Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

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  • TheKiter
    Senior Member
    • 06.12.2010
    • 1695
    • Frank
    • Duisburg

    #1

    Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

    Hi,
    hab hier zwar einiges über Rechte und Pflichten gelesen, meine konkrete Frage kann ich damit aber nicht eindeutig beantworten:

    Darf ich auf "öffentlichem Gelände" wild fliegen?

    Ich habe hier in meiner Nähe ein Naherholungsgebiet mit ausgewiesenen Sportstätten (große Wiesen, auf denen unter anderem Fussball gespielt wird oder auch mal Drachenflieger sind etc.). Eigentümer ist die Stadt Krefeld. Es gibt keine besonderen Verbote bis auf die üblichen (Grillen, öffentliche Feuer etc.). Darf ich z. B. dort fliegen ohne explizit die Erlaubnis der Stadt Krefeld einzuholen?

    Auch fliege ich manchmal in den Rheinwiesen. Die Flächen sind denke ich auch zum größten Teil öffentlich (Stadt? Deichgraf?) Gleiche Frage!

    Weiß dazu jemand was konkretes?

    Gruß
    Frank
    Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
    FSC Duisburg Rheinhausen
    GruÃ? Frank
  • Matrix
    Senior Member
    • 10.03.2009
    • 1014
    • Robert
    • Ganz im Westen

    #2
    AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

    Mit einem MCPX bestimmt, mit/ab einem 500er, nach den bisherigen Infos eher kritisch.

    Wenn Wege und Wiesen städtisch sind, braust Du ja theoretisch die Erlaubnis des Grundstückeigentümers.
    Zuletzt geändert von Matrix; 24.07.2012, 17:58.
    Tippfehler sind Special-Effects
    Goblin 700, T-Rex 600, Blade MCPX-TDR Baby
    GruÃ? Robert

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    • mbarch
      Member
      • 24.02.2012
      • 258
      • Matthias
      • Köln

      #3
      AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

      Frag doch einfach mal beim jeweiligen Ordnungsamt, bzw. Grünflächenamt nach.

      In der Kölner Grünflächenordnung ist z.B. Modellflugbetrieb (mit Ausnahme von "ungefährlichem Kinderspielzeug", was nicht näher definfiert ist... aber ich würde selbst 450er nicht als Kinderspielzeug bezeichnen) auf allen öffentlichen Grünflächen untersagt.

      Weiterhin zu beachten:
      Kontrollierter Luftraum
      Abstand zu Flughäfen
      Abstand zu Wohngebieten (nur Verbrenner?)
      Naturschutzgebiete
      ...

      Edit: Es sollte aber hier im Forum einige Threads zum Wildfliegen geben, insbesondere da es dabei auch immer um den Versicherungsschutz geht.
      Zuletzt geändert von mbarch; 24.07.2012, 18:29.
      GruÃ? Matthias
      T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

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      • Lucky Luke
        Lucky Luke

        #4
        AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

        Zitat von mbarch Beitrag anzeigen
        In der Kölner Grünflächenordnung ist z.B. Modellflugbetrieb (mit Ausnahme von "ungefährlichem Kinderspielzeug", was nicht näher definfiert ist... aber ich würde selbst 450er nicht als Kinderspielzeug bezeichnen) auf allen öffentlichen Grünflächen untersagt.
        genehmigungspflichtig passt besser.

        Kommentar

        • mbarch
          Member
          • 24.02.2012
          • 258
          • Matthias
          • Köln

          #5
          AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

          Zitat von Lucky Luke Beitrag anzeigen
          genehmigungspflichtig passt besser.
          Ich bezog mich auf:
          Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünflächen der Stadt Köln (Grünflächenordnung)

          [...]

          §4
          Nutzung der Anlagen

          [...]

          2. Untersagt ist auf öffentlichen Grünflächen:
          [...]
          - die Benutzung von Schleuder- ,Wurf-, oder Schießgeräten sowie der Betrieb von Modellflugzeugen mit Ausnahme von ungefährlichem Kinderspielzeug;
          Die Genehmigung, die Du da ansprichst könnte dann ja nur eine Art "Ausnahmegenehmigung" sein. Oder kann ich tatsächlich irgendwo eine Genehmigung für den allgemeinen Betrieb von Modellflugzeugen (bzw. Helis) beantragen?

          Sorry für das OT... geht ja eigentlich um andere Gemeinden.
          GruÃ? Matthias
          T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

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          • Buddymobil
            Buddymobil

            #6
            AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

            Hallo,

            eine Versicherung würde ich auf jeden Fall abschließen und dann beim Ordnungsamt nachfragen. Immer mit dem Vermerk auf die Versicherung.

            Kommentar

            • garth
              Senior Member
              • 17.11.2009
              • 2631
              • Helmut
              • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

              #7
              AW: Fliegen auf "öffentlichem Gelände"

              DIe Versicherung brauchst du gesetzlich.

              Du darfst in der Regel davon ausgehen daß du dort ( <5Kg) fliegen darfst, solange es dir nicht untersagt wird.

              Die Frage ist ob ein Gelände auf dem Leute rumlaufen zum Helifliegen geeignet ist.

              Wenn du nachfrägst kann es sein daß man es dir explizit verbietet, dann isses erledigt.

              Eine Genemigung wirst du nicht bekommen, zumindest hat meine Gemeinde keine erstellt, da es sich um eine erlaubnissfreie Tätigkeit handelt, wodurch eine Genemigung überflüssig ist, infolgedessen auch nicht erstellt wird.

              Ein Dankesschreiben mit dem Inhalt des Gespräches an den Gemeindeverwalter oder Bürgermeister reicht im Falle eines Falles als Nachweis des Einverständnises, das im übrigen jederzeit widerrufen werden kann, wenn ein Hundebesitzer seinen Köter auf dem Fußballplatz, auf dem er eigendlich nichts zu suchen hat, gefährdet sieht.

              Mein Tipp : Fahr übers Land, schau nach geeigneten Feldern, gib dem Bauern nen Kasten Bier aus, zeig Ihm den Heli, in 80% der Fälle bekommst du ne Genemigung.
              Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

              Kommentar

              • TheKiter
                Senior Member
                • 06.12.2010
                • 1695
                • Frank
                • Duisburg

                #8
                AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                Wow, mal wieder ganz schön schnell Antworten und dabei sogar mehrheitlich zum Thema .

                Versicherung hab ich natürlich, die hatte ich schon mit dem mCPx (für mich eben auch KEIN Spielzeug mehr). Nur beim Koax hatte ich mir das noch geklemmt, den bin ich aber auch nie draussen geflogen.

                Die Idee mit dem Grünflächenamt ist gut, wenn es aber ne Absage gibt dann hab ich das natürlich schriftlich. Ich fliege neben Heli auch Fläche (im Moment sogar eher überwiegend), da ist der Platzbedarf ja eher größer, wenn da Leute innerhalb meines Flugfeldes sind wird gar nicht erst gestartet. Sicherheit geht immer vor. Das mit den Feldern und Wiesen ist eben nicht ganz so einfach. Felder gibts genug hier, aber die sind bestellt und da geht mit Fläche gar nix, Wiesen gibts hier kaum, meist eben ßcker und Felder mit was drauf.

                In der Nähe ist eine IG (nur Fläche) aber die sind im Schnitt noch 15 Jahre älter als ich (und ich bin 51 ). Mal sehen was ich mach. Ich schau mal "unverbindlich" im Internet auf den Seiten der Städte, mal sehen was ich da finde.

                Gruß
                Frank
                Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
                FSC Duisburg Rheinhausen
                GruÃ? Frank

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                • TheKiter
                  Senior Member
                  • 06.12.2010
                  • 1695
                  • Frank
                  • Duisburg

                  #9
                  AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                  Ergänzung für Krefeld:

                  Ich hab die "Ordnungsbehördliche Verordung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen in der Stadt Krefeld" gefunden. Dort gibt es eine extra Parapraphen für Grünflächen, in dem nichts über Modellflug steht und einen Paragraphen für Drachen und Windvögel, die man steigen lassen darf, wenn man nicht in Leitungen kommen kann oder diese auf Straßen fallen können (komische Definition). Danach würde ich erst mal weiterfliegen, solange keine Leute in der Nähe sind (meistens eh spät Abends).
                  Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
                  FSC Duisburg Rheinhausen
                  GruÃ? Frank

                  Kommentar

                  • Luckylouds
                    PSG-Dynamics
                    Support
                    • 14.02.2010
                    • 3023
                    • Dino
                    • Heilbronn und Umgebung

                    #10
                    AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                    Hi Frank,

                    du brauchst eine genehmigung der Stadt Krefeld.

                    Es steht meine ich in allen Versicherungspolicen oder Verträgen, dass die Versicherung nur Haftet sofern man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.

                    Und im Gesetzestext steht, dass man die genehmigung des Grundstückeigentümers braucht.

                    Grüße Dino
                    Zen...

                    Kommentar

                    • TheKiter
                      Senior Member
                      • 06.12.2010
                      • 1695
                      • Frank
                      • Duisburg

                      #11
                      AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                      Hab sowohl Krefeld als auch Duisburg angefragt. Ich werde berichten ...
                      Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
                      FSC Duisburg Rheinhausen
                      GruÃ? Frank

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                      • EchoFox7
                        EchoFox7

                        #12
                        AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                        Hi Dino,

                        Zitat von Luckylouds Beitrag anzeigen
                        Und im Gesetzestext steht, dass man die genehmigung des Grundstückeigentümers braucht.
                        Von welchem Gesetzestext redest / schreibst du hier?

                        Gruß
                        Thomas

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                        • CaptainBalu
                          Senior Member
                          • 12.05.2011
                          • 5233
                          • Bernd
                          • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

                          #13
                          AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                          Zitat von EchoFox7 Beitrag anzeigen
                          Von welchem Gesetzestext redest / schreibst du hier?
                          [SIZE="4"]§25 LuftVG[/SIZE]

                          Zur Erläuterung siehe auch RC-Heli WIKI: Rechte und Pflichten
                          Zuletzt geändert von CaptainBalu; 25.07.2012, 13:22.

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                          • Cash
                            Cash

                            #14
                            AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                            Zitat von TheKiter Beitrag anzeigen
                            Hab sowohl Krefeld als auch Duisburg angefragt. Ich werde berichten ...
                            Da bin ich ja mal gespannt was die so sagen.

                            Gruß
                            Michael

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                            • Speedy955
                              Speedy955

                              #15
                              AW: Fliegen auf &quot;öffentlichem Gelände&quot;

                              Wird immer schwieriger mit der Wildfliegerei.

                              Kommentar

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