Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

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  • Klaus O.
    Senior Member
    • 03.12.2007
    • 22475
    • Klaus

    #91
    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

    Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
    Tja, leider ist das aber die einzige Sprache, die der ein oder andere versteht...
    Mag sein, aber Selbstjustiz ist nicht legal.
    Du machst Dich strafbar.
    Gruß Klaus

    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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    • higginsd
      higginsd

      #92
      AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

      Jetzt wird's mir zu abgedreht... Außerdem fühle ich mich fiebrig und gehe jetzt ins Bett. N8 zusammen!

      @Klaus: ja und ich bin bereit, die Strafe dafür hinzunehmen! "Ich bekenne mich schudig und bitte und eine gerechte Bestrafung." Warst wohl nie beim Bund?

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      • Schraubcopterflieger
        Senior Member
        • 15.01.2013
        • 2953
        • Dominique

        #93
        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

        Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
        Tja, leider ist das aber die einzige Sprache, die der ein oder andere versteht...
        Und wegen so einer Denke gibt es Ehrenmorde und Blutfehden in großen Teilen dieser Welt. Auch viele Insassen der JVA's des Landes denken so. Zivilisiert ist was anderes. Leute die so denken, versuchen es auch meist nicht mit sprechen, die schlagen sofort zu. Leider schützt einen der Gesetzgeber nicht dauerhaft vor solchen Menschen.

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        • Klaus O.
          Senior Member
          • 03.12.2007
          • 22475
          • Klaus

          #94
          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

          Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
          Warst wohl nie beim Bund?
          Oh doch, 15 Monate.
          Gruß Klaus

          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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          • higginsd
            higginsd

            #95
            AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

            Ach herrje! Jetzt werden da Ehrenmorde und marodierende JAV-Insassen draus! Bleibt auf dem Teppich, so geht halt Leben. Nachbar filmt mit Drohne, "normaler" Mensch cancelt Drohne, aus die Maus. N8

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            • Schraubcopterflieger
              Senior Member
              • 15.01.2013
              • 2953
              • Dominique

              #96
              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

              Normaler Mensch sagt Nachbarn das er es lassen soll, Nachbar lässt es dann in der Regel auch. So geht Leben.

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              • JustusL
                JustusL

                #97
                AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                und irgendwo zwischen der.stefan und schraubcopterflieger bewegt sich unsere Gesellschaft. Zuviel Vernunft würde die Anwälte arbeitslos machen, zuviel Unvernunft auch, da dann nur noch Anarchie herrscht ;-) Da es das Rechtswesen aber noch gibt ...

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                • mike65
                  mike65

                  #98
                  AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                  Danke für deine Ausführungen, JustusL.

                  Zitat von JustusL Beitrag anzeigen
                  Dann wird aber auch die Herstellung bzw. ßbertragung von Bildern vorausgesetzt. In diesem Beispiel hat unser N aber keine Bilder gespeichert. Er fliegt rein FPV ohne Aufzeichnung. Damit ist die Herstellung von Bildmaterial erst einmal weg, denn eine irgendwie geartet Manifestation muss schon gegeben sein.
                  Zitat von JustusL Beitrag anzeigen
                  Die ßbertragung muss eine bestimmte Qualität aufweisen. Eine Fernglas ähnliche ßbertragung ist hiermit nicht gemeint. Es ist eher eine ßbertragung i.S.d. "Livestreams" gemeint, d.h. die ßbertragung muss geeignet sein, von anderen wahrgenommen zu werden. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, alltagstypische Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen.
                  Auf die Schnelle habe ich keine Urteile hierzu gefunden. Ich werde das aber nachreichen. Ich wollte ohnehin noch eine strafrechtliche Abhandlung -Heli und das StGB- anfertigen. Da werde ich das dezidierter besprechen.
                  Ich vertrete jetzt aber mal, die enge Auslegung. Hiernach hat das bloße durch die Drohne gucken mittels FPV keinen andere Qualität als der Nachbar, der sich auf das Dach legt und durchs Fernrohr guckt.
                  Ich glaube nicht das er nicht aufzeichnet.
                  Er kann ja wohl kaum die Drohne steuern und sich gleichzeitig selbst befriedigen.

                  Aber selbst wenn er das schafft wird ihn die Bildqualität am wenigsten stören.
                  Da verstehe ich nicht wie man der Meinung sein kann das das kein Angriff sein soll.

                  Ein ausspähen dieser Art mit einem Fernglas ist für mich ebenfalls ein Angriff.

                  LG Mike

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                  • Juky
                    RC-Heli TEAM
                    • 15.03.2007
                    • 20988
                    • Ingolf
                    • Dortmund

                    #99
                    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                    Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                    Und wegen so einer Denke gibt es Ehrenmorde und Blutfehden in großen Teilen dieser Welt
                    Komm' mal runter- ich bin bspw. absolut kein Aggro, aber auch bei mir wäre die Drohne unten,
                    lediglich die Beispiele mit der Jagdflinte sind etwas sehr zugespitzt.

                    Justus, tolle und verständliche Ausführungen! Worum es aber vllt. auch Stefan geht: Man kann
                    die Drohne in Reichweite eines Baseballschlägers durchaus als Bedrohung sehen und damit
                    jenseits jeglicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Sachlage betrachten- und da hat
                    es dann mit "Selbstjustiz" (die ja sofort, immer und zwangsläufig zur Blutfehde führt) nichts zu tun.

                    Soweit also nicht aufgezeichnet wird und Reichweite Baseballschläger gegeben ist, dürfte es sich für
                    den fliegenden Nachbarn wohl deutlich schlechter darstellen, oder?
                    Noch klarer wird der Fall liegen, wenn man das Beispiel "Wintergartenanbau" betrachtet- da kann das
                    Fluggerät nur einige Meter von einem entfernt sein.

                    Gruß
                    Juky

                    Kommentar

                    • JustusL
                      JustusL

                      #100
                      Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                      Ein Angriff mag es sein, die strafrechtliche Relevanz steht hier aber zur Prüfung. Das Fernglas jedenfalls führt nicht zum Kadi.

                      Das ist das Problem bei vielen Stalker Fällen.

                      Jetzt schreit aber bitte nicht sofort nach härteren Gesetzen, so einfach ist das alles nicht. Auch den 201a gab es schon lange zeit. Er hat nur ein absolutes Mauerblumendarsein geführt, bevor es Camera Handys und flächendeckendes hochladen auf youtube und Konsortien gab. Seid ihr sicher, dass alle hier verlinkten Bilder mit vorheriger Zustimmung erfolgt sind? (Ich weiß, dass das eine Forumregel ist, aber defacto..?)

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                      • thomas1130
                        RC-Heli TEAM
                        Admin
                        • 26.11.2007
                        • 25912
                        • Thomas
                        • Österreich

                        #101
                        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                        Zitat von Juky Beitrag anzeigen
                        in Reichweite eines Baseballschlägers
                        Ich erhöhe die Reichweite - wie weit spritzt mein Gartenschlauch eigentlich?
                        Stay hungry. Stay foolish.

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                        • Seebodener
                          Seebodener

                          #102
                          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                          Servus Justus,

                          Danke für die interessanten Ausführungen zur Verletzung der Privatsphäre

                          IMHO sollten wir differenzieren:
                          - das Ausspionieren anderer aus einer gewissen Höhe bzw. Entfernung mittels eines Kamera-Fluggerätes
                          - das Eindringen eines Kamera-Fluggerätes in grundrechtlich geschütze Bereiche bis auf eine "erreichbare" Nähe durch den Ausspionierten.

                          In dieser, 2. Annahme, ist IMHO bereits durch diese Nähe (= pot. Gefährdung von eigenem bzw. fremden Leib + Leben) eine Notwehrlage begründet.
                          Ob diese Situation vom Piloten bewusst o. durch einen Defekt des Fluggerätes herbeigeführt wurde kann der Betroffene nicht wissen.

                          Von einem Laien kann ich aber in dieser Gefahrenlage nicht verlangen, daß er jetzt auch noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel abwägt.
                          Er wird vielmehr das erste, ihm geeignete Mittel wählen u. nutzen, welches ihm zur Abwendung der Gefahr nützlich erscheint.

                          Nächtraglich gilt es dann zu (Be-) Urteilen ob:
                          - der Hobby-Tennisspieler den zufällig im Wintergarten liegenden Tennisschläger,
                          - der Hobby-Eishockeyspiler den zufällig im Wintergarten liegenden Hockeyschläger
                          rechtmäßig zur Gafahrenabwehr eingesetzt hat.
                          IMHO: ja !

                          Den Hobby-Jäger -welcher erst zum Waffenschrank gehen muß, diesen aufsperren muß, das Geweher Laden u. entsichern muß- nehme ich hier jetzt mal bewußt aus
                          Zuletzt geändert von Gast; 22.02.2013, 08:54.

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                          • JustusL
                            JustusL

                            #103
                            Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                            Hätte ich nicht besser zusammenfassen können. Wobei die Methode mit dem Gartenschlauch auch sehr kreativ ist :-)

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                            • Ilasor
                              Member
                              • 26.12.2011
                              • 736
                              • Daniel
                              • Saarland

                              #104
                              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                              Zitat von JustusL Beitrag anzeigen
                              Abschlussplädoyer StA ganz klarer Verstoß gg. 201 a StGB
                              Was ist mit Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte als Grundlage für die Notwehr?

                              Wie sieht es aus, wenn ein gut bürgerlicher Familienvater die Drohne mit dem Gartenschlauch vom Himmel holt und seine voll im Berufsleben stehende Frau als Zeuge dienen kann? Der Beschuss war rational und nicht unter Aufregung und Verwirrung, weil der Besitz der Drone bekannt war und man sich schon vorher überlegt hat, was im Zweifelsfall getan werden könnte. Es gibt kein Streit über die Uhrzeit und die Drone ist eindeutig nach Beschuss durch den Wasserschlauch auf dem eigenen Grundstück gelandet.

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                              • JustusL
                                JustusL

                                #105
                                Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                                Alsooooooooo,
                                1)zunächst... es gibt kein "allgemeines" Persönlichkeitsrecht. Die aus Art. 2 und 3 GG abgeleiteten Rechte, sind spezialgesetzlich, z.B. in 201a StGB, geregelt. Ist übrigens mal ne ganz spannende Bettlektüre so die ersten 20 Art., danach wird es schnarchig.

                                2) warum das so ist? Weil jeder "Schutz" eines Rechts die Einschränkung des anderen Freiheit bedeutet. Versetzt euch doch mal bitte in die Lage des Drohnenfliegers. Der testet das erste Mal mit seiner neuen teuren FPV Kamera den Drohnenflug. Weil er das nicht gewohnt/Anfänger ist, muss er sich orientieren und stellt nach Rundumblick fest, dass er auf dem Garten des Nachbarn ist und der hat nix besseres Zutun als "allg. Persönlichkeitsrecht" zu schreien und die Drohne mit nem Gartenschlauch vom Himmel zu schießen....
                                Es bedarf daher immer ein wohlüberlegten Abwägung.

                                3) Zeugen vor dem Strafgericht frühstückt jeder Kollege locker, soweit! es keine Profizeugen sind, d.h. entweder selbst häufig vor Gericht oder Anwälte und ähnliches Gelumpe :-). Das hat etwas mit der Aussagepsychologie zutun und jeder gute Anwalt weiß, wie er sich die zu nutze macht.

                                Aber ich hatte in meinem Beispiel auch eine sehr über"zeugende" Aussage unterstellt; es läuft dann auf eine Verurteilung von 30-60 Tagessätzen hinaus, soweit der Angeklagte noch nicht vorher in Erscheinung getreten ist.

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