Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

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  • CaptainBalu
    Senior Member
    • 12.05.2011
    • 5233
    • Bernd
    • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

    #31
    AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

    Zitat von Axim Beitrag anzeigen
    Ich habe da nicht spekuliert.
    Wollte Dir persönlich keine Spekulation unterstellen !

    Aber auch die Antwort die Du bekommen hast klärt nicht die Frage, ob die Genehmigung des Grundstückseigentümers nach $25 bei genehmigungsfreiem Modellflug nicht erforderlich ist (oder habe ich da was überlesen)? Und genau das war ja die Aussage von garth dass das nur für genehmigungspflichtigen Modellflug gelten soll!

    Kommentar

    • Xantrix
      Xantrix

      #32
      Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
      @Andre



      Das sind wir (fast) alle nicht und da liegt das Problem... wir nehmen an, wir interpretieren und letztendlich bleibt es bei Spekulation. Ich will jetzt Fakten und werde mal ne direkte Anfrage an das Luftfahrt Bundesamt starten... die müssen (sollten ) es ja genau wissen!

      Ich werde berichten!



      Die Versicherungspflicht steht hier ausser Frage, dass die besteht sollte sich zwischenzeitlich rumgesprochen haben !
      Ja, und genau in den Versicherungspolicen steht dann (meist) drin, dass sie für Wildflieger nur gelten, wenn die Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegt.

      Bei uns hier in der Gegend hat eine Versicherung einen Feldbrand nicht bezahlt, weil zwar die Genehmigung für den Start- und Landeplatz (Zuwegung, ein Bauer), nicht aber die Eigentümers des überflogenen und dann abgebrannten Feldes (alle umliegenden Felder, anderer Bauer) vorlag. Der Modellflieger zahlt nun in kleinen Raten 45.000€ ab.

      Frank

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      • Schwenkel
        Member
        • 04.09.2011
        • 97
        • Alexander
        • Arnsberg

        #33
        Zitat von Xantrix Beitrag anzeigen
        Ja, und genau in den Versicherungspolicen steht dann (meist) drin, dass sie für Wildflieger nur gelten, wenn die Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegt.

        Bei uns hier in der Gegend hat eine Versicherung einen Feldbrand nicht bezahlt, weil zwar die Genehmigung für den Start- und Landeplatz (Zuwegung, ein Bauer), nicht aber die Eigentümers des überflogenen und dann abgebrannten Feldes (alle umliegenden Felder, anderer Bauer) vorlag. Der Modellflieger zahlt nun in kleinen Raten 45.000€ ab.

        Frank
        Wenn ich beispielsweise von meinem Grund und Boden starte darf ich doch theoretisch alles andere ohne Nachfrage überfliegen oder nicht?

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        • goemichel
          Senior Member
          • 11.01.2012
          • 4180
          • Michael
          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

          #34
          AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

          Pfff...
          § 25 LuftVG gilt für alle Luftfahrzeuge.
          Da auch ein Blade mCPx mit 45g Abfluggewicht ein Luftfahrzeug im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 9 LuftVG ist, gilt auch für diesen, dass der Start und das Landen der Erlaubnis des Grundstückseigentümers bedarf.

          Edit @Schwenkel: ja. Die Benutzung des Luftraums ist frei (§ 1 Absatz1 Satz 1 LuftVG).
          Zuletzt geändert von goemichel; 26.07.2012, 11:51.
          GruÃ? Michael
          [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

          Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

          Kommentar

          • CaptainBalu
            Senior Member
            • 12.05.2011
            • 5233
            • Bernd
            • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

            #35
            AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

            Zitat von Xantrix Beitrag anzeigen
            Ja, und genau in den Versicherungspolicen steht dann (meist) drin, dass sie für Wildflieger nur gelten, wenn die Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegt.
            So ist es... aber wie schon gesagt - die Versicherungsbedingungen stehen sowohl im übertragenen als auch im wörtlichen Sinne auf einem ganz anderen Blatt und sind in diesem Zusammenhang nicht das Thema!

            BTW: Was den von Dir beschriebenen Feldbrand angeht - es wäre mir neu dass ich für genehmigungsfreien Modellflug eine ßberfluggenehmigung brauche... der Luftraum ist bis auf die gesetzlich festgesetzten Sperrzonen frei! Was war das denn für ein Modell?

            Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
            § 25 LuftVG gilt für alle Luftfahrzeuge. Da auch ein Blade mCPx mit 45g Abfluggewicht ein Luftfahrzeug im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 9 LuftVG ist, gilt auch für diesen, dass der Start und das Landen der Erlaubnis des Grundstückseigentümers bedarf.
            So sehe ich das auch! Aber garth war da ja (leider ohne Quellenangabe) anderer Meinung.
            Zuletzt geändert von CaptainBalu; 26.07.2012, 11:50.

            Kommentar

            • AmmokSkater
              Member
              • 30.05.2011
              • 681
              • Michi
              • Oer-Erkenschwick

              #36
              AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

              Wenn ich beispielsweise von meinem Grund und Boden starte darf ich doch theoretisch alles andere ohne Nachfrage überfliegen oder nicht?
              Ja

              Kommentar

              • Xantrix
                Xantrix

                #37
                Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
                So ist es... aber wie schon gesagt - die Versicherungsbedingungen stehen sowohl im übertragenen als auch im wörtlichen Sinne auf einem ganz anderen Blatt und sind in diesem Zusammenhang nicht das Thema!
                Nein, weil man nur mit gültiger Versicherung fliegen darf. Und wenn man außerhalb der Versichrungsbedingungen fliegt, liegt diese eben nicht vor. Der Versicherungsschutz und damit die Flugerlaubnis erlischt damit.

                BTW: Was den von Dir beschriebenen Feldbrand angeht - es wäre mir neu dass ich für genehmigungsfreien Modellflug eine ßberfluggenehmigung brauche... der Luftraum ist bis auf die gesetzlich festgesetzten Sperrzonen frei! Was war das denn für ein Modell?
                Ein T-Rex 550E. Für den ßberflug brauchst Du keine Genehmigung, aber für die Bodenberührung. Und wer kann die denn wirklich ausschließen? Oder willst Du bei einer Außenlandung loslaufen und den Bauern fragen? Der kann Dir nämlich sonst alle entstandenen Schäden in Rechnung stellen.

                Aber macht mal. Ich investiere lieber einen Kasten Bier in den Bauern, als ewig Zahlen zu müssen.

                Ich fliege sozusagen sowohl im Verein als auch wild, aber immer versichert und mit Genehmigung.

                Frank

                P.S.: nicht lachen: Bei einem Bekannten im Ort hat einer einen 250'er Heli im Gartenteich des Nachbarn versenkt und zwei Koi's erschlagen. Was meint Ihr, wer den Schaden trotz DMFV-Versicherung nebst Wildfliegererweiterung bezahlt hat. Weiterhin hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen und auch dafür kräftig gelöhnt.

                Kommentar

                • Axim
                  Axim

                  #38
                  AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                  Hey,

                  um nochmal auf die Regulierung im Schadensfall zurück zu kommen.
                  Ich habe gerade mal mit dem DMFV gesprochen. Beim Wildfliegen mit Zusatzversicherung und genehmigungsfreien Modellen in NICHT kontrollierten Lufträumen wird ein Schaden nur übernommen, wenn ich die Genehmigung vom Grundstückseigentümer habe, sein Grundstück zu betreten. Sollte der Schaden aber auf einem anderen Grundstück passieren (Nachbarfeld), so wird auch dieser Schaden vom DMFV übernommen. Es ist dabei nur wichtig, das eine Erlaubnis für den Startplatz vorhanden ist. Nicht für das Landen/crashen. Diese Erlaubnis muss nicht schriftlich vorliegen. Wenn ich also an einem Feld fliege, und der Landwirt kommt vorbei, und untersagt es nicht ausdrücklich, so ist es eine Stillschweigende Erlaubnis.

                  Grüße Andre

                  Kommentar

                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22636
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #39
                    AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                    Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigen
                    Zitat von Schwenkel Beitrag anzeigen
                    Wenn ich beispielsweise von meinem Grund und Boden starte darf ich doch theoretisch alles andere ohne Nachfrage überfliegen oder nicht?
                    Ja
                    Jepp
                    Nur wenn du starten darfst, dann darfst du auch frei fliegen.
                    Alles ziemlich spitzfindig und es kommt auf die genaue Formulierung an.


                    Aber bitte hier
                    Fragen der Versicherung der Haftpflicht sprengen hier das Thema und sind zur genüge diskutiert.

                    Auch die grundsätzliche Diskussion wo man fliegen darf ist in mehreren Themen bereits "durchdiskutiert".

                    Meine Bitte ist heir mal im speziellen genau dise gefragte Situation zu klären und was eben beachtet werden muss, aber bitte nicht wieder eine Grundsatzdiskussion daraus machen.

                    Danke!
                    Zuletzt geändert von JMalberg; 26.07.2012, 12:23.
                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                    Kommentar

                    • CaptainBalu
                      Senior Member
                      • 12.05.2011
                      • 5233
                      • Bernd
                      • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                      #40
                      AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                      Zitat von Xantrix Beitrag anzeigen
                      Ein T-Rex 550E. Für den ßberflug brauchst Du keine Genehmigung, aber für die Bodenberührung. Und wer kann die denn wirklich ausschließen?.
                      Nimm es mir bitte nicht übel und auch nicht persönlich, aber jetzt muss ich doch ein wenig schmunzeln: Du willst mir also sagen ich muss vorher beim Grundstückseigentümer, dessen Gelände ich überfliege, die Genehmigung einholen eventuell auf seinem Grund und Boden abstürzen zu dürfen? Ne, nicht wirklich!

                      Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                      Nur wenn du starten darfst, dann darfst du auch frei fliegen.
                      Na, so wird doch "nen Schuh" draus!

                      Aber auch Wurst - ist alles sehr interessant und informativ was wir hier diskutieren, beantwortet aber in keinster Weise die Kernfrage um die es in diesem Thread geht. Hab meine Anfrage ans Luftfahrtbundesamt abgeschickt, mal sehen was die schreiben. Sollte das auch wieder eine sehr dehnbare und interpretierbare Antwort sein... nun gut. Aber vielleicht kommt ja auch mel ne definitive Aussage zurück, ich lass mich überraschen.

                      In diesem Sinne: wünsche Euch allen bei diesem schönen Wetter tolle Flüge und sichere Landungen (und das alles natürlich im gesetzlichen und versicherungsbestimmungskonformen Rahmen) !

                      Kommentar

                      • AmmokSkater
                        Member
                        • 30.05.2011
                        • 681
                        • Michi
                        • Oer-Erkenschwick

                        #41
                        AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                        Nö
                        Nur wenn du starten darfst, dann darfst du auch frei fliegen. Alles ziemlich spitzfindig und es kommt auf die genaue Formulierung an.
                        Naja gut Er startet wie beschrieben von seinem Grund, hat eine Versicherung, ist nicht in einer Flugkontrollzone und fliegt einen E-Heli unter 5 kg.
                        So besser?

                        Vg Michi

                        Kommentar

                        • Xantrix
                          Xantrix

                          #42
                          Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
                          Nimm es mir bitte nicht übel und auch nicht persönlich, aber jetzt muss ich doch ein wenig schmunzeln: Du willst mir also sagen ich muss vorher beim Grundstückseigentümer, dessen Gelände ich überfliege, die Genehmigung einholen eventuell auf seinem Grund und Boden abstürzen zu dürfen? Ne, nicht wirklich!

                          ...

                          ) !
                          Doch, so kann es sein. Wir sind früher auf einer Industriebrache geflogen und einer hat den Flieger auf einem noch in Betrieb befindlichen Grundstück versenkt. Der kam da mehrere Wochen nicht ran.

                          Ich nehm da nix persönlich. Der zuständige Richter hat's wohl genau so gesehen. Was nützt da die ganze Logik? Mir ist das jedenfalls zu heiß. Ich hole mir die notwendigen Einverständnisse vorher ein.

                          Hat mir übrigens mal ein Modell gerettet, weil der Bauer mir einen entflogenen Flieger wiederbrachte, den er bei der Ernte gefunden hat. War sogar noch heil.

                          Frank
                          Zuletzt geändert von Gast; 26.07.2012, 12:30.

                          Kommentar

                          • Tekknik
                            Tekknik

                            #43
                            An dieser Diskussion sieht man eigentlich sehr gut wie bescheuert überreglementiert unsere Gesellschaft schon ist. Wieviele verschiedene Behörden für ein generell simples Thema zuständig sind und was alles zu beachten ist, nimmt leider immer amerikanischere Zustände an.

                            Ehrlich gesagt, ich scheisse drauf, suche mir ein groooßes Feld und Fliege einfach. Sicherheit geht selbstverständlich vor.

                            Wenn ich mir über jede kleine Verordnung Gedanken machen würde dann dürfte ich mich eh nur mehr in der Wohnung einsperren und ja nicht rausgehen, den ich könnte ja irgend ein Gesetz brechen.

                            Kommentar

                            • Stephan Lang
                              Senior Member
                              • 23.03.2011
                              • 3007
                              • Stephan
                              • MFG Weiz, Graz, Linz - �?sterreich

                              #44
                              AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                              Einerseits wird geschrieben für den Start (und geplanten Landeplatz) ist die Genehmigung des Besitzers erforderlich, ein überfliegen anderer Felder (von anderen Besitzern) sei aber ja erlaubt da der Luftraum frei ist... ebenso meine ich schon mal gelesne zu haben ein bergen eines verunglückten Modelles sollte ohne Genehmigungmöglich sein... ein ev. entstandener Flurschade beim Bergen oder durch den Unfall selbst müsste natürlich Ersetzt werden, wo dann die Versicherung einspringen sollte.. und diesem Fall ist die Versicherung ausgestiegen und jemand anderer schreibt aber genau das es nicht so sein sollte und diese Aussage kommt von der selben Versicherung!?

                              Wie ist das eigentlich bei Modellflugplätzen... da könnten ja auch Felder drangrenzen die nicht dem Grundstückseigentümer gehören, auf dem der Flugplatz mit seiner Wiese gehört und auf dem Starten Landen und überfliegen sowieso erlaubt ist und der Besitzer dieser Felder hat was gegen uns Flieger und untersagt es Grundsätzlich das dort jemand starten darf... steigt dann die Versicherung trotz Vereinsplatz aus?
                              Zuletzt geändert von Stephan Lang; 26.07.2012, 12:34.
                              Kosmik INI Generator gibts auf meiner Homepage w³.heliporn.at

                              Kommentar

                              • Gast
                                Gast

                                #45
                                AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                                Zitat von Axim Beitrag anzeigen
                                Ich habe gerade mal mit dem DMFV gesprochen. Beim Wildfliegen mit Zusatzversicherung und genehmigungsfreien Modellen in NICHT kontrollierten Lufträumen wird ein Schaden nur übernommen, wenn ich die Genehmigung vom Grundstückseigentümer habe, sein Grundstück zu betreten.
                                Steht in Widerspruch zu dem 1. Beitrag hier: Wildfliegerversicherung DMFV Information wichtig! - RC-Heli Community
                                Und auch im Widerspruch was mir auf Nachfrage schon vor 2 Jahren mitgeteilt wurde (deckt sich mit dem verlinkten Beitrag).

                                Mal so, mal so, dann aber so und so nicht, mit Ausnahme von und dann doch evt.
                                Wie kann man denn einfach Modellflug und Spielzeuge quasi der bemannten Luftfahrt zuschlagen?

                                Gruß
                                Markus

                                PS: Das ganzen Beiträge stehen übrigens in ähnlicher Form schon in dem großen Versicherungsthread.

                                Kommentar

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