Konformitätserklärung für die DEVO10

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  • Wupperflyer
    Member
    • 03.10.2006
    • 413
    • Wolfram

    #76
    AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

    Die Aussage stammt von Frank Tofahrn ( Legalität von Fernsteueranlagen - Fernsteuerungen und Telemetrie - RCLine Forum ), Vorsitzender Fachausschuss Funk im DAEC
    Gruß? aus Wuppertal,
    Wolfram

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    • ThomasC
      Senior Member
      • 10.02.2012
      • 3963
      • Thomas
      • Giessen

      #77
      AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

      Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
      Das einzige wäre, das sich rausstellt, das es eine gefakte Devo10 ist.
      Die Wahrscheinlichkeit dazu ist relativ gering, da eine Devo10 nicht als Statussymbol gilt, sondern als Chinaböller

      Im ßbrigen erhitzen sich die Gemüter im Paralleluniversum nicht über die Deviation-Problematik. Ich habe noch keine weitere Auskunft vom DMFV erhalten. Ich werde berichten sobald verfügbar.

      Gruß

      ThomasC
      Es könnt' alles so einfach sein - isses aber nicht

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      • Led
        Led
        Gelöscht
        • 15.09.2013
        • 922
        • Claudio
        • Saarland ...Sankt Wendel

        #78
        AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

        Hi Raimund

        Hab gerade nochmal den Thread gelesen, bei meiner Devo steht FCC ID und die Nummer darauf. Hast du auch auf deine Originale Verpackung geschaut, bei mir steht CE FC und die ID Nummer : diese Nummer sollte eigentlich reichen um zu überprüfen ob dein Sender einen CE Zeichen hat. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht dass deine einen Fake sein sollte.

        L.G Claudio

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        • raimcomputi
          Senior Member
          • 14.10.2012
          • 9209
          • Raimund
          • Tönisvorst

          #79
          AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

          Zitat von Led Beitrag anzeigen
          bei meiner Devo steht FCC ID und die Nummer darauf
          Dann hast du eine Devo, die eigentlich für den amerikanischen Markt ist und damit in Deutschland illegal. Nur die Devos mit CE-Kennzeichnung sind in DE zulässig. Dazu muss man folgendes wissen: Hardwaremäßig gibt es nur eine Ausführung der Devo10. Sie unterscheiden sich lediglich durch die Firmware. Es gibt eine Firmware mit 10mW Sendeleistung für den europäischen Markt und eine mit 100mW Sendeleistung für den amerikanischen Markt. Erkennen kann man das daran, ob auf der Funke das CE-Zeichen, oder eben das FCC-Zeichen ist.

          Eine Orginalverpackung der Devo10 besitze ich nicht, da ich die Funke damals im Bundle mit dem Master-CP gekauft habe. Der Master-CP wird aber eigentlich mit der Devo7e verkauft. Deshalb war auf der Verpackung vom Heli auch nur das CE-Zeichen für die Devo7e drauf, was mir ja aber nichts nützt.

          Ich habe im übrigen vorhin mit meinem Händler telefoniert. Ich werde die Funke hinschicken. Er wird sie prüfen und mir dann das CE-Kennzeichen drauf machen. Woher er das nehmen will, hat er mir nicht verraten. Das ist mir aber auch egal.

          Raimund
          XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
          Walkera Devo10
          Sim:Clearview, Heli-X

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          • ThomasC
            Senior Member
            • 10.02.2012
            • 3963
            • Thomas
            • Giessen

            #80
            AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

            Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
            s gibt eine Firmware mit 10mW Sendeleistung für den europäischen Markt und eine mit 100mW Sendeleistung für den amerikanischen Markt. Erkennen kann man das daran, ob auf der Funke das CE-Zeichen, oder eben das FCC-Zeichen ist.
            Klarheit schafft das bei mir keineswegs - ich besitze eine Devo7 mit CE-Kennzeichnung und "A"-Firmware, sprich: 100mW, volle Leistung. Entspricht meinen bisherigen Recherchen nach durchaus den derzeit in D gültigen Richtwerten. Walkera selbst kommuniziert zumindest mit mir nicht über dieses Thema, jegliche diesbezügliche Antwort ist mir die Walkera-Supportline bisher schuldig geblieben.


            Gruß

            ThomasC
            Es könnt' alles so einfach sein - isses aber nicht

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            • raimcomputi
              Senior Member
              • 14.10.2012
              • 9209
              • Raimund
              • Tönisvorst

              #81
              AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

              So wie ich das mittlerweile sehe, scheint hier überhaupt nichts klar zu sein. Jeder erzählt was anderes. Einer behauptet, das in DE nur 10mW erlaubt sind. Von 30mW war hier auch schon die Rede. Und wieder andere behaupten, das auch 100mW erlaubt sind. Keiner scheint es wirklich zu wissen. Mein Händler hat mir am Telefon jedenfalls gesagt, das nur die Funken mit der 10mW Software das CE Zeichen tragen dürfen. Und das die Funken mit der 100mW Software hierzulande illegal wären. Was soll man denn jetzt machen. Einfach weiter fliegen und hoffen, das nichts passiert. Oder soll man die Funke nur auf den bloßen Verdacht hin entsorgen. Im Nachbarforum schrieb der große Experte, das es bis zu 500.000 Euro kosten kann, wenn man mit einer illegalen Funke erwischt wird. Die Versicherungen wissen auch nichts und eiern nur rum. Und selbst die Hersteller scheinen überfordert und wissen nicht, was sie nun verkaufen dürfen und was nicht. Man könnte manchmal fast den Eindruck gewinnen, das es absichtlich so kompliziert gemacht wird, um ahnungslose Leute ins offene Messer laufen zu lassen.

              Raimund
              XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
              Walkera Devo10
              Sim:Clearview, Heli-X

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              • backfx
                Senior Member
                • 13.02.2013
                • 1190
                • Helge

                #82
                AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                Das hängt u.A. auch mit der Modulation zusammen... Genauere Informationen dazu gibt es bei denen, die die Bestimmungen festlegen. Der Bundesnetzagentur:



                Ich denke die Händler sind da selbst überfordert. Irgendwo eine Weisheit aufgeschnappt von einem vermeintlichen Spezialisten und einfach schlau nachgequatscht.

                Vermutlich ist es genau so: Willst Du absolute Sicherheit, kaufe einen Sender bei einem großen deutschen Hersteller oder Onlineshop. Betreibe ihn nur mit offizieller Software oder in dem Rahmen wie es vom Hersteller empfohlen wird. Wenn dann etwas nicht passt, kannst Du die Verantwortung guten Gewissens abwälzen. Machst Du das nicht, hast Du die Probleme hinterher ggf. selbst wenn etwas passiert ...
                Zuletzt geändert von backfx; 11.10.2014, 01:08.
                [FONT="Garamond"]- Helge -[/FONT]

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                • ThomasC
                  Senior Member
                  • 10.02.2012
                  • 3963
                  • Thomas
                  • Giessen

                  #83
                  AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                  @Raimund: ich bin da recht pragmatisch vorgegangen: zuständig ist die Bundesnetzagentur. Die legen die Grenzwerte fest und damit auch die Legalität der Gerätschaften. Schreib denen einfach eine Anfrage mit möglichst präziser Beschreibung (z.B. auch dem Hinweis, daß es sich um ein DSSS-System mit 3 Frequenzbändern und einer Spreizung von 5MHz pro Frequenzband handelt) und laß Dir bestätigen, daß Du damit hier funken darfst. Ausdrucken, im Zweifelsfalle dabeihaben - fertig. Du bist Nutzer, Du mußt nicht zum Rechtsexperten werden, ist ja beim Autofahren genauso (ich wollte heutzutage nicht derjenige sein, der ein KFZ auf den Markt bringen will )

                  Gruß

                  ThomasC
                  Es könnt' alles so einfach sein - isses aber nicht

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                  • Juky
                    RC-Heli TEAM
                    • 15.03.2007
                    • 20988
                    • Ingolf
                    • Dortmund

                    #84
                    AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                    Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
                    Und der Händler kann ja jetzt auch nicht einfach eins draufkleben, oder?
                    Er dürfte es im Zweifelsfall nicht verkaufen- oder eine CE vom Hersteller liegt ihm vor und er klebt
                    selber. Ein Verkauf ohne die erforderlichen Kennzeichen kann ihn teuer zu stehen kommen, das
                    Fehlen eines Aufklebers auf dem Produkt selbst kann da schon reichen.

                    Gruß
                    Juky
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                    • Led
                      Led
                      Gelöscht
                      • 15.09.2013
                      • 922
                      • Claudio
                      • Saarland ...Sankt Wendel

                      #85
                      AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                      [QUOTE=raimcomputi;2846253]Dann hast du eine Devo, die eigentlich für den amerikanischen Markt ist

                      Danke für die Info, da werde ich sie wohl bei Ebay Com mit dem Hinweis verkaufen .

                      Eigentlich hätte ich den Sender gar nicht gebraucht, da ich noch 2 Sender habe. Hab mir letztlich nur aus neugierde gekauft.

                      Hoffentlich wirds bei dir anders sein, ich denke dein Händler wird das schon regeln.

                      L.G Claudio

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                      • ThomasC
                        Senior Member
                        • 10.02.2012
                        • 3963
                        • Thomas
                        • Giessen

                        #86
                        AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                        Also, bezüglich der Versicherungsproblematik im Kontext Deviation habe ich beim DMFV nachgefragt. Mit freundlicher Genehmigung des Autors veröffentliche ich die Originalstellungnahme:
                        "Sehr geehrter Herr C.,

                        Sie weisen auf gerüchteweise aufgetauchte Probleme mit der Versicherung hin, wenn vom Betreiber des Senders einer Fernsteuerung für Modellflugzeuge ßnderungen an der Software des Sender vorgenommen werden. Ich kann jetzt nur für die Versicherung des DMFV (Gerling) sprechen. Mit deren Vertretern wurde bereits vor vielen Jahren festgestellt, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten reguliert auch wenn ßnderungen am Sender vorgenommen wurden. Die Möglichkeit der Regressnahme besteht jedoch für den Fall, dass die ßnderung am Sender dessen Eigenschaften in der Weise verändert, dass vorgeschriebene Eigenschaften (z.B. die abgestrahlte
                        Senderleistung) nicht eingehalten werden und genau dadurch der Unfall zustande kam. Selbstverständlich kann eine ßnderung am Sender auch eine Software ßnderung sein. Diese allein kann daher nicht die Versicherungsleistung ausschließen. Erst wenn nachgewiesen wird, dass die Software ßnderung in kausalem Zusammenhang zum Unfallgeschen steht, können Regressansprüche entstehen.
                        Eine prinzipielle Schwierigkeit für den Betreiber des Senders besteht darin, dass er in aller Regel nicht über das notwendige Meßequipment verfügt, um zu beurteilen, ob und wie seine Software ßnderung wichtige Eigenschaften seines Senders beeinflusst. Er provoziert möglicherweise eine gefährliche Situation, ohne dies zu wissen.

                        Mit freundlichen Grüßen,

                        Dieter Perkuhn
                        Fachreferent für Funk im DMFV
                        "
                        FYI

                        Gruß

                        ThomasC
                        Es könnt' alles so einfach sein - isses aber nicht

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                        • elmar
                          elmar

                          #87
                          AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                          Sehr schön, trotzdem wird bald wieder einer felsenfest behaupten, bei einer Softwareänderung ist der Versicherungsschutz weg...

                          Zum CE: Damit erklärt der Innverkehrbringer (Hersteller oder Importeur), dass das Gerät den Bestimmungen entspricht. Sollte das nicht der Fall sein, ist erst mal trotzdem der Nutzer dran - egal ob mit oder ohne CE. Er kann dann mit mehr oder weniger Erfolg versuchen, den Hersteller oder Importeur ins Boot zu holen. Ein Verkauf (Innverkehrbringen) des Geräts ohne CE ist übrigens in der EU nicht möglich, betreiben kann man es aber trotzdem, solange man alle Bestimmungen einhält. Ob es einem selber verkauft wurde ist völlig egal. Ein Rechtsverstoss kann nicht als Argumentation für den nächsten dienen. Meine persönliche Meinung als juristischer Laie.

                          Am sichersten ist übrigens der Betrieb keines Senders. Dann kann man auch nicht absichtlich, unabsichtlich oder durch Defekt gegen eine Bestimmung verstossen. Hält sich der Sender nicht an die Bestimmungen, ist man mit oder ohne CE illegal unterwegs, also vor jeder Benutzung nachmessen!!!

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                          • Harald 365
                            Senior Member
                            • 17.08.2011
                            • 3667
                            • Harald
                            • MFC Neu-Ulm

                            #88
                            AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                            Hallo Thomas, das ist genau das was ich die ganze Zeit geschrieben habe

                            Darauf kommt es an!

                            Die Möglichkeit der Regressnahme besteht jedoch für den Fall, dass die ßnderung am Sender dessen Eigenschaften in der Weise verändert, dass vorgeschriebene Eigenschaften (z.B. die abgestrahlte
                            Senderleistung) nicht eingehalten werden und genau dadurch der Unfall zustande kam.

                            Eine Softwareänderung ( wie hier schon geschrieben ) zB. von Graupner für
                            eine bestehende Software von dem Hersteller....( man kann auch von einem
                            Update ) sprechen, ist wie Herr Perkhun versichert

                            Zudem schreibt Herr Perkhun sehr Neutral, was ich im übrigen auch verstehe!
                            ( CE und so )
                            GruÃ? Harald

                            Kommentar

                            • Led
                              Led
                              Gelöscht
                              • 15.09.2013
                              • 922
                              • Claudio
                              • Saarland ...Sankt Wendel

                              #89
                              AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                              ZU CE oder nicht

                              Bei den Devo gibt es die Originale Software für 10 MW und 100 MW. Mit der Deviation kann man die Sende Lesitung bis zu 130 MW einstellen. Wer käme auf die Idee diese auch zu benutzen?

                              Die Originale Software ist sehr indentisch mit der DXi6 ausser mehr kanäle und Telemetrie. Deswegen finde ich die Deviation 100 x besser.



                              Aber für für mich hat es sich erledigt da mein Sender weg geht.

                              Kommentar

                              • LudwigX
                                Senior Member
                                • 12.06.2012
                                • 4635
                                • Thomas
                                • Siegen

                                #90
                                AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                                Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                                Hallo Thomas, das ist genau das was ich die ganze Zeit geschrieben habe

                                Darauf kommt es an!
                                *husthust*

                                Von Seite 1:
                                Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                                Auch solltest Du erwähnen, das wer das an dem Devo Sender macht, seinen
                                Versicherungsschutz zu 100 % verliert

                                Kommentar

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