Ist es in ßsterreich echt so, dass man sich offiziell bei Multikoptern schwerer als 250Gramm eine Art Führerschein (Genehmigung) für mehrere 100 € zulegen muss?
Und tatsächlich 1/3 der Anträge abgelehnt wurden?
Oder mischt der Artikel da privaten Spaßmodellflug mit kommerziellen Flug?
Ist es da bei normalen Modellhelis und Flugzeugen auch so?
Gibt es sowas auch schon in Deutschland für Multikopter?
AW: Der DMFV tut was nicht nur für Multicopter interessant
Das mit dem Hinterherhinken stimmt schon wenn man bedenkt was die Phantom 4 jetzt schon alles kann. Was kann dann erst eine 5er? Bei dem Tempo kommt die ja zum Weihnachtsgeschäft.
Ist es in ßsterreich echt so, dass man sich offiziell bei Multikoptern schwerer als 250Gramm eine Art Führerschein (Genehmigung) für mehrere 100 € zulegen muss?
Und tatsächlich 1/3 der Anträge abgelehnt wurden?
Oder mischt der Artikel da privaten Spaßmodellflug mit kommerziellen Flug?
Ist es da bei normalen Modellhelis und Flugzeugen auch so?
Gibt es sowas auch schon in Deutschland für Multikopter?
Danke,
Marco
Steht alles in den Luftvekehrsregeln:
Alles bis 79 Joule Bewegungsenergie ist Spielzeug.
Modellflug "zum Zweck des Fluges an sich" geht wie bisher, ab 25kg zulassungspflichtig. Auch Multikopter ohne Kamera, sofern sie im Sichtbereich geflogen werden (= bis 500m um den Piloten und bis max. 150m Höhe).
Sobald eine Kamera montiert ist, sind es unbemannte Luftfahrzeuge, da wird nicht unterschieden zwischen "privatem Spaßflug" und "kommerziell". Weil es da (nach den LVR) nicht um den Flug an sich geht, sondern um die Aufnahmen. Und das wäre genehmigungspflichtig.
Die Klassen A bis D geben an, wo man fliegen darf, über der grünen Wiese (A) oder Gebäuden/Menschen (C und D). Genehmigungen für die grüne Wiese sind relativ einfach - nur wer will das schon filmen?
AW: Der DMFV tut was nicht nur für Multicopter interessant
Ganz genau genommen sind Modellflugzeuge, auf denen eine Kamera montiert ist um schöne Flugaufnahmen zu machen, auch keine Modellflugzeuge mehr, sondern uLfz Klasse 1...
Die Gesetzgebung tut sich derzeit schwer, die aktuelle "Lebensrealität" in praktikable Gesetze zu gießen... ist aber nicht nur bei Drohnen/MC so.
AW: Der DMFV tut was nicht nur für Multicopter interessant
Ich fand den Bericht der CeBit Schwerpunkt Drone-Masters sehr interessant.
Das da unser "Staatssekretär" selber mal rein schaut und sich das ansieht könnte für die "Regularien" sehr von Vorteil sein...
Demzufolge braucht man für alle MC mit Kamera in ß eine Genehmigung? Dann wundert mich nicht das gesagt wird 95% sind illegal unterwegs.
Torsten
Das schreibt die Austro Control auf meine Anfrage. Gruß Helmut
Sehr geehrter Herr Ing. ...,
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sobald Sie eine Kamera an Ihrem Flugmodell eingeschaltet haben und mit dieser Foto- bzw. Videoaufnahmen machen, benötigen Sie eine Betriebsbewilligung unsererseits - unabhängig davon, ob Sie diese privat oder gewerblich nutzen. Auch auf einem Modellflugplatz ist eine Bewilligung der Austro Control erforderlich, sobald Sie mit Kamera fliegen und Fotos/Videos aufnehmen.
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Sie finden hier die Voraussetzungen zur Erlangung einer Betriebsbewilligung: Austro Control -Unbemannte LFZ. Hier finden Sie am Ende der Seite u.a. auch das benötigte Antragsformular. Bitte lesen Sie auch sorgfältig den Luft- und Betriebstüchtigkeitshinweis (LBTH67) durch, in welchem Sie alles Wissenswerte finden.
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Bitte beachten Sie, dass unsere Bearbeitungsdauer für generelle Betriebsbewilligungen aufgrund der zahlreichen Antragsteller derzeit etwa 5 Monate beträgt.
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Mit freundlichen Grüßen
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Assistant PPS
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phone: +43 (0) 5 1703 DW 7101
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internet*: Austro Control -Startseite
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AW: Der DMFV tut was nicht nur für Multicopter interessant
Tja, ich würde ja behaupten, bei FPV mache ich gar keine Aufnahmen (im Sinne der Speicherung). Da muss man nur auf die Action-Cam beim Racen verzichten. Bis 25kg ist ok, aber mal kurz über den Bildschirm fliegen über freien Feld ist gefährlicher? :dknow:
Tja, ich würde ja behaupten, bei FPV mache ich gar keine Aufnahmen (im Sinne der Speicherung). Da muss man nur auf die Action-Cam beim Racen verzichten. Bis 25kg ist ok, aber mal kurz über den Bildschirm fliegen über freien Feld ist gefährlicher? :dknow:
Aufnahmen mache ich mit jeder Kamera auch mit einer FPV. Da werden die nur nicht gespeichert. Das ist aber wohl nicht die Voraussetzung. Demnach brauchst du auch für einen FPV Racer in ß eine Betriebserlaubnis. Hartes Brot. Ich rechne auch fest damit dass das für Deutschland auch mit übernommen wird.
Aufnahmen mache ich mit jeder Kamera auch mit einer FPV.
Das ist die Frage! Ich würde das bestreiten, denn wenn man im gleichen Atemzug Fotos und Videos nennt, scheint mir der Schwerpunkt auf der Speicherung zu liegen. Man spricht bei einem ungespeicherten Live-Feed doch eher nicht von einer Aufnahme. Ansonsten müsste man Leuten, die in einem Flugzeug sitzen, auch das Sehen verbieten.
Das ist die Frage! Ich würde das bestreiten, denn wenn man im gleichen Atemzug Fotos und Videos nennt, scheint mir der Schwerpunkt auf der Speicherung zu liegen. Man spricht bei einem ungespeicherten Live-Feed doch eher nicht von einer Aufnahme. Ansonsten müsste man Leuten, die in einem Flugzeug sitzen, auch das Sehen verbieten.
Ja das kann man so oder so sehen. Aber eine kurze Anfrage seitens der österreichischen Kollegen sollte das ja schnell aufklären. Wenn dir jetzt noch zu den Gebühren Jemand einen Befähigungsnachweis erstellen muss, wie es ja bei Gewerblichen auch
in Deutschland schon verlangt wird kommen da nochmal Kosten drauf. Allerdings werden dann auch 80% der Piloten durchfallen, oder sie lernen es dann was ja auch nicht verkehrt ist. Wobei wir dann ja schon so was wie einen Drohnenführerschein haben.
Aufnahmen mache ich mit jeder Kamera auch mit einer FPV. Da werden die nur nicht gespeichert. Das ist aber wohl nicht die Voraussetzung. Demnach brauchst du auch für einen FPV Racer in ß eine Betriebserlaubnis. Hartes Brot. Ich rechne auch fest damit dass das für Deutschland auch mit übernommen wird.
Torsten
Sehe ich auch so. Und man sieht an der Regelung in ßsterreich, dass eine Trennung von Drohnenmania und klassischem Modellflug möglich und auch schon umgesetzt ist.
Der klassische Modellflug ohne Kamera ist nicht von dem Bewilligungskram usw. betroffen. Das ist auch gut so.
Gruß Helmut
You can't make it safe, because fools are too innovative!
Der klassische Modellflug ohne Kamera ist nicht von dem Bewilligungskram usw. betroffen. Das ist auch gut so.
Gruß Helmut
In der Antwort von Austro Contol an Dich steht das Du ne Bewilligung von denen brauchst wenn Du eine Kamera an dein Modellflugzeug baust und jetzt ist der Modellflug auf einmal nicht mehr betroffen????
Dein Link bezieht sich übrigens auf Geräte die über 25 Kg wiegen. Deswegen ist der Modellflug von 0 bis 25 Kg ausgenommen unten, bzw unter 0,79 Joule als Spielzeug deklariert so es nicht höher wie 30 m kann. ßber 30 m ist es dann wieder ein normales Modellflugzeug, egal ob Fläche, Hubi oder Multi.
Soweit wie ich das bei euch rauslese und getrennt betrachtet wird da gerade garnix.
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