Top Ten des Versicherungsrechts

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  • LudwigX
    Senior Member
    • 12.06.2012
    • 4635
    • Thomas
    • Siegen

    #46
    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

    Zu der Frage: Was passiert wenn mir jemand Schaden verursacht, der nicht versichert ist?
    Bei einigen Versicherungen kann man sich gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners versichern lassen. Hat der Schuldner keine Haftpflichtversicherung oder ist nicht im Stande den Schaden voll zu bezahlen, bezahlt dir deine Versicherung den Schaden.
    Man müsste aber mal nachfragen ob bei diesem Angebot ebenfalls die Versicherungspflichtigen Flugmodelle ausgenommen sind.

    Zum DMO und den Auflagen. Das hat er schon im Eröffnungspost geschrieben. Dass da 3 Häuser stehen ist nicht kausal für den Schadeb, also haftet die Versicherung.
    Was ich mir eher interessant vorstelle: Ich schaffe es genau eines dieser Häuser mit nem Verbrenner zu treffen. Dann könnte die Versicherung so argumentieren. Aber man kann ja auch sagen, dass die 1,5 km keine "Schutzzone" sind. Mit nem E-Heli derselben Größe und Gewichts wäre ja derselbe Schaden entstanden.

    Zu dem Kfz Fall: JEDES!!! Auto muss mindestens haftpflichtversichert sein.
    Zuletzt geändert von LudwigX; 17.08.2012, 09:57.

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    • Muki19
      Senior Member
      • 06.08.2008
      • 2579
      • Matthias
      • Hamburg

      #47
      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

      ja klar muss jedes auto versichert sein, aber was ist wenn so ein paar idioten dir die spiegel abtreten und meist sind das nur assis die eh nix haben dann stehst du dumm da. wandalismus ist nicht versichert. (außer glaube bei vollkasko) aber das wird natürlich dein vertreter nicht erwähnen da das ja geschäftsschädigend wäre dir wirklich zusagen wann die zahlen. genauso wenn man dir den tank aufbohrt um dein benzin zuklauen, du hast ein schaden von über 1000€ aber die versicherung sagt dann das sie nur das auto und nicht dein benzin versichern...also gibts nix.

      ja diese ausfall versicherung ist aber extrem teuer, habe mal gehört das es z.b. bei der allianz gute 40€ im monat extra kostet...

      ch will ja hier blos deutlich machen womit man rechnen muss. die versicherung zahlt z.b. auch nicht wenn man dein stoffdach vom auto mit dem messer aufschneidet.

      und genau darum gehts ja, bin ich wirklich versichert*

      heute wird noch nur getrixt. ich sag nur "flat-rate"

      wegen deinem beispiel: wenn du mit dem e-heli rein krachst ist das für mich ein andere sachverhalt als mit einem verbrenner, weil er andere grundlagen erfüllen muss.

      die versicherung könnte dann sagen: wären sie lieber mit einem e-heli da rein geflogen dann würden wir zahlen...

      Edit by Mod: Mal Beitrags- Staccato zusammengefaßt
      Zuletzt geändert von Juky; 17.08.2012, 12:04.
      Radikal G20FBL
      800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
      MZ-24 Pro

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      • CADdy
        CADdy

        #48
        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

        Hallo allerseits,

        Zitat von Juky Beitrag anzeigen
        Aber auch bei einem nachweisbaren Mehrgewicht über die 5kg hinaus (bei Wildfliegern)
        kannst Du sicher für den Mehrschaden durch höheres Gewicht in Regress genommen
        werden: Eine Beule am Auto kann beim Einschlag von 10kg anders aussehen als bei 5kg.
        Wie sieht das aus, wenn ich eine Genehmigung habe, Modelle über 5kg Gewicht zu fliegen?

        Servus
        Peter

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        • NorbertT
          NorbertT

          #49
          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

          Zitat von Muki19
          wegen deinem beispiel: wenn du mit dem e-heli rein krachst ist das für mich ein andere sachverhalt als mit einem verbrenner, weil er andere grundlagen erfüllen muss.

          die versicherung könnte dann sagen: wären sie lieber mit einem e-heli da rein geflogen dann würden wir zahlen...
          das glaub ich jetzt aber nicht.

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          • higginsd
            higginsd

            #50
            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

            Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
            wenn man dann feststellt das z.b. die 1,5km nicht eingehaltern werden weil da 3 häuser noch in der nähe sind...kann ich doch mich darauf berufen das ich dort nicht hätte sein dürfen und der schaden so erst garnicht entstanden wäre.
            Ihr habt offensichtlich den Begriff "kausaler Zusammenhang" nicht verstanden. Die Versicherung müsste nachweisen, daß bloß deswegen, weil dort ein Haus in 1,499 km Entfernung von meinem Startplatz steht, der Schaden entstanden ist. Das könnte sie, wenn ich das Haus treffe und das Terassenfenster zerstöre. Das kann sie aber nie und nimmer, wenn ich des Bauern Feld durch einen einschlagenden LiPo in Brand setze (was übrigens viel wahrscheinlicher ist, als ein Personenschaden) oder der jagende Fiffi des Spaziergängers den Kampf gegen die Rotorblätter verliert.

            Papier ist geduldig, Papier von Versicherungen noch viel geduldiger...

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            • Muki19
              Senior Member
              • 06.08.2008
              • 2579
              • Matthias
              • Hamburg

              #51
              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

              also wenn du ohne genehmigung modele über 5kg betreibst bist du nicht versichert, da du die auflagen dafür nicht erfüllst (aufstiegsgenehmigung). du darfst ja ohne genehmigung NUR modele BIS 5kg betreiben (wild fliegen). Mit genehmigung ist das z.b. beim dmfv bis 25kg, auch bei wild fliegen.

              wenn dann was passiert z.b. mit einem vario benzin-trainer mit 7-8 kg dann zahlt die versicherung nicht weil du ganz klar ihn nicht betreiben durftest.
              Radikal G20FBL
              800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
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              • JustusL
                JustusL

                #52
                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                Wahnsinn, ich muss sagen, das Thema wird immer spannender, je mehr ihr diskutiert. Das gilt auch für die 1,5 Km Regelung bei Verbrennern.

                Ich glaube gar nicht, dass diese Regelung wirklich versicherungsrechtlich so statisch gesehen werden kann. (werde ich aber auch nochmal nachlesen und die Antwort nachreichen)

                Der § 16 Abs.1 Nr.1c) sagt ja wortwörtlich

                mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

                Was ist der Schutzzweck des Gesetzes?

                Irgendwie war ich davon ausgegangen, dass ein Verbrenner ein höheres Unfallpotential bietet, Ausfallwahrscheinlichkeit oder das Teil geht in Flammen auf Gebäude brennt ab, hohe Wahrscheinlichkeit auf Personenschaden etc. Das gilt dann aber auch für Bürohäuser und wann wird häufig geflogen? Genau, wenn Menschen noch arbeiten.

                Die Erlaubnis könnte doch viel eher ausschliesslich Lärmschutz zum Gegenstand...besonderes Ruhebedürfnis etc....keine Lärmquelle über XY Dezibel bla bla

                Dann wäre ein Verstoß dagegen aber versicherungsrechtlich irrelevant. Ausnahme. Der Anwohner wird durch den "Krach" gesundheitsgefährdend belästigt. Wer´s glaubt

                P.S. @ Muki, Hör jetzt SOFORT AUF zu sagen, die Versicherung zahlt nicht Dem Geschädigten ist erstmal egal, ob er mit einem E-Heli oder Verbrenner nieder gesemmelt wird. Er ist auf jeden Fall "gesichert".

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                • Muki19
                  Senior Member
                  • 06.08.2008
                  • 2579
                  • Matthias
                  • Hamburg

                  #53
                  AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                  wie würdet ihr euch den verhalten wenn so ein fiffi in euren heli rennt?

                  mal angenommen ihr seht den passanten und landet um einen unfall zuvermeiden (risiko-minderung),aber der fiffi trotzdem in den auslaufenden rotor läuft...wer hat dann schuld? habe ich dann auch ersatzanspruch wegen dem hund? habe mal gehört das man ja sein hund versichern muss, wenn er z.b. auf die straße läuft, überfahren wird und dabei ein auto beschädigt. könnt ich ja den halter verklagen weil sein hund mein auto beschädigt hat oder verklagt mich der halter weil ich sein hund gekillt habe...

                  was ist wenn die versicherung des halters sagt sie hätten den hund angeleint führen müssen dann wäre das nicht passiert...würde der autofahrer sein geld bekommen aber die versicherung den halter nachträglich zu kasse bitten?

                  hier kann man ja deutlich davon ausgehen wenn der hund an der leine wäre das das nicht passiert wäre...

                  warum sollen wir nicht sagen die zahlen nicht. was ist den nun wenn z.b. keine aufstiegsgenehmigung vorliegt weil der heli mehr als 5kg hat, dann erfülle ich doch nicht die vorraussetzungen um ihn starten zudürfen und mein schutz erlöscht oder ist garnicht vorhanden...

                  wenn es heißt das nur modelle über 5kg versichert sind wenn eine genehmigung vorliegt, warum soll die versicherung dann zahlen wenn ich das nicht erfülle?

                  was ist den wenn ich mit dem auto in eine fussgängerzone fahre und dort menschen umfahre? (ich dürfte da ja nicht mit dem auto rein)

                  was ist den wenn ich ein auto fahre was für den straßenverkehr nicht zugelassen ist? z.b. ein formel-1 renner? ich baue einen unfall?


                  Edit by Mod: Nochmal Beitrags- Staccato zusammengefaßt
                  Zuletzt geändert von Juky; 17.08.2012, 12:06.
                  Radikal G20FBL
                  800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                  MZ-24 Pro

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                  • higginsd
                    higginsd

                    #54
                    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                    Muki: Du redest zu viel und sagst zu wenig... Das wird auch nicht durch 5 Postings hintereinander besser. SCNR:

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                    • Hell-icopter
                      Senior Member
                      • 25.06.2012
                      • 1132
                      • Thomas
                      • Rommerskirchen

                      #55
                      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                      Zitat von Muki19
                      was ist den wenn ich ein auto fahre was für den straßenverkehr nicht zugelassen ist? z.b. ein formel-1 renner? ich baue einen unfall?
                      Dachte hier geht es um Helis
                      Diabolo BE / Pyro 800 / Jive Pro 120 / Futaba BLS 175/276HV

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                      • snoopyrs911
                        Member
                        • 09.01.2010
                        • 148
                        • Benno
                        • Augsburg

                        #56
                        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                        kleines Beispiel,
                        ich gebe bei der Autohaftpflicht an, ich fahre nur 9000 Km im Jahr. Verursache einen Schaden und habe aber 9500 Km gefahren, dann zahlt die Versicherung trotzdem. Ich muss dann lediglich denn gesparten Beitrag nachbezahlen.
                        So ähnlich wird es auch beider Heli Haftpflicht sein.

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                        • Muki19
                          Senior Member
                          • 06.08.2008
                          • 2579
                          • Matthias
                          • Hamburg

                          #57
                          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                          ich verstehe das mit dem 1,5km auch nicht. ich meine selbst wenn das nur wegen lärmschutz ist, was spielt das für eine rolle, wenn die auflage besagt nicht innerhalb von 1,5km für verbrenner. wenns vom gesetzgeber heißt verbrenner nur außerhalb von 1,5km dann muss das doch so sein.

                          die versicherung würde sagen: pech gehabt, sie hätten nicht! fertig.

                          der anwalt sagt: ist doch scheiß egal...mit dem e-heli wäre es auch so passiert

                          aber ich finde diese "hätte" "wäre" "wenn" total unwichtig. es ist ein verbrenner und die 1,5km muss eingehalten werden...das ist fakt. es ist kein e-heli gewesen!
                          Radikal G20FBL
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                          • Muki19
                            Senior Member
                            • 06.08.2008
                            • 2579
                            • Matthias
                            • Hamburg

                            #58
                            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                            Zitat von snoopyrs911 Beitrag anzeigen
                            kleines Beispiel,
                            ich gebe bei der Autohaftpflicht an, ich fahre nur 9000 Km im Jahr. Verursache einen Schaden und habe aber 9500 Km gefahren, dann zahlt die Versicherung trotzdem. Ich muss dann lediglich denn gesparten Beitrag nachbezahlen.
                            So ähnlich wird es auch beider Heli Haftpflicht sein.

                            das kenn ich auch so. aber wenn du für die versicherung eine genhmigung brauchst um überhaupt versichert zusein, kannst du doch nicht diese rückwirkend nachreichen...du kannst dich ja auch nicht rückwirkend versichern...dann würden wir das ja nur tun wenn schon was passiert ist.
                            Radikal G20FBL
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                            • snoopyrs911
                              Member
                              • 09.01.2010
                              • 148
                              • Benno
                              • Augsburg

                              #59
                              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                              nochmal,
                              Du fährst Betrunken und baust einen Unfall, wird der Schaden immer beglichen, obwohl du nicht hätest Fahren dürfen. Die Versicherung wird sich dann zwar bei Dir einen Teil des Schadens wieder holen. Sinn und Zweck einer Gesetzlichen Haftpflicht ist es das ein Geschädigter seinen Schaden bekommt.

                              Kommentar

                              • Muki19
                                Senior Member
                                • 06.08.2008
                                • 2579
                                • Matthias
                                • Hamburg

                                #60
                                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                                ja aber der betrunkene zahlt trotzdem. wir wollen uns ja versichern um NIX zubezahlen, aber das ändert sich ja dann z.b. wenn wir uns nicht an das gesetz halten was besagt nur außerhalb der 1,5km und nicht mehr als 5kg ohne genehmigung...wenn ich mich versichere dann will ich mich schützen und garantiert nicht das der geschädigte sein geld bekommt, ds wäre mir sowas von scheißegal was mit dem ist, ich bin dann wichtig, das ich nix zahlen muss.

                                die versicherung zahlt dann sicher aber was kommt dann auf mich zu wenn ich gegen was verstoßen habe?
                                was ist wenn ich alles an die versicherung zurück zahlen muss? dann brauch ich die auch nicht abschließen, ist ja egal an wenn ich geld zahlen muss...
                                Zuletzt geändert von Muki19; 17.08.2012, 11:55.
                                Radikal G20FBL
                                800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                                MZ-24 Pro

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