cool, woher hast du die def.? Wollte ich zuerst auch bringen, klang dann aber ein wenig zu juristisch in meinen Ohren ;-)
Top Ten des Versicherungsrechts
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JustusL
AW: Top Ten des Versicherungsrechts
cool, woher hast du die def.? Wollte ich zuerst auch bringen, klang dann aber ein wenig zu juristisch in meinen Ohren ;-)
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AW: Top Ten des Versicherungsrechts
Ich glaube das ist mind. die 3 Frage von dir, die JustusL schon beantwortet hat. Schau mal auf den ersten Seiten. Da steht irgendwo die Definition von grob fahrlässig und vorsätzlich.Zitat von Muki19 Beitrag anzeigenab wann handle ich den vorsätzlich beim heli fliegen?
wenn ein anfänger ein model startet was er nicht beherscht?
Quote von Muki19:
die versicherung "zahlt" quasi nicht bei 100% vorsätzliches handel.
dann müste sie mir ja nachweisen das ich wollte das ich die passanten verletzte und ich wollte das das feld abbrennt, was ja sicherlich nicht möglich wäre außer durch ein geständnis, oder?
Falls in der Nähe von Hamburg jemand von nem Raptor 550 erwischt wird, geb ich dir Versicherung mal nen Tipp
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JustusL
AW: Top Ten des Versicherungsrechts
okay, ganz vernünftige fragen.
Aber was würde die versicherung auch als vorsätzlich halten?
Man kann auch den Vorsatz nach vorne verlagern, z.B. Ich gebe mir die Kante, habe meinen Heli dabei und fliege duch den dicht bevölkerten Stadtpark.
Sich betrinken ist nicht fahrlässig.
was wäre den das fehlen der genehmigung in diesem bezug?
Du beantragst eine Erlaubnis zum Start auf einem öffentlichen Spielplatz. Die Behörde verweigert Dir die Erlaubnis, da das Leben von Kleinen Kindern gefährdet ist. Du fliegst trotzdem.
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Elbarto
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Vorsatz - Definition und Erkl?rungZitat von JustusL Beitrag anzeigencool, woher hast du die def.? Wollte ich zuerst auch bringen, klang dann aber ein wenig zu juristisch in meinen Ohren ;-)
Weißt du nicht weiter ist Google dein Freund. Da gibt es auch jede Menge mehr und einfachere Erklärungen.
Aber da haben die meisten, die sich noch nicht damit auseinandergesetzt haben, ihre Schwierigkeiten, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu unterscheiden.
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ok also sobald ich weiß das ich was nicht darf oder an diesem ort nichts darf ist es vorsätzlich.
also ist es meine pflicht mich darüber zu informieren ob ich es darf, aber was ist wenn z.b. die behörde es mir nicht sagen kann weil die es nicht weiß?
aber selbst wenn ich es weiß das ich das dort nicht darf z.b. durch öffentliche quellen. wie will mir dann die versicherung das nachweisen das ich es doch wuste oder mich dort erkundigt hatte?Radikal G20FBL
800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
MZ-24 Pro
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AW: Top Ten des Versicherungsrechts
Zitat von JustusL Beitrag anzeigen@ IcyJones ah tut mir leid, habe ich übersehen, aber hatte ich muki auch schon in Grundzügen beantwortet:
aber wieviel würde die versicherung den geschädigten denn nun zahlen? nur die deckungssumme, oder alles?
JA, Nur die Deckungssumme da der Anspruch des "Geschädigten" nach § 37 LuftVG auch in entsprechender Höhe gedeckelt ist.
§ 118 VVG enthält die Reihenfolge, an wen wie gezahlt wird.
und wieviel kann die versicherung per regress zurückfordern?
Das wiederum steht in § 81 VVG, ßbersetzt (und vereinfacht) bei Vorsatz 100%, ansonsten anteilig. Das früher geltende "Alles oder Nichts Prinzip" ist durch den BGH 2008 gekippt worden, daher entsprechend Abs.2
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
VG
hallo justus,
danke....das mit dem § 37 LuftVG hatte ich übersehen. demnach ist 920.000EUR eh die höchstgrenze? d.h. wenn ich mit einem crash auf eine stark befahrene straße ursächlich 10 leute verletzte/töte, bekommt jeder max 92.000 EUR?
das ist bitter für die geschädigten, da quasi nix (je nach schwere der folgen). oder halt....noch weniger....zwar haben personenschäden vorrang, aber 1/3 geht in die sachschadensregulierung lt. § 118 VVG. ergo bleiben nur rund 60.000 je geschädigten übrig?
frage:
wenn das eh auf 920.000 gedeckelt ist, wozu gibts dann überhaupt eine 1,5 bzw 3 mio deckung? die versicherung wird doch nur zur höchstgrenze hin zahlen.
oder ist sie dann bei mehransprüchen verpflichtet, auch die deckungssumme zu leisten?
das erschließt sich mir grade nicht so ganz....
und noch eine frage:
wie schauts strafrechtlich aus?
sagen wir, ich bekomme mit, dass jemand vorsätzlich einen nicht genehmigten heli startet, hindere ihn aber nicht daran. es passiert was. bin ich dann "mittäter"? ist seine haftpflicht dann überhaupt noch verpflichtet, mir schadensersatz zu leisten, wenn der heli mich trifft?Zuletzt geändert von IceyJones; 17.08.2012, 14:06.[FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]
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muki....kennst du das sprichwort?Zitat von Muki19 Beitrag anzeigenok also sobald ich weiß das ich was nicht darf oder an diesem ort nichts darf ist es vorsätzlich.
also ist es meine pflicht mich darüber zu informieren ob ich es darf, aber was ist wenn z.b. die behörde es mir nicht sagen kann weil die es nicht weiß?
aber selbst wenn ich es weiß das ich das dort nicht darf z.b. durch öffentliche quellen. wie will mir dann die versicherung das nachweisen das ich es doch wuste oder mich dort erkundigt hatte?
"unwissenheit schützt vor strafe nicht"[FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]
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AW: Top Ten des Versicherungsrechts
Das ist die Untergrenze.Zitat von IceyJones Beitrag anzeigendanke....das mit dem § 37 LuftVG hatte ich übersehen. demnach ist 920.000EUR eh die höchstgrenze? d.h. wenn ich mit einem crash auf eine stark befahrene straße ursächlich 10 leute verletzte/töte, bekommt jeder max 92.000 EUR?
Wenn du einen Schaden verursachst, der darüber liegt, übernimmt die Versicherung bis zu dem Betrag, den du mit ihr vereinbart hast. Du kannst dich rein theorethisch auch bis 91024891827349213472934 Mio Euro versichern.
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du zahlst dann nur immer mehrund mehr....Zitat von LudwigX Beitrag anzeigenDas ist die Untergrenze.
Wenn du einen Schaden verursachst, der darüber liegt, übernimmt die Versicherung bis zu dem Betrag, den du mit ihr vereinbart hast. Du kannst dich rein theorethisch auch bis 91024891827349213472934 Mio Euro versichern.
das ist bei berufsunfähigkeit auch so aber das kann man sich irgendwann, ab einer summe nicht mehr leisten...z.b wenn du 3000€ rente haben willst, zahlste auch im monat gute 1000€Zuletzt geändert von Muki19; 17.08.2012, 14:22.Radikal G20FBL
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das lese ich aber anders:Zitat von LudwigX Beitrag anzeigenDas ist die Untergrenze.
Wenn du einen Schaden verursachst, der darüber liegt, übernimmt die Versicherung bis zu dem Betrag, den du mit ihr vereinbart hast. Du kannst dich rein theorethisch auch bis 91024891827349213472934 Mio Euro versichern.
Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall
a)
bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten,[FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]
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JustusL
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frage:
wenn das eh auf 920.000 gedeckelt ist, wozu gibts dann überhaupt eine 1,5 bzw 3 mio. deckung? die versicherung wird doch nur zur höchstgrenze hin zahlen.
oder ist sie dann bei mehransprüchen verpflichtet, auch die deckungssumme zu leisten?
Ja letztere Annahme ist korrekt und! es besteht für das Opfer ein Anspruch mind. den Deckel zu bekommen, daneben kann das Opfer auch noch gegen die Versicherung und dich vorgehen, wenn es um andere Haftungsgrdl. geht (z.B. § 823 BGB), aber in aller Regel gilt,
1) gg. versicherung Bonität +, aber Anspr. - weil nur LuftVG
2) gg. Dich, Bonität -, aber Ansp. + weil - weil du nix auf Tasche hast
letzteres unterstelle ich mal frech. Wenn aber höhere Summe versichert, dann muss Versicherung auch unabhängig von gesetz. Deckel zahlen und du kannst Dich auch bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn zurücklehnen.
und noch eine frage:
wie schauts strafrechtlich aus?
Das und vieles mehr
gibt es in der September Ausgabe (Rechtliches Rund um den Heli - RC-Heli Community)
P.S. @ Mucki habe ich siehe Exkurs in den antworten
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AW: Top Ten des Versicherungsrechts
danke justus...
da bin ich dann ja mal gespannt, was da im september zu lesen sein wird
aber spannend wirds dann ja schon hier:
ergo, wenn jemand gegen luftrecht verstößt, indem er einen zu schweren heli wild fliegt, ist sogar strafbar nach BGB und MUSS schadensersatz leisten?Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
wow! denn ohne verschulden startet man keinen "über 5kg" heli
das kann dann wohl in der tat teuer werden, da hier dann gar kein deckel mehr zieht.....luftrecht ist dann ja ausgehebelt....Zuletzt geändert von IceyJones; 17.08.2012, 14:35.[FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]
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Wenn sich hier mal so mancher solche Gedanken machen würde, bevor er morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt ....
Von einem Auto geht ein weitaus höheres Gefährdungspotential aus und die Eintrittswahrscheinlichkeit ist weitaus höher als bei unseren popeligen kleinen Modellflugzeugen.
Aber auch da gilt: Die Geschädigten werden geschützt und nicht der eigenen Geldbeutel
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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lol jürgen ;-)
aber ich empfinde das verkehrsrecht noch immer etwas eindeutiger, durchsichtiger. und wenn man sich die deckungssummen anschaut, die die KFZ-Haftpflicht leistet, dann muss ich mich fragen, was das popelige milliönchen bei modellen überhaupt soll....
da weiss ich es dann in folge auch gerne etwas genauer....
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