erneute Betrugsversuche !

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  • DerMitDenZweiLinkenHänden
    RC-Heli TEAM
    • 09.12.2004
    • 12087
    • Kurt
    • Hinterbrühl/Wien

    #121
    AW: erneute Betrugsversuche !

    Bitte machen wir keine allgemeine Diskussion über Zahlungsmoral, Bestell- und Lieferverhalten, Gebraucht- und Neukauf etc. daraus
    Der Thread ist G.s.D. sehr konkret auf einen speziellen Fall hin gelaufen, das sollte dann auch so bleiben um die ßbersichtlichkeit zu behalten.

    Danke!

    Kurt
    Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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    • ralleralle
      Member
      • 29.08.2010
      • 41
      • ralf

      #122
      AW: erneute Betrugsversuche !

      hallo jungs die staatsanwaldschaft hat sich mit der post-bank in verbindung gesetzt mal schauen was da so raus kommt
      MFG RALF

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      • Teal69
        Senior Member
        • 07.04.2010
        • 1279
        • Dennis
        • Berlin / Tempelhof

        #123
        AW: erneute Betrugsversuche !

        Hoffentlich ist das Konto noch nicht geplündert aber soviel Glück haben wir bestimmt nicht :-(
        |700xx|480xx|130x|X5|G700l450PRO DFC|690sx|Banshee|V700

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        • cubalibre
          Member
          • 31.08.2011
          • 154
          • Kris
          • Rostock

          #124
          AW: erneute Betrugsversuche !

          Jungs, wichtig ist das wenn die Staatsanwaltschaft bzw. die Kripo einen Namen hat ihr eure zivilrechtlichen Ansprüche stellt. Immer wieder bei der Kripo anrufen und nach dem Stand fragen.
          Weil selbst wenn der Typ verurteilt wird von einem Strafgericht, heißt es nicht das sie euch das Geld auszahlen. Das müsst ihr zivilrechtlich machen. Habe das alles leider durch und spreche daher aus Erfahrungen.
          *Logo 600 SE Vstabi Pyro 700-52 Jive 80HV*nCPx* DX8

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          • danousek
            "Inselprinz"
            • 14.04.2008
            • 3130
            • Daniel
            • Mannheim, Praha/Kladno

            #125
            AW: erneute Betrugsversuche !

            Zitat von cubalibre Beitrag anzeigen
            Jungs, wichtig ist das wenn die Staatsanwaltschaft bzw. die Kripo einen Namen hat ihr eure zivilrechtlichen Ansprüche stellt. Immer wieder bei der Kripo anrufen und nach dem Stand fragen.
            Weil selbst wenn der Typ verurteilt wird von einem Strafgericht, heißt es nicht das sie euch das Geld auszahlen. Das müsst ihr zivilrechtlich machen. Habe das alles leider durch und spreche daher aus Erfahrungen.
            Diesbezüglich wurde ja der Hinweis auf den Mahnbescheid gegeben. Dieser kann und sollte natürlich unabhängig von dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beantragt werden.
            GruÃ? Daniel
            Hier könnte Ihr Heli stehen...
            Wildflieger Mannheim

            Kommentar

            • ka8
              ka8
              Member
              • 12.06.2006
              • 585
              • Thomas
              • Weilerswist

              #126
              AW: erneute Betrugsversuche !

              Hallo,

              ihr könnt nur hoffen, dass dem Kerl in einem Strafprozess Vorsatz bewiesen wird.
              Das hat nicht nur Auswirkungen auf das Strafmaß, sondern auch auf den Selbstbehalt.
              Das wiederum vergrößert die Chancen an die Kohle wieder ranzukommen.
              Hoffentlich ist er nicht unterhaltspflichtig.

              Ich hoffe für euch, dass ihr euer Geld wiederbekommt.
              [FONT="Comic Sans MS"]Grü�e - Thomas[/FONT]

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              • Muki19
                Senior Member
                • 06.08.2008
                • 2579
                • Matthias
                • Hamburg

                #127
                AW: erneute Betrugsversuche !

                OT gelöscht.
                Kurt
                Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 27.09.2013, 15:40.
                Radikal G20FBL
                800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                MZ-24 Pro

                Kommentar

                • bronti
                  Senior Member
                  • 16.10.2005
                  • 3465
                  • sven

                  #128
                  AW: erneute Betrugsversuche !

                  hier geht es nicht um PayPal! steht hier auch nicht zur Diskussion!

                  hier geht es um betrug in rc Kleinanzeigen das Geld soll immer auf einem Postbank Konto(saarbrücken) angewiesen werden!!
                  und der vorsatz ist gegeben mehrere verschieden Vornamen,und mehrmals den gleichen Artikel verkauft!

                  bitte das Thema hier sauberhalten,nur noch betroffenen postings und ermittlungs Neuigkeiten!
                  wenn die Sache dann mal ermittelt ist dann gerne wieder Infos wie mann am besten verfahren kann!
                  wurden ja schon zahlreiche Infos gegeben Mahnbescheid usw..


                  danke dafür schonmal!
                  Zuletzt geändert von bronti; 26.09.2013, 15:12.

                  Kommentar

                  • Erny
                    Member
                    • 11.12.2006
                    • 408
                    • Rene

                    #129
                    AW: erneute Betrugsversuche !

                    So Leute es gibt was neues.
                    Ich habe gerade eine PN von einem betroffenen bekommen, der gestern noch Servos gekauft hat. Das Geld ging auch an die Postbank mit gleicher Konto Nr. Nur unter anderem Namen Also macht der Kerl weiter und das ohne Skrupel.
                    Wieviel Leuten muss man heute auf Deutsch betrügen ohne dass das Konto mal gesperrt wird und man von der Kripo festgenommen wird
                    Ich glaube bei 1 Millionen
                    Gruß
                    Erna/Rene
                    Team Low Düsseldorf/ Hagen

                    Kommentar

                    • Tilly09
                      Senior Member
                      • 06.07.2012
                      • 1555
                      • Tilo
                      • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                      #130
                      AW: erneute Betrugsversuche !

                      Zitat von ka8 Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      ihr könnt nur hoffen, dass dem Kerl in einem Strafprozess Vorsatz bewiesen wird.
                      Das hat nicht nur Auswirkungen auf das Strafmaß, sondern auch auf den Selbstbehalt.
                      Hallo, habe hier immer mal wieder reingelesen. Muss mal kurz korrigieren. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nur vorsätzlich begangen werden. Was steht in den ARB (=Geschäftsbedingungen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag): Vorsatzdelikte sind nicht rechtsschutzversicherbar. Eine Eintrittspflicht der RSV besteht also nie.

                      Ich kenne die finanziellen Verhältnisse des "Verkäufers" naturgemäß nicht. Erfahrungsgemäß sieht's allerdings nicht gut aus. Die finanz. Verhältnisse verbessern sich auch durch das - drohende / bereits eingeleitete - Strafverfahren nicht. Bei vielen Gläubigern / Geschädigten geht's doch darum, der erste oder zumindest einer der ersten zu sein und nicht den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Eine Zahlungsaufforderung mit ganz kurzer Fristsetzung, dann Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid und ein Vollstreckungsversuch. Die Bankverbindungsdaten sind ja durch die ßberweisung bekannt (Kontopfändung). Dazu Akteneinsicht gegenüber der StA beantragen, die erhält allerdings nur ein Rechtsanwalt. Aus den Akten ergibt sich der wahre Kontoinhaber. Wer noch Fragen hat darf sich gerne an mich wenden. Mein Tip: nicht warten. Das Strafverfahren / Hauptverfahren bringt Euch im Grunde nichts und insbesondere die Kohle nicht zurück.

                      Kommentar

                      • seijoscha
                        seijoscha

                        #131
                        AW: erneute Betrugsversuche !

                        Ja so etwas zerstört das Vertrauen in die ehrlichen Käufer und Verkäufer .

                        Man hat entweder das Vertrauen in den anderen bei solchen Deals oder man traut von vornherein
                        niemanden .Aber das macht die Sache auch nicht einfacher.
                        Wer viel Gebraucht und online kauft sollte sich auf jeden Fall PayPal einrichten .

                        Kommentar

                        • d.l.
                          Member
                          • 09.11.2010
                          • 87
                          • Dominik
                          • Friedrichshafen

                          #132
                          AW: erneute Betrugsversuche !

                          Hatte kürzlich auch so einen Fall: Elektrobucht Kleinanzeigen, TDR mit Premium-Vollausstattung, Artikelstandort in D für 470€. Auf mein Nachfragen natürlich nur ßberweisung möglich und Artikelstandort plötzlich Athen, Griechenland.

                          Muss aber ein Anfänger gewesen sein, weil der Preis schon unglaubwürdig niedrig ist
                          Dachte zuerst, er meint nur die Mechanik - dann wäre es schon ein Schnäppchen gewesen.

                          Gruss

                          Domini

                          Kommentar

                          • Josh1903
                            Gast
                            • 06.02.2013
                            • 368
                            • Jürgen

                            #133
                            AW: erneute Betrugsversuche !

                            Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
                            Hallo, habe hier immer mal wieder reingelesen. Muss mal kurz korrigieren. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nur vorsätzlich begangen werden. Was steht in den ARB (=Geschäftsbedingungen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag): Vorsatzdelikte sind nicht rechtsschutzversicherbar. Eine Eintrittspflicht der RSV besteht also nie.

                            Ich kenne die finanziellen Verhältnisse des "Verkäufers" naturgemäß nicht. Erfahrungsgemäß sieht's allerdings nicht gut aus. Die finanz. Verhältnisse verbessern sich auch durch das - drohende / bereits eingeleitete - Strafverfahren nicht. Bei vielen Gläubigern / Geschädigten geht's doch darum, der erste oder zumindest einer der ersten zu sein und nicht den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Eine Zahlungsaufforderung mit ganz kurzer Fristsetzung, dann Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid und ein Vollstreckungsversuch. Die Bankverbindungsdaten sind ja durch die ßberweisung bekannt (Kontopfändung). Dazu Akteneinsicht gegenüber der StA beantragen, die erhält allerdings nur ein Rechtsanwalt. Aus den Akten ergibt sich der wahre Kontoinhaber. Wer noch Fragen hat darf sich gerne an mich wenden. Mein Tip: nicht warten. Das Strafverfahren / Hauptverfahren bringt Euch im Grunde nichts und insbesondere die Kohle nicht zurück.

                            Dei Post kommt so rüber als wärst du Rechtsanwalt.

                            Bist du ?

                            Kommentar

                            • Juky
                              RC-Heli TEAM
                              • 15.03.2007
                              • 20988
                              • Ingolf
                              • Dortmund

                              #134
                              AW: erneute Betrugsversuche !

                              Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
                              Bin allerdings selbst Rechtsanwalt.
                              Er ist! Das PN- Angebot würde ich annehmen, wenn ich 'Opfer' wäre

                              Kommentar

                              • dslraser
                                Member
                                • 25.01.2012
                                • 773
                                • Heiko
                                • Wolfsburg und Umgebung

                                #135
                                AW: erneute Betrugsversuche !

                                Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
                                Hallo, habe hier immer mal wieder reingelesen. Muss mal kurz korrigieren. Betrug ist ein Vorsatzdelikt und kann nur vorsätzlich begangen werden. Was steht in den ARB (=Geschäftsbedingungen zum Rechtsschutzversicherungsvertrag): Vorsatzdelikte sind nicht rechtsschutzversicherbar. Eine Eintrittspflicht der RSV besteht also nie.
                                Hallo,
                                das ist natürlich richtig und gilt für den "Betrüger", nicht aber für den Geschädigten.

                                Aber, auch die Pauschalaussage "Vorsatzdelikte sind nicht versicherbar" stimmt so nicht. Es gibt einen sogenannten Spezialstrafrechtsschutz als Annex zum Vertrag sowie als Vollkonzept. Beide unterscheiden sich durch den Leistungsumfang und greifen gerade erst bei Vorwurf von Vorsatz, auch wenn diese nur vorsätzlich begehbar sind. (bei Vorsatzverurteilung muss derjenige dann die Kosten zurückzahlen) Es gibt den Spezialstrafrechtsschutz im Firmenbereich sowie im privaten/beruflichen Bereich. Näher darauf eingehen will ich hier nicht, trotzdem sollte man mit Pauschalantworten vorsichtig sein.

                                LG
                                Heiko
                                [FONT="Georgia"]GruÃ? Heiko[/FONT]

                                Kommentar

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