Oder darf es, oder das Filmmaterial, sogar zerstört werden?
Nehmen wir mal folgende Scenarios:
Nicht einsehbares Gartengrundstück, Frau und Tochter sonnen sich nackend am Pool. Der notgeile Nachbar übt FPV über der Brustbräune meiner Tochter.
Oder, Familie sitzt im Wintergartenanbau beim Frühstück. Drohne kommt durch Fenster ins Gebäude geflogen und schaut sich neugierig um.
Ab wann hat man das Recht sachbeschädigend einzugreifen? Oder muss man sich alles gefallen lassen?
LG Mike

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