Falls doch eine schriftliche Erlaubnis vorliegen sollte, siehts für Euch erheblich besser aus: Die Erlaubnis müßte erst mal widerrufen werden, was förmlich und schriftlich geschehen müßte, die Rücknahme müßte auch begründet werden. Dagegen gäbe es dann auch noch diverse Rechtsmittel...
ßhm - aus welcher "Glaskugel" beziehst du dieses Wissen*
"Erlaubnis", "widerrufen muss schriftlich sein" - das ist doch blanke Spekulation (um höflich zu bleiben..)
Dazu müsstest du doch die "Art" des Schriftstückes kennen - und den Personenkreis an den es sich richtet..
ich kann mir wohl kaum vorstellen, dass da "jeder" Parteistellung hätte..
Zustellung?? - auf die Wiese??
Grüße
Thomas
Zuletzt geändert von thomas1130; 08.02.2009, 23:25.
Erlaubnis", "widerrufen muss schriftlich sein" - das ist doch blanke Spekulation (um höflich zu bleiben..)
...erstmal ich finde es gut, dass Du höflich bleiben willst, da haben wir zwei schon was gemeinsam.
Zur Sache: Ganz einfach, weil eine förmliche Erlaubnis nix anderes als ein Verwaltungsakt ist, der, wenn er schriftlich erlassen wurde, gegenüber dem Adressaten auch schriftlich widerrufen werden muß, steht in der "Glaskugel" VwGO halt so drin...
Der Widerruf wäre dem zuzustellen, der die Erlaubnis erhalten hat, das dürfte auch möglich sein, da er ja auch die Erlaubnis bekommen hat...
Zustellen könnte man übrigens auch auf der Wiese, wenn man da den Richtigen findet.
Dazu müsstest du doch die "Art" des Schriftstückes kennen
... da hast Du recht, aber mein Post bezieht sich ja explizit auf eine förmliche Erlaubnis oder Gestattung (deshalb frage ich ja ganz am Anfang auch nach ob wirklich eine solche vorliegt).
Du weißt doch - ich habe mir ja geschworen, nichts "juristisches" mehr hier im forum zu besprechen.. - aber manchmal ist "das Fleisch halt schwach"...
Damit hier nicht alle im völlig Nebel tappen - wie wäre es einmal, wenn jemand ein PDF dieser "förmlichen Erlaubnis" (was auch immer das sein soll... ) als Anhang hier reinstellen könnte!
Dann müssten wir nicht alle "streiten" - ohne auch nur im Entferntesten den SV zu kennen!
Grüße
Thomas
@Magic-Herb: Danke für die Einigkeit bezüglich "Höflichkeit" - das ist ja immer schon eine Basis auf der man diskutieren kann..
Zuletzt geändert von thomas1130; 08.02.2009, 23:53.
Hör' auf, sonst schickt uns der Thomas noch 'ne Honorar-Rechnung.
Neee, das glaube ich nicht ,
denke mal ,das Thomas für nen kleinen Blick und ein "ja" oder "lassen" sicher keine
Euros haben will,
bekommt ein paar liebe "Danke" von den Jungs ,
und die Jungs wissen wo sie dran sind !
Der Thomas ist aber in Wien und ich glaube das "Verwalten" funktioniert da etwas anders. Aber da sind ja noch genügend andere im Forum, wenn es nicht gehen sollte.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
... ich nehme an, das ist ein Tippfehler und soll keine heissen, oder (Beitreg 116)?
Falls doch eine schriftliche Erlaubnis vorliegen sollte, siehts für Euch erheblich besser aus: Die Erlaubnis müßte erst mal widerrufen werden, was förmlich und schriftlich geschehen müßte, die Rücknahme müßte auch begründet werden. Dagegen gäbe es dann auch noch diverse Rechtsmittel...
... versteh ich jetzt nicht wirklich?? Schwarzfahren ist strafrechtlich verboten, das Fliegen mit Elektrohelis bis 5 Kg dagegen ist grundsätzlich erlaubt, außer der Grundstücksbesizter untersagt es, auch dann stellen Zuwiderhandlungen aber keine Straftat dar. Also wird hier verbotenes Tun mit rechtmäßigem verglichen, da fallen mir nur noch "die berühmten ßpfel und Birnen " dazu ein...
Grüße
Magic-Herb
grundsätzlich haste Recht aber...
entgegen deiner Ausführung ist das fliegen nicht automatisch auf einer Wiese gestattet, es bedarf einer Genehmigung durch den Eigentümer.
Er braucht es dir nicht zu verbieten, du musst es dir genehmigen lassen.
@ die Pilotenohne Flugwiese
schade ich hoffe ihr bekommt das geregelt...
wieviele Leutz und was für Helis habt ihr denn da so?
Hauptsächlich Logo 500 und T-Rex 500/600!
Ich hab jetzt nen X-Treme mit 10S ist aber ja auch nur n 600er.
Werde wohl bald auf Vereinssuche gehen müssen...oder falls ich da nichts finde vielleicht das Hobby an den Nagel hängen. Langsam verlier ich echt die Lust daran.
Man kommt sich langsam vor wie ein Bürger 2 Klasse.
Hallo,
ein sehr Iinteressanter Thread. Wenn man sich hier die Meinungen und Ratscläge einigr durchliest wundert man sich eigentlich das modellflug noch niht komplett in Deutschland verboten wurde.
Meine tipps zu dem Schild:
Aber bevor dort die Sache eskaliert solltet Ihr mal anfragen wer das Schlid dort aufgestellt ( das machen in der Regel die Leute vom Straßendienst). einfach mal dort nachfragen.
Dann ganz einfach mal in der Stadtverwaltung anfragen wer das ganze veranlasst hat, die müssen das wissen und auch Auskunft dazu geben.
Dann die zuständige Person anschreiben und den Sachverhalt genau klären.
Das hießt für euch zwar viel arbeit, aber so sollte es gehen.
Und Bitte auch die Gesetzestexte zum Thema Modellflug mit dazu legen, das hilft immer, vor allen alles zum Thema erlaubnisfreier Modellflug (Wildflug) schön Markieren.
Denn die stellen werden meistens überlesen.
Dann habt Ihr recht gute Chancen das das Schlid dort wieder wegkommt.
Gruß
Uli
Ich kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.
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