Neue Regelungen zum Thema "Drohnen"

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  • extreme011
    helishop-nrw.de
    Flugschule / Onlineshop
    • 17.08.2009
    • 5791
    • Torsten
    • Bochum

    #346
    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

    Zitat von Juky Beitrag anzeigen
    Moin,

    sehe ich das richtig: Die Einschränkung für Wildfliegen > 2kg kann dadurch "geheilt" werden, daß man einen
    Befähigungsnachweis beibringt, der von wem ausgestellt wird? Vereine sollen dies wohl tun können?

    Gruß
    Juky
    Der Befähigungsnachweis ist doch gar nicht das Problem, wer auch immer den ausstellen wird.


    Torsten
    Vollkasko für Flugmodelle
    http://Helishop-nrw.de

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    • BladeMaster
      Senior Member
      • 10.09.2011
      • 3372
      • Dirk

      #347
      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

      Zitat von Juky Beitrag anzeigen
      Moin,

      sehe ich das richtig: Die Einschränkung für Wildfliegen > 2kg kann dadurch "geheilt" werden, daß man einen
      Befähigungsnachweis beibringt, der von wem ausgestellt wird? Vereine sollen dies wohl tun können?

      Gruß
      Juky
      Ja, aber bei 100m ist Ende...


      Gruß,
      Dirk

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      • freakystylez
        Senior Member
        • 09.08.2011
        • 9332
        • Stefan
        • Mal hier,... mal da... :)

        #348
        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

        Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
        Aber genau darüber diskutieren wir hier seit 35 Seiten. Das fällt die jetzt erst auf?
        Ob Kenntnisnachweis oder nicht, als Wildflieger kann man das nicht "umgehen". Das war doch von vornerein "klar". An Modellflugplätzen gilt die 100m-Obergrenze nicht, oder jetzt doch?!
        Banshee 850 #05 / Voodoo 700 / KDS Chase 380 / DX18 / IISI

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        • DJBlue
          Senior Member
          • 12.08.2010
          • 3330
          • Thilo
          • Kempten und Umgebung

          #349
          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

          Boah, das war jetzt einfach zuviel politischer Text, jetzt versteh ich nur noch Bahnhof.

          Ist das jetzt Fakt, oder wird diese jetzt erst so eingereicht und es besteht noch Hoffnung auf ßnderungen?
          DJBlue´s Wix-Page

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          • extreme011
            helishop-nrw.de
            Flugschule / Onlineshop
            • 17.08.2009
            • 5791
            • Torsten
            • Bochum

            #350
            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

            Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
            Boah, das war jetzt einfach zuviel politischer Text, jetzt versteh ich nur noch Bahnhof.

            Ist das jetzt Fakt, oder wird diese jetzt erst so eingereicht und es besteht noch Hoffnung auf ßnderungen?
            Das ist der Text der letzte Woche im Bundestag beschlossen wurde. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was allerdings so gut wie sicher ist und dann ist die neue Verordnung fakt.


            Torsten
            Vollkasko für Flugmodelle
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            • extreme011
              helishop-nrw.de
              Flugschule / Onlineshop
              • 17.08.2009
              • 5791
              • Torsten
              • Bochum

              #351
              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

              Zitat von freakystylez Beitrag anzeigen
              Ob Kenntnisnachweis oder nicht, als Wildflieger kann man das nicht "umgehen". Das war doch von vornerein "klar". An Modellflugplätzen gilt die 100m-Obergrenze nicht, oder jetzt doch?!
              Genau das war aber nicht klar weil es anders verhandelt wurde. Diese Verhandlungsergebniss wurde ja dann geändert.


              Torsten
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              • mha
                mha
                Senior Member
                • 10.10.2009
                • 1041
                • Michael

                #352
                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                Zitat von freakystylez Beitrag anzeigen
                Ob Kenntnisnachweis oder nicht, als Wildflieger kann man das nicht "umgehen". Das war doch von vornerein "klar". An Modellflugplätzen gilt die 100m-Obergrenze nicht, oder jetzt doch?!
                Modellflugplaetze sind nur solche, die behoerdlich zugelassen sind und eine allgemeine Aufstiegserlaubnis haben.

                Es gibt auch viele von Vereinen betriebene Modellflugplaetze, die keine allgemeine Aufstiegserlaubnis haben, weil sie diese bisher nicht brauchten. Zur Ausuebung des Hobbies braucht es neben einigen anderen Dingen, z.B. bei Verbrennerbetrieb Mindestentfernung von Wohnbebauung, eigentlich nur die Erlaubnis des Grundstueckseigentuemers. Und ob ein Verein oder eine Privatperson die hat aendert da nichts.

                Es gibt also eine Dreiklassengesellschaft:
                - Wildflieger: < 100m
                - Vereine ohne Aufstiegsgenehmigung: wie Wildflieger < 100m
                - zugelassene Vereine mit Aufstiegsgenehmigung: keine Beschraenkung auf 100m
                Je älter ich werde, desto besser war ich.

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                • Snake
                  Senior Member
                  • 25.08.2012
                  • 2157
                  • Klaus
                  • MUC Süd

                  #353
                  AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                  Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                  Das ist der Text der letzte Woche im Bundestag beschlossen wurde. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was allerdings so gut wie sicher ist und dann ist die neue Verordnung fakt.
                  ...wenn das so ist, dann bleibt dem verantwortungsvollen Wildflieger nichts anderes übrig, als diese Regelungen - wenngleich unter hinreichender Abwägung und Nutzung des gesunden Menschenverstandes - gelegentlich zu missachten.

                  Schliesslich brauchen wir Steuerzahler auch ausreichend Ausgleich in der Freizeit um unsere Arbeitskraft zu erhalten - so daß wir weiter kräftig einbezahlen können.
                  Und damit letztlich auch die Gehälter derer zu ermöglichen, die solche hochgeistigen Ergüsse wie die "neuen Regelungen" fabrizieren
                  Zuletzt geändert von Snake; 24.01.2017, 10:49.
                  ...many happy landings, Snake

                  Kommentar

                  • Hanss Axel
                    Senior Member
                    • 25.02.2012
                    • 2539
                    • Axel
                    • Yokohama / Japan

                    #354
                    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                    Zitat von Snake Beitrag anzeigen

                    Schliesslich brauchen wie Steuerzahler auch ausreichend Ausgleich in der Freizeit um unsere Arbeitskraft zu erhalten - so daß wir weiter kräftig einbezahlen können.
                    War das jetzt Sarkasmus, Ironie, oder eventuell doch dein Ernst???
                    NE Solo Maxx BL Nightflight; T-Rex 150;
                    Forza 450EX; Forza 700;
                    T14SG

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                    • Feinkostgewölbe
                      Member
                      • 14.04.2015
                      • 431
                      • Michael
                      • Bielefeld/Wild

                      #355
                      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                      Zitat von freakystylez Beitrag anzeigen
                      An Modellflugplätzen gilt die 100m-Obergrenze nicht, oder jetzt doch?
                      Kommt auf den Platz an, so wie ich es verstehe. Hat er eine AE kann man weiterhin die Höhe nutzen, die in der AE steht, wenn keine AE erteilt ist, somit gilt die 100M Deckelung da eh nur bis 5Kg Flugmasse geflogen werden darf. Viele Vereine machen das ja genau so, Verein aber keine AE.

                      Ups, zu langsam.
                      GruÃ? Michael
                      Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,

                      Kommentar

                      • Snake
                        Senior Member
                        • 25.08.2012
                        • 2157
                        • Klaus
                        • MUC Süd

                        #356
                        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                        Zitat von Hanss Axel Beitrag anzeigen
                        War das jetzt Sarkasmus, Ironie, oder eventuell doch dein Ernst???
                        Eine Mischung aus allem - aber was interessiert Dich das überhaupt wenn Du in Japan lebst...?
                        ...many happy landings, Snake

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                        • extreme011
                          helishop-nrw.de
                          Flugschule / Onlineshop
                          • 17.08.2009
                          • 5791
                          • Torsten
                          • Bochum

                          #357
                          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                          In der neuen Verordnung steht auch mal ein Termin drin ab wann das alles gültig sein wird:


                          [SIZE="5"]01.10.2017[/SIZE]


                          Torsten
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                          http://Helishop-nrw.de

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                          • extreme011
                            helishop-nrw.de
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                            • 17.08.2009
                            • 5791
                            • Torsten
                            • Bochum

                            #358
                            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                            Das erwartet alle die ab dem 01.10.2017 mit mehr als 2 Kg fliegen wollen.
                            Der 100m Deckel wird damit aber nicht aufgehoben!


                            (4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in

                            1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte, 2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und 3. der örtlichen Luftraumordnung nach Satz 3 nachweisen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die einem Luftsportverein eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist. Der Nachweis wird erbracht durch 1. eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder eine beglaubigte Kopie derselben, 2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder 3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e, soweit die Erlaubnis zum Betrieb eines Flugmodells beantragt wird.
                            (5) Die zuständige Behörde bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis weitere Unterlagen beigefügt werden müssen. Sie kann insbesondere noch verlangen: 1. den Nachweis, dass der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Aufstieg zugestimmt hat, 2. das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des betroffenen Luftraums für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen oder Flugmodellen, 3. weitere fachspezifische Bewertungen oder Gutachten, insbesondere zum Natur- und Lärmschutz, sofern diese im Einzelfall erforderlich sind.
                            (6) Schutzvorschriften insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, sowie das Naturschutzrecht der Länder sowie die Pflicht zur ordnungsgemäßen Flugvorbereitung im Sinne von Anhang SERA.2010 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 bleiben unberührt.



                            Torsten
                            Vollkasko für Flugmodelle
                            http://Helishop-nrw.de

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                            • Christoph89
                              Member
                              • 07.10.2016
                              • 329
                              • Christoph
                              • Bad Salzungen

                              #359
                              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                              Moin,

                              habe ich es überlesen, oder steht auch in dieser "finalen" Regelung wieder nichts zur Versicherungspflicht?
                              Bedeutet ja, wenn einer mit dem Hobby nun anfängt, sich ordentlich durch die Paragraphen schlägt, dann zur Prüfung für die Erlaubnis geht, diese besteht und startet, macht er schon den ersten Fehler, den er gar nicht wissen kann, oder sehe ich das falsch?

                              Grüße
                              Christoph
                              WL Toys V977, Thunder Tiger Mini Titan E360, Soxos 600, Henseleit TDF
                              Graupner MX20

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                              • Thomas Geisel
                                Member
                                • 04.04.2014
                                • 870
                                • Thomas

                                #360
                                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen&quot;

                                Gut das ich hier noch einen Blade 500 x stehen habe. Der wiegt mit Lipo 1,9 kg.

                                Um da mal Abends schnell noch ein paar Runden zu fliegen ohne zum Vereinsgelände fahren zu

                                müssen , reicht der vollkommen aus
                                Logo 690, Goblin 570 Sport, Goblin BT 700 Sport,Goblin 580 Kraken

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