Die nachfolgenden Anmerkungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, ich habe jedoch meine Kenntnisse bestmöglich eingesetzt, um die Fragen zutreffend und möglichst erschöpfend zu behandeln.
Ergänzende Hinweise und Richtigstellungen aber immer her damit. Ich erhebe auch keinen Anspruch, das Rad neu erfunden zu haben. Ich habe versucht, die wesentlichen Fragen mal zusammen zutragen und zu erläutern, warum etwas so ist, wie es geregelt wurde.
Leider ist der Text zu lang, daher muss ich ihn in drei Teilen posten. Für euch ergibt sich aber die Möglichkeit, nur die Antworten zusammenhängend zu lesen, die euch wirklich interessieren.
Fragen
1) Brauche ich eine Versicherung, wenn ich Modellheli fliege?
2) Brauche ich eine -besondere- Heli-Versicherung?
3) Muss ich mich auch versichern, wenn ich im Verein fliege?
4) Was für Schäden deckt meine Versicherung ab?
5) Wo darf ich überall fliegen?
6) Was darf ich fliegen?
7) Wann darf ich fliegen?
8) Bin ich im Urlaub versichert?
9) Darf auch ein Kumpel mal fliegen?
10) Entfällt mein Versicherungsschutz, wenn ich gegen das -Wo, Was, Wann- verstoße?
Antworten:
Zu 1) -Ja, ich will.-
Häufig findet ihr noch in alten Threads hinsichtlich der Versicherungspflicht die Unterscheidung nach dem Kampfgewicht eures Helis (unter 5 Kg Nein und über 5Kg Ja). Diese Anmerkungen sind seit 2006 überholt, da eine entsprechende Gesetzesänderung erfolgt ist.
Seit der ßnderung des § 1 Abs.2 Nr. 9 und 11 LuftVG unterfällt ALLES, was ein Flugmodell ist bzw. höher als 30 Meter betrieben werden kann, diesem Gesetz. Ihr könnt euch also eure Antworten selber geben�Muss ich meinen Drachen versichern? Ja, wenn er höher als 30 Meter aufsteigt.
Muss ich denn wirklich meinen Spielzeugheli versichern? -Ja-, weil er ein Modell ist oder -Ja-, weil er höher als 30m fliegen kann. usw., usw.
Da also unser normaler Heli ein Luftfahrzeug ist und den Luftraum benutzt, ist der Halter des Luftfahrzeuges zum Ersatz eines möglichen Schadens verpflichtet. Dies folgt aus § 33 LuftVG. Bei dieser Vorschrift (Norm) handelt es sich um eine Gefährdungshaftung und damit einen gesetzgeberischen -Rundumschlag-. Normalerweise seid ihr nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihr jemanden schuldhaft verletzt. Bei Autos, Hunden und auch bei Helis gilt aber die Gefährdungshaftung, d.h. ihr haftet, auch wenn ihr nicht schuldhaft gehandelt habt. Ein paar kleine Ausnahmen kommen noch, aber dazu später.
Immer wenn eine Haftung so umfassend ist, schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Für den Heli ist das in §24 LuftVG geregelt.
Letztlich gilt also:
Ihr macht etwas gefährliches, also haftet ihr -> Versicherung = Pflicht
Zu 2) Grundsätzlich gilt, Besser ist das!
Ihr könnt selbstverständlich auch eure private Haftpflicht dahingehend erweitern. Das kann Sinn machen, wenn ihr bei einem großen Konzern, wie z.B. der Allianz versichert seid, da diese auch Heli-Versicherungen anbietet, d.h. Art und Umfang des notwendigen Versicherungsschutzes bekannt ist.
-Allgemein- gilt bei unveränderten privaten Haftpflichtversicherungen aber häufig der Passus:
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, a) deren Fluggewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt, ��b) für die keine Versicherungspflicht besteht,�-
oder auch
"Versicherungsschutz besteht auch für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Luft-und Wasserfahrzeugen;"
Wie wir aber schon unter 1) gesehen haben, sind so ziemliche alle Luftfahrzeuge (Modelle) versicherungspflichtig und unterfallen daher nicht der privaten Haftpflichtversicherung.
Eine gute Sache hat das aber, wenn ihr euch nicht sicher seid, ob dieses Spielzeug X überhaupt ein Flugmodell ist, dann ist es mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit durch eure private Haftpflicht abgedeckt.
Eine vergleichende ßbersicht zu den Versicherungen findet ihr hier:
Zu 3) Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Die Vereine bieten häufig auch eine Versicherung kraft Mitgliedschaft an, da bei der Versicherung auch Gruppenversicherungen möglich sind. Das ergibt sich aus § 102 LuftVZO Abs.,3 �.
ABER! macht euch auch hier Gedanken, lest nach, wo und wie ihr versichert seid. Lasst es euch mit einfachen Worten erklären. Fliegt ihr z.B. ihr z.B. außerhalb Europas und seid nur in Europa versichert�eher schlecht. Einer Versicherung ist nicht per se gut oder schlecht. Sie ist immer nur so gut, wie sie das abdeckt, was ihr machen wollt.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Und so viel kostet ein Versicherungsschutz auch nicht, liegt in etwa auf der Höhe eines eher billigen Heckservos für meinen 450er.
Zu 4) Viel hilft viel! Hilft viel, viel?
Der Versicherungsschutz hat den Versicherungsgegenstand abzudecken. Geht ihr also zu einer Versicherung und wollt einen Schutz für die Modellfliegerei haben, dann hat sich euch keine Krankenversicherung anzudrehen. Das steht alles in den §§ 102 ff. LuftVZO.
Nur jeder kennt das�.es kommt auf das Kleingedruckte an. Ursprung ist auch hier das Gesetz. So bestimmt z.B. § 37 Abs.1 a) LuftVG, dass der Schadensersatzanspruch auf 750.000 Rechnungseinheiten gedeckelt ist. Das steht da zwar nicht ganz genau so, aber die wenigsten von euch werden Modelle über 500 Kg Startgewicht fliegen.
Exkurs
Wieso aber Rechnungseinheit und nicht Euro? Das hat etwas damit zu tun, dass es im Luftverkehr häufig zu internationalen Schäden kommen kann. Mit Hilfe von Rechnungseinheiten lassen sich also Forderungen ausdrücken, ohne dass eine konkret existierende Währung verwendet wird. (Gab es auch mal in Europa, dann kam der Euro).
Jetzt etwas vereinfacht � der Kurs einer Recheneinheit wird vom IWF täglich festgesetzt. Am 03.08.2012 betrug dieser 1,23101 Euro. 750.000 Rechnungseinheiten entsprachen an diesem Tag also 923.257,50 Euro.
Exkurs Ende
Ihr seht also� wenn die Angabe eures Versicherers Deckung bis 1 Mio. Euro beträgt ist das keineswegs zu viel. Selbstverständlich könnt ihr euch auch immer gegen eine andere Prämie höher (bis 3. bzw. 4. Mio Euro) versichern.
Nach der Art und Umfang des Gesetzes sind auch mit dieser (Modellheli-)Versicherung alle Personen- und Sachschäden umfasst. Der tollwütige Hund der Nachbarsfrau, der von meinem Heli (endlich mal) rasiert wurde, zählt übrigens als Sache (§90a BGB). Ja liebe Tierfreund, es sind natürlich keine Sachen, aber sie werden dennoch so behandelt.
Jetzt gibt es viele Spekulationen (habe ich mal in einem sehr lustigen Thread gelesen), was die Versicherung so alles macht, um z.B. festzustellen, ob der Heli z.B. über oder unter 5Kg wiegt. Es gibt hier keine Handlungsrichtlinie einer Versicherung. Es kommt immer auf die Schadenshöhe an. Ist der Schaden klein, dann wird die Versicherung sicher nichts machen, da Aufwand und Schadenshöhe in betriebswirtschaftlichen Einklang zu bringen sind. Ihr habt aber das, was vom Heli noch da ist, aufzubewahren und auf Verlangen der Versicherung zur Verfügung zu stellen. Wird hingegen jemand verletzt, getötet oder brennt ein ganzes Feld ab, dann geht davon aus, dass die Polizei den Heli zu Beweiszwecken sicherstellt. Aber bitte, ich bin kein Freund des Angstschürens. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadens ist -soweit wir ordentliche Sorgfalt walten lassen- eher gering. Das meine ich wirklich, beschäftigt euch also u.a. mit -Failsafes- falls noch nicht geschehen.
Jedenfalls sind aber die Krankenhauskosten des Verletzten genauso gedeckt wie seine spätere Erwerbsunfähigkeit oder der Ernteausfall des Bauerns.
Ich bin bei meinen Recherchen auch noch über ein weiteres Gesetz gestoßen, das sei der Vollständigkeit genannt. Es handelt sich um das sog. -Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge- kurz (FIUUG). Auch als Jurist wird man vom Gesetzgeber überrascht. Ich halte dieses Gesetz aber für nicht relevant. Dem Anwendungsbereich des § 1 könnte die Modellfliegerei zwar noch unterfallen, aber spätestens bei der Legaldefinition eines -Unfalls- in § 2 sind Modelle draußen.
Praxis Tip bei Schaden:
-> Schadensbegrenzung:
Mindert den Schaden so gut wie möglich. Versorgt Verletzte, ruft einen Krankenwagen usw.
-> Keine voreilige Zahlung:
Zahlt den Schaden auf keinen Fall vor Ort. Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis. Erst Rücksprache mit der Versicherung.
? Schadensmeldung:
Meldet den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich beim Versicherer. Aus Beweisgründen per Einschreiben oder Rückschein.
-> Ehrlichkeit zahlt sich aus ?!?:
Schildert den Schadenshergang wahrheitsgemäß. Für zerstörte Gegenstände müsst ihr einen Nachweis erbringen, hier hilft ggf. auch ein Zeuge. ABER wenn ihr euch nicht sicher seid, ob ihr wirklich alles erzählen wollt, sprecht vorab mit einem Rechtsanwalt. Die Art wie eine Wahrheit geschildert wird, ist häufig gleichbedeutend mit Siegen oder Verlieren.


-, daß Wildfliegen ohne Erlaubnis
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