachtschicht habe, wäre 19 Uhr auch ok ?
                            Banshee 850

                            Kommentar

                            • Pascal
                              Gast
                              • 14.07.2010
                              • 2442
                              • p

                              #4889
                              AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                              Zitat von Helibeginner Beitrag anzeigen
                              Mir wäre etwas früher lieber weil ich Nachtschicht habe, wäre 19 Uhr auch ok ?
                              Was sagen denn die anderen?

                              Kommentar

                              • oliverrauls
                                oliverrauls

                                #4890
                                AW: Die Epidimie greift um sich. Neuer Fall in Braunschweig.

                                Sie sind hier: Start > Inhalt LuftVO > § 16 LuftVO
                                Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
                                neugefasst durch B. v. 27.03.1999 BGBl. I S. 580; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1032; Geltung ab 01.10.1969

                                FNA: 96-1-2; 9 Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Bundeswasserstraßen 96 Luftverkehr
                                ßnderungen / Synopse | 20 Gesetze verweisen aus 27 Artikeln auf LuftVO
                                Zweiter Abschnitt Allgemeine Regeln
                                <<>>
                                § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums


                                ßnderungen / Synopse | 6 Gesetze verweisen aus 6 Artikeln auf § 16



                                (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:


                                1. der Aufstieg von Flugmodellen


                                a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,


                                b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,


                                c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,


                                d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,


                                2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,


                                3. der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 Meter aufsteigen,


                                4. der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werden,


                                5. der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,


                                6. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden,


                                7. der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen.


                                (2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


                                (3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.


                                (4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können, insbesondere im Fall von Absatz 1 Nummer 7 die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.


                                (5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden

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