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Naja, das war jetzt aber auch der erste Testflug des neu montiertem Heli!!!
Ich dachte das ich da erstmal nicht so viel mit Höhe mache falls was nicht funktioniert.
Ja der kippt nach hinten, muß ich noch einstellen, kurz vor dem abheben mußte ich den knüppel nach vorne drücken um in gerade halten zu können.
Ist mir auch schon aufgefallen das du immer sehr sehr tief fliegst.
Habe ich auch zum Anfang gemacht. Hatte einfach das Gefühl, es passiert nicht so viel, wenn er mal runterfällt.
Immer weiter üben. Dein Hund kümmert sich auch gar nicht um den Heli, könnte ja auch mal Beifall bellen.
Gruß Norbert
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Moin.
Ich verstehe warum Gilb in dieser Höhe testet.
Würde ich auch so machen. Wenn etwas mit dem Heli nicht stimmen sollte kann er schnell absetzen.
Testen ok...aber gilb fliegt eigentlich immer so...immer sehr tief...und da geht nunmal schneller was kaputt als wenn der heli auf 1,50-2 meter schweben würde. ...erstens raus aus dem bodeneffekt und zweitens noch etwas mehr raum um reagieren zu können falls mal was schief geht.
Die sind aber Teil/Bedingung für die Aufstiegsgenehmigung, insofern für Wildflieger meines Wissens nach nicht erforderlich- whrs. auch nur bei Vereinen Pflicht, die zu nah an bebautem
Gebiet sind, die 1,5km Regel gilt da ja nicht.
Hallo,
das stimmt so nicht!
Schade das einer vom RCH- Team so etwas schreibt.
Auch wenn man die "1,5km Regel" befolgt so sind die 82 dB(A) einzuhalten. Für Vereine mit einer Aufstiegsgenehmigung kann dieser Wert sogar noch geringer sein!
Aber selbst wer den "kleinen TT-Dämpfer" verwendet und die Rotordrehzahl etwas drosselt liegt normalerweise unter 82 dB(A).
Mit dem vom Volumen her grösseren Dämpfern (Mehrkammer) gibt es auch keine Probleme bei einer Kopfdrehzahl von 2000 U/min.
Und wer so einen Lärmpass hat kann "Nörglern" prima den Wind aus dem Segel nehmen wenn einer meint der Heli wäre zu laut!
Woher kommt dieser Wert, gibt es da eine einschlägige Vorschrift?
Es gibt da eine einschlägige Vorschrift - die gilt allerdings nur für Modelle über 25kg Abflugmasse. Ist die "Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge" (NfL 70/04) - dort der achte Abschnitt.
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
Es gibt da eine einschlägige Vorschrift - die gilt allerdings nur für Modelle über 25kg Abflugmasse.
Und wer von uns/euch besitzt/fliegt so ein (zulassungspflichtiges) Modell?
Ich nicht. Komme beim Schwersten nur auf knapp 6kg.
Aufstiegsgenehmigung vorhanden, da ich auch wild fliege.
Zuletzt geändert von Klaus O.; 27.03.2014, 12:11.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
Auch wenn man die "1,5km Regel" befolgt so sind die 82 dB(A) einzuhalten.
Es gilt die TA-Lärm. Und da gibts zwar alle möglichen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte, aber 82 dB gibts da nicht.
Was du meinst ("Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge" (NfL 70/04)) gilt für die Zulassung von Luftfahrzeugen und wird in 25m Abstand gemessen. Absatz 9.3.1 und dann gelten die 82 dB (Absatz 9.4.1)
Gruß Norbert
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