Gewichtslimit Wildflieger

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  • BugBear
    BugBear

    #121
    AW: Gewichtslimit Wildflieger

    Zitat von Take5 Beitrag anzeigen
    Die DMO ist ja noch nichtmal selbst fähig den § 16 (4) LuftVO zu verstehen.

    In der LVO steht nämlich nichts von unter 5kg sondern mehr als 5kg wenn man es schon so genau nimmt.

    Grüße Chris
    Hallo Chris,

    ja das mag sein.
    Aber man sollte sich schon so seine Gedanken machen wenn ein Versicherer auf der HP "die Hintertür" bereits öffnet.
    Als Jugendlicher Versicherter ist die DMO teilweise deutlich teuerer als der DMFV (egal ob 1,5 oder mit 3 Mio € Deckung)
    Als Erwachsener Versicherter ist die DMO zum DMFV günstiger. Wobei es bei einer Deckung mit 3 Mio € gerade mal 8 Euro sind. Und dieser Mehrpreis ist mir der DMFV auf jeden Fall wert.
    Und gibt es bei der DMO auch so eine gute Verbandszeitschrift 6 mal im Jahr?
    Wie fördert die DMO die Jugend?
    Aber ihr seit ja Wildflieger. Da geht es nicht um Gemeinschaft.

    @ Peter (rrunner)
    Wer so einen Traumheli sich gebastelt hat der wird um ihn legal zu fliegen im ein Verein wechseln oder er fliegt den Heli halt illegal "Wild".

    Gruß Volker

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    • FlapFlap007
      FlapFlap007

      #122
      AW: Gewichtslimit Wildflieger

      Die Versicherung wird Zahlen müssen, außer sie kann beweisen das der Unfall kausal auf das Gewicht > 5 Kg zurück zu führen ist!

      Da man durch den Aufstieg gegen bestehendes Luftrecht verstoßen hat wird man von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu einem Bußgeld verdonnert. Dies dürfte sich aber im erträglichen Rahmen bewegen!

      Ich denke bei einem Personenschaden wird das eigene Gewissen das größte Problem sein!

      Der Ausmaß des Schadens spielt keine Rolle, die Versicherung muss bis zur vereinbarten Haftungssumme Zahlen. Dieselbe kinetische Ernegie kann bei einem kleineren Modell bei höherer Geschwindigkeit entstehen!

      Alles meine persönliche Einschätzung!

      Gruß,
      Roman.

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      • Black-Shark
        Senior Member
        • 17.04.2012
        • 1628
        • Jens
        • Vienenburg am Nord - Harz

        #123
        AW: Gewichtslimit Wildflieger

        ßhnlich intensiv könnten wir auch über die Promillegrenzen reden!
        Inhalt ein anderer, Sinn der selbe, nämlich keiner!

        Die Versicherung wird zahlen und sich dann das Geld vom Versicherungsnehmer zurück holen, sollte ihm ein Verstoß nachgewiesen werden!
        Zuletzt geändert von Black-Shark; 27.03.2013, 11:06.
        [FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
        mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

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        • BugBear
          BugBear

          #124
          AW: Gewichtslimit Wildflieger

          Zitat von FlapFlap007 Beitrag anzeigen

          Alles meine persönliche Einschätzung!

          Gruß,
          Roman.
          Hallo Roman,

          ja genau das ist das!
          Deine persönliche Einschätzung! Damit ist keinem Wildflieger geholfen.

          Man braucht halt nur unter 5 kg zu bleiben und alles ist gut.

          Gruß Volker

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          • FlapFlap007
            FlapFlap007

            #125
            AW: Gewichtslimit Wildflieger

            Beispiel Versicherung zahlt nicht wegen Gewicht:

            Ein Modellflieger hängt an einen 550er Rex eine 3 Kg schwere Videokamera und hat ein Gesamtgewicht von 5,5 Kg. Beim Flug brechen die Rotorblätter aufgrund des ßbergewichts und es entsteht ein Sachschaden da der Heli in ein Auto einschlägt.

            Es ist dabei egal wo er aufgestiegen ist, auf dem Modellflugplatz wird er halt kein Bussgeld bezahlen müssen, als Wildflieger schon. Bei mehrmaligem Verstoß wegen nichtgenehmigten Aufstieg von Flugmodellen >5 Kg werden die Strafen sicherlich immer Empfindlicher werden, das hat mit der Versicherung aber nichts zu tun.

            Alles meine persönliche Einschätzung.

            Gruß,
            Roman.

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            • Juky
              RC-Heli TEAM
              • 15.03.2007
              • 20988
              • Ingolf
              • Dortmund

              #126
              AW: Gewichtslimit Wildflieger

              Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
              Aber ihr seit ja Wildflieger. Da geht es nicht um Gemeinschaft.
              Haben Wildflieger unbedingt keinen oder einen weniger ausgeprägten Gemeinschaftssinn?
              Lies Dir mal die ganzen Themen zu den Wildfliegertreffen im Kontakteboard durch, da wirst
              Du Dich aber wundern!

              Der Ausmaß des Schadens spielt keine Rolle
              Ist Unsinn- wenn Du bei Tempolimit 50km/h einen Unfall mit 70km/h verursachst, wird Dich
              die Versicherung in Regress nehmen (zumindest bis zur Obergrenze von 5000€).

              Gruß
              Juky
              Zuletzt geändert von Juky; 27.03.2013, 11:24.

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              • DerMitDenZweiLinkenHänden
                RC-Heli TEAM
                • 09.12.2004
                • 12087
                • Kurt
                • Hinterbrühl/Wien

                #127
                AW: Gewichtslimit Wildflieger

                Zitat von rrunner Beitrag anzeigen
                Da er sich der begeisterte Bastler hier als besonders rechtskonform outete, wird er selbstverständlich den Heli täglich polieren, küssen, streicheln, aber natürlich niemals nie wild fliegen
                Bitte um Sachlichkeit.

                Kurt
                Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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                • BugBear
                  BugBear

                  #128
                  AW: Gewichtslimit Wildflieger

                  Hallo Juky,

                  ja da hast du recht.
                  Es gibt immer solche und solche und ich habe leider alle über einen Kamm geschert.

                  Gruß Volker
                  Zuletzt geändert von Gast; 27.03.2013, 11:24.

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                  • FlapFlap007
                    FlapFlap007

                    #129
                    AW: Gewichtslimit Wildflieger

                    Um den Begriff der Kausalität zu verdeutlichen ein reales Beispiel aus dem UL Bereich.

                    Ein doppelsitziges Ultraleicht hebt mit 560 Kg ab, erlaubt sind aber nur 472,5 Kg. Während des Fluges fällt der Motor wegen Zündungsproblemen komplett aus. Bei der anschließenden Notlandung wird das Ultraleicht komplett zerstört => Die Versicherung musste zahlen weil der Schaden durch den ausgefallenen Motor entstanden ist.

                    Ich gehe stark davon aus das der Pilot ein Bussgeld zahlen musste da er mit ßbergewicht abgeflogen ist. (mangelnde Flugvorbereitung)

                    In dem UL Bereich kommen solche Dinge jedes Jahr mehrfach vor da das Gewichtslimit doppelsitzig nicht eingehalten werden kann.

                    Alles ohne Gewähr und meine persönliche Ansicht!

                    Gruß,
                    Roman.

                    Kommentar

                    • Take5
                      Senior Member
                      • 23.09.2010
                      • 4321
                      • Christian
                      • Wildflieger Mannheim, O-Town

                      #130
                      AW: Gewichtslimit Wildflieger

                      Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                      Und gibt es bei der DMO auch so eine gute Verbandszeitschrift 6 mal im Jahr?
                      Wie fördert die DMO die Jugend?
                      Aber ihr seit ja Wildflieger. Da geht es nicht um Gemeinschaft.
                      Keine Ahnung was du mir schreiben möchtest, ich bin jedenfalls beim DMFV versichert und habe mit der DMO nichts am Hut.

                      Das mit der Gemeinschaft hat dir ja schon Juky erklärt, kann dir auch gerne ein Gruppenfoto schicken.

                      Grüße Chris

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                      • elmar
                        elmar

                        #131
                        AW: Gewichtslimit Wildflieger

                        Zitat von Juky Beitrag anzeigen
                        Wie Du die 5kg (übrigens identisch mit 5000g) sicherstellst, ist doch nicht das Problem des Gesetzgebers, sondern liegt allein in Deiner Verantwortung!
                        Genau richtig erkannt!

                        Und deshalb nehme ich eine haushaltübliche Waage und stelle damit die die Einhaltung der Grenze sicher.

                        Ich glaube kaum, dass ich von einem Richter dafür verknackt würde, dass ich die Masse nicht mit der maximal möglichen technischen Genauigkeit nach dem aktuellen Stand der Forschung und unter Berücksichtigung der lokalen Gravitationsschwankung bestimmt habe.

                        Wenn ich allerding eine geeichte Feinwaage mit 1mg Auflösung habe und meinen Heli damit wiege und die Waage zeigt 5000001mg an ist der Fall klar. Ein Grund mehr, keine extreme Anstrengungen zu unternehmen um an eine solche Waage heranzukommen. Die paar mg Mücken, die der Heli dann im Flug aufsammelt sollten in diesem Fall natürlich auch berücksichtigt werden. Wobei der Aufstieg ist ja dann schon erfolgt, d.h. eine Gewichtsveränderung im Flug zählt dann nicht mehr?!

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                        • Juky
                          RC-Heli TEAM
                          • 15.03.2007
                          • 20988
                          • Ingolf
                          • Dortmund

                          #132
                          AW: Gewichtslimit Wildflieger

                          Ein doppelsitziges Ultraleicht hebt mit 560 Kg ab, erlaubt sind aber nur 472,5 Kg.
                          In diesem Fall also Totalschaden, auch bei Einhaltung der Gewichtsgrenze-
                          beim Einschlag eines Helis auf ein Auto kann das aber durchaus anders sein
                          und das Mehrgewicht den Schaden erhöht haben.

                          Geht doch auch gar nicht um die letzte Korinthe: Es geht darum, daß man sich
                          in vielen solcher Fälle zu Recht oder Unrecht mit der Versicherung rumschlagen
                          muß- das kann über Jahre gehen und es muß jeder selbst wissen, ob es ihm
                          das wert ist. Die gesetzliche Vorgabe steht, alles andere müssen dann im
                          Einzelfall Gerichte klären.


                          Gruß
                          Juky

                          Ups, Ergänzung zum letzten Beitrag mit dem Tempolimit- müßte zumindest
                          grob fahrlässig sein die Geschwindigkeitsübertretung bspw. Glätte, Witterung etc.

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                          • BugBear
                            BugBear

                            #133
                            AW: Gewichtslimit Wildflieger

                            Zitat von Take5 Beitrag anzeigen
                            Keine Ahnung was du mir schreiben möchtest, ich bin jedenfalls beim DMFV versichert und habe mit der DMO nichts am Hut.

                            Das mit der Gemeinschaft hat dir ja schon Juky erklärt, kann dir auch gerne ein Gruppenfoto schicken.

                            Grüße Chris
                            Hallo Chris,

                            sorry, dann habe ich deinen Beitrag falsch verstanden.
                            Das mit der Gemeinschaft habe ich auch schon geklärt. Aber wenn ihr so viele seit warum gründet ihr dann keine IG?

                            Gruß Volker

                            Kommentar

                            • BugBear
                              BugBear

                              #134
                              AW: Gewichtslimit Wildflieger

                              Zitat von wzflieger Beitrag anzeigen
                              Genau richtig erkannt!

                              Und deshalb nehme ich eine haushaltübliche Waage und stelle damit die die Einhaltung der Grenze sicher.

                              Ich glaube kaum, dass ich von einem Richter dafür verknackt würde, dass ich die Masse nicht mit der maximal möglichen technischen Genauigkeit nach dem aktuellen Stand der Forschung und unter Berücksichtigung der lokalen Gravitationsschwankung bestimmt habe.

                              Wenn ich allerding eine geeichte Feinwaage mit 1mg Auflösung habe und meinen Heli damit wiege und die Waage zeigt 5000001mg an ist der Fall klar. Ein Grund mehr, keine extreme Anstrengungen zu unternehmen um an eine solche Waage heranzukommen. Die paar mg Mücken, die der Heli dann im Flug aufsammelt sollten in diesem Fall natürlich auch berücksichtigt werden. Wobei der Aufstieg ist ja dann schon erfolgt, d.h. eine Gewichtsveränderung im Flug zählt dann nicht mehr?!
                              Hallo,

                              Mechanische (Haushalts-) Küchenwaagen bis 5 kg haben eine Abweichung von 20 Gramm (mehr nicht). Bring einen das wirklich weiter?

                              Gruß Volker

                              Kommentar

                              • T-Rexler
                                T-Rexler

                                #135
                                AW: Gewichtslimit Wildflieger

                                Ich stelle euch ein Original Auszug aus meiner LVM-Zusatz Vers für Flugmodelle:
                                Versichert bin ich bis 5 MIO. Es ist wohl wenig Text und somit nicht kompliziert zu verstehen. Ich wollte eigentlich nichts mehr zu diesem Thread schreiben,aber wollte allen die diesen Thread verfolgen den Text mal zum lesen geben.Ich bin also nicht im einem von dem 5 grössten Versicherer wie DMO,DMFV etc.


                                VII. Fluggeräte
                                1. Flugmodelle
                                Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden,
                                die verursacht werden durch den
                                Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten
                                Ballonen und Drachen (nicht jedoch von
                                ballonartigen Leuchtkörper n/ Skylaternen),
                                - die nicht durch Motoren oder Treibsätze
                                angetrieben werden und deren
                                Fluggewicht mehr als 5 kg bis max.
                                25 kg beträgt;
                                - die durch Motoren oder Treibsätze
                                angetrieben werden bis zu einem
                                Fluggewicht von max. 25 kg.

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