Die Pferdehalterin sollte mal dringend den Arzt wechseln
Bitte auch mal an den armen Kurt (Mod) denken. Der musste gestern nach dem Wandern eine Sonderschicht einlegen, um den "Tatort" von Blutlachen () zu säubern. Da ist die Erholung gleich wieder hin. Der hatte richtig was zu tun.
P.S.: Hey, wo sind eigentlich meine Beiträge hin?
an Julian E. goemichel, rc2013 und alle anderen die das meinen. Macht was ihr wollt und legt Gesetze so aus das ihr Wildfliegen könnt. Ich bin es nicht dem im Schadensfall vermeidbarer ßrger mit dem Versicherer droht.
Gruß Volker
Ich glaube, daß die Mehrheit der Wildflieger viel zu wenig über Gesetze und Versicherung weiß!
Genauso glauben viele, daß ihr Heli viel wichtiger als ein Lebewesen ist, das kann man in solchen Diskussionen immer wieder beobachten!
Ich habe mir von der Gemeinde eine Aufstiegserlaubnis besorgt, so daß ich auf allen Feldwegen, rund um meine Gemeinde starten und landen darf....natürlich nur dort, wo wenig "Puplikumsverkehr" ist!
Ich lande auch immer sofort, wenn Personen oder Tiere in der Gegend auftauchen, deshalb geh ich nie allein fliegen, so daß immer eine Person aufpass und schon im Vorfeld warnt!
Manch einer hier sollte sich erst mal genauer mit Recht, Gesetz und Versicherung auseinander setzen, bevor er in der Wildnis seinen Heli "anschmeißt", dann klappts auch mit der Versicherung, wenn mal trotzdem was passiert!
Und möglichst da fliegen, wo ich weder Mensch noch Tier störe, das sollte eigentlich selbstverständlich sein!
Wenn es nämlich immer häufiger vorkommt, daß solche Dinge passieren, Wo wir mit unserem Hobby Leute verärgen, kann es durchaus mal sein, daß ein Gesetz gegen Wildfliegen erlassen wird!
Wie das dann mit der zwangsläufigen Aufnahme in einem Verein aussieht, kann sich eigentlich jeder denken! (da gabs doch auch mal ein paar Threads drüber,"Heliflieger und ihre Freude in Vereinen")
Schlimm ist es, daß dann auch die büsen müssen, die sich an Regeln beim Wildfliegen halten!
Leute, Leute,
wenn ich hier so einige Kommentare lese wird mir echt übel. Wie wenig Respekt anderen Lebewesen außer der eigenen Spezies (also RC-Heliflieger) entgegengebracht wird ist schon kaum zu glauben. Hier sehen sich einige echt als Krone der Schöpfung nur weil sie ein Spielzeug durch die Luft bewegen können und glauben tatsächlich jeder und alles in ihrer Umgebung hat sich zu fügen, weil sie ja das "Recht" dazu haben (es ist ja nicht ausdrücklich verboten...).
Wenn ich weiß das irgendwo in der unmittelbaren Nähe Pferde, Kühe, Schafe, etc. auf einer Weide stehen (oder auch in der Nähe von Tierheimen) fliege ich dort nicht - Punkt. Tiere handeln oft irrational/instiktiv und aus "Menschensicht" nicht nachvollziehbar - übrigens auch Haflinger. Mir ist z.B. fast mal ein Pferd durchgegangen weil eine Kröte(!) über den Weg gehoppelt ist - und der Hottemax war einer der ruhigen Sorte. Traktoren, Hunde, Vögel und was-weis-ich - alles kein Problem...
Der Himmel sollte ja nun wirklich groß genug sein damit jeder sein sein Plätzchen dort findet. Im schlimmsten Fall fahre ich eben mal 10 Minuten länger oder muss mein geliebtes Spielzeug mal am Boden lassen - so what?
So - das hatte jetzt nichts mit dem TE zu tun... kurz dazu: das dürfte allein ein rechtliches/anwaltliches Problem werden. Nur - wenn ich als Heliflieger jetzt weiß das dort Pferde stehen (was ja anfangs wohl nicht der Fall war) würde ich auch dort nicht mehr fliegen gehen. Nicht wegen der etwas hysterischen Frau sondern wegen den Pferden - die können ja schließlich nix für ihre Halterin.
Ich habe mir von der Gemeinde eine Aufstiegserlaubnis besorgt, so daß ich auf allen Feldwegen, rund um meine Gemeinde starten und landen darf....natürlich nur dort, wo wenig "Puplikumsverkehr" ist!
Erstaunlich dass du so was bekommen hast, das gibts normalerweise nicht.
Genemigungen werden nur erstellt wenn notwendig. Wildflug ist innerhalb der gegebenen Regeln Genemigungsfrei, damit gibts keine Genemigung.
Bestenfalls ne Stellungnahme der Gemeinde dass keine Einwände bestehen.
Außerdem - Die "Aufstiegserlaubnis" wird meines Wissens exklusiv von den Luftämtern erteilt. ( Meine für +25Kg. zumindest)
Und Bulf : Wenn ich nu jeder Kuh ausweichen muß iss irgendwann vorbei mit fliegen. Aber Schafen/Kühen etc. iss der Heli auch relativ egal.
Genau wie meinen Hasen, Falken, Bussard und dem Storch.
wenn ich hier so einige Kommentare lese wird mir echt übel. Wie wenig Respekt anderen Lebewesen außer der eigenen Spezies (also RC-Heliflieger) entgegengebracht wird ist schon kaum zu glauben. Hier sehen sich einige echt als Krone der Schöpfung nur weil sie ein Spielzeug durch die Luft bewegen können und glauben tatsächlich jeder und alles in ihrer Umgebung hat sich zu fügen, weil sie ja das "Recht" dazu haben (es ist ja nicht ausdrücklich verboten...).
Und schon geht's wieder los. [SIZE="3"]KURT!!! Aufwischen!!![/SIZE]
Macht was ihr wollt und legt Gesetze so aus das ihr Wildfliegen könnt. Ich bin es nicht dem im Schadensfall vermeidbarer ßrger mit dem Versicherer droht.
Am besten ist es doch gar nicht Fliegen zu gehen. Dann kann auch nichts passieren, keiner muss für Schäden aufkommen und es wird gegen kein Gesetz verstossen welches man nicht kennt oder was es vlt. geben könnte
An den Threadstarter:
Ich würde auf einen anderen Platz ausweichen wenn es geht!
Die Besitzerin ist nicht kalkulierbar, die Ansichten sehr suspekt. Da lauern Risiken, die ich nicht bereit wäre zu tragen. Aus Prinzip standhaft zu bleiben mag gerecht erscheinen, hilft aber nur Dir.
Interessanter wäre es hier, wenn eine ganze Gruppe von Fliegern betroffen wäre. Dann könnte man überlegen, wie man mit der Frau umgehen kann. Ich persönlich würde das Gespräch suchen, und ihr noch einmal zuhören, aber auch ganz klar die Regelungen, Gesetze und Möglichkeiten erklären. Auch die Risiken die sie bei einem Streit zu tragen hätte sind ihr mE nicht bewusst.
ME nach ist es sehr überzeugend, finanzielle Risiken darzulegen. Oft wird dann der Kläger sehr handzahm...und alles ist dann auf einmal doch nicht mehr so schlimm
An alle Moralapostel (oder die, die welche werden wollen):
Die bereits angeblich erlittenen Schäden der Pferde sind nur verbal vorgetragen. Schon jetzt von Tierquälerei oder Nichtachtung von Leben anzuführen halte ich für nicht angemessen und etwas zu hysterisch....
Beste Grü�e Gerolf
Mein Equipment auf * helimanie.de *
Ich habe mir von der Gemeinde eine Aufstiegserlaubnis besorgt, so daß ich auf allen Feldwegen, rund um meine Gemeinde starten und landen darf....natürlich nur dort, wo wenig "Puplikumsverkehr" ist!
Diese Erlaubnis ist obsolet weil nicht spezifiziert. Im Falle eines Rechtstreites wird es darum gehen zu klären was "wenig" bedeutet.
Interessant wäre sie erst dann, wenn der Zusatz Publikum nicht vorhanden ist
Beste Grü�e Gerolf
Mein Equipment auf * helimanie.de *
ich zitiere hier mal die Fragen aus dem Eröffnungspost:
Hat jemand dazu Antworten?
Kurt
Vielleicht klärt ja der TS noch darüber auf, nachdem der Betroffene beim DMFV nachfragen konnte.
Letzter Kenntnisstand war ja, daß der Mann von der Rechtabteilung nicht da war!
ich zitiere hier mal die Fragen aus dem Eröffnungspost:
Zitat:
Ist diese Behauptung überhaupt zulässig seitens der Frau?
Sie könnte ja auch jede Fluggesellschaften oder Motorradfahr dies vorwerfen.
Tritt hier der dmfv als Hilfe ein?
Hat jemand dazu Antworten?
Kurt
Behaupten man man erstmal alles, u.a auch dass die Erde eine Scheibe ist oder auf dem Rücken vn vier Elefanten ruht, die auf einer Schildkröte stehend durchs All getragen werden. Nur, sie muss es auch beweisen können. Und dass dürfte etwas knifflig werden.
Nein, muß sie nicht....Um ne Klage zu erheben. Das ist ja der Punkt. Du kannst wg. jedem Scheiss klagen. Wenn du nen Richter hast der Vernünftig ist, isses erledigt.
Hast du einen der einen Fable für Pferde hat geht die Klage durch und du kriegst ein böses Urteil !
Beispiel : Im Revier meines Vaters fiel eine bekannterweise sehr streitbare, ältere und gut betuchte Dame vom Pferd.
Zeugen haben zum fraglichen Zeitpunkt ( irgendwann Nachmittag) nen Schuß gehört.
Es gab KEINEN Beweis daß sie zum Zeitpunkt des Schusses vom Pferd fiel,
Es gab keinen Beweis daß der Schuß damit in Zusammenhang stand.
Die Dame hat dann einfach ein halbes Jahr nix gearbeitet, machte 80.000€ Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend und hat Recht bekommen, die Versicherung hat bezahlt.
Wenn du einen Richter findest der es glaubt, oder der Mitleid mit dem jammernden Gegenüber hat, bist auch ohne Beweise der Gegenseite schnell der Dumme!
Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
Ja, natürlich kann man auch nur mit einer Behauptung gleich klagen gehen, Dummheit und Tapferkeit geht ja oftmals Hand in Hand. Und dem Anwalt ist es egal, der bekommt so oder so seinen Obolus, egal ob er gewinnt oder verliert.
In diesem Fall ist das aber auch Schuld der Versicherung. Wenn die das so abnickt und keine Beweise haben will, bitte schön... Die Versicherung würde ich aber meiden, wie die mit den Beiträgen ihrer Mitglieder umgeht, bzw. offenbar noch nicht mal an eine Revision denkt.
Und ich wette Stein auf Bein: Sollte es hier zu einem Gerichtstermin kommen, wird der DMFV als Versicherungsträger (oder welche Gesellschaft da dann hinter steht, Allianz, Gerling, etc.), ein Gutachten haben wollen bzw. in Auftrag geben. Gerne auch mehrere.
Ich hab den Zirkus gegen das Uniklinikum SH mal selbst mitgemacht, sehr entnervend. Und da ging es um deutlich geringere Summen.
ich zitiere hier mal die Fragen aus dem Eröffnungspost:
Hat jemand dazu Antworten?
Kurt
Ja. zu1.) Behaupten darf sie erstmal alles, wie hier auch so einige. Nur muß Sie es zwangsläufig belegen, was ihr schwer fallen dürfte. Im Fall daß Sie einen Zusammenhang Heli zu den Gebrechen der Pferde nachweisen kann, zahlt die Versicherung.
zu 2.) ja, gilt aber das Gleiche wie zu 1.)
zu 3.) Kann er und tut er auch schon. Können, weil die auch eine Rechtsabteilung haben, u.U. ist der TE auch über die versichert.
Tut er auch schon behaupte ich mal einfach so weil:
1. Es keine Gesetzeslage gibt, die das "Wildfliegen" eindeutig gesetzlich regelt. Reguliert sind nur Verbrenner und alles über 5kg, zu "Spielzeughelis" findet man auch nach längerem Googeln nichts. Der DMFV hat aber z.B. Abstandstabellen und Lärmtabellen veröffentlicht, (leider ist der Beitrag dem Beseitigen der Blutlachen zum Opfer gefallen). Genauso wie Richtlinien zur Geräuschmessung. Da werden zwar auch nicht Elektrohelis unter 5kg erwähnt, aber ein Anhaltspunkt könnten die schon sein. Zudem gibt es diverse Stellungnahmen des Verbandes zum Thema, eines Verbandes der sich als Dachverband aller Modellpiloten etc. sieht. Sowas nehmen Anwälte und Richter gerne mal als Diskussionsgrundlage oder Argumentationsgrundlage, im pos. wie im neg. Sinne.
Es hat keiner behauptet, daß man beim Wildfliegen den gesunden Menschenverstand ausschalten muß oder ßrger provozieren soll. Es ist aber auch nicht so, daß ein Wildflieger wirklich auf alles und jeden Rücksicht nehmen muß. Auch die haben ein Recht darauf, ihr Hobby auszuüben, und ja, andere müssen u.U. sich damit abfinden das sie sich gestört fühlen. Wenn bei uns die Kunstflieger, Manntragend, üben, müssen sich einige Tausend Einwohner mit dem Lärm abfinden. Da hat auch jemand festgelegt, das ist zumutbar. Und ja, in einem freien Land wie unserem mit sog. Gewaltenteilung hat auch jeder das Recht dagegen vorzugehen, so wie die Frau mit ihren Pferden. Und Nein, für einen Elektroheli unter 5kg brauche ich keine extra Erlaubnis, da hat nämlich der Gesetzgeber festgestellt, das die so unbedeutend stören bzw. die allg. Gesetze ausreichen, so daß hier kein Regelungsbedarf besteht sondern erst ab 5kg. Ein Gefährdungspotenzial hat der Gesetzgeber aber bejaht, daher die Pflicht zur Versicherung. Man sieht also, es ist nicht "vergessen" worden, Modellflieger unter 5kg zu regulieren, es ist aber nur das reguliert worden, was Sinn machte.
Die Aufstiegserlaubnis hat nichts mit der Aufstiegsgenehmigung(da darf man dann auch über 5KG Wildfliegen) zu tun, bitte nicht verwechseln!
Grüßle Rainer
auf Grund was für einer Gesetzesgrundlage haben die sowas ausgestellt und was beinhaltet das?
Denn Aufstiegserlaubnis nach #16 LuftVO regelt Modellflugplätze und kommt nciht von der Gemeinde.
Und wie ist das mit dem Publikumsverkehr geregelt, was bedeutet "wenig"? Wer haftet denn da jetzt wenn was passiert, oder wenn hinter einer Hecke doch ein nicht sichtbares, nervöses Pferd lauert?
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