(Händler-)Gewährleistung nicht verstanden. Wenn der Sender innerhalb
der ersten beiden Jahre einen Defekt hat, dann ist der Händler(!) über die
Gewährleistung in der Pflicht. In den ersten 6 Monaten muss der Händler
Dir nachweisen, dass Du den Fehler evtl. doch selbst verursacht hat,
nach 6 Monaten erfolgt die Beweisumkehr. Wenn der Sender nun in
einem anderen Gehäuse steckt, ist es für den Händler sogar in den ersten
6 Monaten schon leicht, den Fehler als von Dir verursacht anzusehen.
Jetzt beweis Du mal das Gegenteil. Anders wäre es, wenn der Umbau
eine übliche Sache wäre, die man mit dem Sender macht. Z. B, wie bei
Handy Cases. Das ist aber beim Sender nicht so.
Wenn man bei HH umbauen lassen würde, hätte man eine Gewährleistung
aus Werkvertrag gegenüber HH.
Mit Garantie hat das alles nichts zu tun.


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