Konformitätserklärung für die DEVO10

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  • ThomasC
    Senior Member
    • 10.02.2012
    • 3963
    • Thomas
    • Giessen

    #31
    AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

    Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen

    @ Thomas, wegen eine Schaden von 1000,-€ macht keine Vers. ein Fass auf!
    Lt Geschädigtem sind's eher 100,- Eur. Eigentlich 'ne Bagatelle, ich gehe sogar davon aus, daß er den "Schaden" überhaupt nicht beheben läßt, da das unvorsichtige Einladen einer Bierkiste ähnliche Spuren hinterläßt, und Bier wird mit der Karre viel transportiert - ich denke, er wollte eher Kohle in bar von mir und die verprassen, daraus wird aber nix. Entweder er läßt das beheben, oder er geht leer aus. Täte ihm auch gut, so oft wie der voll ist, aber lassen wir das.

    Ich wollte nur auf Deine 100%-Angabe hinaus - 100% würde meinem Verständnis nach bedeuten, daß die Sendersoftware auf alle Fälle geprüft wird, dem ist aber nicht so, den DMFV hat das gar nicht interessiert.

    Was die Ausschlüsse 7.15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen anbetrifft, muß ich gestehen, daß ich keine Ahnung davon habe, was der Text juristisch bedeutet. Vom Lesen her hätte ich eher vermutet, es geht um sowas wie geklaute EC-Karten und unvorsichtig kommunizierte PIN-Codes, nicht aber um Betriebssysteme. Für mich bleibt es also weiterhin schwammig.

    Gruß

    ThomasC
    Es könnt' alles so einfach sein - isses aber nicht

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    • raimcomputi
      Senior Member
      • 14.10.2012
      • 9209
      • Raimund
      • Tönisvorst

      #32
      AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

      Also ich habe mir die Versicherungsbedingungen jetzt auch mal durchgelesen. Und für mich stellt sich die Sache bei weitem nicht so eindeutig dar.

      Ich würde zustimmen, das die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen kann, bzw. Regress fordern, wenn bewiesen werden kann, das der Versicherungsfall ursächlich auf die geänderte Software der Funke zurück geführt werden kann.

      Meiner Meinung nach können die doch nicht einfach pauschal behaupten, das der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre, mit der Orginalsoftware auf der Funke. Schließlich kann es für ein Versagen eines Flugmodells tausende Gründe geben. Und ehe die hier die Leistung verweigern können, müssen die schon erst mal nachweisen, was der Grund für das Versagen war.

      Es steht ja auch so drin in den Bedingungen, das die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der Unfall durch die veränderte Software eingetreten ist. Ich zitiere: "Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der ßbermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus

      (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,"


      Aber wie gesagt, das muss halt erst mal bewiesen werden.

      Ich bin auch kein Jurist, sondern Laie. Aber für mich sind die Versicherungsbedingungen, so wie ich die verstehe, kein Grund auf die Deviation zu verzichten. Da müsste das schon anders und vor allem konkreter formuliert sein. Wenn da stände, das es in jedem Fall keinen Versicherungsschutz gibt, wenn man eine Funke nicht mit der Orginalsoftware betreibt, egal ob diese Software nun ursächlich für den Unfall ist, oder nicht, dann wäre das eindeutig. Aber ich glaube halt auch nicht, das die Versicherungen das so einfach machen können, sonst hätten die das längst getan.

      Raimund
      XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
      Walkera Devo10
      Sim:Clearview, Heli-X

      Kommentar

      • LudwigX
        Senior Member
        • 12.06.2012
        • 4635
        • Thomas
        • Siegen

        #33
        AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

        Ich finde wir müssten da erstmal 2 Dinge klären:

        1. :
        Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
        "Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der ßbermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
        Der Austausch klingt natürlich erstmal so, als ob man ihn auf ein flashen der Funke zurückführen kann. Aus dem Kontext heraus klingt das aber nicht so "ßbermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten".
        Für mich klingt das in diesem Kontext eher nach dem Austausch von Emails oder anderen elektronischen Dokumenten. Das Austauschen ist in diesem Fall nicht als ersetzen von Software, sondern eher als eine Konversation gemeint.

        2. :
        Bei wem liegt da überhaupt die Beweispflicht? Muss die Versicherung beweisen, dass es am Sender lag, oder muss der Verursacher beweisen, dass es nicht am Sender lag?

        Nehmen wir mal an der Heli geht in der Luft aus und lässt sich nicht mehr steuern, er crasht und beschädigt irgendetwas. Beim Crash wird dummerweise das BEC und der Empfänger zerstört, sodass sich nicht eindeutig klären lässt wodurch er nun abgestürzt ist.
        Darf die Versicherung in diesem Fall in Regress gehen?

        Kommentar

        • raimcomputi
          Senior Member
          • 14.10.2012
          • 9209
          • Raimund
          • Tönisvorst

          #34
          AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

          Ich weiß es jetzt natürlich nicht, da ich wie gesagt juristischer Laie bin. Aber für mich wäre es eigentlich schon logischer, das die Versicherung den Beweis erbringen muss, ob sie nun zahlen muss, oder nicht. Das wäre doch sonst die blanke Willkür und Versicherungen würden nie mehr irgend etwas bezahlen, wenn die es sich so einfach machen könnten.

          Raimund
          XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
          Walkera Devo10
          Sim:Clearview, Heli-X

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          • Harald 365
            Senior Member
            • 17.08.2011
            • 3667
            • Harald
            • MFC Neu-Ulm

            #35
            AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

            Jungs Ihr dreht Euch das etwas zurecht

            1. Raimund hat es schon geschrieben.....blau markiert

            2. das was Ludwig als Fall Beispiel genannt hat, spielt gar keine Rolle.

            Gehen wir Schritt für Schritt durch:

            Walkera hat ein CE Nr. für die jeweiligen Devo Sender.

            IHR schiebt dort eine andere Software drauf, das war´s dann mit der CE Nr. !!!

            Ohne CE in D ...na was passiert?....richtig, darf in D gar nicht betrieben werden!!!
            ( hat sicher der ein oder andere schon mal beim Zoll gehört )

            Also fliegt man ohne Betriebserlaubnis rum, und dadurch ist es völlig Wurscht
            ob nun das Servo oder BEC oder grüne Wichtel schuld am Schaden war!

            Wer das nicht glaubt, anderes Beispiel wo jeder eigentlich weis.....
            am KFZ zB ein Scheinwerfer ohne E4 Kennzeichnung zum TßV....wenn
            der schlecht drauf ist, wird das KFZ mal kurz still gelegt wegen
            Erlöschung der Betriebserlaubnis.

            Walkera ist im ßbrigen fein raus.....freut sich vielleicht wegen dem ein oder anderen
            mehr verkauft Sender

            Die Ami´s im übrigen auch....übern Teich und so.

            Mir ist doch völlig Wurscht ob Ihr so fliegt!!...mein Vers. Schutz ist es ja nicht
            nur bitte sagt es dann auch richtig oder warnt diejenigen, die es tun wollen
            GruÃ? Harald

            Kommentar

            • Harald 365
              Senior Member
              • 17.08.2011
              • 3667
              • Harald
              • MFC Neu-Ulm

              #36
              AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

              Raimund bei einem Pers Schaden, wo es um richtig viel Geld geht....ist der Heli und Sender erstmal weg!....der GA schaut sich die Sache an .....wie schon geschrieben,
              sind die nicht blöde.....Devo Sender und nicht Devo Empf. .....dann hast echt
              ein Problem.

              Der Beweis ist dann ganz schnell erbracht....siehe CE.

              Zudem Leut die WK Empf.FBL Baustein sind doch nicht soooo teuer und sogar recht gut....( ohne jetzt die WK-Fahne zu zeigen ) ....ist es das alles wert??
              GruÃ? Harald

              Kommentar

              • backfx
                Senior Member
                • 13.02.2013
                • 1190
                • Helge

                #37
                AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                Ich finde das Thema an sich auch sehr interessant, da ich eine Zweitfunke mit DeviationTX für Sim und Schaumwaffeln habe. Momentan nur für Sim, aber wer weiß schon was noch kommt. Helis, schon gar keine größeren, will ich damit überhaupt nicht bewegen.

                Ich verstehe den Text aus den Bedingungen auch etwas anders und "allgemein" bedeutet nicht das sie allgemein gültig und übertragbar auf andere Konzerne sind. Jedes Unternehmen hat "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und alle sind anders

                Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                Jungs Ihr dreht Euch das etwas zurecht
                Arbeitest Du in der Versicherungsbranche, dass Du das so sicher beurteilen kannst?

                "Elektronische Daten" ist nicht automatisch gleichbedeutend mit "Software". Ich denke dabei auch eher an Datenübertragung (z.B. Email), -erfassung oder -verarbeitung. Zumal genau das dort auch weiter behandelt wird.

                7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der ßbermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus

                (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, /44 7002011029
                (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
                (3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
                (4) ßbermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
                Was genau hier die Daten sind ist nicht genauer definiert und wird im Zweifel ein Gericht klären müssen. Fällt die Systemsoftware unter Daten, weil sie in einem Datenspeicher gespeichert wird oder ist sie das dessen Namen sie trägt - eine Software die Daten verarbeitet - und auch entsprechend extra zu bewerten?

                Ich finde das alles andere als Eindeutig.

                Vor einigen Jahren war ich mal vor Gericht gegen einen großen deutschen Konzern. So oft sie sich auf Verträge und Ihre AGBs berufen haben, hat es ihnen nichts genutzt. Gewonnen habe ich (zu Recht!). Sie hatten zwar Recht in dem was sie sagten, nur leider war das in dem Fall nicht anwendbar - aber Versuchen kann man es ja.

                Nicht falsch verstehen. Ich denke auch nicht, dass man davon ausgehen sollte, das mit fremder Firmware noch im vollem Umfang der Versicherungsschutz besteht. Aber ich würde das gerne mal von einem Rechtsanwalt hören, der sich rechtlich 1. mit der Vergabe der CE-Kennzeichnung und 2. mit dem Versicherungsrecht auskennt und das wasserdicht darlegen und begründen kann. Alles andere bringt mir im evtl. auftretenden Schadensfall auch nichts

                EDIT:
                Noch ein Kommentar zu den Bedingungen. Unter 7.13 werden Haftpflichtansprüche ausgeschlossen die auf gentechnische Arbeiten zurückzuführen sind. Die Bedingungen sind also nicht gerade auf Modellbau/-flug etc. ausgerichtet.
                Zuletzt geändert von backfx; 09.10.2014, 16:53.
                [FONT="Garamond"]- Helge -[/FONT]

                Kommentar

                • Harald 365
                  Senior Member
                  • 17.08.2011
                  • 3667
                  • Harald
                  • MFC Neu-Ulm

                  #38
                  AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                  Helge ....Sorry, aber warum muß ich immer alles zweimal schreiben??

                  Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB´s) sind was ganz anderes als
                  Allgemeine Vers.Bedingungen (AVB ´s )

                  in Post 30 habe ich es geschrieben!
                  in Post 26 habe ich es auch schon geschrieben, ja ich habe es gelernt und auch den
                  unbefristeten Ausweis dafür

                  Du selber ( s. Deine Zitat ) beziehst Dich auf Punkt 1 -> Veränderung von Daten!!!

                  WAS ist bitte da nicht richtig ein zu ordnen?

                  Dein Edit habe ich im Post 30 erklärt!....bindend für ALLE!!....deshalb heißen
                  sie AVB´s.....die Zusatzbedingungen zur KFZ / Gastwirtschaft oder
                  Bauhandwerk sowie auch Modelflug, haben nichts mit den AVB´s zutun.

                  In den Zusatzbedingen zB. Modellflug wird dann zB auf die Kilogrenze 5 Kilo
                  oder auch 25 Kilo oder sonstiges eingegangen!

                  Also bitte, erst lesen ( alles ), dann antworten
                  GruÃ? Harald

                  Kommentar

                  • backfx
                    Senior Member
                    • 13.02.2013
                    • 1190
                    • Helge

                    #39
                    AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                    Hey, nicht persönlich nehmen bitte

                    Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                    Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB´s) sind was ganz anderes als
                    Allgemeine Vers.Bedingungen (AVB ´s )
                    Siehst, das wusste ich z.B. nicht

                    Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                    Du selber ( s. Deine Zitat ) beziehst Dich auf Punkt 1 -> Veränderung von Daten!!!

                    WAS ist bitte da nicht richtig ein zu ordnen?
                    Das es für mich einen großen Unterschied zwischen Daten und Software gibt - was nicht heißt, dass das in diesem Fall rechtlich auf das Gleiche hinaus laufen kann. Aber normalerweise würde ich dann eine ganz andere Formulierung erwarten (kenne da einige von einer anderen, branchenspezifischen, Versicherung )
                    [FONT="Garamond"]- Helge -[/FONT]

                    Kommentar

                    • raimcomputi
                      Senior Member
                      • 14.10.2012
                      • 9209
                      • Raimund
                      • Tönisvorst

                      #40
                      AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                      Ich widerspreche hier trotzdem nochmal. Ich verstehe den Versicherungstext so, das der Versicherungsschutz erlöscht, wenn ein Unfall wegen der geänderten Software passiert. Kommt mir mein Heli runter, weil der Regler ausgefallen ist zB. und das läßt sich auch nachweisen, dann kann es ja wohl nicht sein, das dann die Versicherung die Leistung verweigert. Das glaube ich erst, wenn hier jemand einen konkreten Fall schildern kann, oder jemand, der sich wirklich auskennt, mir das plausibel erklärt, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Bis jetzt sind das für mich alles nur Mutmaßungen, weil der Text aus den Versicherungsbedingungen alles andere als eindeutig ist.

                      Und im übrigen, selbst wenn Harald recht haben sollte, dann wäre das mal wieder so typisch für Deutschland. In fast keinem anderen Land der Welt würde wahrscheinlich auch nur ein Hahn nach so was krähen. Ich behaupte, das die Deviation Firmware nicht nur viel besser wie die Orginal Walkera Firmware ist, sondern auch mindestens genau so sicher.

                      Und ich wage sogar zu behaupten, das Walkera die Software gern selbst unter eigenem Namen vertreiben würde. Denn dadurch bekommen die Funken ja ein ziemliches Alleinstellungsmerkmal, womit sich prima Werbung machen ließe. Aber der Entwickler der Deviation ist so sehr darauf bedacht, unabhängig zu bleiben, das er selbst angebotene Spenden kategorisch ablehnt. Und deshalb wird er vermutlich auch nicht auf ev. Angebote seitens Walkera eingehen. Das ist schade für uns Nutzer hier in Deutschland. Denn wenn Walkera seinen Segen zu der Firmware geben würde, dann wäre diese Diskussion hier urplötzlich Geschichte.

                      Raimund
                      Zuletzt geändert von raimcomputi; 09.10.2014, 17:43.
                      XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
                      Walkera Devo10
                      Sim:Clearview, Heli-X

                      Kommentar

                      • digiachim
                        Member
                        • 10.05.2011
                        • 219
                        • Achim
                        • Mönchengladbach

                        #41
                        AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                        Hallo

                        Finde auch es wäre schön wenn man über den DMFV
                        an die Bedingungen kommen könnte, dann hätte man es schriftlich

                        Aber wie verhDaumenes sich allgemein wenn man die Bedingungen nicht ausgehändigt bekommt ?
                        War dar nicht mal was ( Urteil ? ) so ala keine Bedingungen - dann kann die Versicherung die Leistung nicht verweigern ? Denn der Kunde muss ja nicht den Unterlagen hinterherrennen
                        Kann aber auch total daneben liegen

                        Vom DMFV gibt es bei Abschluss der Mitgliedschaft nur die Broschüre und die Ausschlüsse darin sind wie schon gesagt sehr übersichtlich
                        Ich hatte mal nachgefragt, aber keine Auskunft bekommen ist aber schon 2 Jahre her als mir mein Heli den Linken Daumen gekappt hat
                        Auch Gehe ich davon aus das es sich um eine Gruppenversicherung handelt , da könnten die Bedingungen anders sein,
                        Bei der Sache mit dem Daumen hatte ich dann auch erfahren das mein Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen hat in deren Genuss ich kam
                        Es war schon ein Krasser unterschied zu den AVB meiner Unfallv. beim selben Unternehmen

                        Ganz klar ist es mit der CE Kennzeichnung , sobald jemand die Software ändert ist die
                        CE Kennzeichnung futsch
                        Man fliegt dann mit einer nicht zugelassenen Anlage , deren zustand man absichtlich herbeigeführt
                        hat. Fahrlässig ist es zumindest denn kaum einer dürfte die notwendigen Prüfgeräte haben .....
                        Auch schon grob Fahrlässig ?

                        Gruß Achim
                        TREX 500 ESP MB ; YGE80
                        TREX 600 EFL MB; Jive 80
                        TREX 700 DFC Dominator YGE 200HV MB HD

                        Kommentar

                        • Harald 365
                          Senior Member
                          • 17.08.2011
                          • 3667
                          • Harald
                          • MFC Neu-Ulm

                          #42
                          AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                          @ Helge, war nicht böse gemeint....deshalb am Ende der ....

                          @ Raimund, wenn Dein Heli einen Schaden wegen Ausfall eines Bauteil´s mit CE-
                          Kennzeichnung
                          verursacht, bist Du auf der sicheren Seite!

                          Auch habe ich gelesen das die Ami Software besser sein soll als die WK-Software.

                          Spielt in D aber leider keine Rolle da diese keine CE-Erklärung hat!....kannst ja eine machen lassen ....dann ist alles OK

                          Ich habe damals ( ca 1 1/2 - 2 1/2 Jahre her ) mit dem DMFV ( und gleich mit dem richtigen ) das durch gesprochen.

                          1. die AVB´s sind bindend für den DMFV ? -> JA
                          2. fremde Software ( wo nicht vom Hersteller-> WK ) freigegeben ist,
                          führt zur erlöschen der CE-Erklärung? -> JA
                          3. somit darf der Sender in D nicht mehr betrieben werden? JA
                          ( hier hat er sich aber noch zusätzlich geäußert -> alles was wir in den
                          Verkehr bringen, sind wir auch dafür haftbar )...habe ich aber auch schon geschrieben

                          Macht doch folgendes schildert das ganze dem DMFV...( was Ihr mit dem
                          Sender gemacht habt ) ...sagt hier aber lieber ein bisschen mehr als Notwendig.

                          Wenn Ihr dann mündlich eine Vers. Bestätigung erhaltet, lasst sie Euch
                          schriftlich geben!!!
                          Am besten mit dem Zusatz Devo und Fremdsoftware.

                          Vielleicht hat sich seit der Zeit was geändert!? ...kann ja sein

                          Und damit halte ich mich jetzt wirklich raus...i mog niemer

                          ps. Raimund in D ist vieles Sch...e, bzw. wo man sich selber an den Kopf langt
                          und sich fragt, was hat das noch mit gesundem Menschenverstand zutun
                          GruÃ? Harald

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                          • raimcomputi
                            Senior Member
                            • 14.10.2012
                            • 9209
                            • Raimund
                            • Tönisvorst

                            #43
                            AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                            Zitat von digiachim Beitrag anzeigen
                            Ganz klar ist es mit der CE Kennzeichnung , sobald jemand die Software ändert ist die
                            CE Kennzeichnung futsch
                            Kannst du das anhand irgend welcher Paragraphen beweisen, oder behauptest du das jetzt nur?

                            Eine Funke ist doch letzten Endes nichts weiter wie ein kleiner Computer, auf dem eine Software, sprich ein Betriebssystem läuft. Auf jedem Computer dieser Welt, sei es PC, Tablet oder Smartphone kann ich das Betriebssystem austauschen, ohne das ich auch nur Probleme wegen der Garantie, geschweige denn der Zulassung bekomme. Und bei einer Computerfunke soll das anders sein? Das muss mir mal einer erklären. Ich würde es mir ja noch einreden lassen, wenn die fremde Software die Funke dahingehend manipulieren würde, das sie danach andere Elektrogeräte stört, oder gesundheitlich bedenklich hohe Strahlungen aussenden würde, oder dergleichen. Aber alles das tut die Deviation eben gerade nicht. Das ist weiter nichts, als wenn ich auf meinem Windows-PC Windows 7 gegen Wiindows 8, oder meinetwegen gegen Linux austausche. Dadurch bekommt mein PC auch neue, oder andere Funktionen. Genau das ist ja auch Sinn und Zweck eines neuen Betriebssystems. Und es ist mir völlig freigestellt, jedes x-beliebige Betriebssystem zu installieren, egal ob das jetzt von Microsoft autorisiert ist, oder nicht. Das wäre ja auch noch schöner.

                            Raimund
                            XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
                            Walkera Devo10
                            Sim:Clearview, Heli-X

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                            • Klaus O.
                              Senior Member
                              • 03.12.2007
                              • 22475
                              • Klaus

                              #44
                              AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                              Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                              .i mog nimmer
                              Wundert mich eh, das Du solange mitgemacht hast.
                              Passt gar nicht zu dem Bild das ich von Dir habe.
                              Gruß Klaus

                              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                              Kommentar

                              • Harald 365
                                Senior Member
                                • 17.08.2011
                                • 3667
                                • Harald
                                • MFC Neu-Ulm

                                #45
                                AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                                Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                                Wundert mich eh, das Du solange mitgemacht hast.
                                Passt gar nicht zu dem Bild das ich von Dir habe.
                                Tja Klaus, der erste Eindruck kann täuschen ....aber danke für die Blumen

                                @ Raimund, ist doch eigentlich auch schon geschrieben worden....das
                                mit der CE

                                Ein zB. Regler ohne das CE Zeichen...( egal ob das jetzt echt ist )
                                bekommst vom Zöllner nicht ausgehändigt.....ooooder?

                                Kein Gerät darf in D ohne das CE-Zeichen betrieben werden.

                                Legt das doch einfach mal ( mit ruhigen klaren Gedankengängen )...auf
                                diese Devo´s um .....dann wirst Dir selber die ein oder andere Frage
                                beantworten.

                                oder Beispiel KFZ mit der E4 Kennzeichnung.....das Scheinwerferglases / Blinker
                                kann besser sein, als das Org.Teil.....ohne E4 Zeichen hast keine Betriebserlaubnis!
                                GruÃ? Harald

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