rohnen"Neue Regelungen zum Thema "Drohnen"
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rohnen"
Das kannst du auch mit über 2Kg, sowie bisher bis (unter) 5Kg. Die 2Kg Grenze ist nur für den Kenntnisnachweis da! Die 100m gelten generell, ob 100g oder 4999g Abfluggewicht!Zitat von Thomas Geisel Beitrag anzeigenBanshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI
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Zitat von Christoph89 Beitrag anzeigenMoin,
habe ich es überlesen, oder steht auch in dieser "finalen" Regelung wieder nichts zur Versicherungspflicht?
Bedeutet ja, wenn einer mit dem Hobby nun anfängt, sich ordentlich durch die Paragraphen schlägt, dann zur Prüfung für die Erlaubnis geht, diese besteht und startet, macht er schon den ersten Fehler, den er gar nicht wissen kann, oder sehe ich das falsch?
Grüße
Christoph
Das siehst du falsch. Das sind ja nur die ßnderungen und Neuerungen. Die Versicherungspflicht gab es ja schon und die steht in der Ursprungsverordnung.
Warum einfach wenn es auch schwer geht.
TorstenVollkasko für Flugmodelle
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Preise gibt es auch schon:
Befähigungsnachweis: 25€ gültig 5 Jahre
Alles anderen Genehmigungen, auch für mehr als 100m Höhe. 30€-3500€
Ein Schelm wer denkt mit 30€ wäre das erledigt.....
TorstenVollkasko für Flugmodelle
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AH ok, danke.
Also muss sich der neue Hobbyanwärter durch mehrere Verordnungen inkl. deren ßnderungen quälen.
Na gut, dann ist dem eben so.
Danke für die Antwort
Grüße
ChristophWL Toys V977, Thunder Tiger Mini Titan E360, Soxos 600, Henseleit TDF
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@ freaky : wenn ich das schon wieder lese, was da gegebenenfalls noch alles zur Erlangung des Nachweises unter Umständen nötig ist , kriege ich schon wieder nen Horror.Logo 690, Goblin 570 Sport, Goblin BT 700 Sport,Goblin 580 Kraken
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ich auch, aber da du laut deiner Signatur auch helis über 2Kg Abfluggewicht hast, wirst wohl nicht drum herum kommen. Also wäre es dann auch egal, ob dein Blade 500x 1,9Kg oder 2,1Kg wiegt...Zitat von Thomas Geisel Beitrag anzeigenwenn ich das schon wieder lese, was da gegebenenfalls noch alles zur Erlangung des Nachweises unter Umständen nötig ist , kriege ich schon wieder nen Horror.Banshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI
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Nein, das wird ja alles zusammengefasst wenn die ßnderungen durch sind. Im Bundesrat werden aber nur die ßnderungen beschlossen und nicht die bestehende Verordnung.Zitat von Christoph89 Beitrag anzeigenAH ok, danke.
Also muss sich der neue Hobbyanwärter durch mehrere Verordnungen inkl. deren ßnderungen quälen.
Na gut, dann ist dem eben so.
Danke für die Antwort
Grüße
Christoph
TorstenVollkasko für Flugmodelle
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Dieser Abschnitt ist auch sehr schön:
Neu ist jedoch der Erwerb einer Bescheinigung: Soweit der Betrieb von Flugmodellen betroffen ist, reicht es gemäß § 21a Absatz 4 in Verbindung mit § 21e LuftVO (neu) aus, eine formlose Bescheinigung eines anerkannten Luftsportverbands oder eines von ihm beauftragten Vereins über eine erfolgte Einweisung beizubringen. In diesen Fällen muss mithin keine Prüfung abgelegt werden.
Zudem ist die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 1 nicht erforderlich, soweit der Betrieb auf sog. Modellfluggeländen stattfindet.
Der Kreis der von der Pflicht zum Kenntnisnachweis betroffenen Modellflieger ist daher als sehr klein einzuschätzen, da in den allermeisten Fällen eine Vereinsmitgliedschaft besteht und folglich ein Betrieb auf dem jeweiligen Modellfluggelände des Vereins stattfindet.
Bedeutet einfach, dass die Zahl der Wildflieger und Vereine so klein ist, dass sie völlig unbedeutend sind und damit einfach keine Rolle spielen.
Ist so wie bei der NPD. Die ist zwar gefährlich aber so klein das sie einem nicht mehr weh tut.
TorstenVollkasko für Flugmodelle
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@ freaky den Blade 500x will ich ja auch nur für mal zwischendurch auf einer Wiese um die Ecke.
Die großen fliege ich im Verein, bloß der ist weiter wegLogo 690, Goblin 570 Sport, Goblin BT 700 Sport,Goblin 580 Kraken
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Das verwirrt mich aber. Als unbemannte Fluggeräte gelten doch nur gewerblich genutzte Fluggeräte?Zitat von extreme011 Beitrag anzeigenDas erwartet alle die ab dem 01.10.2017 mit mehr als 2 Kg fliegen wollen.
Der 100m Deckel wird damit aber nicht aufgehoben!
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in
Torsten
siehe hier auf der Seite der Bundesregierung:
Bundesregierung | Strengere Regeln für Drohnen
"Die Nutzung von Fluggeräten ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Danach handelt es sich bei Drohnen um unbemannte Luftfahrtsysteme, sofern sie "nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben, sondern zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden". Bei reiner Freizeitnutzung gelten sie dagegen als Flugmodelle."Voodoo 700, Vario Benzin Acrobatic
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Interressant ist ja vor allem das alle gewerbliche Nutzung erleichtert wird, ich sehe in den uns vertretenden Politikern nur noch industriehörige ferngesteuerte Vertreter die in gar keinem Fall mehr den kleinen Mann vertreten. Diese Regelungen besonders für Wildflieger sind völlig unverhältnismäßig! Vor allem tangiert die Regelung die Idioten überhaupt nicht die das Problem darstellen denn die kaufen weiter Multicopter und sceren sich einen Scheißdreck um die Gesetzeslage! Warum nimmt man nicht die Industrie und den Vertrieb in die Pflicht, alle die einen Kenntnisnachweis erbringen sind doch sowiso nicht Teil des Problems.
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@Wasserwilli
Das wird zukünftig nicht mehr unterschieden:
In § 21a wird der erlaubnisbedürftige Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
geregelt. Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 LuftVG ist dann von einem unbemannten Luftfahrtsystem
auszugehen, wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
durchgeführt wird. In allen anderen Fällen handelt es sich um ein Flugmodell.
Drucksache 39/17 -18-
Aufgrund des vergleichbaren Gefahrenpotentials von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen
ist unter Zugrundlegung eines risikobasierten Ansatzes eine Gleichbehandlung
dieser Fluggeräte geboten. Diese wird mit § 21a LuftVO geschaffen.mini Protos - HD500 Cell
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wo genau kann man das nachlesen?Zitat von Thomas Geisel Beitrag anzeigen@ freaky : wenn ich das schon wieder lese, was da gegebenenfalls noch alles zur Erlangung des Nachweises unter Umständen nötig ist , kriege ich schon wieder nen Horror.Diabolo BE / Pyro 800 / Jive Pro 120 / Futaba BLS 175/276HV
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Wer das Vorblatt gelesen hat, weiß, wer uns das eingebrockt hat. Das sind die Säcke vom DMFV gewesen! Wie von mir schon mehrfach bemerkt, haben die alle Wildflieger zu Gunsten ihrer ordentlichen Vereine geopfert. Na, da brauche ich wenigstens kein schlechtes Gewissen mehr zu haben, dass ich meine Versicherung bei der DMO abgeschlossen habe. Habe ich mir wenigstens den Beitrag für Lobbyarbeit gegen mich gespart.Grüße von Andreas
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Torsten hat's aus der Verordnung raus gezogen:Zitat von Hell-icopter Beitrag anzeigenwo genau kann man das nachlesen?
Klick[FONT="Arial Narrow"]Viele Grü�e vom Maik[/FONT]
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