Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Juky
    RC-Heli TEAM
    • 15.03.2007
    • 20988
    • Ingolf
    • Dortmund

    #46
    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

    Zitat von mcbird Beitrag anzeigen
    Der Luftraum über euren "Grundstücken" gehört euch nicht!
    Das "runterholen" eines Flugobjekts ist ein schwerwiegender Eingriff in den Luftverkehr und strafbar!
    Extrembeispiel: Ein Pilot fliegt mit nem 600er auf Dich zu, Du erwischt ihn (also den Heli) mit
    dem Baseballschläger zuerst- strafbar, weil Eingriff in den Luftverkehr? Lies Dir nochmal die
    Ausführungen von Stefan durch.

    Und im Frühstücksraum gibt es keinen freien Luftraum

    Aber ich muss z.B. eine Möglichkeit zur Fluch nutzen, "anstatt ihn sofort mit der Pumpgun umzunieten", oder?
    Bleib bei Deinem eigenen Beispiel: Du würdest damit Frau und Tochter alleine zurücklassen- würdest Du?

    Kommentar

    • scoobymike
      scoobymike

      #47
      AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

      Ich bin ja auch mal auf die Ausführungen eines ausgewiesenen Rechtsanwalts gespannt,was der dazu meint.

      Generell könnt ich mir vorstellen ,dass unsere Gesetzeslage mit solchen "neuzeitlichen Deliks-Phänomenen" wahrscheinlich ziemlich hintendreinhinkt. Anpassungen und Gesetzes-Textänderungen tun wohl Not angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten

      Kommentar

      • Klaus O.
        Senior Member
        • 03.12.2007
        • 22475
        • Klaus

        #48
        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

        Zitat von scoobymike Beitrag anzeigen
        Ich bin ja auch mal auf die Ausführungen eines ausgewiesenen Rechtsanwalts gespannt,was der dazu meint.
        Ich habe ihn mal auf diesen Thread aufmerksam gemacht.
        Gruß Klaus

        Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

        Kommentar

        • IceyJones
          Senior Member
          • 14.07.2011
          • 1624
          • Sascha
          • ...vor die Tür!

          #49
          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

          weiss nicht, ob die schon gepostet wurden, aber hier ein paar interessante, aktuelle artikel zum thema:

          Trend-Technik : Drohnen-Boom gefährdet Privatsphäre der Deutschen - Nachrichten Wirtschaft - Webwelt Technik - DIE WELT

          Modellflug: "Wir brechen Tabus. Wir stellen Regeln infrage" | Digital | ZEIT ONLINE
          [FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]

          Kommentar

          • scoobymike
            scoobymike

            #50
            AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

            Vorallem der erste Artikel ist intressant und zeigt,wie ich vermutet habe, die gesetzliche (Un-)Handhabe.
            Wenn ich das richtig interpretiert habe unterscheidet das Gesetz aktuell (noch) nicht zwischen Drohne und Modellflugzeug. Ebenso ist das Fliegen eines Modells nur im Sichtbereich/Sichtweite zulässig.Nun-wie definiert sich Sichtweite? Mit oder ohne Hilfsmittel (Videobrillle) ?
            Spannendes Thema...

            Kommentar

            • Schraubcopterflieger
              Senior Member
              • 15.01.2013
              • 2953
              • Dominique

              #51
              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

              Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
              Es wäre interessant, wenn sich hier mal RA JustusL äußern würde um Rechtssicherheit zu bekommen.
              Die Meinung eines RA ist zwar nett aber sagt auch nicht viel aus. Denn wäre es so gäbe es kaum noch Verhandlungen vor Gericht. Also wenn wir hier Rechtssicherheit haben wollen dann sollte man ein paar mehr RA ankarren als nur einen. Wenn dann auch noch ein paar Richter das Ergebnis genau so sehen kann man sich schon fast völlig sicher sein.

              Kommentar

              • higginsd
                higginsd

                #52
                AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                Aber ich muss z.B. eine Möglichkeit zur Fluch nutzen, "anstatt ihn sofort mit der Pumpgun umzunieten", oder?
                Nein, Du musst nicht fliehen. Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Wenn Du die Pumpgun legal besitzt, kannst Du die Kameradrohne damit vom Himmel holen. Du musst Dich nicht der Gefährdung durch die Rotoren aussetzen und mit den Fingern zugreifen oder näher ran gehen. Besitzt Du die Pumgun illegal hängt man Dir ein Verfahren wegen illegalem Waffenbesitz an. Aber nicht wegen Sachbeschädigung. Oder "unterlassener Flucht"....

                Kommentar

                • Nico
                  Senior Member
                  • 21.02.2011
                  • 1854
                  • Nicolai
                  • GroÃ?raum Frankfurt

                  #53
                  AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                  Also ich finde die Ausführungen von der.stefan schon sehr gut und verständlich.
                  Grüße,
                  nico

                  Kommentar

                  • Schraubcopterflieger
                    Senior Member
                    • 15.01.2013
                    • 2953
                    • Dominique

                    #54
                    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                    Und ich finde die total *piep*

                    Kommentar

                    • Ilasor
                      Member
                      • 26.12.2011
                      • 736
                      • Daniel
                      • Saarland

                      #55
                      AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                      Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                      Und ich finde die total *piep*
                      Ob du das jetzt gut findest oder nicht spielt keine Rolle. Er hat aber in seinen Ausführungen soweit Recht.

                      Nur die Berufung auf §32 StGB kommt nicht ganz hin, denn dort geht es um einen pysischen Angriff durch einen Menschen und Verhältnismäßigkeit spielt keine Rolle. §34 StGB ist hier eher entscheidend, die Ausführungen zu der Verhältnismäßigkeit stimmen aber. In wie weit es verhältnismäßig ist, direkt die Drohne mit einem Baseballschläger zu zertrümmern, ist diskussionwürdig. Wenn man davon ausgehen muss, sich bei weniger drastischen Maßnahme an den Fingern zu verlezten, dann ist der Baseballschäger wohl angemessen. In der Wohnung jedenfalls.
                      Zuletzt geändert von Ilasor; 21.02.2013, 16:17.

                      Kommentar

                      • Schraubcopterflieger
                        Senior Member
                        • 15.01.2013
                        • 2953
                        • Dominique

                        #56
                        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                        Wo steht eigentlich etwas von "in der Wohnung"? Wo gab es dafür schon mal ein Beispiel?

                        Bleiben wir doch mal bei der Realität, Fluggerät im öffentlichen Luftraum. Komischer Kautz schießt oder knüppelt es runter. Wo ist das durch irgend etwas geschützt?
                        § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. Denn allein durch das abstürzende unbemannte Fluggerät gefährdet er dritte.

                        Seine Ausführungen sind Rechtfertigungsversuche für das Faustrecht.

                        Mit so einer Rechtfertigung kann ich dann auch seine Modelle vom Himmel holen wenn es mir nicht passt das er da fliegt. Spätestens hier müsste man merken das die Argumentation eigenartig ist.

                        Kommentar

                        • Seebodener
                          Seebodener

                          #57
                          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                          die Artikel sind zwar ganz interessant, aber nur begrenzt zielführend.
                          Die dort angesprochenen FPV-Aktionen finde ich pers. unserem Hobby eher abträglich.

                          ich versuche mal die ganzen Begrifflichkeiten zu klären wie ICH sie einordnen würden:
                          - Modellflieger = Heli, Fläche, Kopter wenn er von privat und auf Sicht/in Sichtweite geflogen wird und der Pilot jederzeit -via Sender- Eingriffs- u. Korrekturmöglichkeiten hat.
                          - Drohne = Fluggerät (Heli, Fläche, Kopter ...) welches via Downlink von Video- u Flugdaten von einem Operator außerhalb der Sichtweite bedient und geflogen wird
                          - FPV = tja und nun wirds kompliziert: ist IMHO bis zur Sichtweite ein Modellflieger und danach eine Drohne

                          und richtig kompliziert wird es jetzt in ß wenn an einem Modellflieger eine, egal was für eine Kamera gehängt wird: wenn die Bilder professionell (Luftbildfotografie, Paparazzi) verwendet werden sollen, wird fürs Modell eine Zulassung als Luftfahrzeug und vom Piloten ein Pilotenschein verlangt.
                          Als Privatflieger mit Kamera befinde ich mich derzeit in einer Grauzone.

                          Meine pers. Meinung: kommt mir ein Fremdferngesteuertes Fluggerät so nahe, daß ich es -da ich HobbyEishockeyspieler bin - mit meinem -zufällig- in Reichweite bedindlichen Hockeyschläger erwischen könnte, dann erwehre ich mich dieses Angriffs mittels gezielter Schläge auf den "Angreifer" um mich u. meine Familie zu schützen. PUNKT

                          Kommentar

                          • Ilasor
                            Member
                            • 26.12.2011
                            • 736
                            • Daniel
                            • Saarland

                            #58
                            AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                            Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                            Wo steht eigentlich etwas von "in der Wohnung"? Wo gab es dafür schon mal ein Beispiel?

                            Bleiben wir doch mal bei der Realität, Fluggerät im öffentlichen Luftraum. Komischer Kautz schießt oder knüppelt es runter. Wo ist das durch irgend etwas geschützt?
                            § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. Denn allein durch das abstürzende unbemannte Fluggerät gefährdet er dritte.

                            Seine Ausführungen sind Rechtfertigungsversuche für das Faustrecht.

                            Mit so einer Rechtfertigung kann ich dann auch seine Modelle vom Himmel holen wenn es mir nicht passt das er da fliegt. Spätestens hier müsste man merken das die Argumentation eigenartig ist.
                            Die Wohnung ist eben der einfache Fall.

                            Die Ausführungen betreffen aber nicht nur Faustrecht. §34 StGB bezieht sich ausdrücklich auf Sachen und kann hier Anwendung finden.

                            Entscheidend ist meiner Meinung nach genau der angeführte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Drohne dich filmt oder beobachtet, dann ist es unverhältnismäßig, sie mit einem Gewehr vom Himmel zu holen, weil in einem solchen Fall einfach der von dir genannte gefährliche Eingriff in den Luftverkehr überwiegt. Da keine unmittelbare Gefahr besteht würde hier auch das Rufen der Polizei oder sowas reichen.

                            Bei dem anderen genannten Fall mit dem Heli, der direkt auf einen zukommt, sieht das wieder ganz anders aus. Da der Heli aktiv von einem Pilot gesteuert wird, kann man hier schon §32 anwenden, der jegliche Gefahrenabwehr erlaubt und das Ding wie auch immer abwehren.
                            Und selbst wenn er außer Kontrolle ist, wird, da hier eine Gefahr für Leib und Leben besteht, ein Zertrümmern von dem Heli sicherlich verhältnismäßig sein und dein geschütztes Recht schwerer wiegen als der Eingriff in den Luftverkehr. Wobei man hier durchaus noch darüber streiten kann, ob ein außer Kontrolle geratener Heli noch zu Luftverkehr gehört.

                            Kommentar

                            • Schraubcopterflieger
                              Senior Member
                              • 15.01.2013
                              • 2953
                              • Dominique

                              #59
                              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                              Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                              Die Wohnung ist eben der einfache Fall.
                              Die Wohnung ist kein einfacher Fall das ist ein völlig anderer Fall. Das ist kein öffentlicher Raum. In dem Fall würde ich auch eine Tür aufreißen und danach das zappelnde Etwas beherzt zertreten.


                              Entscheidend ist meiner Meinung nach genau der angeführte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Drohne dich filmt oder beobachtet, dann ist es unverhältnismäßig
                              Und das man dich filmt weißt du woher? Weil ein rotes Licht leuchtet?

                              Wenn ein Fluggerät auch mich zuhält ist das auch wieder was anderes denn dann befinde ich mich in Gefahr. Ausserdem ist es dann auch wieder unwahrscheinlich das der Pilot am Filmen ist, also völlig hier am Thema vorbei.

                              Man kann nicht haufenweise unterschiedliche Situationen zusammen werfen.

                              Kommentar

                              • Ilasor
                                Member
                                • 26.12.2011
                                • 736
                                • Daniel
                                • Saarland

                                #60
                                AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                                Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                                Die Wohnung ist kein einfacher Fall das ist ein völlig anderer Fall. Das ist kein öffentlicher Raum. In dem Fall würde ich auch eine Tür aufreißen und danach das zappelnde Etwas beherzt zertreten.

                                Man kann nicht haufenweise unterschiedliche Situationen zusammen werfen.
                                Die Wohnung wurde genannt, ebenso das direkt auf einen Zufliegen. Nur deshalb hab ich diese Punkte erwähnt.


                                Ich habe gesagt, dass selbst im Fall eines Filmens wohl unverhältnismäßig ist das Teil runter zu holen, weil hier wohl der Eingriff in den Luftverkehr schwerer wiegt. Eventuell ist ein Zerstören schon allein deshalb nicht das geeignete Mittel, weil es andere Möglichkeiten gibt seine Privatsphäre zu schützen, ohne die Drohne zu zertrümmern. Das kann hier keiner genau sagen.

                                Wenn die Drohne nicht filmt ist es dann gleich doppelt unverhältnismäßig. Dass sich nicht feststellen lässt, ob gefilmt wird oder nicht, lässt das Mittel der Zerstörung der Drohne als geeignetes Mittel zur Wahrung der Privatsphäre noch zweifelhafter erscheinen.


                                Letztendlich gibts hier nur Meinungen. Auch irgendein Jurist wird nur seine Rechtsauffassung mitteilen können. Wie ein Gericht letztendlich die einzelnen Rechte gegeneinander abwägt, kann vom Einzelfall abhängen.
                                In jedem Fall würde ich darauf verzichten, eine Drohne wie auch immer aus der Luft zu holen, sofern sie nicht in die Wohnung eindringt.

                                Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
                                So, wie ich einem flüchtenden Dieb nicht hinterherschiessen darf, wenn er die Beute fallengelassen hat - der Angriff ist vorbei.
                                Du darfst auch einem flüchtenden Dieb nicht hinterher schießen, wenn er die Beute noch nicht fallen gelassen hat.
                                Zuletzt geändert von Ilasor; 21.02.2013, 17:19.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X