Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Axim
    Axim

    #46
    AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

    Hey,

    Meine Bitte ist heir mal im speziellen genau dise gefragte Situation zu klären und was eben beachtet werden muss, aber bitte nicht wieder eine Grundsatzdiskussion daraus machen.
    Im gefragtem Fall würde ich eine Anfrage an das zuständige Ordnungamt, oder Grünflächenamt stellen. Die Nutzung kann sich zwischen Städten unterscheiden. In Köln wird ja offensichtlich der Modellflug untersagt. Das kann in anderen Städten anders aussehen. Genauso wie die Leinenpflicht bei Hunden. Da gibt es auch unterscheide von Stadt zu Stadt.


    Zitat:
    Zitat von Axim Beitrag anzeigen
    Ich habe gerade mal mit dem DMFV gesprochen. Beim Wildfliegen mit Zusatzversicherung und genehmigungsfreien Modellen in NICHT kontrollierten Lufträumen wird ein Schaden nur übernommen, wenn ich die Genehmigung vom Grundstückseigentümer habe, sein Grundstück zu betreten.
    Steht in Widerspruch zu dem 1. Beitrag hier: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig! - RC-Heli Community
    Und auch im Widerspruch was mir auf Nachfrage schon vor 2 Jahren mitgeteilt wurde (deckt sich mit dem verlinkten Beitrag).
    Das ist korrekt. Steht im Widerspruch. ßndert aber nichts daran, das es mir heute so mitgeteilt wurde. Den Beitrag von Rambole habe ich auch im Hinterkopf. War daher ziemlich überrascht. Ich finde zu der Aussage auch leider nichts schriftliches. Denn nur das zählt
    Die Information erhielt ich vom Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des DMFV Dr. Volker Eckert,
    Telefon: 0228 / 9 78 50 12 oder E-Mail: v.eckert@dmfv.aero.

    Grüße Andre

    Kommentar

    • CaptainBalu
      Senior Member
      • 12.05.2011
      • 5233
      • Bernd
      • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

      #47
      AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

      Zitat von SKYfreak Beitrag anzeigen
      In dem verlinkten Post bezog sich die Anfrage auf den Start von öffentlichem Grund, da brauche ich definitiv keine gesonderte Genehmigung um das Gelände zu betreten, dafür ist es ja öffentlich, es liegt also generell die Genehmigung des Grundstückseigentümers zum betreten vor!

      Frage ich den DMFV in Punkto Start von Privatgelände sieht das wieder ganz anders aus, da muss die Genehmigung zum betreten vorliegen. Heisst beide Angaben stimmen, beziehen sich aber auf unterschiedliche Voraussetzungen!

      Kommentar

      • tasse
        Senior Member
        • 12.09.2011
        • 6061
        • Tassilo

        #48
        AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

        Also ich lese in §1(2) LuftVG, dass unbemannte Fluggeräte, die als Sport- oder Freizeitgeräte betrieben werden, bereits in der Definition "Luftfahrzeuge" ausgeschlossen werden.
        "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

        Kommentar

        • Gast
          Gast

          #49
          AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

          Habe die Mail sogar noch, war von Herrn Eckert! Hatte da im Februar 2010 nachgefragt.

          Ich erlaube mir mal zu zitieren:

          "Der private Einsatz von Flugmodellen muss grundsätzlich so erfolgen, dass niemand gefährdet, belästigt oder beeinträchtigt wird. Bei Flugbetrieb auf fremden Grundstücken, sollten Sie den Eigentümer oder Pächter nach seinem Einverständnis fragen.
          Durch die fehlende Erlaubnis des Eigentümers zur Grundstücksnutzung erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz."


          Auf die strikte Trennung öffentlicher und privater Grundstücke ist noch nie separat eingegangen worden. Beide haben Eigentümer. Außerdem ist es in der Praxis unmöglich zu erkennen welcher Weg öffentlich und welcher privat ist. Da gibt es dann sogar Mischformen.

          Gruß
          Markus
          Zuletzt geändert von Gast; 26.07.2012, 12:59. Grund: Zitat deutlicher markiert

          Kommentar

          • CaptainBalu
            Senior Member
            • 12.05.2011
            • 5233
            • Bernd
            • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

            #50
            AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

            Zitat von tasse Beitrag anzeigen
            Also ich lese in §1(2) LuftVG, dass unbemannte Fluggeräte, die als Sport- oder Freizeitgeräte betrieben werden, bereits in der Definition "Luftfahrzeuge" ausgeschlossen werden.
            Dann würde ja §16 (1) 1. überhaupt keinen Sinn mehr machen und sich das Gesetzt in sich selbst wiedersprechen ! Nein, Modelllfugzeuge sind definitiv Luftfahrzeuge im Sinne des LuftVG! Der Passus den Du meinst gilt für gewerblich oder wissenschaftlich genutzte unbemannte Fluggeräte und schliesst diese explizit mit ein um das Ganze zu präzisieren!

            Kommentar

            • CaptainBalu
              Senior Member
              • 12.05.2011
              • 5233
              • Bernd
              • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

              #51
              AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

              Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
              Hab meine Anfrage ans Luftfahrtbundesamt abgeschickt, mal sehen was die schreiben. Sollte das auch wieder eine sehr dehnbare und interpretierbare Antwort sein... nun gut. Aber vielleicht kommt ja auch mel ne definitive Aussage zurück, ich lass mich überraschen.
              Man sind die fix, gerade Antwort erhalten... aber diese zeigt mal wieder wie konfus das Ganze ist / wird / sein kann - offensichtlich gibt es da keine bundeseinheitliche Regelung, denn...

              Zitat von Mail vom LBA
              Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

              vielen Dank für Ihr Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

              Hinsichtlich Ihrer Anfrage möchten wir Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an die entsprechende Landesluftfahrtbehörde zu wenden.

              Eine ßbersicht der Landesluftfahrtbehörden finden Sie unter folgendem
              Link:

              Luftfahrt Bundesamt - A-Z - Anschriften der Landesluftfahrtbehörden


              Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.


              Mit freundlichen Grüßen
              Im Auftrag

              Gabi Lehmann
              Na gut, auf zur nächsten Runde !

              Kommentar

              • tasse
                Senior Member
                • 12.09.2011
                • 6061
                • Tassilo

                #52
                AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
                Der Passus den Du meinst gilt für gewerblich oder wissenschaftlich genutzte unbemannte Fluggeräte
                ßhm. Es steht ausdrücklich dabei, dass damit Sport- und Freizeitgeräte gemeint sind.
                "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

                Kommentar

                • goemichel
                  Senior Member
                  • 11.01.2012
                  • 4180
                  • Michael
                  • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                  #53
                  AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                  Nein. Da steht "die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden ". Und dass diese Geräte "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten... "

                  Unsere Helis, Quadros etc. sind Flugmodelle im Sinne der Nr. 9.
                  Aber das wurde ja auch schon tausendmal geschrieben...
                  GruÃ? Michael
                  [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                  Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                  Kommentar

                  • CaptainBalu
                    Senior Member
                    • 12.05.2011
                    • 5233
                    • Bernd
                    • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                    #54
                    AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                    Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                    Nein. Da steht "die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden ". Und dass diese Geräte "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten... "
                    Eben, und wenn jetzt einer auf die Idee kommt daraus einen Umkehrschluss zu bilden sollte diese Person (wer auch immer das ist) erst einmal den gesamten Gesetzestext durcharbeiten... erst im Zusammenhang werden in der Jusristerei manche Formulierungen deutlich !

                    Kommentar

                    • Speedy955
                      Speedy955

                      #55
                      AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                      Ich sehe immer mehr das Problem mit den Naturschützern und den damit verbundenen ßmtern.
                      Fliege auch hin und wieder wild (Heli und Fläche)
                      Unsere Start- und Landebahn ist eine geteerte Privatstrasse im Feld.
                      Der Eigentümer duldet uns und auch mit dem Jagdpächter des Waldstückes in der Nähe und der der Polizei die auch schon da war konnten wir uns verständigen.
                      Auf Spaziergänger und Fahradfahrer nehmen wir Rücksicht und oft kommen die Leute auch zu uns um zu schauen und sich zu informieren.

                      Keiner der genannten Personen wußte von der 5 kg Grenze oder einer 1,5 km Mindestdistanz zu bebautem Gebiet. Wir sind dort auch Verbrenner geflogen bis wir eines Tages im Frühjahr Besuch von der unteren Naturschutzbehörde bekamen. Diese Herren waren gut vorbereitet kannten sich aus schauten sich um und stellten sich dann vor.
                      Fortan war Schluss mit Verbrenner denn wir sind "nur" 1,2 km von der nächsten Wohnsiedlung entfernt.
                      Ironie oder Schicksal - In Umkreis von 5 km gibt es 2 Modellflugplätze die sich erheblich näher an bebautem Gebiet befinden jedoch über Aufstiegsgenemigungen verfügen.
                      Auch bin ich als Jugentlicher vor vielen Jahren in der Nähe dort wo wir heute wild fliegen geflogen. Natürlich Verbrenner denn an Lipo s dachte damals noch niemand. Dort nicht mal 150 m entfernt und somit noch Näher an besagter Wohnsiedlung war der alte Modellflugplatz unserer Gemeinde den es heute nicht mehr gibt.
                      Und heute kommen solche Umweltfuzzies mit nem Ausdruck von Googel maps und erklären einem das das nicht mehr geht weil im benachbartem Wald Vögel nisten und man 300m zu dicht an einer Wohnsiedlung ist.

                      Das sind dann so Tage wo mir die Bürokratie und das damit verbundene Regelwerk sauer aufstößt.

                      Fazit: Mach irgend etwas regelmäßig und am selben Ort und irgendwann ist jemand da den das stört.

                      Kommentar

                      • CaptainBalu
                        Senior Member
                        • 12.05.2011
                        • 5233
                        • Bernd
                        • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                        #56
                        AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                        Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
                        Na gut, auf zur nächsten Runde !
                        Respekt, auch die Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen ist fix... Mail um 14:31 Uhr versendet, 14:33 Uhr bereits die Lesebestätigung (nicht blos die Empfangsbestätigung) erhalten. Mal sehen wie fix die nun antworten!

                        Kommentar

                        • Axim
                          Axim

                          #57
                          AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                          Hey,

                          Habe die Mail sogar noch, war von Herrn Eckert! Hatte da im Februar 2010 nachgefragt.

                          Ich erlaube mir mal zu zitieren:

                          "Der private Einsatz von Flugmodellen muss grundsätzlich so erfolgen, dass niemand gefährdet, belästigt oder beeinträchtigt wird. Bei Flugbetrieb auf fremden Grundstücken, sollten Sie den Eigentümer oder Pächter nach seinem Einverständnis fragen.
                          Durch die fehlende Erlaubnis des Eigentümers zur Grundstücksnutzung erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz."
                          Hehe, nur Geil. Es drängt sich die Meinung auf, das vor lauter Paragraphen die Leute vom Fach selber nicht mehr durchblicken.

                          Erneutes Gespräch mit Herrn Eckert ergab, das die Versicherung darauf verweisst, das man sich an die Gesetzlichen Bestimmungen halten muss. Sonst zahlt die Versicherung nicht. Was der Gesetzgeber dazu sagt, haben wir ja schon mehrmals gelesen. Daher gilt für mich immer noch, das eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer vorhanden sein muss, damit die Versicherung im Schadensfall auch bezahlt. Diese Erlaubnis muss aber nicht schriftlich erfolgen. Wenn der Besitzer es nicht ausdrücklich untersagt, besteht eine Erlaubnis/Duldung.

                          Respekt, auch die Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen ist fix
                          Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Die reagieren ziemlich schnell.

                          Grüße Andre

                          Kommentar

                          • tasse
                            Senior Member
                            • 12.09.2011
                            • 6061
                            • Tassilo

                            #58
                            AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                            Es steht da, dass auch als Luftfahrzeug gilt, was nicht zur Freizeitgestaltung oder als Sportgerät genutzt wird.
                            Zitat von LuftVG
                            Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte [...], die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden
                            Zumindest meine Helis sind unbemannte Fluggeräte, die sehr wohl zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Ich weiß natürlich nicht, wie sich das bei euch verhält...
                            "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

                            Kommentar

                            • CaptainBalu
                              Senior Member
                              • 12.05.2011
                              • 5233
                              • Bernd
                              • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                              #59
                              AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                              Zitat von tasse Beitrag anzeigen
                              Es steht da, dass auch als Luftfahrzeug gilt, was nicht zur Freizeitgestaltung oder als Sportgerät genutzt wird.
                              Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
                              ... und wenn jetzt einer auf die Idee kommt daraus einen Umkehrschluss zu bilden sollte diese Person (wer auch immer das ist) erst einmal den gesamten Gesetzestext durcharbeiten... erst im Zusammenhang werden in der Jusristerei manche Formulierungen deutlich !
                              - und die Erde ist eine Scheibe im Mittelpunkt des Universums um welche sich die Sonne dreht !

                              BTW: dann erklär mal die Sinnhaftigkeit von §16 LuftVO!
                              Zuletzt geändert von CaptainBalu; 26.07.2012, 14:17.

                              Kommentar

                              • tasse
                                Senior Member
                                • 12.09.2011
                                • 6061
                                • Tassilo

                                #60
                                AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                                Gut das es Anwälten untersagt ist juristischen Rat auf diesem Wege zu erteilen. So kann man sich wenigstens noch auf "Interpretationssache" oder "Missverständnis" herausreden.

                                @Balu

                                1. Ich habe ich das LuftVG zitiert, und
                                2. Gibt es Flugmodelle, die nicht mal ansatzweise als Sport- oder Freizeitgeräte betrieben werden.
                                "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X