Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

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  • mike65
    mike65

    #1

    Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

    Darf ein kamerabestücktes Fluggerät, z.B. eine kleine Drohne oder ein Helikopter in Besitz genommen werden wenn es eindeutig die Privatsphäre verletzt?
    Oder darf es, oder das Filmmaterial, sogar zerstört werden?

    Nehmen wir mal folgende Scenarios:

    Nicht einsehbares Gartengrundstück, Frau und Tochter sonnen sich nackend am Pool. Der notgeile Nachbar übt FPV über der Brustbräune meiner Tochter.

    Oder, Familie sitzt im Wintergartenanbau beim Frühstück. Drohne kommt durch Fenster ins Gebäude geflogen und schaut sich neugierig um.

    Ab wann hat man das Recht sachbeschädigend einzugreifen? Oder muss man sich alles gefallen lassen?

    LG Mike
  • Adriaan
    Member
    • 06.06.2012
    • 967
    • Adriaan

    #2
    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

    Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
    Darf ein kamerabestücktes Fluggerät, z.B. eine kleine Drohne oder ein Helikopter in Besitz genommen werden wenn es eindeutig die Privatsphäre verletzt?
    Oder darf es, oder das Filmmaterial, sogar zerstört werden?

    Nehmen wir mal folgende Scenarios:

    Nicht einsehbares Gartengrundstück, Frau und Tochter sonnen sich nackend am Pool. Der notgeile Nachbar übt FPV über der Brustbräune meiner Tochter.

    Oder, Familie sitzt im Wintergartenanbau beim Frühstück. Drohne kommt durch Fenster ins Gebäude geflogen und schaut sich neugierig um.

    Ab wann hat man das Recht sachbeschädigend einzugreifen? Oder muss man sich alles gefallen lassen?

    LG Mike
    Draußen dürfte sich der Nachbar vor Gericht ggf noch mit "war ein Versehen" rausreden können.

    Drohe im Haus würd ich mir mit Baseballschläger, Tennisschläger oder ähnlichem vornehmen...Dann zur Polizei und Anzeige erstatten, die Beweise hast Du ja (in 1000Teilen in der Tüte dabei...)
    Alien 500, 600+700, Soxos DB7 Revolution 500...und div. Kleinkram inkl. Flächen

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    • #Julius#
      #Julius#

      #3
      AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

      Also ich glaub streng genommen darfst du noch nichtmal über das Grundstück eines anderen fliegen ohne dessen Erlaubnis, ist ja genauso als wie du nicht das Grundstück eines anderen so betreten darfst. Wenn du beim bauern auf dem feld herumläufst ohne den zu fragen machst du dich jetztendlich auch strafbar. Aber das kümmert heutzutage ja fast keinen mehr. Aber bei FPV ist das echt schon sone sache. Naja vielleicht kennt ja jemand den passenden paragraphen dazu

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      • Schraubcopterflieger
        Senior Member
        • 15.01.2013
        • 2953
        • Dominique

        #4
        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

        Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
        Ab wann hat man das Recht sachbeschädigend einzugreifen?
        ab gar nicht, und auch genau bis gar nicht, also kurz gesagt überhaupt nicht.
        Oder muss man sich alles gefallen lassen?
        Das schon gar nicht, dafür holt man die Polizei. Die Drohne darfst du bis zum eintreffen der Polizei in Gewahrsam nehmen. Dann Anzeige und das Gerät wird als Beweis von der Polizei beschlagnahmt. Es sei die Beamten sind inkompetent dann wünsche ich viel Spaß.

        @#Julius# dem Grundstückseigentümer gehört nicht der Luftraum. Solange du ihn bei der Nutzung seines Grundstücks nicht behinderst kannst du drüber fliegen wie du willst. Die Erlaubnis holt man sich ein zum betreten.
        Filmt man den Besitzer dann störst du ihn bei seiner Nutzung und das darfst du nicht. Ist das Ding laut und er will im Garten pennen, darfst du es auch nicht ect. Aber beim Bauern über der Wiese darfst du verdammt viel ohne seine Erlaubnis, nur darauf landen darfst du halt nicht. Mit einem Verbrenner und seinem ßl Geschmadder darfst du dem Bauern auch die Ernte nicht versauen. ect.
        Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 20.02.2013, 23:02.

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        • Klaus O.
          Senior Member
          • 03.12.2007
          • 22475
          • Klaus

          #5
          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

          Ich fliege selbst mit Kamera.
          Wenn jemand nicht weiß wo die Persönlichkeitsrechte anfangen, dann sollte er solche Unterfangen unterlassen.
          Gruß Klaus

          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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          • LudwigX
            Senior Member
            • 12.06.2012
            • 4635
            • Thomas
            • Siegen

            #6
            AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

            Ich denke man muss da eine gewisse Verhältnismäßigkeit sehen.
            Wenn der deine Tochter/Frau filmt und sie das nicht will (egal ob nackig oder nicht). SOFORT rüber zu ihm und das Löschen aller Fotos/Videos verlangen und dies auch kontrollieren. Wenn er rumzickt, die Polizei rufen und ihn ggf. daran hindern die Kamera mitzunehmen (Er könnte ja Kopien erstellen). Auch überprüfen ob die Daten des FPV nicht auch auf nem Lappi o.ä. gespeichert werden. Aber erstmal cool bleiben: Wenn der Pool sichtgeschützt ist, konnte er ja anfangs gar nicht wissen, dass die Personen nackt waren. Dann kommt es natürlich auch sehr darauf an ob er zufällig vorbeiflog und dann weg war. Oder ob er nochmal wieder kam und etwas weiter schaute.

            Fliegt er IN deine Wohnung, denke ich, dass du das Fluggerät beschädigen darfst. Es mit nem Baseballschläger in 1000 Teile zu zerschlagen ist da aber auch übertrieben. Einmal leicht schlagen, damit er runterkommt dürfte aber erlaubt sein. Dann sofort mit deinem Nachbar klären was los war und wie oben vorgehen.

            So würde ich das zumindest machen.
            Zuletzt geändert von LudwigX; 20.02.2013, 23:00.

            Kommentar

            • Klaus O.
              Senior Member
              • 03.12.2007
              • 22475
              • Klaus

              #7
              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

              Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
              Ich denke man muss da eine gewisse Verhältnismäßigkeit sehen.
              Bei Privatsphäre gibt es keine Verhältismäßigkeit mehr. Die ist absolut tabu.
              Gruß Klaus

              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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              • James-H
                James-H

                #8
                AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                Also wenn sich Frau oder Tochter nackt im Garten sonnen,geh ich mal davon aus das der Garten schon nen Sichtschutz hat.
                Ne hohe Hecke,odern Zaun,Holzfelder,o.ä.

                Soweit ich weiss dürfen FPV gesteuerte Fluggeräte nicht aus dem Sichtfeld des Piloten gesteuert werden.
                Also wenn der Sender 2 Km Sendeleistung hätte,dürfte man trotzdem nicht ausserhalb der Sichtgrenze fliegen.
                Ok,man könnte jetzt einfach übern Sichtschutz schweben,fällt mir grad ein,egal.
                Sich im Wintergarten/Haus anderer umzusehen fällt damit aber trotzdem flach.
                Und wenn man bei der Spannerei das Fluggerät zu fassen bekommt,darf man das bestimmt sicherstellen und dann der Polizei übergeben zwecks Speichekarte überprüfen.

                Kommentar

                • Schraubcopterflieger
                  Senior Member
                  • 15.01.2013
                  • 2953
                  • Dominique

                  #9
                  AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                  Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                  Bei Privatsphäre gibt es keine Verhältismäßigkeit mehr. Die ist absolut tabu.
                  Das berechtigt dich aber nicht dazu deinen Nachbarn einen Kopf kürzer zu machen. Das nennt man Verhältnismäßigkeit, auch darfst du nicht einfach Ausrüstung zerstören. Das ist nämlich eine Sachbeschädigung und für die darfst du dann zahlen.
                  Das merken Promis immer wieder wenn sie den Paparazzis die Kamera wegnehmen, oder sie damit auch verprügeln.

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                  • Adriaan
                    Member
                    • 06.06.2012
                    • 967
                    • Adriaan

                    #10
                    AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                    Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                    Das berechtigt dich aber nicht dazu deinen Nachbarn einen Kopf kürzer zu machen. Das nennt man Verhältnismäßigkeit, auch darfst du nicht einfach Ausrüstung zerstören. Das ist nämlich eine Sachbeschädigung und für die darfst du dann zahlen.
                    Das merken Promis immer wieder wenn sie den Paparazzis die Kamera wegnehmen, oder sie damit auch verprügeln.
                    Wenn der Paparazzi bei mir in der Wohnung unerlaubt auftaucht, darf ich ihn auch mit verhältnissmäßiger Gewalt rausbefördern
                    Alien 500, 600+700, Soxos DB7 Revolution 500...und div. Kleinkram inkl. Flächen

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                    • mike65
                      mike65

                      #11
                      AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                      Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                      Darf ein kamerabestücktes Fluggerät, z.B. eine kleine Drohne oder ein Helikopter in Besitz genommen werden wenn es eindeutig die Privatsphäre verletzt?
                      Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                      Oder darf es, oder das Filmmaterial, sogar zerstört werden?
                      Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                      Ab wann hat man das Recht sachbeschädigend einzugreifen? Oder muss man sich alles gefallen lassen?
                      Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                      Ich fliege selbst mit Kamera.
                      Wenn jemand nicht weiß wo die Persönlichkeitsrechte anfangen, dann sollte er solche Unterfangen unterlassen.
                      Diese Erkenntnis nützt demjenigen dessen Rechte verletzt wurden recht wenig.

                      LG Mike

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                      • mike65
                        mike65

                        #12
                        AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                        Was wäre wenn der Eigentümer unbekannt wäre. Darf man dann das Fluggerät zerstören?
                        Warum die Polizei? Bis die da ist, ist die Drohne vielleicht weg und die Videos im Internet.

                        LG Mike

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                        • Adriaan
                          Member
                          • 06.06.2012
                          • 967
                          • Adriaan

                          #13
                          AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                          Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                          Was wäre wenn der Eigentümer unbekannt wäre. Darf man dann das Fluggerät zerstören?
                          Warum die Polizei? Bis die da ist, ist die Drohne vielleicht weg und die Videos im Internet.

                          LG Mike
                          Wenn die Drohne in deinem Haus ist und nicht gerad ne 50gramm ladybird fpv, würd ich sie mit was Hartem zur Landung zwingen, ich fass doch nicht in einen der Rotoren...
                          Du hast Hausrecht!
                          Alien 500, 600+700, Soxos DB7 Revolution 500...und div. Kleinkram inkl. Flächen

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                          • LudwigX
                            Senior Member
                            • 12.06.2012
                            • 4635
                            • Thomas
                            • Siegen

                            #14
                            AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                            Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                            Bei Privatsphäre gibt es keine Verhältismäßigkeit mehr. Die ist absolut tabu.
                            Die Verhältnißmäßigkeite bezog ich auf die Reaktion darauf. Natürlich darf die Privatsphäre nicht verletzt werden. Aber wenn dies jemand dennoch tut, darf ich nicht gleich überreagieren.
                            Stell dir vor du stellst die Drohne ein, irgendwas stimmt nicht.. Das Dingen driftet ab und du landest sie noch schnell. Zufällig filmt sie deinen Nachbar XY. Der will dann unbedingt seine Privatsphäre durchsetzen und bedient sich eines Baseballschlägers um dir deine nagelneue Drohne in 1000 Stücke zu hauen. Natürlich inkl. der gesamten Elektronik und der teuren Kamera.
                            Das ist dann nicht mehr Verhältnismäßig.
                            Er hätte auch rüberkommen können. Ich hätte die Situation erklärt und ihm alle Aufnahmen gezeigt und vor seinen Augen gelöscht.

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                            • Black-Shark
                              Senior Member
                              • 17.04.2012
                              • 1628
                              • Jens
                              • Vienenburg am Nord - Harz

                              #15
                              AW: Paparazzis und andere Spanner, was ist erlaubt?

                              Hallo!

                              Ohne Einverständnis der betroffenen Person, dürfen keine Fotos, etc. gemacht und schon gar nicht veröffentlicht werden.
                              Das ist im Paragraphen zu den Persönlichkeitsrechten so hinterlegt.
                              Wenn ich einem Kollegen auf einer Betriebsfeier ausdrücklich verbiete von mir Fotos zu machen und er macht Sie trotzdem, macht er sich strafbar. Fordere ich ihn auf die Fotos zu löschen und er kommt dem nicht nach, macht er sich strafbar.
                              Selbst das ßberwachen von öffentlichen Wegen mit einer Kamera ist verboten, wenn damit Personen identifiziert werden können!
                              Das eigene Grundstück kann überwacht werden, es muss aber mit Schildern darauf hingewiesen werden.

                              Viele manchen sich keinen Kopf, dass Sie damit eines der Grundrechte jedes Bürgers in Deutschland verletzen!

                              Gruß
                              Jens
                              [FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
                              mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

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