Das war echt ein super Bärendienst den er den Kallenbergern erwiesen hat.
Kallenberg / BuÃ?geldverfahren !
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AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Eben weil Insiderwissen vorhanden ist und besagter MB-Händler schon mal Kunden öffentlich diffamiert, erlaube ich mir, dann mal nicht die andere Wange hinzuhalten.Zitat von Schneipe Beitrag anzeigen
Das war echt ein super Bärendienst den er den Kallenbergern erwiesen hat.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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badray
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
das ist wieder einer der Momente, wo ich als Themenstarter nur noch
verstehe ^^
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AMG Mike
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Hy Ray,
kann ich Dir mal gerne erklären,
@ Peter<:.......... JMalberg hat leider recht, nur fahr ich kein Moped und würde mir deswegen auch gerne seinen Stiefel ausleihen,

und wie schon von mir geschrieben hab ich das mit dem Händler berreits geklärt....alsooooo: Noch was Neues vom KB *
Mike
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AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Warum geht es denn nicht auf der anderen Seite der Autobahn?Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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Schneipe
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Denke wer da fliegen möchte, sollte einfach die 200m Fußweg in Kauf nehmen und gut.
Denn gegen das Fliegen ansich (Elektro) können sie ja nichts machen.
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AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
War da schonmal jemand nach dem Fliegen im Tennisheim einen Absacker trinken und sich dort mal umhören wie die zu der Sache stehen?Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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Schneipe
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Wenn du mir genau sagst wo das Tennisheim ist, kann ich ja mal dort vorbei und "reinhören".
Beim nächsten mal in der Gegend sein, könnte ich das schon unterbringen.
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Blimp
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Du bist bereits Anlieger, wenn Du an oder auf dieser Wegung eine Verrichtung ausführen willst, jemanden besuchen oder parkst und Dir ein besonders schönes Haus ansiehst. Sollte das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) durch das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) eingeschränkt wird, bist Du in dem Moment Anlieger, wo Du die Absicht ausführst dort eine Tätigkeit zu verrichten - sprich also Dein Flugmodell fliegen zu lassen und nicht beabsichtigst dort einfach nur durch zu fahren.Zitat von Schneipe Beitrag anzeigenDann muss ich mir doch mal die Sondergenehmigung ins Auto legen. Die mir es gestattet, im Zuge meiner Arbeit, auf Wald,- und Feldwegen fahren zu dürfen.
Werde aber trotzdem dort ab und zu weiter hin zum Fliegen.
Zudem soviel ich weiß auf dem Schild der zusatz "Anlieger Frei" steht. Kannst ja dem LA erzählen das du den dortigen Bauer besucht hast.
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Pitchmaster
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Nur was tun wenn dein Gegenüber da anderer Meinung ist? Wirst deswegen ja kaum einen Rechtsstreit anfangen. Also bringt dir dein "Recht" gar nix wenn du es nicht durchsetzen kannst. Reglen der Praxis bitte, die helfen wirklich!Zitat von Blimp Beitrag anzeigenDu bist bereits Anlieger, wenn Du an oder auf dieser Wegung eine Verrichtung ausführen willst, jemanden besuchen oder parkst und Dir ein besonders schönes Haus ansiehst. Sollte das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) durch das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) eingeschränkt wird, bist Du in dem Moment Anlieger, wo Du die Absicht ausführst dort eine Tätigkeit zu verrichten - sprich also Dein Flugmodell fliegen zu lassen und nicht beabsichtigst dort einfach nur durch zu fahren.
Am Wochenende hat ein gehbehinderter Freund von mir(Rollstuhl) doch tatsächlich seinen Behindertenausweis um 90 verdreht hinters Fenster geworfen und prompt 35 Euro Knöllchen gekriegt. "Nicht gut lesbar" stand im Text. Isser zur Polizeistreife, die ein paar hundert Meter weiter vorne stand: "Wir sind nicht zuständig".
Naja, zum Glück arbeitet er im öffentlichen Dienst; der holt sich sein Geld wieder
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Blimp
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Du hast natürlich Recht - in einem Rechtsstaat bedeutet im Recht sein fast immer nicht auch Recht zu bekommen, weil im Rechtsstaat Rechtsmittel Geld kosten, die meistens derjenige der im Recht ist sich nicht leisten kann und der Staat und seine Behörden immer erstmal am längeren Hebel sitzen und damit Unrecht durchsetzen können.Zitat von Pitchmaster Beitrag anzeigenNur was tun wenn dein Gegenüber da anderer Meinung ist? Wirst deswegen ja kaum einen Rechtsstreit anfangen. Also bringt dir dein "Recht" gar nix wenn du es nicht durchsetzen kannst.
Lustig wird es, wenn Behörden untereinander am Hebel spielen. Es gibt da einige Plätze, zu denen ich öfter fahre wenn jemand mal wieder frische Fotos von sich braucht. Naturstudios so zu sagen. Die meisten davon sind nur über "Anliegerstraßen" erreichbar. Einmal stellte sich mir beim Wegfahren mitten in einer Kurve ein Auto in den Weg, so richtig hollywoodfilmmäßig. Hat nur Dank ABS nicht gekracht, sonst wäre ich frontal rein. Steigen zwei Weibchen in Uniform des Ordnungsamtes aus und krakelen rum als hätten sie was eingeworfen. So von wegen Anzeige, Anliegerstraße und sofort Papiere her. Ich denen erklärt, dass ich vollkommen legal Tätigkeiten verrichtet habe. Egal, rumgemault, Fotos gemacht, Kennzeichen notiert.Am Wochenende hat ein gehbehinderter Freund von mir(Rollstuhl) doch tatsächlich seinen Behindertenausweis um 90 verdreht hinters Fenster geworfen und prompt 35 Euro Knöllchen gekriegt. "Nicht gut lesbar" stand im Text. Isser zur Polizeistreife, die ein paar hundert Meter weiter vorne stand: "Wir sind nicht zuständig".
Kommt plötzlich ein Streifenwagen um die Ecke und kracht in der Kurve fast von der anderen Seite in das O-Amt-Auto. Fahrer steigt aus, grüßt mich beim Namen und fragt die Ordnungsamtsmitarbeiter wie sie denn den Unfall zu stande bekommen hätten. Nene, schreien die, kein Unfall. Wir haben den da angehalten(!) weil Anliegerstraße. Polizist bekommt roten Kopf, muss sich beherrschen und meint nur noch: Vom Fahrer des städtischen Dienstwagens bekomme ich jetzt umgehend Personalausweis, Führerschein und Zulassungspapiere, vom Beifahrer den Personalausweis, und der Bürger darf sein Auto vorschriftsgemäß erstmal abparken. Naja, er gibt die Papier in den Streifenwagen weiter und klärt die eifrigen, mündigen Ordnungsamtsmitarbeiter auf, sie sollten mal ihrer Dienstverpflichtung nachkommen und sich über aktuelle und ständige Rechtssprechung auf dem Laufenden halten. Wer jemanden in der Anliegerstraße besuchen will ist ebenso legitimer Anlieger wie der Postbote, der Klempner, ungewollter Vertreter und eben auch Pressevertreter die eine ßrtlichkeit zum Fotografieren aufsuchen... Eben jeder, der einen nachweislich legitimen Grund hat die Straße zur Verrichtung einer Tätigkeit oder zum Aufsuchen einer dort aufhältigen Person zu befahren und nicht fadenscheiniges Zeug erzählt warum er DURCH DIE STRAßE DURCHGEFAHREN ist.
Der Hammer an der Geschicht': Steigt die Beifahrerin des Streifenwagens aus, grüßt mich beim Namen, und drückt den O-Amtsbediensteten die Papiere und einen Wisch in die Hand mit den Worten: "Gegen Sie habe ich eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, verbotswidrigem Parken in einer engen uneinsehbaren Kurve und Nötigung gefertigt. Außerdem schreiben wird dazu noch einen Dreizeiler an ihren Dienstherren der ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen wird. So behandelt man keine Bürger, sie brauchen einen Psychologen, sie sind "nur" städtische Bedienstete und nicht Rambo oder die Autobahnpolizei aus dem Fernsehen."
Tja, da waren die beiden Stadtrambos an eine ziemlich coole Dienstgruppenleiterin geraten...
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AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
:rofl: Dumm gelaufen... 
Nochmal zurück auf "Anlieger frei", weil es mir nicht klar ist:
Wenn ich jemand aufsuche der dort eine Liegenschaft hat oder auf dessen Liegenschaft einer Tätigkeit nachgehe, dann darf ich da durchfahren?
Kommt mir spanisch vor, denn dann ist 250 mit 1030-20 ja absurd, da jeder behaupten kann einer Tätigkeit nachzugehen. Oder gilt das nur für gewerbliche Tätigkeiten?Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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gerdvonrunkel
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Moin Jürgen.
Das 250 Sagt Durchfahrt verboten, nicht Einfahrt Verboten.
Und das Zeichen 1030-20 Hebt es für Anlieger auf.
Das heißt es ist nur verboten das eine solche Straße als Passage genutzt wird,
nicht in dieser Straße egal was zu erledigen.
1030-20 ist nur deshalb wichtig, weil du ja theoretisch in A. einfahren, und in B.ausfahren kannst.
Gruß Gerd
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AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Hallo Michael, schau mal in die Straßenverkehrsordnung, dort steht geschrieben, dass ein Anlieger nur Personen sind , die dort wohnen oder Bekannte besuchen.Zitat von Blimp Beitrag anzeigenDu bist bereits Anlieger, wenn Du an oder auf dieser Wegung eine Verrichtung ausführen willst, jemanden besuchen oder parkst und Dir ein besonders schönes Haus ansiehst. Sollte das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) durch das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) eingeschränkt wird, bist Du in dem Moment Anlieger, wo Du die Absicht ausführst dort eine Tätigkeit zu verrichten - sprich also Dein Flugmodell fliegen zu lassen und nicht beabsichtigst dort einfach nur durch zu fahren.
Die Ausreden, ich habe hier ja nur ein Heli in die Luft gebracht, oder ich bin gar nicht durchgefahren, gelten vor dem Gesetz nicht.
Gruß
rolfMC 22, IISI V2 und Einzelzellenüberwachung sind meine treuen Begleiter.
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AMG Mike
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
Tja,Zitat von JMalberg Beitrag anzeigenWar da schonmal jemand nach dem Fliegen im Tennisheim einen Absacker trinken und sich dort mal umhören wie die zu der Sache stehen?
genau dieser Betreiber besagter Tennisanlage hat ja im Winter fast 5 Monate eine Tennishalle an uns Heliflieger vermietet.
Was sollen die dagen haben *

Mike
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gerdvonrunkel
AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !
und ,Das wichtigste hast du vergessen :: eine sich dort befindende Liegenschaft.Zitat von Rolli Beitrag anzeigenHallo Michael, schau mal in die Straßenverkehrsordnung, dort steht geschrieben, dass ein Anlieger nur Personen sind , die dort wohnen oder Bekannte besuchen.
Gruß
rolf
Gruß Gerd
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