P.S. Auch die Notwehr ist ein spezialgesetzlicher Schutz. Sie Bedarf am immer! eines vorangehenden Angriffs und ob ein solcher vorliegt, wird geprüft. Wenn kein Angriff, dann keine Notwehr. Da hilft auch keine Bezugnahme auf das GG etwas.
Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
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JustusL
Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
P.S. Auch die Notwehr ist ein spezialgesetzlicher Schutz. Sie Bedarf am immer! eines vorangehenden Angriffs und ob ein solcher vorliegt, wird geprüft. Wenn kein Angriff, dann keine Notwehr. Da hilft auch keine Bezugnahme auf das GG etwas.
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Seebodener
AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
harte Worte ... aber wahre WorteZitat von JustusL Beitrag anzeigenAlsooooooooo,
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3) Zeugen vor dem Strafgericht frühstückt jeder Kollege locker, soweit! es keine Profizeugen sind, d.h. entweder selbst häufig vor Gericht oder Anwälte und ähnliches Gelumpe :-).
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Zitat von JustusL Beitrag anzeigen...
Das hat etwas mit der Aussagepsychologie zutun und jeder gute Anwalt weiß, wie er sich die zu nutze macht.
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mike65
AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?
Diese Erfahrung durfte ich auch schon mal als Zeuge bei einem Prozess wegen eines schweren Motorradunfalls machen.Zitat von JustusL Beitrag anzeigen3) Zeugen vor dem Strafgericht frühstückt jeder Kollege locker, soweit! es keine Profizeugen sind, d.h. entweder selbst häufig vor Gericht oder Anwälte und ähnliches Gelumpe :-). Das hat etwas mit der Aussagepsychologie zutun und jeder gute Anwalt weiß, wie er sich die zu nutze macht.
Der Autofahrer hatte 100% den Blinker links gesetzt als er links abbog. Das sagte ich auch aus.
Der Anwalt meines Freundes (Motorrad) kam dann mit einem Gutachten das sagte das der Glühfaden noch ganz sei und der Blinker nicht gesetzt sein konnte.
Ich blieb (bis heute) bei meiner Aussage.
Daraufhin schwafelte der Anwalt irgendwas von 5 Zeugen machen 5 verschiedene Aussagen über ein und den selben Vorgang, das wäre ja bekannt (was es ja auch ist, aber ich war der einzige Zeuge).
Staatsanwalt und Richter nickten zustimmend und bescheinigten mir damit meine "Unzurechnungsfähigkeit".
Das komische an der Sache war, das ich gegen meinen Freund und Mitfahrer aussagte, was im Vorfeld aber schon geklärt war. Und trotzdem hat meine Zeugenaussage KEINE Beweiskraft gehabt.
Am Ende ist ein Mann hoch bestraft worden obwohl mein Kumpel 100% Schuld war, ich habs ja gesehen.
Auf hoher See und vor Gericht...
LG MikeZuletzt geändert von Gast; 27.02.2013, 07:53.
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