Neue Regelungen zum Thema "Drohnen"

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  • Valkiery
    Member
    • 01.06.2006
    • 898
    • Ingomar
    • Lengenfeld

    #301
    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

    Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
    In ßsterreich werden derzeit 150 m diskutiert.
    Die 150m Grenze ist bei uns ja derzeit gesetzlich festgelegt. Diskutiert wird um die Freigabe bis 500m auf Modellflugplätzen.
    Da geht es hin und her, aber so wie es aussieht wird da nur mehr diskutiert.

    Aber, so wie in Deutschland derzeit um die 100m Grenze gequatscht wird - mag das für 3D Piloten ja kein Thema sein.
    Ich für meine Teil fliege gerne großräumig. Und da ist die 150m Höhenbeschrenkung schon jetzt ein Hammer.
    Mit meinem TDRII bei 2000 U/min muss fast jeder Looping jetzt schon abgebrochen werden.

    Nachdem das politische Wetter immer vom Westen - EU Rat, Deutschland, usw... nach Osten zieht (ßsterreich) bekomme ich da eine Gänsehaut.

    So wie es aussieht (grauslich) läuft es darauf hinaus, dass vielleicht jedes Modell (Heli/Flieger/Copter oder Drohne) einen Transponder bekommt/bekommen muss.

    Für die Manntragende Zunft werden bereits FLARM Geräte eingesetzt. In ßsterreich sollten bis Anfang 2017 alle Rettungshubschrauber und das
    Innenministerium mit diesen Geräten ausgestattet sein.

    In der Schweiz sind jetzt schon Ground FLARM Geräte im Einsatz.

    In ßsterreich wird, für Modellflugvereine, dies vom AEROCLUB bereits angeboten das System (Ground FLARM) zu testen (Kosten für den jeweiligen Verein 4.200 SFR).
    Somit wäre ein Modellflugplatz mit aktivem Flugverkehr, aber auch Helikopter/Flugzeuge sowohl optisch als auch akustisch für jeden "sichtbar"
    Alleine fiegen zu gehen wäre aber nicht mehr möglich. Irgendwer muss sich ja dann um das angezeigte "Problem" kümmern.

    Wenn das so weiter geht beantrage ich um jeden Modellflugplatz eine CTR

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    • parkplatzflieger
      Senior Member
      • 18.03.2012
      • 8994
      • Torsten
      • FMBG Schifferstadt-Assenheim

      #302
      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

      Zitat von goone75 Beitrag anzeigen
      Leider dürfte aber die Realisierung von neuen Modellflugplätzen Utopie sein. Ich glaube, dass viele sich in etwa vorstellen können, welche Auflagen bzw. Hürden dabei zu nehmen sind. Wurde im Rahmen dieser Diskussion ja auch schon angeschnitten.
      Und welche Hürden kommen Deiner Meinung nach da jetzt noch dazu, die es vorher
      nicht gab? Ich sehe da ehrlich gesagt nix.

      Im ßbrigen könnte ich mir sogar vorstellen, dass es einfacher wird, eine AE
      zu bekommen. Denn wenn die meisten sich organisieren, wissen sie wenigstens
      wo geflogen wird.
      Torsten
      Voodoo 600, Logo 600SX
      Spektrum, Spirit, Heli X

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      • Take5
        Senior Member
        • 23.09.2010
        • 4321
        • Christian
        • Wildflieger Mannheim, O-Town

        #303
        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

        Zitat von Valkiery Beitrag anzeigen
        Ich für meine Teil fliege gerne großräumig. Und da ist die 150m Höhenbeschrenkung schon jetzt ein Hammer.
        Mit meinem TDRII bei 2000 U/min muss fast jeder Looping jetzt schon abgebrochen werden.
        Jepp, das geht dann an diesem Ort zumindest legal nicht mehr: Suzi Janis Speedflug - 27.05.13 - YouTube

        Das Log mit den Höhen stelle ich besser nicht ein, sonst bekommen die Kurzsichtigen wieder Schnappatmung...

        Grüße Chris

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        • michaelczaja
          Senior Member
          • 27.09.2014
          • 1489
          • Michael
          • Duisburg

          #304
          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

          Zitat von schraubhubaerle Beitrag anzeigen
          Und eben, weil es auch um Haftungsfragen geht, habe ich heute bei der Pressestelle des BMVI angerufen und gebeten, doch auch das Thema Versicherungspflicht in den Flyer bzw. die Verordnung mit aufzunehmen.

          Grüße - schraubhubaerle
          also wer nicht weis das er eine versicherung für dieses hobby braucht sollte besser nochmal von vorne anfangen denn das ist schon geregelt.

          " Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 2 Nr. 9 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ausdrücklich festgesetzt, dass Flugmodelle -Luftfahrzeuge- sind; dementsprechend unterliegt ihr Betrieb unter freiem Himmel besonderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem bereits genannten LuftVG sowie der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO).
          Versicherungspflicht für Modellpiloten

          Dementsprechend gilt für alle Modellpiloten auch der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt - um es gleich klarzustellen - für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!"

          PS, was interessiert mich ein Flyer? Mich interessiert nur geltendes recht. nicht das was kommen könnte sondern das was ist. glaubt ihr wirklich das "wir kleinen" ein gewolltes Gesetz kippen könnten? vor 2016 bin ich 50 km gefahren und mit einer nette truppe "wild" zu fliegen. jetzt fahr ich 8 minuten und brauche, wenn das gesetzt kommt, noch niechtmals drauf zu achten.
          Zuletzt geändert von michaelczaja; 20.01.2017, 20:45.
          Michael

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          • extreme011
            helishop-nrw.de
            Flugschule / Onlineshop
            • 17.08.2009
            • 5791
            • Torsten
            • Bochum

            #305
            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

            Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
            Das steht so in welchem Gesetz oder welcher Verordnung?

            LuftVO

            §33 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht

            § 33 wird in 4 Vorschriften zitiert

            Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht gelten die §§ 28 bis 32. Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit Luftsportgeräten, ausgenommen einsitzige Sprungfallschirme, sind nicht erlaubt.


            So war die Regelung bis zum 01,11,2015. Steht auch bei den meisten Vereinen in der Aufstiegsgenehmigung. Seit dem 01.11.2015 wurde der § aber geändert. Ist aber nun eh Hinfällig da es ja wieder neu geregelt wird.

            Torsten
            Vollkasko für Flugmodelle
            http://Helishop-nrw.de

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            • elec1
              Member
              • 29.06.2013
              • 85
              • Falk
              • Leipzig-Ost

              #306
              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

              Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
              Ja aber die 2kg Grenze kommt dazu. Da braucht es jetzt einen Kenntnissnachweis auch wenn du nicht über 100 Meter hoch fliegen willst. Das ist neu.
              Genau und da wird's interressant. Dieser Nachweis wird nicht kostenfrei sein, wie übrigens alles was dem Bürger nichts nutzt und ihm in erster Linie das Geld aus der Tasche zieht.
              Auf Beispiele verzichte ich, jeder hier weiss wie kreativ die Elite ist beim Geld einsammeln.
              Ebendso interressant sind die Erleichterungen für gewerbliche Nutzung, da lässt sich regelmässig Geld schöpfen. In den Gesetzgebern ihrer Fantasie gibt es in Zukunft einen regen Luftverkehr von Dienstleistern welche alle wenig Menschen als Arbeitskräfte benötigen und daher kaum Kosten geltend machen können.
              Geringe Kosten bedeuten große Gewinne an denen sich die Bundesregierung mit beteiligen kann.
              Der Schutz von Hab und Gut ist mit Sicherheit nicht der Grund dieser Regelungen.
              Ist wie immer nur meine Meinung.
              Nicht vergessen dieses Jahr ist wieder die Möglichkeit den Irrsinn zu stoppen.
              Zeigt der jetzigen Elite nichts ist von Dauer.
              Gruß Falk
              KDS 550 V2, KDS 450 SV, CX-3X 1000, MCPX V2,
              Solo Pro V2, DX 6i

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              • jumphigh
                Senior Member
                • 16.12.2009
                • 4248
                • Andreas
                • Allstedt

                #307
                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                [MENTION=16957]extreme011[/MENTION]:

                Danke für den Hinweis. Das ist mittlerweile §36 LuftVO und verweist auf SERA.5005 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012. Da Modellflieger keine Luftsportgeräte sind, ständige Bodensicht besteht, der Flugplatz nicht verlassen wird und keine Mindestflughöhe für Modelle existiert, kann ich nicht erkennen, welcher Passus den Nachtflug in meiner Sichtweite wenige Meter über dem Boden verbieten soll, wenn das Modell durch eigenen Beleuchtung gut zu sehen und damit sicher zu führen ist.

                Sollte also in einer neuen LuftVO ein solches Nachtflugverbot kommen, können alle ihre LEDs wegschmeißen.
                Grüße von Andreas

                Kommentar

                • extreme011
                  helishop-nrw.de
                  Flugschule / Onlineshop
                  • 17.08.2009
                  • 5791
                  • Torsten
                  • Bochum

                  #308
                  AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                  Wenn man sich mal das Wortprotokoll der Bundestagssitzung ansieht könnte man fast meinen die Modellflieger sind nur Kolateralschaden. Es wird nur von Drohnen gesprochen. Die Modellflieger werden nur in einem Satz erwähnt
                  "die sogenannten Modellflieger sind ebenso betroffen"
                  Auch Zahlenmäßig gehen wir unter. Es wird von 500000 Drohnen gesprochen. Modellflieger.....? Uninteressant.
                  Vielleicht hätte man Drohnen doch trennen sollen.....

                  Torsten
                  Vollkasko für Flugmodelle
                  http://Helishop-nrw.de

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                  • diabolotin
                    Senior Member
                    • 08.03.2013
                    • 1994
                    • Udo
                    • Kreis Esslingen

                    #309
                    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                    Zitat von elec1 Beitrag anzeigen
                    Genau und da wird's interressant. Dieser Nachweis wird nicht kostenfrei sein, wie übrigens alles was dem Bürger nichts nutzt und ihm in erster Linie das Geld aus der Tasche zieht.
                    Auf Beispiele verzichte ich, jeder hier weiss wie kreativ die Elite ist beim Geld einsammeln.
                    Ebendso interressant sind die Erleichterungen für gewerbliche Nutzung, da lässt sich regelmässig Geld schöpfen. In den Gesetzgebern ihrer Fantasie gibt es in Zukunft einen regen Luftverkehr von Dienstleistern welche alle wenig Menschen als Arbeitskräfte benötigen und daher kaum Kosten geltend machen können.
                    Geringe Kosten bedeuten große Gewinne an denen sich die Bundesregierung mit beteiligen kann.
                    Der Schutz von Hab und Gut ist mit Sicherheit nicht der Grund dieser Regelungen.
                    Ist wie immer nur meine Meinung.
                    Nicht vergessen dieses Jahr ist wieder die Möglichkeit den Irrsinn zu stoppen.
                    Zeigt der jetzigen Elite nichts ist von Dauer.
                    Gruß Falk

                    glaubst du AFD, LINKE, GRßNE oder FDP würden das anders regeln?
                    Wer ist dafür die passende Alternative, mit welchen Konsequenzen?
                    Grüße Udo
                    RAW, Kraken, Goblin, Urukay, Genesis

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                    • DernetteMann1982
                      Henseleit
                      Teampilot
                      • 07.11.2007
                      • 4219
                      • Holger
                      • MFSV Haiger-Allendorf

                      #310
                      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                      Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                      Vielleicht hätte man Drohnen doch trennen sollen.....
                      Bin ich schon die ganze Zeit dafür...

                      Reine Kameraflieger sind für mich keine Modellflieger.
                      Da dort das Filmen/Fotografieren im Vordergrund steht sind sie eigentlich automatisch UAS und fallen somit in entsprechende Regelungen.

                      Für den "normalen" Modellflieger bräuchte sich somit nichts ändern. Leider wird das aber auch seitens des DMFV nicht richtig unterschieden.
                      T-Rex 250, 450, 600, Bell 212 Twin Jet, Three Dee V4, MP V91, TDR, TDR 2, TDF, TDS, TDSF

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                      • jumphigh
                        Senior Member
                        • 16.12.2009
                        • 4248
                        • Andreas
                        • Allstedt

                        #311
                        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                        Zitat von DernetteMann1982 Beitrag anzeigen
                        Reine Kameraflieger sind für mich keine Modellflieger.
                        Der nächste Spalter! So wie manche fertige Blades kaufen und nicht selber bauen, schrauben andere ihren Kamera-Copter aus den Einzelteilen selber zusammen. Willst du entscheiden, dass 3D-Bolzen und Scale genehmigte Anwendungen für "Modellbauer" sind, private Filmaufnahmen aber nicht? Ein eleganter Kameraflug ist nicht nur Kunst, sondern auch handwerklich und sportlich anspruchsvoll. Als Henseleit-Teampilot würdest du ja auch nicht wollen, dass man TDR2-Racer aussortiert, weil 200km/h und mehr nur sinnlose Raserei und Belästigung des Umfeldes sind, oder?
                        Grüße von Andreas

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                        • DernetteMann1982
                          Henseleit
                          Teampilot
                          • 07.11.2007
                          • 4219
                          • Holger
                          • MFSV Haiger-Allendorf

                          #312
                          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                          Nein, wieviele Leute kennst du, die es so betreiben und auch ihr Gerät beherrschen?

                          Da sind die privaten weit hinten. Ich lehne mich weit aus dem Fenster und behaupte, dass mindestens 60% der Leute, die Kameracopter im Laden fertig kaufen nicht wissen, was sie dürfen und was nicht. Fliegen können sie schon gar nicht. Leider fliegen diese Teile aber von selbst.

                          Habe es schon öfter erwähnt. Selbst Leute, die für einen Versicherer Lehrgänge machen, beherrschen ihre Copter nicht. Selbst erlebt bei einem Grundlehrgang für UAV's.

                          Man könnte auch gerne GPS gestütze Fliegerei und manuelles Fliegen trennen.
                          Hätte den gleichen Effekt.

                          Ich habe nie jemanden gesehen, der einen Heli größer Blade 200 in der Nähe von Menschen fliegt. Aber schon einige, die ihre selbstfliegenden Copter über Menschenansammlungen/Veranstaltungen ohne Erlaubnis fliegen. Kann ja nix passieren, die fliegen von selbst.
                          Der Modellpilot, der es noch nicht kann, fliegt wo er einsam ist, damit er nicht gestört wird.

                          Ich habe da echt wenig Verständnis für... Zuviel mit den Dingern erlebt.
                          T-Rex 250, 450, 600, Bell 212 Twin Jet, Three Dee V4, MP V91, TDR, TDR 2, TDF, TDS, TDSF

                          Kommentar

                          • extreme011
                            helishop-nrw.de
                            Flugschule / Onlineshop
                            • 17.08.2009
                            • 5791
                            • Torsten
                            • Bochum

                            #313
                            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                            Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                            Der nächste Spalter! So wie manche fertige Blades kaufen und nicht selber bauen, schrauben andere ihren Kamera-Copter aus den Einzelteilen selber zusammen. Willst du entscheiden, dass 3D-Bolzen und Scale genehmigte Anwendungen für "Modellbauer" sind, private Filmaufnahmen aber nicht? Ein eleganter Kameraflug ist nicht nur Kunst, sondern auch handwerklich und sportlich anspruchsvoll. Als Henseleit-Teampilot würdest du ja auch nicht wollen, dass teil fertig an TDR2-Racer aussortiert, weil 200km/h und mehr nur sinnlose Raserei und Belästigung des Umfeldes sind, oder?
                            Wo ist der Unterschied ob ich das Teil selbst baue oder fertig kaufe? Der Zweck ist derselbe. Luftaufnahmen der Selbstbau ist sicher anspruchsvoller. Aber im Vergleich zu den gekauften gehen die Zahlenmäßig unter.

                            Torsten
                            Vollkasko für Flugmodelle
                            http://Helishop-nrw.de

                            Kommentar

                            • Mike65
                              Member
                              • 30.08.2015
                              • 59
                              • Michael
                              • Münchner Osten / Wildflieger

                              #314
                              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                              Zitat von DernetteMann1982 Beitrag anzeigen
                              Bin ich schon die ganze Zeit dafür...

                              Reine Kameraflieger sind für mich keine Modellflieger.
                              Da dort das Filmen/Fotografieren im Vordergrund steht sind sie eigentlich automatisch UAS und fallen somit in entsprechende Regelungen.

                              Für den "normalen" Modellflieger bräuchte sich somit nichts ändern. Leider wird das aber auch seitens des DMFV nicht richtig unterschieden.
                              Klar, wieso sollten sie auch - ist ein auch Verein dessen Einfluss mit der Anzahl der Mitglieder steigt oder fällt ... also schliessen sie keine Klientel aus, die ins Portfolio passt.
                              Obs in der Sache richtig ist, Flieger von Kameraplattformen, aka "Drohnen", mit aufzunehmen sei mal dahingestellt
                              TREX 550 V2
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                              DX9

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                              • jumphigh
                                Senior Member
                                • 16.12.2009
                                • 4248
                                • Andreas
                                • Allstedt

                                #315
                                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                                Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                                Der Zweck ist derselbe. Luftaufnahmen
                                Und warum ist das ein schlechterer Zweck als das, was wir machen? Sinnlos in der Luft Krach veranstalten ist für viele unserer Mitbürger auch keine Heldentat. Insofern verstehe ich nicht, warum man auf den Leuten rumkloppt, die einfach nur privat ihre schöne Heimat aufnehmen? Für die, die ungefragt Bilder von Fremden bei Youtube einstellen oder als Sperre Flugzeugen im Weg rumlungern, brauchen wir ja keine neuen Gesetze.
                                Grüße von Andreas

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