Neue Regelungen zum Thema "Drohnen"

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • TheFox
    Gelöscht
    • 28.10.2016
    • 7876
    • Peter
    • Ingolstadt/Bayern

    #436
    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

    Oder ein neues Hobby suchen...

    z.b. "Paket-Drohnen-Schießen"
    Obwohl ich befürchte dass du dafür eine Verwarnung bekommen wirst, und der Admin den Thread vielleicht wieder schließen wird, ist der Inhalt der Aussage nicht ganz abwegig. Es ist natürlich zu befürchten, dass mutwillige Beschädigung an Paketdrohnen oder anderen kommerziellen Drohnen durch Jugendliche Randalierer stattfinden wird. Auch eine kostengünstige Bauteilversorgung durch kriminelle Interessenten schließe ich nicht aus.
    Diesen Gedanken als Aufforderung zu formulieren ist jedoch provokativ und nicht angebracht. Bleibt zu hoffen, dass solche Aufforderungen von Allen als Ironie verstanden werden.

    Kommentar

    • freakystylez
      Senior Member
      • 09.08.2011
      • 9332
      • Stefan
      • Mal hier,... mal da... :)

      #437
      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

      Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
      Damit habe ich die Industrie auch ruhig gestellt. Beim Mediamarkt und Saturn, wo die Dinger mittlerweile eine eigne Abteilung haben im Fotobereich, machen die demnächst
      große Aufkleber auf die Phantoms.
      Ich hatte es gerade am Montag mit nem Freund darüber, der mir erzählte, dass ein kollege von ihm im Media Markt war und sich so einen Copter kaufen wollte. Er wurde tatsächlich vom Mitarbeiter aufgeklärt -> Versicherungspflichtig, nicht über 5Kg,...etc... Das hat mich echt (positiv) überrascht!!!


      Zitat von Proschi78 Beitrag anzeigen
      Also ehrlich gesagt,war mir schon länger bewußt das Drohnen unser Hobby kaputt machen.
      Jaaaaaa,Drohnen und nix anderes !
      Und das gleiche sagen die langjährigen Flächenpiloten über uns Helipiloten! Was glaubst du, woher die Antisympathie in den Vereinen her kommt und Helipiloten in vielen Vereinen ungern gesehen sind?
      Genauso wird hier von den Helipiloten auf die Copterpiloten "geschossen"! Schwarze Schafe gibt's überall!

      Zitat von mha Beitrag anzeigen
      Man kann es sich auch einfach machen. Suendenbock gefunden, alles gut. Alles gut?

      Versuche zu verstehen, dass es nicht um Copter, nicht um Sicherheit, nicht gegen Modellflug per se ging. Es ging von Anfang an darum Luftraum fuer "innvoative" Dienste zu schaffen. Damit war das Schicksal des Hobbyflugraums besiegelt. Nicht die Copter, sondern neue und scheinbar lukrative Geschaeftsmodelle haben Schuld wenn Du unbedingt von Schuld sprechen moechtest. Viele wuerden das Fortschritt nennen. Jetzt hat es uns halt getroffen. Am besten suchst Du Dir einen Verein mit Aufstiegsgenehmigung. Viel Erfolg.
      Sehe ich auch so!
      Banshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI

      Kommentar

      • Gast
        Gast

        #438
        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

        Ich glaube nicht, dass sich bei der ganzen Auslegung des Gesetztes jemand Gedanken bzgl. der kommerziellen Nutzung des Luftraums gemacht hat.

        Es geht einfach nur darum, ganz schnell dem dummen Bürger, dessen IQ irgendwo zwischen Dschungelcamp und Frauentausch liegt wieder eine komplizierte Lösung eines eigentlich unbedeutenden Problems zu präsentieren.
        Der Bürger freut sich, dass endlich die Millionen Drohnenflieger, die ihn seit Jahrzehnten in seiner Sonntagsruhe stören eins auf die Mütze bekommen.
        Das das ganze aber auch auf kommunaler Ebene durchgesetzt bzw. kontrolliert werden muss, darüber hat sich noch keiner Gedanken gemacht. Am Wochenende wird jeder Mitarbeiter des Ordnungsamts mit einer geeichten Waage bewaffnet auf Drohnenjagd gehen, ob den die Kaufhausprodukte der 6 jährigen auch wirklich nicht mehr als 250g wiegen.

        Vor gar nicht allzu langer Zeit ist man auf die Idee gekommen eine Pferdesteuer einzuführen, da ja jeder private Pferdebesitzer laut Experten "finanziell hochbelastbar ist" und somit auch in der Lage ist steuern zu zahlen. Passiert, obwohl die gesetzliche Grundlage geschafffen wurde, ist nichts, da einfach keiner da ist, der die Pferde im privaten Besitz erfassen und das ganze ständig kontrollieren kann.

        Hier wird es genau so sein, riesen Wellen gemacht, Durchsetzung Fehlanzeige.

        Kommentar

        • ubit
          Senior Member
          • 21.09.2009
          • 1136
          • Udo
          • 47443 Moers

          #439
          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

          Es kann und wird keine Trennung zwischen Drohnen und Modellflug geben. Wie denn auch?

          Was ist denn eine Drohne? Woran will man das fest machen? Mehr als 2 Rotoren? Senkrechtstart? Autonomer Flug? Kamera eingebaut? Das ist jetzt schon anhand technischer Kriterien nicht mehr Unterscheidbar.

          Unterscheidung an der Einsatzart ist auch problematisch. Freizeit = Modellflug, sonst Drohne? Ist doch nicht durchsetzbar. Außerdem machen ja gerade die Freizeit-Copterpiloten besonders häufig Streß z.B. bzgl. Privatsphäre oder unerlaubtem Fluggebiet.

          Ciao, Udo
          Souffleuse - M-Link Sprachausgabe für Android: http://www.ubit-rc.de

          Kommentar

          • Johan
            Senior Member
            • 07.03.2011
            • 2061
            • Johannes
            • Dessau-Rosslau, wo mal die Schafe waren

            #440
            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

            Es gibt hier einen Widerspruch zwischen § 21d und 21e. Was gilt denn nun, verstehe ich nicht.
            Soll 16Jahre für die Allgemeinheit gelten und 14 Jahre für Vereine?

            § 21d
            Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender
            Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

            (1) Die Bescheinigung nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 wird von einer nach Ab-
            satz 2 anerkannten Stelle nach Bestehen einer Prüfung ausgestellt. Die Bescheinigung
            gilt fünf Jahre.
            (2) Das Luftfahrt-Bundesamt erkennt auf Antrag Stellen für die Erteilung der Beschei-
            nigung an, wenn der Prüfungsumfang geeignet ist, die Qualifikation des Steuerers
            festzustellen. Außerdem müssen die Stellen zur Anerkennung durch das Luftfahrt-
            Bundesamt
            1.
            in angemessenem Umfang über qualifiziertes Personal und über geeignete Räum-
            lichkeiten zur Abnahme der Prüfungen verfügen und
            2.
            eine Beschreibung vorlegen, in der die Prüfungs- und Bewertungsverfahren, die
            Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Vermeidung und Aufdeckung von
            Täuschungsversuchen, die Organisationsstruktur und die Qualifikation des Schu-
            lungspersonals festgehalten sind.
            Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen versehen, insbesondere mit Auflagen
            verbunden werden.
            Drucksache 39/17
            -7-
            (3) Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und hat der anerkannten
            Stelle vor der Prüfung folgende Unterlagen vorzulegen:
            1.
            ein gültiges Identitätsdokument,
            2.
            bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,
            3.
            eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und
            4.
            ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, so-
            fern er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt.
            (3) Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und hat der anerkannten
            Stelle vor der Prüfung folgende Unterlagen vorzulegen:
            1.
            ein gültiges Identitätsdokument,
            2.
            bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,
            3.
            eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und
            4.
            ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, so-
            fern er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt.
            (4) Die Prüfung kann auch in einem internet-gestützten Verfahren abgelegt werden.
            Das Luftfahrt-Bundesamt kann dafür Ausnahmen von dem Erfordernis geeigneter
            Räumlichkeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 zulassen, wenn der Antragsteller
            nachweist, dass eine Täuschung über die Identität des Bewerbers ausgeschlossen ist.
            (5) Das Luftfahrt-Bundesamt legt die Form der Bescheinigung fest und veröffentlicht
            cYU Y^ TU^ wDQSXbYSXdU^ Vpb BeVdVQXbUb(v
            (6) Die anerkannte Stelle führt ein Verzeichnis über die Namen und Anschriften der
            geprüften Bewerber. In diesem Verzeichnis sind auch Täuschungsversuche zu vermer-
            ken.
            (7) Das Luftfahrt-Bundesamt führt die Aufsicht über die anerkannten Stellen. Beschäf-
            tigte des Luftfahrt-Bundesamtes sind hierbei befugt, die Räumlichkeiten der Stellen zu
            den üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten zu betreten und entsprechende Ermittlun-
            gen vorzunehmen. Sie sind zu Aufsichtszwecken auch befugt, einer Prüfung beizu-
            wohnen und Einsicht in das Verzeichnis nach Absatz 6 zu nehmen.

            § 21e
            Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender
            Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

            (1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird
            von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur
            Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von
            ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf
            Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der
            Erteilung der Bescheinigung fest.
            (2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist
            die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.

            Hier die Kommentare zu 21d:
            "Mit Blick auf die Verantwortung bei der Steuerung von unbemannten Luftfahrtsystemen wird
            ein Mindestalter von 16 Jahren zur Ablegung der Prüfung vorgesehen."

            zu 21e:
            "Aufgrund der großen Zahl von Jugendlichen, die im Rahmen von Vereinen Flugmodelle auf-
            steigen lassen, soll der Erwerb dieses Sachkundenachweises bereits Personen ab 14 Jahren
            ermöglicht werden. Hier liegt die Annahme zugrunde, dass man ab diesem Alter die Gefahren
            möglicher Kollisionen schon abschätzen kann und zudem in der Regel Aufstiege unter fachli-
            cher Anleitung auf Modellfluggeländen stattfinden. "

            Kommentar

            • parkplatzflieger
              Senior Member
              • 18.03.2012
              • 8994
              • Torsten
              • FMBG Schifferstadt-Assenheim

              #441
              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

              Zitat von ubit Beitrag anzeigen
              Es kann und wird keine Trennung zwischen Drohnen und Modellflug geben. Wie denn auch?

              Was ist denn eine Drohne? Woran will man das fest machen?
              Es gibt doch Beispiele, bei denen es sehr wohl gelungen ist, gleiche
              Dinge unterschiedlich zu handhaben: z. B. Diesel und Heizöl.
              Torsten
              Voodoo 600, Logo 600SX
              Spektrum, Spirit, Heli X

              Kommentar

              • ubit
                Senior Member
                • 21.09.2009
                • 1136
                • Udo
                • 47443 Moers

                #442
                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                Es gibt doch Beispiele, bei denen es sehr wohl gelungen ist, gleiche
                Dinge unterschiedlich zu handhaben: z. B. Diesel und Heizöl.
                Ja - kann man super übertragen... Alle Modellflieger bekommen einen grünen Anstrich - Drohnen müssen andere Farben haben...

                Realistisch ist das nicht unterscheidbar. Zumal die technische Entwicklung ja auch nicht stehen bleibt.

                Ciao, Udo
                Souffleuse - M-Link Sprachausgabe für Android: http://www.ubit-rc.de

                Kommentar

                • päde
                  Member
                  • 17.09.2010
                  • 799
                  • Patrick
                  • 8330 Pfäffikon

                  #443
                  AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                  Zitat von Raimund271279 Beitrag anzeigen
                  In den meisten europäischen Ländern ist das meiste erlaubt und nur manches Verboten.

                  Bei uns ist das leider anders herum:

                  Erst mal alles verbieten und nur manches erlauben.

                  Deswegen hat Deutschland auch mit Abstand die meisten und dicksten Gesetzesbücher.
                  Aber das ist schon ein wenig euer hausgemachtes Problem. Ich konnte ehrlich gesagt nie wirklich verstehen, wieso ihr hier im Forum (natürlich nicht alle, aber eben genug) immer wieder nach neuen Gesetzen schreit. Oder irgend etwas was euch nicht gerade in den Kram passt gleich verbieten wollt.
                  Die andere Seite handhabt das dann auch so und schon habt ihr den Salat und genügend verbote auf beiden Seiten....
                  Toleranz ist eben ein wirklich hohes Gut, aber das funktioniert nicht wenn immer zuerst der andere Toleranz zeigen soll bevor man selber dann möglicherweise tolerant wird. Gibt ja genügend Beispiele von totaler Intoleranz hier im Forum, muss ich sicher keine erwähnen.

                  Unser offizieller Modellflugplatz liegt in der Anflugschneise eines Flugplatzes für Segler, Sportflieger etc. Der wird wirklich fleissig genutzt. 300m vor dem Modellflugplatz hat es grosse Stromleitungen. Da ist einfach abgemacht, dass die "richtigen" Flugzeuge hinter den Stromleitungen den Flugplatz anfliegen sollen und die Segler/Modellflugzeuge davor bleiben sollen. Helifliegen tu ich eh nicht so hoch.
                  Das funktioniert seit über 40 Jahren. Alles übehaupt nicht nach den Gesetzten, aber mit Absprache beider Seiten.
                  Das gibt es auch... natürlich geht das nicht mit Paragraphenfurzer, aber mit Menschenverstand.

                  Klar kann jetzt wieder jemand als Antwort eine enorme, riesige fiktive Megakatastrophe zusammenbasteln... aber genau die Personen meine ich ja auch
                  Logo, Goblin, Synergy und Diabolo

                  Kommentar

                  • altermac
                    altermac

                    #444
                    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                    Zitat von Johan Beitrag anzeigen
                    Es gibt hier einen Widerspruch zwischen § 21d und 21e. Was gilt denn nun, verstehe ich nicht.
                    Soll 16Jahre für die Allgemeinheit gelten und 14 Jahre für Vereine?
                    Es gibt zwei Arten von Kenntnisnachweisen:
                    a) Ab 16 Jahren kann man einen Kenntnisnachweis für alle UAV erwerben, diese gilt sowohl für gewerblichen als auch "Sport und Freizeit"-Gebrauch. Eine Gebühr hierfür ist nicht festgelegt, es gibt einen Rahmen ab 30 Euro, der für die prüfung erhoben werden darf. Wahscheinlich läuft dass auch darauf hinaus, dass man einen bestimmten Kurs absolviert haben muss, da der Anbieter auch die Ausgestaltung des Tests festlegen kann und damit die Prüfungshürde bestimmt
                    b) Einen Kenntnisnachweis für Sport und Freizeit, der zwar für Vereins- und Wildflieger ausreicht, aber jede gewerbliche Nutzung über 2 kg ausschließt. Der ist ab 14 Jahre erhältlich, wird von einem Verein oder Verband ausgestellt und die gebühr beträgt 25 Euro.

                    In den Ausführungen bzw. der eigentlichen Verordnung ist das ein wenig verklausuliert dargestellt. Für den Normalbürger in Sport und Freizeit gibt es damit jetzt zwei Möglichkeiten: Eine teurere Ausbildung bei Lufthansa und Co oder eine Vereinsprüfung. Für a) rechnet man mit einigen wenigen Anbietern bundesweit die als Prüfinstitution zugelassen werden. Die Latte liegt entsprechend hoch.

                    Kommentar

                    • altermac
                      altermac

                      #445
                      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                      Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                      Es gibt doch Beispiele, bei denen es sehr wohl gelungen ist, gleiche
                      Dinge unterschiedlich zu handhaben: z. B. Diesel und Heizöl.
                      Es gibt bereits seit Jahren eine eindeutige Regelung, auf die die neue Verordnung auch Bezug nimmt:

                      Wer zu Sport- und Freizeit-Zwecken fliegt, der betreibt Modellflug. Dabei ist das Gerät egal. Das kann ein DJI-Kopter mit Ein-Knopf-Bedienung ebenso sein, wie ein 3m-Segler ohne Eigenantrieb. Es ist egal ob eine Kamera dranhängt oder das Flugzeug an einer Leine im Kreis fliegt.

                      Wer druch den Flug ein Gewerbe betreibt oder als nicht Gewerbetreibender im Auftrag eines anderen arbeitet, der fliegt ein UAV. Auch hier sind Antrieb, Auftrieb, Bauform völlig egal.

                      Um es genau abzugrenzen: Wenn ein Gewerbetreibender in seiner Freizeit den (Arbeits-)Kopter aus Spaß an der Freude im Kreis fliegen geht, ist das wieder Modellflug. Denn er macht dies aus Sport- und freizeit-Zwecken.

                      Also eindeutig?

                      Kommentar

                      • BladeMaster
                        Senior Member
                        • 10.09.2011
                        • 3372
                        • Dirk

                        #446
                        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                        So wie es scheint, sind die "Unmengen" an "Problem verursachenden" Coptern doch ganz bewusst von der Regulierung
                        ausgeschlossen worden. ßberlegt doch mal welche Anzahl an Coptern <2kg und >2kg im Freizeit- / Hobbybereich unterwegs ist.

                        Der Personenkreis, der einen meist teuren, >2kg, selbst konfigurierten und aufgebauten Copter im Einsatz hat, wird diesen
                        sicher sehr sorgsam und überlegt einsetzen. Und diesem eher kleinen Personenkreis, wird nun ein zusätzlicher Kenntnisnachweis
                        abverlangt.

                        Für die riesige "Problemmenge" -Copter <2kg-, ich tippe mal auf >90%, bleibt quasi alles wie gehabt.

                        Was soll sich also nun ändern ?

                        Sind die anstehenden neuen Auflagen wirklich nur unüberlegt oder ganz klar geplant vor dem Hintergrund, in absehbarer Zeit noch weiter
                        regulieren zu "müssen", da sich aufgrund der vorherigen Regulierung ja nichts geändert hat ?

                        Je länger man drüber nachdenkt, je deutlicher wird das eigentliche Ziel: -> Luftraum räumen für Geld bringende Zwecke wie z.B.
                        ßberwachung, Militär, Lieferservice...

                        Den hier immer wieder aufkommenden Hick-Hack, Copter sind schuld, Regelungen sollten nur für Copter gelten usw. können wir
                        uns m.E. komplett sparen. Er teilt nur zusätzlich die ohnehin nicht so großen Gruppen und bringt, von der anderen Seite gern gesehene,
                        Sündenböcke hervor. Der Luftraum soll frei werden und da muß möglichst alles weg, einige nennen es Fortschritt, andere schauen
                        halt in die Röhre...


                        Gruß,
                        Dirk

                        Kommentar

                        • Proschi78
                          Member
                          • 16.05.2013
                          • 511
                          • Jan
                          • MFC Ofterdingen, Pliezhausen

                          #447
                          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                          Zitat von BladeMaster Beitrag anzeigen
                          So wie es scheint, sind die "Unmengen" an "Problem verursachenden" Coptern doch ganz bewusst von der Regulierung
                          ausgeschlossen worden. ßberlegt doch mal welche Anzahl an Coptern <2kg und >2kg im Freizeit- / Hobbybereich unterwegs ist.

                          Der Personenkreis, der einen meist teuren, >2kg, selbst konfigurierten und aufgebauten Copter im Einsatz hat, wird diesen
                          sicher sehr sorgsam und überlegt einsetzen. Und diesem eher kleinen Personenkreis, wird nun ein zusätzlicher Kenntnisnachweis
                          abverlangt.

                          Für die riesige "Problemmenge" -Copter <2kg-, ich tippe mal auf >90%, bleibt quasi alles wie gehabt.

                          Was soll sich also nun ändern ?

                          Sind die anstehenden neuen Auflagen wirklich nur unüberlegt oder ganz klar geplant vor dem Hintergrund, in absehbarer Zeit noch weiter
                          regulieren zu "müssen", da sich aufgrund der vorherigen Regulierung ja nichts geändert hat ?

                          Je länger man drüber nachdenkt, je deutlicher wird das eigentliche Ziel: -> Luftraum räumen für Geld bringende Zwecke wie z.B.
                          ßberwachung, Militär, Lieferservice...

                          Den hier immer wieder aufkommenden Hick-Hack, Copter sind schuld, Regelungen sollten nur für Copter gelten usw. können wir
                          uns m.E. komplett sparen. Er teilt nur zusätzlich die ohnehin nicht so großen Gruppen und bringt, von der anderen Seite gern gesehene,
                          Sündenböcke hervor. Der Luftraum soll frei werden und da muß möglichst alles weg, einige nennen es Fortschritt, andere schauen
                          halt in die Röhre...


                          Gruß,
                          Dirk
                          Ich geb dir da vollkommen Recht.
                          Nur ist es halt mal durch die Copter Fliegerei so ausgeartet.
                          Die Zielgruppe ist eine völlig andere als die bei Flächen oder Helis.
                          Die Leute die jetzt mit Videobrille fliegen haben früher noch world of warcraft gespielt hat man so das Gefühl......
                          TDF,Goblin Kraken White/Black,Goblin570, Goblin380, Diabolo 550, V-stabi Neo, Vbc Touch

                          Kommentar

                          • Dublone
                            Member
                            • 13.09.2011
                            • 39
                            • Silvio

                            #448
                            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                            Zitat von Proschi78 Beitrag anzeigen
                            Die Leute die jetzt mit Videobrille fliegen haben früher noch world of warcraft gespielt hat man so das Gefühl......

                            Das sind die Kommentare die ich so liebe.
                            GruÃ? Silvio

                            Kommentar

                            • Black-Shark
                              Senior Member
                              • 17.04.2012
                              • 1628
                              • Jens
                              • Vienenburg am Nord - Harz

                              #449
                              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                              Wie schon viele gesagt haben; das eigentliche Problem wird damit nicht angegangen!
                              Die neue Verordnung trifft ausschließlich diejenigen, die nicht Verursacher der Probleme sind!
                              Die Spinner und Idioten hat die Verordnung vorher auch nicht gejuckt und die werden auch so weitermachen.
                              Das Kernproblem bleibt bestehen: ohne Kontrollen und die nötigen Kontrolleure, sind die "braven" Modellflieger die gekniffenen.
                              Wer kontrolliert denn vor dem Einsatz des Fluggeräts, ob das Modell eine Plakette hat?
                              Mal gesehen was von einem Modell alles "verloren" geht, wenn es hart einschlägt?
                              Die komplette Verordnung ist, auf deutsch gesagt, große Hundekacke und ähnlich gut durchdacht wie CETA und TTIP.
                              Da wo Klarheit geschaffen werden sollte, bleibt eine dicke Grauzone und dort wo es keine Beanstandungen/Probleme gab, werden sinnbefreite Neuregulierungen getroffen.
                              Mit der 100m Grenze ist Thermiksegeln, ohne Vereinsplatz, komplett gestorben.
                              Ich habe gerade so einen Hass auf diese Stümper, die sich Politiker schimpfen, meine Steuern kassieren und von Tuten und Blasen 0,0 Ahnung haben.
                              Da die Verordnung das angeblich Problem, die Kleinstdrohnen, komplett ignoriert, muss man von einer "fantastischen" Lobbyarbeit seitens der zukünftigen gewerblichen Luftraumnutzer von 100 bis 300 Metern ausgehen und der DMFV hat da wohl ordentlich mitgemischt (beraten?).
                              [FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
                              mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

                              Kommentar

                              • Proschi78
                                Member
                                • 16.05.2013
                                • 511
                                • Jan
                                • MFC Ofterdingen, Pliezhausen

                                #450
                                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                                Zitat von Dublone Beitrag anzeigen
                                Das sind die Kommentare die ich so liebe.

                                Na prima
                                TDF,Goblin Kraken White/Black,Goblin570, Goblin380, Diabolo 550, V-stabi Neo, Vbc Touch

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X