Denn es heißt ja:
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
Ergo, es bedarf der Erlaubnis wenn man näher als 1,5 Km ist.

. Der Heli kann den aber nicht machen. 



LuftVO Ausfertigungsdatum: 10.08.1963 Vollzitat: "Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung v. der Verordnung vom 12. September 2008 (BGBl. I S. 1834)" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.3.1999 I 580; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. V v. [B]12.9.2008[/B] I 1834

LuftVO Ausfertigungsdatum: 10.08.1963 Vollzitat: "Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung v. der Verordnung vom 12. September 2008 (BGBl. I S. 1834)" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.3.1999 I 580; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. V v. [B]12.9.2008[/B] I 1834
... wär ja nicht das erste Mal. 





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