hab hier zwar einiges über Rechte und Pflichten gelesen, meine konkrete Frage kann ich damit aber nicht eindeutig beantworten:
Darf ich auf "öffentlichem Gelände" wild fliegen?
Ich habe hier in meiner Nähe ein Naherholungsgebiet mit ausgewiesenen Sportstätten (große Wiesen, auf denen unter anderem Fussball gespielt wird oder auch mal Drachenflieger sind etc.). Eigentümer ist die Stadt Krefeld. Es gibt keine besonderen Verbote bis auf die üblichen (Grillen, öffentliche Feuer etc.). Darf ich z. B. dort fliegen ohne explizit die Erlaubnis der Stadt Krefeld einzuholen?
Auch fliege ich manchmal in den Rheinwiesen. Die Flächen sind denke ich auch zum größten Teil öffentlich (Stadt? Deichgraf?) Gleiche Frage!
Weiß dazu jemand was konkretes?
Gruß
Frank

.
Kommentar