Wir sind Piloten, Okay "nur" RC-piloten. Die Verantwortung nach dem Luftfahrtsgesetz ist aber identisch. Damit sind wir für unser Handeln voll verantwortlich. Wenn jemand mit einer Drohne mit Kamera in meine Wohnung eindringt, vor meinen Fenster Aufnahmen (in meinen Privatbereich) macht, über meinem Garten schwebt und das Fluggerät mit einer Aufzeichnungsvorrichtung bestückt ist, unterstelle ich Vorsatz.
Für solche vorsätzlichen Störungen der verfassungsmäßigen Grundrechte auf Privatsphäre gibt es m.E. keine Argumente für eine Entschädigung, weil cih zum Zweck der Beweissicherung das Fluggerärt ggf. mit Gewalt fluguntauglich gemacht habe. Andere Argumente wie von Jens nicht gewürdigt!
Die Wirklichkeit mag anders aussehen. Auf hoher See und vor Gericht ist man sehr, sehr alleine
Grüße
Mikey




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