Die Aufstiegserlaubnis lautet:
Schönaich, den ��..
Hiermit erteilt die Gemeinde Schönaich
Herrn Rainer XXXXXX geb. am 07.02.1966 in Böblingen,
wohnhaft in 71101 Schönaich, StraßeXY
die uneingeschränkte Erlaubnis § 25 Abs.1 LuftVG entsprechend, die öffentlichen Feldwege innerhalb des Gemeindegebiets zum Starten und Landen seiner elektrisch betriebenen Hubschraubermodelle zu verwenden.
Die Genehmigung ist auf 1 Jahr befristet und endet am .........
Ich habe mich beim DMFV erkundigt und das ist versicherungstechnisch ok so!
Es ist mir jetzt auch langsam zu mühseelig, mich ständig zu rechtfertigen......soll es jeder handhaben wie er es will!
Ob es nun 1000% sicher ist weiß ich nicht, aber ich habe alles getan, was in meiner Macht steht, um mich im Schadensfall abzusichern- PUNKT!


ich versteh


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