rohnen"Das erklärt auch gut, warum hier zwischen Wildfliegern und Modellflugplätzen differenziert wird:
Eine Paketdrohne kann ich programmieren, dass sie nicht unter 100m fliegt und Modellflugplätze meidet. Die sind ja bekannt. Was nicht bekannt ist, sind die Plätze der Wildflieger. Wenn die also eine Höhenbeschränkung bekommen, kann ich Paketdrohnen erlauben. Und das das fliegen zu gewerblichen Zwecken auch außerhalb der Sichtweite erlaubt sterben soll, schreibt das Ministerium selbst.
Oder glaubt jemand ernsthaft, dass die Gefahr außerhalb von Modellplätzen höher ist (gesetzeskonformes Verhalten vorausgesetzt)?

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