Konformitätserklärung für die DEVO10

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  • troll05
    Senior Member
    • 24.06.2013
    • 1378
    • Andreas
    • Nähe MUC

    #61
    AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

    Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
    He Andreas, der PC ist was anderes.....dort ist es ja vorgesehen.....anderes DVD Laufwerk / Grafikarte usw.
    Die dann aber eine eigene CE Zulassung haben müssen

    Bei der Devo ist es aber von WK nicht vorgesehen, sonst wäre es in der
    Betriebsanleitung ja erwähnt
    Du wechselst ja auch keine Hardware aus, allerdings erhöhst du die Sendeleistung - da liegt schon eher das Problem

    Mit dem Verändern der WK Software, bringst Du/Ihr den Sender ( ohne org Software ) in den Verkehr.
    Richtig, aber Zitat aus dem Artikel Seite 1

    Selbst der Endbenutzer unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zur Einhaltung der EMV-Schutzanforderungen, wenn er den PC eigenverantwortlich verändert. Zwar benötigt ein selbst (um)gebautes Gerät keine CE-Kennzeichnung. Verursacht das Produkt jedoch Störungen, kann die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Weiterbetrieb untersagen, bis der Mangel beseitigt worden ist.
    Wenn das gilt sind wir doch fein raus
    Gruss, Andreas

    [FONT="Comic Sans MS"]Ich flieg alles,und das mit Spektrum[/FONT]

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    • Harald 365
      Senior Member
      • 17.08.2011
      • 3667
      • Harald
      • MFC Neu-Ulm

      #62
      AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

      Ja Andreas, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre .....und der Heli genauso wie der PC bei Dir daheim rumstehen würde

      Nur der dumme Heli fliegt halt....draußen, und wird von dem Devo Sender gesteuert,
      also wieder in den doofen Verkehr gebracht

      Mist, ist wie bei der Maus, wo sich in den eigenen Schwanz beißt

      Das eine kann mit dem anderen einfach nicht verglichen werden bzw. nicht
      100% angewendet werden, da das Gefahrensrisiko anders ist.
      GruÃ? Harald

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      • Jürgen S
        Member
        • 05.01.2014
        • 139
        • Jürgen
        • Rhön

        #63
        AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

        Zitat von troll05 Beitrag anzeigen
        Wenn das gilt sind wir doch fein raus
        Ja, solange (hier im Falle des PC) dadurch niemand anders zu Schaden kommt.

        Allerdings drehte sich die Frage ja darum, ob im Schadensfalle die Versicherung dafür aufkommt. Und das sind leider zwei verschiedene Paar Schuhe.

        Jürgen

        Kommentar

        • Harald 365
          Senior Member
          • 17.08.2011
          • 3667
          • Harald
          • MFC Neu-Ulm

          #64
          AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

          Mal nee Frage an die Devo Nutzer mit der Ami Software, geht eigentlich die
          Geschichte mit der festen bzw. zugeordneten ID Nr noch?
          GruÃ? Harald

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          • raimcomputi
            Senior Member
            • 14.10.2012
            • 9209
            • Raimund
            • Tönisvorst

            #65
            AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

            Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
            Raimund, wegen der fehlenden CE-Kennzeichnung würde ich mal den Händler ansprechen ....weil verkaufen darf er sie eigentlich nicht.
            Das habe ich gerade mal getan. Mal sehen, was dabei rauskommt.

            Raimund
            XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
            Walkera Devo10
            Sim:Clearview, Heli-X

            Kommentar

            • Jürgen S
              Member
              • 05.01.2014
              • 139
              • Jürgen
              • Rhön

              #66
              AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

              Harald,
              mal angenommen den Fall, es passiert doch etwas, und bei der Schadensmeldung stellt die Versicherung (bzw. ein Sachverständiger) fest, dass ich mit einer modifizierten Anlage geflogen bin, um mich anschließend in Regress zu nehmen: Bei wem würde dann die Beweislast liegen?

              Ich (als Laie) vermute mal: bei mir selber, und das stelle ich mir schwierig und/oder kostenintensiv vor, gegenüber der Versicherung (oder ggf. dem Richter) nachzuweisen, dass der Schaden eben nicht von der Modifikation verursacht wurde.

              Jürgen

              Kommentar

              • Harald 365
                Senior Member
                • 17.08.2011
                • 3667
                • Harald
                • MFC Neu-Ulm

                #67
                AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                Jürgen, das verhält sich dann so, wie mit dem Beispiel beim KFZ und dem Blinkerglas
                ohne E4 Kennzeichnung....also hättest gar nicht fahren dürfen

                Die Frage ob der Unfall mit den Heli, auch mit der org Software, passiert wäre
                stellt sich dann nicht

                Also die Beweislast liegt zwar dann bei Dir, aber da keine CE ( für die SW )
                wird es dünn werden mit dem Eis unter den Füssen
                GruÃ? Harald

                Kommentar

                • Jürgen S
                  Member
                  • 05.01.2014
                  • 139
                  • Jürgen
                  • Rhön

                  #68
                  AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                  Hallo Raimund

                  Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
                  Das habe ich gerade mal getan. Mal sehen, was dabei rauskommt.
                  Ja, in bin neugierig, was dabei herausgekommen ist. Berichte mal bitte.

                  Anbei ein Foto in Anhang, wie das ganze bei mir aussieht. Der Aufkleber ist nicht zu übersehen, im Gegensatz zum GL-Modul, wo das Symbol beispielsweise in den Plastikdeckel eingeprägt ist.

                  Jürgen
                  Angehängte Dateien

                  Kommentar

                  • Harald 365
                    Senior Member
                    • 17.08.2011
                    • 3667
                    • Harald
                    • MFC Neu-Ulm

                    #69
                    AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                    ...ist mir gerade auf die Frage von Jürgen eingefallen ....zwar OT, aber
                    was die Frage betrifft passt es.

                    also, Kunde von mir ( Jung / wild, was kostet die Welt halt ) hatte einen Auffahrunfall
                    ( Ihm ist einer hinten drauf gefahren ) ...er kam zwar vorbei und erzählte es , da er aber ja nicht schuld war, blieb es dabei.

                    Nun war der Gutachter von der anderen Vers. aber schneller und schaute sich den Heckschaden an.

                    Der GA stellte an der Rücklichter von meinen Kunden KFZ fest, das die irgendwie
                    anders aussahen ( mit Tönungsspray abgedunkelt )

                    Der GA forderte eine ABE für die Rücklichter von meinem Kunden an....die konnte
                    mein Kunde aber nicht beibringen, da er sie selber abgedunkelt hat.

                    Der Auffahrende sagte bei der Vers. aus, das er die Bremslichter so gut wie nicht gesehen hat.

                    Ende der Geschichte, mein Kunde blieb auf seinem Schaden sitzen +
                    50% vom Schaden des Schadens vom Auffahrenden die er auch noch zahlen durfte.

                    Dies alles wegen dem erlöschen der Betriebserlaubnis, durch das Tönungsspray
                    GruÃ? Harald

                    Kommentar

                    • Chris K.
                      Chris K.

                      #70
                      AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                      Jetzt will ich auch mal:

                      es ist leider so, daß Versicherungen in den seltensten Fällen zahlen wollen, geerade im KFZ-Bereich. Ich greif jetzt mal das Beispiel mit den Rückleuchten auf:
                      Das Tönungsspray ist in Deutschland nicht erlaubt, da geprüfte Bauteile (Rücklicht) nicht verändert werden dürfen, und eine konstante Lichtdurchlässigkeit nicht gewährleistet wird. Aber wenn das jetzt vor Gericht kommt, weil der Betroffene (Verursacher, der den Schaden selber zahlen soll) die Versicherung verklagt, ordnet das Gericht eine technische Prüfung an. Sollte diese Prüfung von einem zertifizierten lichttechnischen Institut beweisen, daß die Lichtdurchlässigkeit in Ordnung ist, also die Bremsen so hell leuchten, wie die StvZO oder EG-Verordnung es vorschreibt, muss die Versicherung zahlen. Allerdings kann der Verursacher eine gesetzliche Ordnungsstrafe (z.B. Punkte, Bußgeld) bekommen, da er das technische Teil unzulässig verändert hat.

                      Ich denke mal, so wird es auch bei der Fernsteuerung laufen.

                      P.S. ßbrigens, kein TßV-Prüfer wird ein Fahrzeug stilllegen, wenn ein Blinker-Glas kein E-Prüfzeichen hat, Tönungsspray genauso. Das ist ein erheblicher Mangel und gibt dann halt keine HU-Plakette. Da muss schon schlimmeres kommen, damit der Prüfer ein Fahrzeug verkehrsunsicher schreibt.

                      Kommentar

                      • ThomasC
                        Senior Member
                        • 10.02.2012
                        • 3963
                        • Thomas
                        • Giessen

                        #71
                        AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                        So, ohne neue Erkenntnisse wollte ich nichts mehr dazu schreiben, aber ich habe neue Erkenntnisse, more to follow.

                        Erstmal Dialog:

                        Zitat von Jürgen S Beitrag anzeigen
                        Meine Devo 7, irgendwo in einem deutschen Online-Shop bestellt, hat jedenfalls eines hinten drauf.
                        Meine Devo7 hab ich aus Shanghai kommen lassen. CE 0681 steht auf dem Typenschild.

                        Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                        Mal nee Frage an die Devo Nutzer mit der Ami Software, geht eigentlich die
                        Geschichte mit der festen bzw. zugeordneten ID Nr noch?
                        Ja, interessanterweise sogar für die Spektrum-Protokolle, bedeutet: man kann die ID klonen und zwei Modellspeicher (z.B. "lernen" und "profi") mit ein und demselben Modell verheiraten. Ich persönlich halte DeviationTX für klar überlegen in fast allen Belangen (Ausnahme: mit der Standard-GUI kann man die Servowege nicht skalieren, dazu muß man zwingend in die erweiterte GUI wechseln - das gehört besser gemacht )

                        Zur Sache mit dem Versicherungsschutz: ich habe beim DMFV angefragt im Kontext meiner Kratzerabwicklung. Antwort: die Frage wird intern an die Senderfreaks weitergeleitet, ich erhalte Auskunft sobald sichere Informationen vorliegen. Wie es schaut, ist die Sache auch für den DMFV nicht trivial oder eindeutig. More to follow...

                        Gruß

                        ThomasC
                        Es könnt' alles so einfach sein - isses aber nicht

                        Kommentar

                        • raimcomputi
                          Senior Member
                          • 14.10.2012
                          • 9209
                          • Raimund
                          • Tönisvorst

                          #72
                          AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                          Ich habe heute bereits Antwort von meinem Händler wegen der fehlenden CE-Kennzeichnung bekommen. Ich zitiere hier einfach mal, was er mir geschrieben hat:

                          "Hallo Herr Weinrich,
                          ich beziehe meine Ware immer direkt von Walkera oder von einen deutschen Zwischenhändler. Selbstverständlich sollte alle Teile mit einen CE Zeichen gekennzeichnet sein. Aber ich kann nicht alle Teile kontrollieren ob dem so ist.
                          Sie können mir gerne den Sender zusenden und ich prüfe ihn. Da ich Informationselektroniker bin kann ich sehr schnell sagen ob mit dem Sender alles seine Richtigkeit hat.

                          PS: Den Devo 10 Sender gibt es in 2 Versionen. Einmal als CE und einmal als FCC Kennzeichnung. Die Elektronik ist bei beiden absolut identisch nun die Software ist anders."


                          Jetzt bin ich aber genau so schlau wie vorher. Was bringt es mir, den Sender überprüfen zu lassen? Ich denke halt, das bei meiner Funke das CE-Zeichen einfach vergessen wurde. Und der Händler kann ja jetzt auch nicht einfach eins draufkleben, oder? Das einzige wäre, das sich rausstellt, das es eine gefakte Devo10 ist. Was der Händler dann machen würde, das weiß ich noch nicht. Ich stehe noch weiter mit ihm in Kontakt. Mal sehen, was bei der Sache rauskommt.

                          Raimund
                          XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
                          Walkera Devo10
                          Sim:Clearview, Heli-X

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                          • Harald 365
                            Senior Member
                            • 17.08.2011
                            • 3667
                            • Harald
                            • MFC Neu-Ulm

                            #73
                            AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                            He Raimund, kann schon sein, das nur das CE-Zeichen vergessen wurde
                            Wenn der Händler den Sender prüfen kann und Dir das dann auch schriftlich
                            bestätig, sollte es reichen!?....mußt halt immer das Schreiben dabei haben

                            @ Thomas, sicher wird einem der Tüv nicht das KFZ stilllegen ...sollte ja auch
                            nur als Beispiel dienen.

                            ( mir hat auch mal ein TßV Mann einen Schraubendreher in die Hand gedrückt
                            und gesagt, die Auspuffblende schraubst aber noch ab.....lang laaaang ist es her )
                            GruÃ? Harald

                            Kommentar

                            • raimcomputi
                              Senior Member
                              • 14.10.2012
                              • 9209
                              • Raimund
                              • Tönisvorst

                              #74
                              AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                              Da habe ich ja wieder mal ganz schön was losgetreten hier. Dabei wollte ich nur nett sein und die angebliche Konformitätserklärung für die Devo10 zur Verfügung stellen. Auch im Nachbarforum wird heiß diskutiert. Inzwischen musste ich mir sagen lassen, das das Schreiben, was ich hier in gutem Glauben veröffentlicht habe, gar keine Konformitätserklärung und damit vollkommen wertlos ist. Wer soll da noch durchblicken. Scheiß Bürokratie in diesem Europa.

                              Raimund
                              XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
                              Walkera Devo10
                              Sim:Clearview, Heli-X

                              Kommentar

                              • LudwigX
                                Senior Member
                                • 12.06.2012
                                • 4635
                                • Thomas
                                • Siegen

                                #75
                                AW: Konformitätserklärung für die DEVO10

                                Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
                                Inzwischen musste ich mir sagen lassen, das das Schreiben, was ich hier in gutem Glauben veröffentlicht habe, gar keine Konformitätserklärung und damit vollkommen wertlos ist.
                                Und wie begründet die Person das?
                                Ich glaube kaum, dass dein Händler oder Walkera hier Urkundenfälschung betreibt

                                Kommentar

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