Hey,
Zitat von Axim Beitrag anzeigen
Ich habe gerade mal mit dem DMFV gesprochen. Beim Wildfliegen mit Zusatzversicherung und genehmigungsfreien Modellen in NICHT kontrollierten Lufträumen wird ein Schaden nur übernommen, wenn ich die Genehmigung vom Grundstückseigentümer habe, sein Grundstück zu betreten.
Und auch im Widerspruch was mir auf Nachfrage schon vor 2 Jahren mitgeteilt wurde (deckt sich mit dem verlinkten Beitrag).
Die Information erhielt ich vom Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des DMFV Dr. Volker Eckert,
Telefon: 0228 / 9 78 50 12 oder E-Mail: v.eckert@dmfv.aero.
Grüße Andre

! Nein, Modelllfugzeuge sind definitiv Luftfahrzeuge im Sinne des LuftVG! Der Passus den Du meinst gilt für gewerblich oder wissenschaftlich genutzte unbemannte Fluggeräte und schliesst diese explizit mit ein um das Ganze zu präzisieren!
!
Es drängt sich die Meinung auf, das vor lauter Paragraphen die Leute vom Fach selber nicht mehr durchblicken.
- und die Erde ist eine Scheibe im Mittelpunkt des Universums um welche sich die Sonne dreht
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