Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

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  • taucherle
    Member
    • 27.06.2010
    • 92
    • Michael
    • Eching

    #31
    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

    Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
    Das hätte jetzt von meinem Rechtsanwalt kommen können. Der bevorzugt auch die praktische Methode, weist mich aber darauf hin, das ich von der Entschädigung für die Verletzung meiner Rechte dann die Drohne bezahlen muß. Abschließen tut er dann mit dem Gewinn den ich dabei machen werde. Wie gesagt, eine sehr praxisnahe Vorgehensweise die aber nicht im Sinne der Gesetzgebers ist.
    Ich glaube nicht, dass das so einfach zu rechnen ist, auch nicht nach der Gebührenordnung für Anwälte.

    Wir sind Piloten, Okay "nur" RC-piloten. Die Verantwortung nach dem Luftfahrtsgesetz ist aber identisch. Damit sind wir für unser Handeln voll verantwortlich. Wenn jemand mit einer Drohne mit Kamera in meine Wohnung eindringt, vor meinen Fenster Aufnahmen (in meinen Privatbereich) macht, über meinem Garten schwebt und das Fluggerät mit einer Aufzeichnungsvorrichtung bestückt ist, unterstelle ich Vorsatz.

    Für solche vorsätzlichen Störungen der verfassungsmäßigen Grundrechte auf Privatsphäre gibt es m.E. keine Argumente für eine Entschädigung, weil cih zum Zweck der Beweissicherung das Fluggerärt ggf. mit Gewalt fluguntauglich gemacht habe. Andere Argumente wie von Jens nicht gewürdigt!

    Die Wirklichkeit mag anders aussehen. Auf hoher See und vor Gericht ist man sehr, sehr alleine

    Grüße

    Mikey
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    Voodoo 400, AC3X / XK 110 / XK120

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    • rc2013
      Member
      • 14.01.2013
      • 869
      • Thomas
      • outdoor

      #32
      AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

      Zitat von taucherle Beitrag anzeigen
      Für solche vorsätzlichen Störungen der verfassungsmäßigen Grundrechte auf Privatsphäre gibt es m.E. keine Argumente für eine Entschädigung, weil cih zum Zweck der Beweissicherung das Fluggerärt ggf. mit Gewalt fluguntauglich gemacht habe. Andere Argumente wie von Jens nicht gewürdigt!
      Ja nee is klar, den bei Rot laufenden Fußgänger erlegst Du dann mit dem Auto zum Zwecke der Beweissicherung. Der Blutfleck markiert ja schön die Stelle.
      Macht ihr mal, ich gebe auf.
      Gute Nacht
      Thomas

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      • taucherle
        Member
        • 27.06.2010
        • 92
        • Michael
        • Eching

        #33
        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

        Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
        was nicht bedeutet, daß du die Drohnen beschädigen darfst.

        Einigen hier möchte ich nicht im Strassenverkehr begegnen, zieht ihr da auch die Knarre nur weil ein anderer einen Fehler macht oder euch auch absichtlich behindert?

        Gruß
        Thomas
        Nicht jeder hat einen Kohlensäurefeuerlöscher zuhause. Wenn ich das Dingens also nicht einfrieren kann, ist mir jedes verhältnismässige Mittel zur Beweissicherung recht. Wollte ich das Fluggerät grundsätzlich vorsätzlich zerstören? Nein, den Umständen entsprechend nur Beweise sichern.

        Fehler und Vorsatz sind 2 Paar Stiefel!

        So long

        Gute Nacht.

        Mikey
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        • Schraubcopterflieger
          Senior Member
          • 15.01.2013
          • 2953
          • Dominique

          #34
          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

          Zitat von Black-Shark Beitrag anzeigen
          Bitte lernt Eure Rechte und Pflichten kennen, ansonsten hat diese Diskussion wenig Sinn!

          Einen Fliegenden Rasenmäher mit mehr KW als ein MoFa hat nichts in meiner Nähe zu suchen!
          Wenn von dem Gerät eine Gefahr für dich ausgeht dann erkläre doch mal warum du dann mit einem Knüppel darauf los gehst und nicht wie ein normaler Mensch das Weite suchst? Denn genau diese Rechtfertigung wirst du dann liefern müssen. Wenn du dir erst einen Knüppel suchen musst um dann darauf los zu gehen, was glaubst du wird dann angenommen? Das du aus Notwehr gehandelt hast? Das ist Ein Glasklarer Vorsatz!

          Wenn dir wer damit an die Birne fliegt und du aus Reflex handelt wird keiner was sagen, aber wenn du dich bewaffnest und vorsätzlich handelst ist das nicht ein Stück durch irgend etwas legitimiert. Dann wirst du dafür bezahlen. Da du selbst Modellflieger bist wird dir auch keiner abnehmen das du Angst hattest vor einem Fluggerät das irgendwo einige Meter entfernt rum wuselte.

          Noch ist Deutschland ein zivilisiertes Land, wir sind hier nicht die USA.
          Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 21.02.2013, 00:57.

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          • taucherle
            Member
            • 27.06.2010
            • 92
            • Michael
            • Eching

            #35
            AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

            Zitat von rc2013 Beitrag anzeigen
            Ja nee is klar, den bei Rot laufenden Fußgänger erlegst Du dann mit dem Auto zum Zwecke der Beweissicherung. Der Blutfleck markiert ja schön die Stelle.
            Macht ihr mal, ich gebe auf.
            Gute Nacht
            Thomas
            So ein Käse!

            Was hat ein Fussgänger auf der Strasse mit Störung der Privatspähre durch ein Video/Foto-Fluggerät zu tun??

            Mach den Thread nicht kaputt
            Voodoo 600, AC3X / Acrobat Shark, Beast X
            Voodoo 400, AC3X / XK 110 / XK120

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            • mike65
              mike65

              #36
              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

              Also für das einfliegen in meinen Wohnraum habe ich mir eine Rechtfertigung überlegt, die einfach ist, Sinn macht, und auch praktiziert werden kann.

              In dem Moment in dem jemand einen Gegenstand vorsätzlich durch mein Fenster fliegt, ist das eine Besitzaufgabe. Demnach ist der Gegenstand herrenlos. Somit darf man sich diesen Gegenstand aneignen.
              Nach der Aneignung habe ich das Recht damit zu tun was ich will, somit auch zerstören.

              Falls der ehemalige Eigentümer nun die Herausgabe fordert kann er das nur in dem er auf Herausgabe klagt. Dann muss er aber erklären warum er in fremden Wohnraum (könnte ja auch eine Halle oder Garage etc. sein) eindringt und spioniert. Ob er wirklich klagt ist dann fraglich.



              http://de.wikipedia.org/wiki/Herrenlosigkeit



              Vielleicht greift das ja auch bei einem Gartengrundstück das mit einer Mauer sichtgeschützt ist.

              Bei den Fällen gehen wir immer davon aus das absichtlich vielleicht sogar wiederholt eindeutig die Privatsphäre verletzt wird. Kein Absturz, Akku leer, Versehen oder sonstige Fälle.

              LG Mike
              Zuletzt geändert von Gast; 21.02.2013, 06:45.

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              • Squenz
                Senior Member
                • 21.02.2009
                • 1370
                • Markus
                • Erding b. München

                #37
                AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                Hallo Mike,

                wenn es hier nicht um Fiktion sondern um einen konkreten Fall geht - so macht es mir zumindest den Anschein - würde ich den Nachbarn, bzw. Piloten einfach mal zur Rede stellen und ihm klar machen, dass die Familie sich durch das Einfliegen in das Grundstück belästigt fühlt. Kommt das ganze dann wieder vor, würde ich die Polizei rufen. Ganz pragmatisch. Mit einer eigenen Gesetzesinterpretation welche die Selbstjustiz rechtfertigen soll, wirst Du Dir nur noch größeren ßrger einholen. Du kannst zur Beweisaufnahme den Copter auch Filmen wie er in das Grundstück einfliegt. Dauer des Aufenthalts im Luftraum des Gründstücks und Winkel (der am Flugobjekt befindlichen Kamera) würden hier dann schnell Aufschluss darüber geben ob hier wirklich jemand "ausspäht" oder eben doch nur harmlos umherfliegt.

                Viele Grüße
                Markus

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                • Juky
                  RC-Heli TEAM
                  • 15.03.2007
                  • 20988
                  • Ingolf
                  • Dortmund

                  #38
                  AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                  Ausgangsfrage war ja wohl:
                  Ab wann hat man das Recht sachbeschädigend einzugreifen?
                  Alles Richtung offensichtlicher Selbstjustiz wird schell ein Bumarang!

                  So eine Drohne in unmittelbarer Nähe kann aber immer ein Gefährdungspotential
                  darstellen, welches ich berechtigt abwehren darf- ob ich besser weglaufen sollte
                  oder den Knüppel erst holen muß: Wer bitte will dies denn auf meinem abgezäunten
                  Grundstück oder innerhalb der Wohnung bezeugen?

                  Wem würde ein Richter wohl die Beweislast anhängen bei einem Hobby mit gesetzlich geregelter Gefährdungshaftung?

                  Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                  Wenn von dem Gerät eine Gefahr für dich ausgeht dann erkläre doch mal warum du dann mit einem Knüppel darauf los gehst und nicht wie ein normaler Mensch das Weite suchst?
                  Leicht erklärt: Die beiden nackten oder frühstückenden Mädels sind weiterhin gefährdet! Läßt Du da Deine Familie alleine? Wohl eher nicht!

                  Gruß
                  Juky
                  Zuletzt geändert von Juky; 21.02.2013, 12:15.

                  Kommentar

                  • luis
                    luis

                    #39
                    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                    Zitat von Juky Beitrag anzeigen
                    Wer bitte will dies denn auf meinem abgezäunten
                    Grundstück oder innerhalb der Wohnung bezeugen?
                    Naja, da es FPV ist wirds wohl aufgezeichnet wenn schon oben ohne Babes gefilmt werden

                    Kommentar

                    • Juky
                      RC-Heli TEAM
                      • 15.03.2007
                      • 20988
                      • Ingolf
                      • Dortmund

                      #40
                      AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                      Mag sein, aber dann ist doch auch klar, wohin das Objektiv schielt- eher nicht auf den Drohnen- Angreifer
                      Wären diese Aufnahmen (da illegal) überhaupt als Beweis zugelassen?

                      Kommentar

                      • higginsd
                        higginsd

                        #41
                        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                        Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                        Das berechtigt dich aber nicht dazu deinen Nachbarn einen Kopf kürzer zu machen. Das nennt man Verhältnismäßigkeit, auch darfst du nicht einfach Ausrüstung zerstören. Das ist nämlich eine Sachbeschädigung und für die darfst du dann zahlen.
                        Völlig falsch. Der Begriff "Verhältnismäßigkeit" steht im Zusammenhang mit dem Notwehrparagraphen §32 StGB. Ein juristischer Laie - und das sind wir alle, außer wir wären Polizeibeamte, Richter oder Rechtsanwälte - kann (und darf/muss) die Verhältnismäßigkeit gar nicht einschätzen und kann sie infolgedessen auch gar nicht beachten. Er muss lediglich ein "krasses Mißverhältnis" zwischen den Rechtsgütern beachten, darf also nicht den Nachbarssohn aus dem Kirschbaum mit der Flinte "entfernen". Runterzerren mit körperlichem Einsatz wäre allerdings schon kein krasses Mißverhltnis mehr.

                        Falls so eine Kameradrohne durch mein Wohnzimmer oder meinen Garten fliegt, stellt sie einen gegenwärtigen (wichtig) rechtswidrigen Angriff auf ein schützenwertes Rechtsgut (Eigentum, Unverletztlichkeit der Wohnung, Recht am eigenen Bild) dar. Und diesen Angriff kann und darf ich abwehren. Dazu kann ich das Mittel wählen, welches geeignet ist, den Angriff unmittelbar und endgültig abzuwehren bzw. zu beenden. Ich muss mich dabei auch keiner Gefährdung aussetzen.

                        Also: ich nehme den Basballschläger, zerlege die Drohne mit einem gezielten Schlag und gut ist es. Nix Schadenersatz wegen Sachbeschädigung usw.

                        Sollte an der Drohne hinten noch ein Paparazzi dranhängen und mein Wohnzimmer betreten, dann bekommt der die Keule ganz genauso ab. Und nichts wird passieren, denn es war ein Angriff auf mein Rechtsgut.

                        Bei "Celebreties" ist das übrigens deswegen anders, weil die als "Person des öffentlichen Interesses" gelten. Und da wird ihnen zugemutet, daß sie "Belästigungen durch fotografierende Paparazzi" hinnehmen müssen. Sozusagen als Preis des Ruhms. Grundstücke betreten dürfen die Jungs von der bildmachenden Zunft deswegen aber auch nicht, dann könnten auch sie ungestraft eins auf die Rübe bekommen. Und in anderen Ländern mag die Rechtslage auch anders sein.

                        Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
                        Wie gesagt: Verhältnismäßigkeit!
                        Wenn das Flugobjekt auf ihn zufliegt und er keine andere Möglichkeit hat, darf er es natürlich zerstören. Das finde ich dann sogar 1000 mal besser als ihn zu treffen.
                        Wenn das aber 10m neben ihm landet und er es daraufhin zerstört, bekommt er eine Anzeige.
                        Das hat aber nichts mit" Verhältnismäßigkeit" zu tun. "Verhältnismäßigkeit" bedeutet das Abwägen von kollidierenden Rechtsgütern, also das Leben des Täters gegen das Eigentum eines anderen. Dies kann und darf aber wie gesagt nur eine juristisch ausgebildete Person tun. Wenn ein Flugobjekt nicht mehr auf mich zufliegt, sondern gelandet ist, dann ist ja auch der Angriff (auf mein Leib und Leben) nicht mehr "gegenwärtig", sondern beendet. Dann darf ich das Gerät natürlich nicht mehr zerstören. So, wie ich einem flüchtenden Dieb nicht hinterherschiessen darf, wenn er die Beute fallengelassen hat - der Angriff ist vorbei. Das kann jeder sehen und einschätzen, die "Verhältnismäßigkeit" hingegen nicht. Eigentlich ist die Geschichte mit der Notwehr ganz einfach geregelt.
                        Zuletzt geändert von Gast; 21.02.2013, 13:03.

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                        • mcbird
                          Member
                          • 16.12.2009
                          • 415
                          • Daniel
                          • Hamburg

                          #42
                          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                          Der Luftraum über euren "Grundstücken" gehört euch nicht!

                          Das "runterholen" eines Flugobjekts ist ein schwerwiegender Eingriff in den Luftverkehr und strafbar!

                          Ein privat und nicht zu kommerziellen Zwecken geflogener Copter ist rechtlich keine Drohne / kein UAV, sondern ein Modellflugzeug!
                          Zuletzt geändert von mcbird; 21.02.2013, 13:00.

                          Kommentar

                          • Klaus O.
                            Senior Member
                            • 03.12.2007
                            • 22475
                            • Klaus

                            #43
                            AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                            Es wäre interessant, wenn sich hier mal RA JustusL äußern würde um Rechtssicherheit zu bekommen.
                            Gruß Klaus

                            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                            Kommentar

                            • higginsd
                              higginsd

                              #44
                              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                              Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                              Wenn von dem Gerät eine Gefahr für dich ausgeht dann erkläre doch mal warum du dann mit einem Knüppel darauf los gehst und nicht wie ein normaler Mensch das Weite suchst? Denn genau diese Rechtfertigung wirst du dann liefern müssen.
                              Falsch. Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, sagen die Juristen. Ich muss nicht wegrennen, ich darf mich (not-)wehren.

                              Kommentar

                              • mike65
                                mike65

                                #45
                                AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                                Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
                                Falsch. Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, sagen die Juristen. Ich muss nicht wegrennen, ich darf mich (not-)wehren.
                                Aber ich muss z.B. eine Möglichkeit zur Fluch nutzen, "anstatt ihn sofort mit der Pumpgun umzunieten", oder?

                                LG Mike

                                Kommentar

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