Hier noch eine Info zur Versicherung von gewerblichen Flügen:
Die Bestimmungen zur Aufstiegserlaubnis sind im § 16 (1) 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Für diese Modelle ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen!
Mitversichert ist auch der autonome Einsatz, solange sich das versicherte Flugmodell/U.A.V. jederzeit im Sichtbereichs des Steuerers befindet und die behördliche Aufstiegsgenehmigung dies vorsieht.
Analog Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt für den nicht öffentlichen Luftraum inkl. Indoor: Das Flugmodell/U.A.V. ist so zu betreiben, dass die Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden. Personen oder Tiere dürfen weder über- noch angeflogen werden.
Zwischen dem Flugmodell/U.A.V. und Drittpersonen oder Tieren muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Die Beurteilung eines gesicherten Abstandes ist vom Steurer so vorzunehmen, dass jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist.
NICHT versichert sind somit bei Indoorflügen und im nicht öffentlichen Luftraum das An-/ßberfliegen von Personen oder Tieren sowie das ßberfliegen von Personengruppen.
Jahresbetrag der Versicherungen ab ca. 600,-€ und nicht versichert sind Schäden an den Flugmodellen.





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