Bitte machen wir keine allgemeine Diskussion über Zahlungsmoral, Bestell- und Lieferverhalten, Gebraucht- und Neukauf etc. daraus
Der Thread ist G.s.D. sehr konkret auf einen speziellen Fall hin gelaufen, das sollte dann auch so bleiben um die ßbersichtlichkeit zu behalten.
Danke!
Kurt
Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil
Jungs, wichtig ist das wenn die Staatsanwaltschaft bzw. die Kripo einen Namen hat ihr eure zivilrechtlichen Ansprüche stellt. Immer wieder bei der Kripo anrufen und nach dem Stand fragen.
Weil selbst wenn der Typ verurteilt wird von einem Strafgericht, heißt es nicht das sie euch das Geld auszahlen. Das müsst ihr zivilrechtlich machen. Habe das alles leider durch und spreche daher aus Erfahrungen.
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Jungs, wichtig ist das wenn die Staatsanwaltschaft bzw. die Kripo einen Namen hat ihr eure zivilrechtlichen Ansprüche stellt. Immer wieder bei der Kripo anrufen und nach dem Stand fragen.
Weil selbst wenn der Typ verurteilt wird von einem Strafgericht, heißt es nicht das sie euch das Geld auszahlen. Das müsst ihr zivilrechtlich machen. Habe das alles leider durch und spreche daher aus Erfahrungen.
Diesbezüglich wurde ja der Hinweis auf den Mahnbescheid gegeben. Dieser kann und sollte natürlich unabhängig von dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beantragt werden.
GruÃ? Daniel
Hier könnte Ihr Heli stehen...
Wildflieger Mannheim
ihr könnt nur hoffen, dass dem Kerl in einem Strafprozess Vorsatz bewiesen wird.
Das hat nicht nur Auswirkungen auf das Strafmaß, sondern auch auf den Selbstbehalt.
Das wiederum vergrößert die Chancen an die Kohle wieder ranzukommen.
Hoffentlich ist er nicht unterhaltspflichtig.
Ich hoffe für euch, dass ihr euer Geld wiederbekommt.
hier geht es nicht um PayPal! steht hier auch nicht zur Diskussion!
hier geht es um betrug in rc Kleinanzeigen das Geld soll immer auf einem Postbank Konto(saarbrücken) angewiesen werden!!
und der vorsatz ist gegeben mehrere verschieden Vornamen,und mehrmals den gleichen Artikel verkauft!
bitte das Thema hier sauberhalten,nur noch betroffenen postings und ermittlungs Neuigkeiten!
wenn die Sache dann mal ermittelt ist dann gerne wieder Infos wie mann am besten verfahren kann!
wurden ja schon zahlreiche Infos gegeben Mahnbescheid usw..
So Leute es gibt was neues.
Ich habe gerade eine PN von einem betroffenen bekommen, der gestern noch Servos gekauft hat. Das Geld ging auch an die Postbank mit gleicher Konto Nr. Nur unter anderem Namen Also macht der Kerl weiter und das ohne Skrupel.
Wieviel Leuten muss man heute auf Deutsch betrügen ohne dass das Konto mal gesperrt wird und man von der Kripo festgenommen wird
Ich glaube bei 1 Millionen
Gruß
Erna/Rene
ihr könnt nur hoffen, dass dem Kerl in einem Strafprozess Vorsatz bewiesen wird.
Das hat nicht nur Auswirkungen auf das Strafmaß, sondern auch auf den Selbstbehalt.
Hallo, habe hier immer mal wieder reingelesen. Muss mal kurz korrigieren. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nur vorsätzlich begangen werden. Was steht in den ARB (=Geschäftsbedingungen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag): Vorsatzdelikte sind nicht rechtsschutzversicherbar. Eine Eintrittspflicht der RSV besteht also nie.
Ich kenne die finanziellen Verhältnisse des "Verkäufers" naturgemäß nicht. Erfahrungsgemäß sieht's allerdings nicht gut aus. Die finanz. Verhältnisse verbessern sich auch durch das - drohende / bereits eingeleitete - Strafverfahren nicht. Bei vielen Gläubigern / Geschädigten geht's doch darum, der erste oder zumindest einer der ersten zu sein und nicht den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Eine Zahlungsaufforderung mit ganz kurzer Fristsetzung, dann Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid und ein Vollstreckungsversuch. Die Bankverbindungsdaten sind ja durch die ßberweisung bekannt (Kontopfändung). Dazu Akteneinsicht gegenüber der StA beantragen, die erhält allerdings nur ein Rechtsanwalt. Aus den Akten ergibt sich der wahre Kontoinhaber. Wer noch Fragen hat darf sich gerne an mich wenden. Mein Tip: nicht warten. Das Strafverfahren / Hauptverfahren bringt Euch im Grunde nichts und insbesondere die Kohle nicht zurück.
Ja so etwas zerstört das Vertrauen in die ehrlichen Käufer und Verkäufer .
Man hat entweder das Vertrauen in den anderen bei solchen Deals oder man traut von vornherein
niemanden .Aber das macht die Sache auch nicht einfacher.
Wer viel Gebraucht und online kauft sollte sich auf jeden Fall PayPal einrichten .
Hatte kürzlich auch so einen Fall: Elektrobucht Kleinanzeigen, TDR mit Premium-Vollausstattung, Artikelstandort in D für 470€. Auf mein Nachfragen natürlich nur ßberweisung möglich und Artikelstandort plötzlich Athen, Griechenland.
Muss aber ein Anfänger gewesen sein, weil der Preis schon unglaubwürdig niedrig ist
Dachte zuerst, er meint nur die Mechanik - dann wäre es schon ein Schnäppchen gewesen.
Hallo, habe hier immer mal wieder reingelesen. Muss mal kurz korrigieren. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nur vorsätzlich begangen werden. Was steht in den ARB (=Geschäftsbedingungen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag): Vorsatzdelikte sind nicht rechtsschutzversicherbar. Eine Eintrittspflicht der RSV besteht also nie.
Ich kenne die finanziellen Verhältnisse des "Verkäufers" naturgemäß nicht. Erfahrungsgemäß sieht's allerdings nicht gut aus. Die finanz. Verhältnisse verbessern sich auch durch das - drohende / bereits eingeleitete - Strafverfahren nicht. Bei vielen Gläubigern / Geschädigten geht's doch darum, der erste oder zumindest einer der ersten zu sein und nicht den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Eine Zahlungsaufforderung mit ganz kurzer Fristsetzung, dann Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid und ein Vollstreckungsversuch. Die Bankverbindungsdaten sind ja durch die ßberweisung bekannt (Kontopfändung). Dazu Akteneinsicht gegenüber der StA beantragen, die erhält allerdings nur ein Rechtsanwalt. Aus den Akten ergibt sich der wahre Kontoinhaber. Wer noch Fragen hat darf sich gerne an mich wenden. Mein Tip: nicht warten. Das Strafverfahren / Hauptverfahren bringt Euch im Grunde nichts und insbesondere die Kohle nicht zurück.
Dei Post kommt so rüber als wärst du Rechtsanwalt.
Hallo, habe hier immer mal wieder reingelesen. Muss mal kurz korrigieren. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nur vorsätzlich begangen werden. Was steht in den ARB (=Geschäftsbedingungen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag): Vorsatzdelikte sind nicht rechtsschutzversicherbar. Eine Eintrittspflicht der RSV besteht also nie.
Hallo,
das ist natürlich richtig und gilt für den "Betrüger", nicht aber für den Geschädigten.
Aber, auch die Pauschalaussage "Vorsatzdelikte sind nicht versicherbar" stimmt so nicht. Es gibt einen sogenannten Spezialstrafrechtsschutz als Annex zum Vertrag sowie als Vollkonzept. Beide unterscheiden sich durch den Leistungsumfang und greifen gerade erst bei Vorwurf von Vorsatz, auch wenn diese nur vorsätzlich begehbar sind. (bei Vorsatzverurteilung muss derjenige dann die Kosten zurückzahlen) Es gibt den Spezialstrafrechtsschutz im Firmenbereich sowie im privaten/beruflichen Bereich. Näher darauf eingehen will ich hier nicht, trotzdem sollte man mit Pauschalantworten vorsichtig sein.
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