Was nutzt eigentlich Dein Beitrag den Geschädigten?
erneute Betrugsversuche !
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AW: erneute Betrugsversuche !
Wer hat denn den Betrug begangen? Der Geschädigte wohl nicht. Was soll also diese Aussage? Wie soll der Geschädigte einen Betrug begehen?Zitat von dslraser Beitrag anzeigen
Hört man immer wieder munkeln. In 11 Jahren ist mir allerdings noch nie so ein Vertrag untergekommen. Ich kenne einige sehr angesehenen Strafverteidiger Deutschlands. Mit diesen habe ich schon über solche RSV-Verträge gesprochen. Keiner hatte je einen Mandanten mit solch einem Vertrag.Zitat von dslraser Beitrag anzeigen
Was nutzt eigentlich Dein Beitrag den Geschädigten?
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AW: erneute Betrugsversuche !
Hallo,Zitat von dslraser Beitrag anzeigenZitat von Tilly09
Hallo, habe hier immer mal wieder reingelesen. Muss mal kurz korrigieren. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nur vorsätzlich begangen werden. Was steht in den ARB (=Geschäftsbedingungen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag): Vorsatzdelikte sind nicht rechtsschutzversicherbar. Eine Eintrittspflicht der RSV besteht also nie.
ich habe nur dieses Zitat gelesen und daraus ging nicht hervor wer hier gemeint war (Betrüger oder Geschädigter). Einige Seiten zuvor habe ich dazu geraten juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen und wenn vorhanden die Rechtsschutzversicherung um Deckung zu fragen.
Bitte nicht falsch verstehen, dann war das aus dem Zusammenhang gerissen. In diesem Zitat hörte es sich so an als wenn Rechtsschutzversicherungen hier nicht greifen.
Den Geschädigten wünsche ich natürlich alles Gute und viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Zur zweiten Frage: Diese Verträge gibt es natürlich nicht so häufig, aber es gibt einige. Ich arbeite seit 20 Jahren für einen Rechtsschutzversicherer und habe auch einige dieser Verträge "Schadenbelastet" in meinem Kundenbestand.
LG
Heiko[FONT="Georgia"]GruÃ? Heiko[/FONT]
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AW: erneute Betrugsversuche !
Bitte
Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil
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AW: erneute Betrugsversuche !
Hi,
ich hoffe für alle Betroffenen das es sich nicht um den gleichen User handelt wie er auch in anderen Modellbauforen auftritt,zb. bei den Modellbooten, .Hier ist eigentlich ein link zu RC-Raceboats Forum . Dort unter Users Lounge suchen nach dem Tread "Warnung" .
Bitte macht die Namen öffentlich zum Schutz aller Ehrlichen und geht gemeinsam gegen solche Diebe vor.Zuletzt geändert von CH.LUCAS; 28.09.2013, 13:21.Happy Amp s Christian
das L der LRK Motoren , Outrunner rules
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Bitte nicht hier.Zitat von CH.LUCAS Beitrag anzeigenBitte macht die Namen öffentlich
So lange jemand nicht rechtskräftig verurteilt wurde, ist er als unschuldig anzusehen.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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Die Namen darf man so hier nicht einfach öffentlich machen.
Man darf allerdings weitergeben, dass es sich um ein Postbank-Konto aus Saarbrücken handelt.
Wenn ihr also etwas dorthin überweisen sollt, solltet ihr eher skeptisch werden.
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Mikewoofer
AW: erneute Betrugsversuche !
Merkt euch einfach Postbank und 4669 am Schluss der Kontonummer .
Der Herr macht jetzt unter einem anderen Namen weiter
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AW: erneute Betrugsversuche !
Aber bei einer ßberweisung muß doch der Name zur Kontonummer passen?Zitat von Mikewoofer Beitrag anzeigenDer Herr macht jetzt unter einem anderen Namen weiter
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Mikewoofer
AW: erneute Betrugsversuche !
Nein . Bronti hat dort angerufen .
Du kannst da Hans Peter Wurst oder Mr. Nice Guy drauf schreiben . Wenn die Kontonummer und Blz. Passt ist dein Geld weg .
Postbank ist für mich ab sofort die Gangster Bank ; (
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Zitat von Juky Beitrag anzeigenAber bei einer ßberweisung muß doch der Name zur Kontonummer passen?
Welche Daten muss die Bank bei einer ßberweisung prüfen?
Bei der Ausführung einer ßberweisung hat die Bank ausschließlich die Kontonummer sowie die Bankleitzahl oder die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), die sog. Kundenkennung zu beachten (§ 675r BGB). Der Name des Zahlungsempfängers gehört nicht dazu.
Die Bank muss daher keinen Kontonummer-Namensvergleich anstellen, d.h. nicht prüfen, ob das Konto dem genannten ßberweisungsempfänger zusteht. Gibt der Auftraggeber eine falsche, aber existierende Kontonummer an, darf die Bank die ßberweisung auf dieses Konto ohne weitere Prüfung vornehmen. Der Auftraggeber muss sich dann selbst darum kümmern, wie er sein Geld vom falschen Empfänger zurückbekommt.
Die Angabe der Kontodaten des Zahlungsempfängers sollte daher sorgfältig erfolgen und diese vor Einreichung bei der Bank nochmals überprüft werden.
meine Hausbank hätte sofort mein Konto gesperrt wenn ich sowas abgezogen hätte!
aber das macht wohl jede bank anderst!
normalerweise müsste das Postbank Konto dicht sein!
alle wo jetzt überweisen sollte das Geld wieder zurückgehen,aber sicher kein kann mann sich nicht weil du keine Infos bekommst!
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Alle Banken sind GängsterZitat von Mikewoofer Beitrag anzeigenPostbank ist für mich ab sofort die Gangster Bank ; (
Was ist den nun wenn ich bei Ebay was ersteigere und ich gehe mal davon aus das dies jetzt dieser Betrüger ist. Laut ebay bin ich doch zum kauf verflichtet und muss bezahlen, oder?Radikal G20FBL
800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
MZ-24 Pro
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nur wenn er dich verklagt... .
Biete einfach Barzahnlung bei Abholung, dann reisst der Kontakt bestimmt schnell ab... .Benda Genesis, Pulse;Gaui X4,200; SJM 430; Whiplash 90e, 3D-NT, Rave 90 ENV, Robbe 4s
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Ein kurzer juristischer Exkurs, weil sich mir beim lesen des Themas die nackenhaare aufstellen!Zitat von Muki19 Beitrag anzeigenAlle Banken sind Gängster
Was ist den nun wenn ich bei Ebay was ersteigere und ich gehe mal davon aus das dies jetzt dieser Betrüger ist. Laut ebay bin ich doch zum kauf verflichtet und muss bezahlen, oder?
Zunächst müssen wir hier die strafrechtlichen und die zivilrechtlichen Folgen auseinanderhalten. Das eine hat nämlich mit dem anderen nur bedingt zu tun.
Die strafrechtliche Verfolgung hat nur die Bestrafung des Täters wegen der rechtswidrig begangenen Tat zur Folge. Das heißt wenn der Verkäufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat wird nach Anzeigeerstattung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht erhebt die Staatsanwaltschaft anklage oder beantragt einen Strafbefehl gegen ihn. Er wird dann als Folge dessen bestraft. Die Strafe wird dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sein. Hiervon hat der Geschädigte aber nichts, er bekommt also nicht allein deshalb sein Geld zurück.
Die Rückforderung des Geldes ist durch jeden Geschädigten zivilrechtlich durchzusetzen. Da muss man sich selbst aktiv darum kümmern. Die Möglichkeiten wurden hier schon genannt (Mahnbescheid beantragen, Klage auf Herausgabe des Geldes).
Und nun noch kurz zu dem zitierten Beitrag. Wenn ich bei Ebay etwas ersteigere und den Zuschlag erhalte, habe ich mit dem Käufer in der Regel einen Vertrag geschlossen und bin daher zur Erfüllung meiner vertraglichen Pflichten verpflichtet, also zur Zahlung des Kaufpreises. Der Vertrag kann natürlich, wenn der vermeintliche Verkäufer in betrügerischer Absicht handelt nichtig sein. Wenn mich der Verkäufer dann auf Zahlung verklagt, muss ich beweisen, dass der streitgegenständliche Vertrag nicht zustande gekommen ist.Gru� Daniel
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Bitte keine weiteren was wäre wenn Konstruktionen. Bleiben wir doch einfach beim konkreten Fall.
KurtBauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil
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