Kallenberg / BuÃ?geldverfahren !

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  • Schneipe
    Schneipe

    #61
    AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

    Ich glaube denen geht es rein um die Nitros. Steht ja auf dem Schild...das es Futtergras ist. Zudem es eigentlich auch Landschaftsschutzgebiet ist.
    Aber bei 80€ nur fürs zuschauen, oder E-Heli fliegen...werde ich mir wohl doch eine andere Flugwiese suchen müssen.
    Kennt denn niemand den Besitzer der Wiese? Kann man mit dem nicht reden...Er soll doch, nur auf Papier, die Wiese an einen Heli-Flieger verpachten, somit wäre man Anlieger und dürfte anstandslos hinfahren.

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    • AMG Mike
      AMG Mike

      #62
      AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

      Zitat von Pitchmaster Beitrag anzeigen
      Was kostet es denn eigentlich wenn man das Schild Nr. 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) missachtet? Also ohne Anlieger, Naturschutz etc.(das Basispaket )? Gibt ja kaum Straßen zwichen den Feldern wo das nicht steht...
      20.-

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      • Pitchmaster
        Pitchmaster

        #63
        AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

        Zitat von AMG Mike Beitrag anzeigen
        20.-
        Danke, ääähm, sagt mal, Landschaftschutzgebiet ist für Elektro auch tabu?

        Habe nämlich gerade mal auf eine Karte geschaut und bin fast vom Stuhl gefallen, Karlsruhe ist ja "Naturverseucht". Habe bisher immer nur auf Flugplätze und Naturschutzschilder geachtet aber bin jetzt etwas platt... damit hätte ich keine Flugwiese mehr

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22636
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #64
          AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

          Nur kurz:
          Landschaftsschutzgebiet soll die Landschaft vor weiteren Eingriffen geschützt werden. Da darfste zB kein Haus bauen.
          Naturschutzgebiete sollen den Naturraum schützen. Selbst als Fussgänger darfste da "eigentlich" nicht durch, sondern nur auf den Wegen.

          Naturschutz ist vorwiegend Ländersache, aber fast alle gaben ihre Gesetze und Verordnungen voneinander abgeschrieben.
          Naturschutzgesetze haben keinen Einfluss (sind nicht privilegiert) auf den Luftverkehr, allerdings auf den Ort wo der Modellflugpilot steht und starten will und wo er das Auto hinstellt.

          Immer fein säuberlich unterscheiden:
          Das Fliegen unterliegt dem Luftrecht (und das ist überschaubar).
          Dort wo der Modellflieger steht und starten will, gelten die "Boden"-Rechte (Wem gehörts? Naturschutz...)
          Zuletzt geändert von JMalberg; 28.04.2009, 16:58.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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          • Pitchmaster
            Pitchmaster

            #65
            AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

            Hallo Jürgen,

            also irgendwie bin ich jetzt trotzdem nicht weiter... Unter Umständen können wir ja nen anderen Beitrag eröffnen falls es hier nicht hineingehört, denke aber schon da in dem Bußgeldverfahren ja auch in einem Landschaftsschutzgebiet geparkt, gestartet und geflogen wurde.

            Also gehen wir mal davon aus das ich mit meinem Auto keine Wege befahre, die ich nach Straßenverkehrsordnung nicht befahren darf. Denke das weiß jeder Autofahrer wohin er darf und wo nicht und es stehen ja immer Schilder da.
            Wenn ich nun die Erlaubnis eines Wiesenbesitzers habe von seiner Wiese zu starten und diese in einem a) Naturschutzgebiet oder b) Landschaftschutzgebiet liegt, darf ich dann da legal die Luft schnippeln? Im Modellflugbereich kann man ja eigentlich immer davon ausgehen das der Flugort=Start und Landeort ist.

            In der Praxis fahre ich bis jetzt immer mit meinem Auto raus, lasse es am Schild 260 stehen(wirklich) laufe ein paar Meter den Weg weiter, starte dann vom Weg und fliege über irgendeiner Wiese/Feld. Ich denke so machen es die meisten Wildflieger. Nun lese ich aber das der Weg und die Wiesen im Landschaftsschutzgebiet sind(was auch immer das heißen mag). Ist das nun weiterhin ok?

            Grüße, Lars

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            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22636
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #66
              AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

              Lassen wir doch einfach die Fliegerei im Naturschutzgebiet, so viele gibt es davon nicht im Vergleich zu "freien" Wiesen und Feldern.

              Nehmen wir mal nur den Ort wo du stehst und startest (landen ist eine andere Geschichte):
              Zuerst mal klären ob es nicht ein Naturschutzgebiet o.ä. ist; Landschaftsschutzgebiet spilt da erstmal keine Rolle.
              Ob du nun fliegst oder auf der Wiese im Tutu herumläufst ist dein Privatvergnügen, solange du die Erlaubnis des Grundstückeigentümer hast. Hast du diese, kannst du auch das Grundstück anfahren, weil du Anlieger bist, also eine Liegenschaft dort oder Nutzungsrecht daran hast; auch das Zeichen 250 "Forst- und Landwirtschaftlicher Verkehr frei" kann dich nicht davon abhalten (das sehen aber viele unterschiedlich). Aber zur Sicherheit auch mal bei der Ortspolizeibehörde nachfragen, ob eine Durchfahrerlaubnis möglich ist.

              Bitte mit Quellenangabe berichtigen.
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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              • Pitchmaster
                Pitchmaster

                #67
                AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                Lassen wir doch einfach die Fliegerei im Naturschutzgebiet, so viele gibt es davon nicht im Vergleich zu "freien" Wiesen und Feldern.
                Da kann ich dir nur zustimmen, ich denke die wenigsten gehen mit Vorsatz in einen solchen Bereich fliegen und sicher man sollte ihn meiden.
                Nur wärs halt schön mal genau zu wissen wo man rechtlich steht und was fliegerisch legal ist ohne das oben geschilderte Szenario erleben zu müssen. Ich denke keiner mag Zoff mit dem Förster oder Jagdpächter.
                Und die fraglichen Landschaftsschutzgebiete gibts hier wie gesagt zu Hauf und es stehen auch keine Schilder da. Im dümmsten Fall passiert eben das wie oben und da habe ich keinen Bock drauf. Letztlich ist das doch die erste Frage, die sich ein Einsteiger stellen sollte, wo darf ich eigentlich fliegen?

                Ich habe gestern noch 'ne freundliche Mail an den Bürgerreferenten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg geschickt(die die sehr detaillierten Karten der Schtuzgebiete für BW online haben) und heute kam die Antwort: Leider kann er dazu keine Antwort geben(also Fliegen in Naturschtuzgebieten/Landschaftsschutzgebieten erlaubt?), ich solle mich an einen der Flugvereine wenden, die wüssten sicherlich mehr.
                So, ist das jetzt peinlich oder was? Das zuständige Amt weiß es nicht...

                Grüße, Lars

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                • snowboarder
                  snowboarder

                  #68
                  AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                  Hi Lars,

                  das mag daran liegen, das diese Behörde nicht direkt zuständig ist..es handelt sich ja um Luftfahrt..
                  Deutschland, Deine Behörden...

                  In deinem Falle eher das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4, Referat 46..



                  Gruß,

                  Andreas
                  Zuletzt geändert von Gast; 29.04.2009, 08:32. Grund: Ergänzung

                  Kommentar

                  • Pitchmaster
                    Pitchmaster

                    #69
                    AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                    Hm, wusste wohl die andere Behörde nicht sonst hätten sie es ja in der Antwortmail sagen können.

                    Ich such derweil am WE mal 'ne andere Wiese, scheint der einfachere Weg zu sein. Lohnt das Buch von Walter Felling?

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                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22636
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #70
                      AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                      Die Bücher vom Felling lohnen auf jeden Fall, aber die sind in trockenstem Juristendeutsch geschreiben und ein Stichwortverzeichnis kennen die auch nicht.

                      Das zuständige Umweltamt kann auch maximal seine Bedenken zu dem Vorhaben äußern irgendwo einen Flugbetrieb aufzunehmen.
                      Trotzdem ist erstmal die Hürde des Betretens bzw Anfahren zu nehmen und da ist eben der Eigentümer bzw das Ordnungsamt zuständig.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                      • Pitchmaster
                        Pitchmaster

                        #71
                        AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                        Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                        Trotzdem ist erstmal die Hürde des Betretens bzw Anfahren zu nehmen und da ist eben der Eigentümer bzw das Ordnungsamt zuständig.
                        Ja aber das ok hilft unter Umständen auch nicht. Selbst wenn der "alte Bauer" sagt das man seine Wiese gerne benutzen kann heißt das noch gar nix.
                        Liegt die Wiese in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, Wiesenbrütergebiet, geschützten Biotopen oder in unmittelbarer Nähe dazu ist ßrger vorprogrammiert(was das Starten/Landen/Fliegen angeht).
                        Auch kann die Wiese einem Eigentümer gehören, wurde aber an jemandem zur Bewirtschaftung verpachtet und kann zusätzlich noch einem Jagdpächter zur Jagd verpachtet worden sein. Hier müssen alle zustimmen.
                        Wenn man das alles wasserdicht haben möchte muss jeder Fall einzeln von verschiedenen Behörden abgesegnet werden. Ich bin erstmal bedient...

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                        • JMalberg
                          RC-Heli TEAM
                          • 05.06.2002
                          • 22636
                          • J
                          • D: um Saarbrücken drum rum

                          #72
                          AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                          Mach es doch nicht komplizierter als es ist...

                          Wenn der Eigentümer zustimmt und es mit dem Bodenpächter auch geklärt ist und es auch kein Naturschutzgebiet o.ä. ist, dann ist der Käse gegessen. Und mach dir doch nicht vorher schon Gedanken wer da sich beschweren soll; die Beschwerer werden so oder so kommen. Bis dahin kannst du fliegen.

                          Ein Jagdpächter hat betreffend des Bodens nichts zu sagen. Er kann sich nur beim Eigentümer beschweren. Aber nach unseren Erfahrungen haben Jagdberechtigte eher noch Vorteile, wenn du irgendwo fliegst und du dich mit ihnen absprichst.

                          Geh zum Umweltamt oder besorge dir sonstwo ein Kataster der Naturschutzzonen. Ist die Wiese dort nicht drin, geh fliegen.
                          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                          • Pitchmaster
                            Pitchmaster

                            #73
                            AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                            Letztlich habe ich ja genau das geschrieben. Fragt sich nur ob das auch jeder so weiß und daher schreibe ich's lieber noch mal hin.
                            Und ja, es ist so kompliziert will man nirgendwo anecken, muss man doch auch noch die Verkehrstechnischen Regeln, Haftpflichttechnischen Abstände und Flugüberwachungszonenabstände berücksichtigen. Da bleibt in Ballungszentren fast nix mehr übrig. Warum sonst sind so viele Wildflieger auf der Suche nach einer Wiese. Gerade im Großstadtbereich ist es sehr schwer will man alles Richtig machen. Das wird doch immer propagiert: informiere dich vorher. Nun, das versuche ich und es ist nicht leicht an die Informationen ranzukommen.

                            Meine alter Flugbereich lag übrigens wie schon geschrieben in einem Landschaftschutzgebiet ohne das ich es wusste. Danke Threadstarter, ich habe vermutlich viel Geld gespart.

                            Kommentar

                            • DocMichi
                              DocMichi

                              #74
                              AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                              LOL
                              ist das bei Euch in Deutschland wirklich so schwer, irgendwo fliegen zu können?!
                              So wie Pitchmaster das schildert, braucht man wohl 5 Jahre Vorlaufzeit in Deutschland, bevor man sich übers Helifliegen selbst, Gedanken machen kann.

                              Bei uns in ßsterreich sucht man sich ne Wiese, spricht mal kurz mit dem Eigentümer - sofern eruierbar - und die Sache hat sich. Zumindest meinen bisherigen Erfahrungen nach.

                              Mfg,
                              Michi

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                              • Pitchmaster
                                Pitchmaster

                                #75
                                AW: Kallenberg / Bußgeldverfahren !

                                Kommt sicher drauf an wo du bist und wie "wasserdicht" du es machen willst. Hier mal 'ne Karte der Schutzgebiete bei mir. Ich wohne direkt im Zentrum. Was nicht bebaut ist, ist Schutzgebiet. Im Westen Frankreich, im Süden ist was frei aber ein Flugplatz (1,5km Abstand tabu). Im Nordosten ist viel Luft aber es sind schon 30km um da erstmal dahinzukommen.

                                Gibt natürlich kleine Fleckchen dazwischen und die werde ich mir schnappen ;-)
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