Neue Regelungen zum Thema "Drohnen"

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  • Chase_360
    Member
    • 22.08.2014
    • 698
    • Ulrich
    • Gelsenkirchen

    #211
    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

    Sehr geehrter Herr Chase_360,

    die geplante Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten wurde in dieser Woche im Bundeskabinett beschlossen, jetzt muss der Bundesrat zustimmen.
    In Zusammenhang damit werden wir weiterhin versuchen, im Sinne der Modellfliegenden auf die Verordnung Einfluss zu nehmen. Inhaltlich gibt es noch zwei große Themenfelder, die aus unserer Sicht noch geklärt werden müssen.
    Zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit dem Bundesverband der Modellfliegenden abgestimmt war: Ab einer Flughöhe von 100 Metern außerhalb von Modellflugplätzen sollten Modellfliegende einen Sachkundenachweis vorweisen müssen, der von den Vereinen hätte ausgestellt werden können. Diesem Kompromiss hat nach unseren Erkenntnissen das Bundesministerium der Verteidigung widersprochen, so dass derzeit der Beschluss des Bundeskabinetts ein Verbot für Höhen über 100 Meter oder alternativ ein kompliziertes Antragsverfahren für eine Aufstiegserlaubnis bei den Luftfahrtbundesbehörden bei den Ländern vorsieht. Das ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, einen neuen Kompromiss hierzu zu finden.
    Bezüglich der Thematik Naturschutzgebiete gibt es ebenfalls noch Gesprächsbedarf. Hier sind wir auch mit den Bundesländern in Kontakt, ob und in welchem Maße es bereits jetzt (oder geplant) die in der Verordnung angesprochenen Ausnahmen gibt oder geben soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Poß

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    • goone75
      Senior Member
      • 20.06.2012
      • 3736
      • Michael

      #212
      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

      Zum Thema Vereinsbetrieb noch abschließend:

      Was ich hierzu bislang Kund getan habe, sind meine regionalen Erfahrungen. Da wirst du schon als Außerirdischer wahrgenommen, wenn du mit einem Heli ankommst. Mag sein, dass das bei dem ein oder anderen besser läuft. Freut mich für euch. Allerdings möchte ich keine 50 oder 100km zu einem Modellflugplatz fahren, weil man möglicherweise anderswo toleranter ist. Dass die Airtime bei überfüllten Vereinen aber eingeschränkt sein wird (sofern nicht alle Mitglieder nur zum Biertrinken kommen), ist aber wohl nicht von der Hand zu weisen. Also hängt euch nicht zu sehr daran auf.

      Mich wundert halt in diesem Zusammenhang, warum sich das Thema des Befähigungsnachweises nur auf den Wildflieger konzentriert verbunden mit dieser seltsamen Gewichtsgrenze. Einerseits läuft dieses Thema doch eh auf "Kasse machen" hinaus. Insofern hätte man doch die Einnahmequelle ausbauen können. Und wenn die Regierung anderseits damit einen Sicherheitsgedanken verfolgte, müsste diese Befähigung bei jeglichem Modellgewicht eingefordert werden, denn - wie schon viele bei dieser Diskussion festgestellt haben - beginnt das Gefahrenpotential nicht erst ab 2 kg Abfluggewicht. Ist ja wie: Autos bis 30PS dürfen ohne und darüber nur mir Führerschein bewegt werden...

      Und an die Sache, das nicht erfolgte Höhenlimit von 100m über Modellflugplätzen in den Griff bekommen zu wollen, glaube ich weiterhin nicht.
      Zuletzt geändert von goone75; 19.01.2017, 17:07.
      RAW Piuma / TDSF / Tron 5.5 / Voodoo 400 / Raw 420 / Protos 380 / Oxy 3 / Omp M2 + M1

      Kommentar

      • xMalcolmx
        Member
        • 23.08.2012
        • 245
        • Marcel

        #213
        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

        Da jetzt in jeder Bauernzeitung ein Artikel über diese neue Regelungen war, wird Wildfliegen noch anstrengender, wenn jeder zweite halbwissende Spaziergänger einen belehren will, dass es doch jetzt alles verboten ist.

        Ich verkaufe meinen Heli, hole morgen einen Hund aus dem Tierheim und rege mich am Stammtisch über alle Drohnenbesizer auf. Ironie beendet.
        Erfinder des Booleschen Humors

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        • idefix-1972
          Senior Member
          • 10.06.2007
          • 2340
          • Kai
          • owl

          #214
          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

          Soeben gekommen:

          Sie haben auf openPetition die Petition 'Herr Verkehrsminister: Hände weg von meinem Hobby! Petition für den Erhalt des Modellflugs' von openPetition unterschrieben.

          openPetition hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition geschickt:

          Betreff: Jetzt ist das Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur gefragt

          openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag eine persönliche Stellungnahme eingefordert, weil die Petition das Quorum von 120.000 Unterschriften aus Deutschland erreicht hat.

          Damit verstärken wir die Wirksamkeit der Petition, stoßen die öffentliche Debatte an und sorgen für mehr Transparenz.

          Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
          Stellungnahmen: Herr Verkehrsminister: Hände weg von meinem Hobby! Petition für den Erhalt des Modellflugs - Online-Petition

          Was können Sie tun?

          Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

          Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

          Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich zu 100% aus Spenden:
          Gruß

          Kai
          Infos über mich in meinem Profil.

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          • NitroRex
            Senior Member
            • 12.06.2015
            • 2103
            • Gery
            • Aargau - CH

            #215
            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

            das schöne ist in der Schweiz, ich darf fast überall meinen Heli steigen lassen, solange der Start/Landeplatzbesitzer sein ok gegeben hat

            aber was Ihr euch nervt an den 100m, haben wir schon sehr lange, jedoch einfach 150m, für die Wildflieger, nur auf einem Modellflugplatz der genemigt ist darf höher gestiegen werden ...

            Art. 17 Einschränkungen für Modelluftfahrzeuge
            Der Betrieb von Modelluftfahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 0,5 und 30 kg ist untersagt:
            a. in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes.
            b. in Kontrollzonen (CTR), sofern dabei eine Höhe von 150 m über Grund überstiegen wird.

            .... und solche CTR Zonen bedecken fast die ganze Schweiz

            Kommentar

            • Helitobi
              Member
              • 20.01.2013
              • 48
              • Tobias
              • Raum Ingolstadt

              #216
              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

              Mir kommt des vor als wenn das Ganze mit 100m Grenze usw. schon vorbestimmt ist, d.h. die Entscheidung ist schon gefallen das über 100m ohne Zugehörigkeit im Modellflugverein nicht mehr legal geflogen werden darf. Ist übrigens gleich zur anfänglichen Forderung vom Hr. Verkehrsminister außer das die 100m Grenze Flächendeckend eingeführt werden soll. Nur jetzt hat er noch so eine Intelligenzbestie an seiner Seite. Armes Deutschland 🇩🇪 weil hier ganz viele Einsteins meinen ihren Willen durchzusetzen komme was wolle. Das Wort Rücksicht kommt in denen Wortschatz nicht vor.
              Zuletzt geändert von Helitobi; 19.01.2017, 18:16.

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              • rocket-tom
                Member
                • 03.06.2011
                • 962
                • Thomas
                • SÜW

                #217
                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                Die meisten hier hacken auf der 100 m Grenze für Flüge ohne Aufstiegsgenehmigung herum.

                Ich vermute die meisten schätzen grob, dass sie locker 100 m machen, aber in Wirklichkeit ist es viel weniger...
                Nicht dass ich die 100 m als solche gut heiße, aber wieviele Helifliger die hier unterwegs sind reizen die 100 m wirklich aus ?
                Wer hat denn eine Telemtrie drin und misst die Höhe ?

                Die Flächen-Flieger, speziell die Seglerpiloten sind die echten Verlierer.
                Und diejenigen, die mehr als 100 m fliegen sind wohl (so wie ich) meist in den (bösen) Vereinen organisiert ...

                Ich könnte wetten, dass hier viele Leute mit meckern, denen die LuftVO in Bezug auf Start-Erlaubnis des Grundstückeigentümers auch egal war.

                Grüße
                Tom

                Kommentar

                • Mr. M
                  Member
                  • 08.04.2013
                  • 950
                  • Matthias
                  • Beelitz

                  #218
                  AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                  Zitat von rocket-tom Beitrag anzeigen
                  1. Ich vermute die meisten schätzen grob, dass sie locker 100 m machen, aber in Wirklichkeit ist es viel weniger...


                  2. Nicht dass ich die 100 m als solche gut heiße, aber wieviele Helifliger die hier unterwegs sind reizen die 100 m wirklich aus ?

                  3. Wer hat denn eine Telemtrie drin und misst die Höhe?

                  4. Ich könnte wetten, dass hier viele Leute mit meckern, denen die LuftVO in Bezug auf Start-Erlaubnis des Grundstückeigentümers auch egal war.

                  Grüße
                  Tom
                  -Zitat gekürzt und Nummerierung eingefügt-

                  1. Nee, das glaube ich nicht bloß, das weiß ich, dass ich darüber komme!
                  2. siehe 1.
                  3. Wieder ich!
                  4. Diesmal ich nicht!

                  Aber Tom, wenn es nicht die Höhenbegrenzung ist, stört Dich gar nichts an der geplanten Regelung?
                  Nemo me impune lacessit

                  Kommentar

                  • jumphigh
                    Senior Member
                    • 16.12.2009
                    • 4248
                    • Andreas
                    • Allstedt

                    #219
                    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                    Zitat von rocket-tom Beitrag anzeigen
                    Ich könnte wetten, dass hier viele Leute mit meckern, denen die LuftVO in Bezug auf Start-Erlaubnis des Grundstückeigentümers auch egal war.
                    Was soll man da auch groß machen? Niemand fragt, ob er öffentliche Wege zur Freizeitgestaltung nutzen darf. Und die Besitzer oder Nutzer anderer Grundstücke kann man selbst bei berechtigtem Interesse nicht im Kataster erfragen (angeblicher Datenschutz). Ich starte also als Wildflieger so lange an meinem Platz, bis es jemanden stört, der mehr als allgemeine Nörgelei vorbringen kann.

                    Zitat von rocket-tom Beitrag anzeigen
                    Die Flächen-Flieger, speziell die Seglerpiloten sind die echten Verlierer.
                    Ja und? Genau deshalb regt man sich auch als Heli-Pilot- von denen nicht wenige auch Flächen fliegen- auf! Denn wenn man den Gleiterpiloten nicht beisteht, sind als nächstes alle anderen dran. Denn mit der Gruppe kann man es ja offensichtlich machen...
                    Grüße von Andreas

                    Kommentar

                    • rocket-tom
                      Member
                      • 03.06.2011
                      • 962
                      • Thomas
                      • SÜW

                      #220
                      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                      Zitat von Mr. M Beitrag anzeigen
                      -Zitat gekürzt und Nummerierung eingefügt-

                      1. Nee, das glaube ich nicht bloß, das weiß ich, dass ich darüber komme!
                      2. siehe 1.
                      3. Wieder ich!
                      4. Diesmal ich nicht!

                      Aber Tom, wenn es nicht die Höhenbegrenzung ist, stört Dich gar nichts an der geplanten Regelung?
                      Doch,
                      die Regelung stört mich schon, aus Prinzip, denn es war vor der geplanten Regelung alles bereits umgesetzt.

                      Als ehemaliger, aktiver Raketenflieger sind mir solche Beschränkungen nicht unbekannt und musste zur Ausübung des Raketenmodellflugs viel größere Einschränkungen hin nehmen. Und wir hatten aufgrund der im Vergleich wenigen Raketenflieger in DL sogut wie keine Lobby.

                      Ich wollte nur nochmal zum Nachdenken anregen, warum das alles so kam und wo die Ursache des "ßbels" liegen könnte und da muss sich der ein oder andere schon mal an die Nase fassen... oder ?

                      Alles in allem halte ich wie gesagt nichts von der geplanten Regelung, da wie bereits mehrfach erwähnt, alles schon geregelt war und ist. Nur wenn man sich nicht daran hält, dann muss man auch mit eventuellen Verschärfungen rechnen.
                      Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.... Egal wie die Strafe nun aussieht.

                      Grüße
                      Tom

                      Kommentar

                      • DiKey
                        Member
                        • 26.05.2009
                        • 702
                        • Dietmar
                        • RCC-Zirl / Tirol

                        #221
                        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                        Als österreichischer Pilot hab ich zwar nicht die gleichen, aber sehr ähnliche Probleme - nur haben die jetzt da nichts zur Sache zu tun.

                        ABER: Wie ist das zu verstehen?
                        Im Flyer finde ich diesen Text:
                        Verboten ist
                        � Jegliche Behinderung oder Gefährdung,
                        Â? der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in
                        und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von
                        Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen,
                        Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von
                        Flugplätzen,
                        Â? der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs
                        mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
                        Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt
                        (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,

                        optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
                        zu übertragen oder aufzuzeichnen.

                        Und jetzt?
                        Ich hoffe doch jedes ferngesteuerte Modell ist in der Lage Funksignale zu empfangen!

                        ????? Wenn ich das so lese ist jegliche Art des ferngesteuerten Betriebs damit verboten.

                        Dietmar

                        Kommentar

                        • Dublone
                          Member
                          • 13.09.2011
                          • 39
                          • Silvio

                          #222
                          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                          Das ist nur etwas unglücklich beschrieben worden. Die meinen schon Video Signale
                          GruÃ? Silvio

                          Kommentar

                          • NitroRex
                            Senior Member
                            • 12.06.2015
                            • 2103
                            • Gery
                            • Aargau - CH

                            #223
                            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                            Zitat von Dublone Beitrag anzeigen
                            Das ist nur etwas unglücklich beschrieben worden.
                            das sind Gesetze immer, darum braucht man einen guten Anwalt wen was ist, und der dreht solche Gesetzestexte in die richtige Richtung, zum Wohle seines Mandanten ......

                            Kommentar

                            • papads
                              Senior Member
                              • 07.01.2012
                              • 5575
                              • Werner
                              • Koblenz

                              #224
                              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                              Hallo, da ja jetzt bereits eine Kennzeichnungspflicht der Modelle >250g verlangt wird (auch auf Modellflugplätzen),
                              würde mich mal interessieren ob es noch die Aluschilder sein müssen (nicht Brennbar) wie sie zB. vom DMFV angeboten werden? siehe hier.

                              Oder ob da nun Papier Aufkleber genügen.
                              Hat jemand über den neuen Stand Infos?

                              Kommentar

                              • NitroRex
                                Senior Member
                                • 12.06.2015
                                • 2103
                                • Gery
                                • Aargau - CH

                                #225
                                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                                Zitat von papads Beitrag anzeigen
                                eine Kennzeichnungspflicht der Modelle
                                die Schilder sehen echt gut aus ......

                                was mich eher stört auf der Hompage des DMFV , klicke auf Helikopter, und was sehe ich ........

                                ....... Jetzt im Angebot , Drohne für nur 29.90 Euro

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