Die Verhältnißmäßigkeite bezog ich auf die Reaktion darauf. Natürlich darf die Privatsphäre nicht verletzt werden. Aber wenn dies jemand dennoch tut, darf ich nicht gleich überreagieren.
Stell dir vor du stellst die Drohne ein, irgendwas stimmt nicht.. Das Dingen driftet ab und du landest sie noch schnell. Zufällig filmt sie deinen Nachbar XY. Der will dann unbedingt seine Privatsphäre durchsetzen und bedient sich eines Baseballschlägers um dir deine nagelneue Drohne in 1000 Stücke zu hauen. Natürlich inkl. der gesamten Elektronik und der teuren Kamera.
Das ist dann nicht mehr Verhältnismäßig.
Er hätte auch rüberkommen können. Ich hätte die Situation erklärt und ihm alle Aufnahmen gezeigt und vor seinen Augen gelöscht.
So eine Drohne ist alleine durch die Rotoren sehr gefährlich. Die aus dem Himmel zu pusten, wäre Dir selbst im öffentlichen Gelände gestattet, wenn jemand Dir mit der Drohne so nah kommt (woher willst Du wissen ob er Dich nicht angreift oder die Drohne ausser Kontrolle ist?), dass Du diese runterschlagen kannst.
Hier besteht eindeutig Gefahr für Leib und Leben.
Ist jemand mit seiner Drohne ungefragt auf meinem Grundstück, geht das Ding in Rauch auf!
Konnte ich Die Drohne mit einem Stock erreichen, war Sie eindeutig zu nah und stellte damit eine unmittelbare Gefahr da, die ich nicht tolerieren muss!
Soweit kommt es noch, dass mich einer ungestraft in Gefahr bringen darf!
Gruß
Jens
Zuletzt geändert von Black-Shark; 20.02.2013, 23:29.
[FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
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Das ist im Paragraphen zu den Persönlichkeitsrechten so hinterlegt.
Wenn ich einem Kollegen auf einer Betriebsfeier ausdrücklich verbiete von mir Fotos zu machen und er macht Sie trotzdem, macht er sich strafbar. Fordere ich ihn auf die Fotos zu löschen und er kommt dem nicht nach, macht er sich strafbar.
In dem Fall hast du leider Pech gehabt. Du befindest dich auf einer Veranstaltung. Da dürfen Fotografen Bilder von dir machen. Ausgeschlossen sind nur Fotos, auf denen du eindeutig im Vordergrund stehst.
So eine Drohne ist alleine durch die Rotoren sehr gefährlich. Die aus dem Himmel zu pusten, wäre Dir selbst im öffentlichen Gelände gestattet, wenn jemand Dir mit der Drohne so nah kommst, dass Du diese runterschlagen kannst.
Hier besteht eindeutig Gefahr für Leib und Leben.
Ist jemand mit seiner Drohne ungefragt auf meinem Grundstück, geht das Ding in Rauch auf!
Konnte ich Die Drohne mit einem Stock erreichen, war Sie eindeutig zu nah und stellte damit eine unmittelbare Gefahr da, die ich nicht tolerieren muss!
Wieso muss da gleich jeder so überreagieren?
Man kann auch so notlanden, dass niemand gefährdet wird. Wenn ich auf deiner Wiese notlande und die Rotoren abschalte geht keine Gefahr mehr von der Drohne aus. Wenn du sie dann zerstörst, bekommst du eine Anzeige von mir.
AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
@Black-Shark ich hoffe für dich das du nie in so eine Situation kommst, denn wenn du so reagierst wie du schreibst wird das ein teurer Spaß für dich.
Darf ein kamerabestücktes Fluggerät, z.B. eine kleine Drohne oder ein Helikopter in Besitz genommen werden wenn es eindeutig die Privatsphäre verletzt?
Oder darf es, oder das Filmmaterial, sogar zerstört werden?
Ach kommt, die Rahmenbedingungen sind im Eingangsthread doch deutlich gemacht.
@Black-Shark ich hoffe für dich das du nie in so eine Situation kommst, denn wenn du so reagierst wie du schreibst wird das ein teurer Spaß für dich.
eher für den Piloten wenn er Dritte gefährdet und die sich lediglich wehren...
eher für den Piloten wenn er Dritte gefährdet und die sich lediglich wehren...
Wie gesagt: Verhältnismäßigkeit!
Wenn das Flugobjekt auf ihn zufliegt und er keine andere Möglichkeit hat, darf er es natürlich zerstören. Das finde ich dann sogar 1000 mal besser als ihn zu treffen.
Wenn das aber 10m neben ihm landet und er es daraufhin zerstört, bekommt er eine Anzeige.
AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
Im Haus einfach Fenster/ Tür zu und abwarten. Der kommt dann schon
Im Garten darfst Du das Gerät nicht beschädigen, " einfangen" schon.
Google mal nach Fußball und Nachbars Garten, da gab es schon Prozesse drum. Auch das Trocknen des Balls vor dem Kamin zog eine Entschädigung für den Ballbesitzer nach sich. Oder halt der versehentlich auf Bauers Feld gelandete Flieger darf von diesem nicht weggeworfen oder beschädigt werden, im Gegenteil er muß ihn sicher aufbewahren.
Spanner hin oder her, ohne polizeiliche Hilfe geht da nichts, Selbstjustiz ist nicht gerne gesehen in D.
In dem Fall hast du leider Pech gehabt. Du befindest dich auf einer Veranstaltung. Da dürfen Fotografen Bilder von dir machen. Ausgeschlossen sind nur Fotos, auf denen du eindeutig im Vordergrund stehst.
Wieso muss da gleich jeder so überreagieren?
Man kann auch so notlanden, dass niemand gefährdet wird. Wenn ich auf deiner Wiese notlande und die Rotoren abschalte geht keine Gefahr mehr von der Drohne aus. Wenn du sie dann zerstörst, bekommst du eine Anzeige von mir.
Hallo,
ich vertraue da doch lieber den Spezialisten der Werbeabteilung bei uns auf dem Gelände und meinem Anwalt!
Wenn die Fotos ohne Ankündigung gemacht werden, macht sich der Fotograf strafbar!
Wenn Sie angekündigt sind, muss vorher darauf hingewiesen werden, dass sie veröffentlicht werden und wo diese Veröffentlichung stattfindet, beschwert sich niemand oder ist man eine Person des öffentlichen Interesse, ist alles ok!
Wenn er die Fotos mit mir veröffentlicht und ich wusste davon nichts, darf er das nur, wenn er mich unkenntlich gemacht hat.
Wusste ich davon und verbiete es ihm die Fotos so zu veröffentlichen, sodass ich zu erkennen bin, darf er es nicht, ansonsten macht er sich strafbar.
Nur weil oft niemand weiß, dass seine Rechte verletzt werden, heißt das noch lange nicht, dass man das darf!
Lerne Bitte Deine und die Rechte Anderer kennen, wenn Du Pech hast und wirklich das glaubst was du so erzählst, könnte es sein, dass Du Dich bald mit Unterlassungsklagen und schlimmeren auseinandersetzen musst.
Zum 2. Punkt:
Woher willst Du wissen ob er notlandet, oder abstürzt, oder dich filmt oder dich angreift?
Das Recht auf Selbstverteidigung ist immer dann gegeben, wenn eine Gefahr für Leib und Leben erkennbar ist. Und Rototblätter, egal welcher Größe, sind zumindest immer einen Gefahr für den Leib, und ab gewissen Größen auch für das Leben. Ich kann nicht wissen was derjenige macht.
Sehe ich, dass er gezielt mein Grundstück abfliegt, ist die Drohne, sobald Sie in meine Reichweite kommt, Schrott!
Werde ich von einer Drohne verfolgt und kommt diese mir zu nahe, ist sie Schrott!
Macht einer eine Notlandung, hat er Glück aber das sieht man ja und darum ging es auch nicht, sondern, dass hier wissentlich, entweder auf öffentlichen oder privaten Grundstücken, Personen in Gefahr gebracht werden, ohne das die Personen damit einverstanden sind. So eine Drohne, die groß genug ist um eine Kamera zu tragen, stellt IMMER eine Gefahr da!
Gruß
Jens
Zuletzt geändert von Black-Shark; 20.02.2013, 23:59.
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AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
Wenn eine Drohne oder Copter über meinem Gründstück ohne meine Erlaubnis fliegt, ist das illegal.
Bemüht mal die Suma´s. Luftfahrtgesetze usw.
Zum Thema Privatspähre.
Natürlich darf jedermann jeden fotografieren. Nur eine Veröffentlichung setzt das Einverständnis der Person voraus. Juristisch wird auch unterschieden, ob es sich um sog. Personen des öffentlichen Interesses handelt oder Privatpersonen.
Gerne genommen zur Bewertung ob einen Verletzung der Privatspähre vorliegt ist, ob eine Aufnahme auf der sich mehrere Personen befinden (Party etc.) die betroffene Person im Vordergrund steht und / oder Alleinstellungsmerkmale aufweist.
Das ist eine zivilrechtliche Frage. Das hier zu klären ist genauso zeitintensiv wie solche Prozesse in der Regel dauern.
Grundsätzlich gilt die Privatspähre ist tabu!!
§ 201a Strafgesetzbuch (StGB) (-Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen-) sieht - unter bestimmten
Umständen - schon das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe.
Verhältnismäßigkeit?
Wenn mir zur Vereitelung einer Straftat und die ist nach § 201a dann offensichlich gegeben - oder zur Beweissicherung nichts anders übrig bleibt zerstöre ich ich die Drohne / Kopter in meiner Wohnung oder über meinem Grundstück. Die betrachte ich als nicht humanoiden Eindringling, zum Zecke der Störung meiner verfassungsmäßigen Grundrechte auf Privatsphähre.
So, nun seid Ihr wieder dran..
Grüße
Mikey
Edit:
In einigen Punkten war der Jens schneller.
Ich glaub ich brauch dringend einen Schreibmaschninenkurs
Zuletzt geändert von taucherle; 21.02.2013, 00:18.
Grund: tippfehler
@Black-Shark ich hoffe für dich das du nie in so eine Situation kommst, denn wenn du so reagierst wie du schreibst wird das ein teurer Spaß für dich.
Bitte lernt Eure Rechte und Pflichten kennen, ansonsten hat diese Diskussion wenig Sinn!
Einen Fliegenden Rasenmäher mit mehr KW als ein MoFa hat nichts in meiner Nähe zu suchen!
ICH kann NICHT WISSEN, ob der Pilot mich angreift, mich filmt, oder die Kontrolle verloren hat!
Kommt das Gerät in solch eine Nähe, dass ich es mit meinem Eishockeyschläger oder einer Decke erwischen kann, ist es so nah, dass es für alle in der Nähe befindlichen eine unmittelbare Gefahr darstellt, auf die ich reagieren muss, um die Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
Was ist daran so schwer zu erkennen?
Ein Vergleich mit einem Fussball und einem fliegenden Rasenmäher ist ja mal komplett daneben!
Schade, meine Tochter hat ein Auge weniger, aber Hauptsache der Drohen geht es gut!
Wenn so ein Ladybug oder sonst so ein Teil, plötzlich so nahe kommt, dass Ihr es mühelos anfassen könntet, IST ES SCHON ZU NAH!
Worauf wollt ihr warten?
Auf Gott vertrauen, dass der Pilot dahinter noch die volle Kontrolle hat, nicht geisteskrank oder Profipilot ist?
Seid Ihr Hellseher oder was?
Solche Dinger haben 0,0 in der Nähe von Personen zu suchen und schon gar nicht, wenn ich den Piloten nicht mal sehe!
JEDER Anwalt würde jemanden, der so ein Teil auf seinem Grundstück oder auf öffentlichem Gelände, weil es Ihm zu nahe kam, unschädlich macht, mit einem Freispruch bei Klage raushauen!
Gute Nacht!
Jens
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Wenn mir zur Vereitelung einer Straftat und die ist nach § 201a dann offensichlich gegeben - oder zur Beweissicherung nichts anders übrig bleibt zerstöre ich ich die Drohne / Kopter in meiner Wohnung oder über meinem Grundstück. Die betrachte ich als nicht humanoiden Eindringling, zum Zecke der Störung meiner verfassungsmäßigen Grundrechte auf Privatsphähre.
Das hätte jetzt von meinem Rechtsanwalt kommen können. Der bevorzugt auch die praktische Methode, weist mich aber darauf hin, das ich von der Entschädigung für die Verletzung meiner Rechte dann die Drohne bezahlen muß. Abschließen tut er dann mit dem Gewinn den ich dabei machen werde. Wie gesagt, eine sehr praxisnahe Vorgehensweise die aber nicht im Sinne der Gesetzgebers ist.
@ Black Shark
Notwehr ist ein ganz eigener Fall, eine Kameradrohne in 50m Höhe wirst du wohl trotzdem nicht abschießen dürfen.
AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
Nachtrag:
§ 201a StGB
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.
§ 74a Abs.1
1. wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass die Sache oder das Recht Mittel oder Gegenstand der Tat oder ihrer Vorbereitung gewesen ist....
Ergo gilt es Beweise zu sichern, denn wo kein Kläger da kein Richter..
Ergo gilt es Beweise zu sichern, denn wo kein Kläger da kein Richter..
was nicht bedeutet, daß du die Drohnen beschädigen darfst.
Einigen hier möchte ich nicht im Strassenverkehr begegnen, zieht ihr da auch die Knarre nur weil ein anderer einen Fehler macht oder euch auch absichtlich behindert?
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