Also, was das reinfahren betrifft hätten wir das durch das schild "Anlieger frei" (oder so) abgehakt. Lt. STVO darfst du an jeder Straße 10 Minuten halten, sofern eine Fahrspur von mindestens 3,25(?)m übrig bleibt (auch bei beidseitigem verkehr genügt eine Fahrspur) solange es sich nicht um Halten in 2. reihe handelt und das Fahrzeug aus mindestens 50m erkennbar ist (Parklicht bei dämmerung etc.).
Wären es mehr als 10 Minuten, würde es sich erst um Parken handeln, aber auf dem Foto sieht man doch keine dauer oder irre ich mich?
Alternativ: dem fahrer ist plötzlich übel geworden, ihr habt dann irgendwo gehalten um einen möglichen Unfall zu verhindern,...
Es gibt soo viele wege das Gestz so zu verdrehen wie es einem passt...
Mache ich auch ganz gerne wenn ich jemanden Abholen muss und ich an einer Hauptstraße Halten muss: 10 Min sind erlaubt sofern alle auf einer Spur vorbeifahren können, auch wenn ich ein Hinderniss darstelle => STVO erlaubt es mir :-) (ausgenommen natürlich Halte und Parkverbote)
Lg Thomas

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