Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

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    • 14.02.2010
    • 3023
    • Dino
    • Heilbronn und Umgebung

    #121
    Zitat von evader is back Beitrag anzeigen
    Ich habe nochmals eine Anfrage geschrieben wie es sich mit Plätzen/Wiesen verhält die der Stadt gehören und wie es da mit der Erluabnis aussieht und ob ich diese dann auch einholen muss...
    Hallo,

    also ich für meinen Teil weis nicht was es an der von Dir selbst hier eingestellten Aussage des DMFV noch nachzuhaken gibt *

    Die schreiben davon das man keine Menschen gefährden/ belästigen darf usw.

    Nun die Frage: Was sind öffentliche Wiesen und Plätze ? Also bei uns aufm Land sind das Parks, Sportplätze, usw... In der Großstadt wird das ähnlich sein.

    Daraus ergibt sich ein nicht kalkulierbarer Publikumsverkehr, die man in diesem Fall gefährden würde.

    Genau aus diesem Grund wurde mir z.B. auch das fliegen aufm Sportplatz untersagt, da von den Behörden nachher niemand den Kopf hinhalten möchte wenn tatsächlich etwas passiert.

    Zu meiner Anfangszeit dachte ich auch noch: Was stellen die sich so an ?!?!

    Heute 3 Jahre später und um einige Erfahrungen reicher würde ich nicht mal mehr auf die Idee kommen dort zu fliegen, selbst wenn ich von der Stadt drum gebeten werden würde.

    Grüße Dino

    Zitat von evader is back Beitrag anzeigen
    Beim Schaden müsst ihr einen Bogen ausfüllen und wenn ihr da nichts einträgt von wegen, "Ich hatte keine Erlaubnis dort zu fliegen, habe es aber einfach mal gemacht" dann wird der Schaden in der Regel beglichen, wurde mir zumindest so mitgeteilt!
    Ich denke bei nem Personenschaden wird sich die Staatsanwaltschaft einschalten, und da ist dann nix mehr mit Bogen ausfüllen und so.

    Es geht doch bei dem ganzen Versicherungsgedöns nicht um irgendwelche kleinen Sachschäden......das können glaub die meisten auch so bezahlen, dann gibts halt nen Heli weniger in diesem Jahr.

    Es geht mir persönlich bei meiner Versicherung darum, dass ich abgesichert bin, wenn ich tatsächlich mal jemandem ans Bein oder den Kopf fliege.

    Was glaubst Du was da los ist, und um welche Beträge es da auf einmal geht ?

    Grüße Dino
    Zuletzt geändert von JMalberg; 02.08.2012, 21:49.
    Zen...

    Kommentar

    • evader is back
      Gast
      • 03.07.2012
      • 441
      • Adrian

      #122
      AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

      Tja ich denke mal wenn es um sowas geht, dann wird die Versicherung sicherlich eine Einverständnis des Eigentümers haben wollen...

      Kommentar

      • Matrix
        Senior Member
        • 10.03.2009
        • 1014
        • Robert
        • Ganz im Westen

        #123
        AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

        Komisch, all diese Punkte wurden schon viel weiter vorne und zum etlichen Male genannt und immer wieder in Grund und Boden diskutiert.
        Tippfehler sind Special-Effects
        Goblin 700, T-Rex 600, Blade MCPX-TDR Baby
        GruÃ? Robert

        Kommentar

        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22636
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #124
          AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

          Die Gebetsmühlen drehen sich... und wir im Kreis mit.


          Was ich von dem deutschen Rechtssystem verstehe ist, dass es im Gegensatz zum Angelsächsichen oder nordamerikanischen, verdammt dicht ist; und das ist gut so. Die wenigen Schwachstellen werden von kompetenten Richtern bis hin zum BGH geschlossen.

          Solche vermeintliche Schwachstellen wie sie hier gerne anzuführen versucht werden, will hier niemand selbst aus bloßer Prinzipienreiterei durchsetzen. Hoffe ich doch!

          Wenn etwas nicht erlaubt ist und ich es aber aus Prinzip nicht einsehen will, muss ich auch die Konsequenzen aushalten.

          Die Eingangsfrage ist mMn auch bis nahezu in die letzte Ecke hinein beantwortet und weiterstgehend Wissenslücken gefüllt worden. Der Rest besteht wieder nur aus Spekulationen und abstrusen Gedankenspielen.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

          Kommentar

          • mbarch
            Member
            • 24.02.2012
            • 258
            • Matthias
            • Köln

            #125
            AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
            Die Eingangsfrage ist mMn auch bis nahezu in die letzte Ecke hinein beantwortet und weiterstgehend Wissenslücken gefüllt worden. Der Rest besteht wieder nur aus Spekulationen und abstrusen Gedankenspielen.
            Es fehlt nur noch die endgültige Antwort aus Krefeld.
            Aber der TE hat ja auch schon selbst gebeten, den Thread zu schließen.

            P.S.: Vielleicht sollte auch einer der Threads zur Versicherungspflicht geschlossen werden. Ich fände es zwar gut, wenn in allen relevanten Unterforen ein Sticky zu dem Thema wäre, aber der sollte vielleicht nur in einem Verweis und Link zu dem eigentlichen Thread mit den Informationen bestehen - Ansonsten läuft man Gefahr, dass ein Thread aktueller oder umfangreicher ist als der andere, oder schlimmstenfalls jemand Schlüsse aus veralteten Informationen aus einem der Threads zieht...
            GruÃ? Matthias
            T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

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            • TheKiter
              Senior Member
              • 06.12.2010
              • 1695
              • Frank
              • Duisburg

              #126
              AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

              Update:
              Heute kam die Antwort aus Krefeld für das von mir angefragte Gelände:

              Sehr geehrter Herr XXXX,

              nach § 6 Buchstabe w der Satzung über die Benutzung des Erholungsparks Elfrather See ist es verboten, Modellflugzeuge und ähnliche Flugkörper im Bereich des Erholungsparks zu betreiben.

              Mit freundlichen Grüßen
              Im Auftrag
              Die Satzung findet man dann auch tatsächlich im Internet und da steht das auch drin (sogar an der angegebenen Stelle ), man muss nur wissen, dass es sie gibt.

              Das war's dann mit der Wiese vor der Haustür ... (kein km von selbiger entfernt!)

              Das werde ich wohl akzeptieren müssen oder ich stelle mich unwissend
              Zuletzt geändert von JMalberg; 09.08.2012, 23:46. Grund: zitat
              Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
              FSC Duisburg Rheinhausen
              GruÃ? Frank

              Kommentar

              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #127
                AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"


                "Unwissenheit schützt vor Strafe (in deinem Fall bis zu 250€!) nicht" (alte Volksweisheit)...
                Zuletzt geändert von goemichel; 09.08.2012, 20:03.
                GruÃ? Michael
                [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                • scrat
                  Senior Member
                  • 08.10.2008
                  • 2424
                  • Wolfgang
                  • Hangover

                  #128
                  AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                  Na hoffentlich sind alle Paragraphenreiter hier sonst auch so firm, wenn sie sich aufs Fahrrad schwingen, Auto fahren oder der Schneeräumpflicht genügen.

                  Seid Ihr wirklich sicher, daß Ihr als Fußgänger zu jeder Zeit den gehweg vor Eurer Tür benützen dürft? Ich würde erst einmal eine umfangreiche Recherche machen, bevor ich das nächste Mal das Haus verlasse.

                  Kann es sein, daß Ihr das Ganze nicht etwas aufbläht? Wer viel fragt (und das auch noch im vorauseilenden Gehorsam), bekommt viele Antworten.
                  GruÃ?, Wolfgang

                  Pure Vernunft darf niemals siegen!

                  Kommentar

                  • TheKiter
                    Senior Member
                    • 06.12.2010
                    • 1695
                    • Frank
                    • Duisburg

                    #129
                    AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

                    Zitat von scrat Beitrag anzeigen
                    Kann es sein, daß Ihr das Ganze nicht etwas aufbläht? Wer viel fragt (und das auch noch im vorauseilenden Gehorsam), bekommt viele Antworten
                    Hi, ich kenne dich zwar nicht aber deine Aussage finde ich schon komisch. Wie es aussieht fliegst du auch nicht erst seit gestern und ich gehe auch davon aus, dass du dein Hobby entsprechend versichert hast. Die Strafe, die in einer der letzten Antworten genannt wurde schockt mich gar nicht und wäre ggf. auch kein Grund dort nicht zu fliegen. Es handelt sich nun mal um ein offensichtlich öffentliches Gelände und unbestritten ist auch, dass ich eine erlaubnis des Eigentümers benötige, wenn ich dort fliegen will, auch wenn man das hier teilweise anders sieht - ich interpretiere das so und bin damit nicht alleine. Und nach dieser Erlaubnis habe ich mich erkundigt und muss dann auch mit der Absage (die ich erwartet habe) leben. Ich werde wahrscheinlich meine UMX-Modelle und meinen mCPx dort weiterfliegen und lass es auf die Verwarnung oder Strafe ankommen, einfach weil das Gelände "nebenan" liegt, meinen 450er oder meine 1,20-2,6 m Flächenmodelle sehen das Gelände aber nicht, weil ich im Fall eines Falles (kapitaler Sachschaden oder schlimmer noch Personenschaden) NICHT ohne Versicherungsschutz da stehen will. Ich kann mich ja nicht auf den Standpunkt stellen: ich weiß nicht wem das Gelände gehört und gehe solange von einer Duldung aus, bis der Besitzer es mir explizit verbietet, das ist denke ich bei öffentlichem Grund nicht so einfach, wie bei der Wiese eines Bauern, der dann sicher auch mal auf der Wiese ist, um diese zu bestellen und dann frag ich ihn halt. Und ich gehe davon aus, dass ich im Schadensfall eben genau danach gefragt werde (nach der Erlaubnis) bzw. dass eine Behörde sehr schnell (wie ich auch) herausfindet, dass es explizit verboten ist! Und dann möchte ich die Haltung meiner Versicherung sehen (oder eben nicht ).

                    Meine Entscheidung steht auf jedenfall fest, ich werde mich jetzt in einem Verein anmelden, die Kontakte sind geknüpft, auch wenn ich das eigentlich nicht wollte. Dort fliege ich in "geschützter" und genehmigter Umgebung und muss das mit der mehr oder weniger ausgeprägten "Teilnahme" am Vereinsleben erkaufen. Aber das kann jeder so sehen wie er mag ...

                    Exit
                    Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
                    FSC Duisburg Rheinhausen
                    GruÃ? Frank

                    Kommentar

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