Top Ten des Versicherungsrechts

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  • LudwigX
    Senior Member
    • 12.06.2012
    • 4635
    • Thomas
    • Siegen

    #16
    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

    Mir ist noch eine Frage zu 9) eingefallen:
    1. Was ist eine Halterversicherung? (Google teilt den Suchbegriff automatisch in "Halter Versicherung" und findet daraufhin nur noch Unpassendes)

    2. Folgendes Szenario: Ich habe eine Modellhaftpflichtversicherung und fliege den Heli eines Freundes, welcher nicht versichert ist. Zahlt meine Versicherung falls ich Schaden verursache?

    Wenn ich die Halterversicherung richtig verstanden habe, müsste mein Freund für den Schaden aufkommen, den ich verursacht habe. Dem ist so, weil er der Halter des Modells ist?
    (Also besser schnell behaupten, dass er mir den Heli 5 Minuten vor dem Flug "geschenkt" hat?)

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    • grinsekater
      Senior Member
      • 07.07.2010
      • 1917
      • Peter
      • Gladbeck, MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

      #17
      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

      Da fällt mir zu 10 nur eine Frage ein: Wenn in den Versicherungsbedingungen steht "man muß eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers haben", kann die Versicherung dann zicken machen bzw mich in Regress nehmen?


      Gruß
      Peter
      [FONT="Century Gothic"]Protos 500[/FONT]
      [FONT="Century Gothic"]Protos MAX[/FONT]

      Kommentar

      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22636
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #18
        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

        RESPEKT Herr RA JustusL. Da steht der Name für das Programm!

        Zitat von JustusL Beitrag anzeigen
        Seit der ßnderung des § 1 Abs.2 Nr. 9 und 11 LuftVG unterfällt ALLES, was ein Flugmodell ist bzw. höher als 30 Meter betrieben werden kann, diesem Gesetz. Ihr könnt euch also eure Antworten selber geben�Muss ich meinen Drachen versichern? Ja, wenn er höher als 30 Meter aufsteigt.
        Mann kann gar nicht genug auf das "bzw" hinweisen, denn auch dies wird immer gerne so gedeutet, dass die kleinen RC-Mücken ja "keine 30m können" und ja für die alles nicht gilt. Denkste!

        Für die ßlteren unter uns: Ist nun vorbei damit den Sohnemann oder Enkel mal mit Vadders/Opas Riesendrachen mit der 100m-Leine zu beeindrucken, denn auch wenn die Versicherung für Flugmodelle vorhanden ist, gilt sie mWn nicht für den Drachen

        Zitat von JustusL Beitrag anzeigen
        Das Eigentumsrecht am Grund und Boden ist unbeschränkt. d.h. es dürfte bis in den Erdkern gehen
        Dem ist aber nicht so denn unterhalb des Bodens gilt dann wieder das Bergrecht des Bergbaus. Aber das hat ja dann nun wirklich nix mehr mit Helis zu tun

        Zitat von JustusL Beitrag anzeigen
        Da wir aber keine Genehmigung der Luftfahrtbehörde brauchen, schließe ich eine Anwendung des § 25 LuftVG aus.
        oder da unter den bekannten Bedingungen explizit eine Erlaubnis erteilt ist. Wie ist das mit der Auslegung?
        Genau darüber "Ist autom. erlaubt" oder "§25 LuftVG gilt nicht" wurde hier sehr detailliert diskutiert, aber keine Antwort gefunden.
        Zuletzt geändert von JMalberg; 14.08.2012, 22:24.
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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        • CaptainBalu
          Senior Member
          • 12.05.2011
          • 5233
          • Bernd
          • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

          #19
          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

          Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
          ...unterhalb des Bodens gilt dann wieder das Bergrecht des Bergbaus. Aber das hat ja dann nun wirklich nix mehr mit Helis zu tun
          Hängt vom Gewicht des Helis, der Bodenbeschaffenheit, der Crashgeschwindigkeit und dem Einschlagwinkel ab... aber sollte der Heli in bergbaurechtliche Regionen vorstossen ist das wohl eher das kleinere Problem !

          @Justus: Vielen herzlichen Dank für Deine Mühen - KLASSE !!!

          Kommentar

          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22636
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #20
            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

            Zitat von grinsekater Beitrag anzeigen
            "man muß eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers haben", kann die Versicherung dann zicken machen bzw mich in Regress nehmen?
            Dazu hat sich mWn auch der DMFV verklausuliert so ausgedrückt, dass dies die Versicherung nix angeht und dies nur bei o.g. Kausalität Relevanz hat.
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

            Kommentar

            • goemichel
              Senior Member
              • 11.01.2012
              • 4180
              • Michael
              • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

              #21
              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

              Zunächst mal ein ganz großes Dankeschön an den Kollegen JustusL für die Mühe.

              Was die Anwendung des §25LuftVG angeht, seid ihr (JustusL, ChriMo22) offensichtlich anderer Ansicht als die Bezirksregierung Düsseldorf (in NRW zuständige Luftfahrtbehörde), wie CaptainBalu in einem anderen Thread mitgeteilt wurde.
              Die hält nämlich sehr wohl die Vorschrift für U5-Helis anwendbar und geht von einer generell erteilten Aufstiegserlaubnis aus.
              Hier der Link: RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Fliegen auf
              GruÃ? Michael
              [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

              Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

              Kommentar

              • Juky
                RC-Heli TEAM
                • 15.03.2007
                • 20988
                • Ingolf
                • Dortmund

                #22
                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
                Ich habe eine Modellhaftpflichtversicherung und fliege den Heli eines Freundes, welcher nicht versichert ist. Zahlt meine Versicherung falls ich Schaden verursache?
                Wie beim KFZ, das Modell ist versichert, nicht der Pilot. Der DMFV hat es so geregelt, daß die Versicherung dennoch greift soweit beide -also Eigentümer und Pilot- dort versichert ist.
                Der MFSD geht darüber hinaus und sieht seine Miglieder auch dann versichert, wenn sie ein nicht versichertes Fremdmodell fliegen.

                Da die Helis aber keine Kennzeichen und Zulassungspapiere haben, dürfte das alles nur theoretischer Natur sein
                (Der Heli kann ja vor dem Flug durch Schenkung den Besitzer gewechselt haben!)

                Gruß
                Juky

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                • mbarch
                  Member
                  • 24.02.2012
                  • 258
                  • Matthias
                  • Köln

                  #23
                  AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                  Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                  Für die ßlteren unter uns: Ist nun vorbei damit den Sohnemann oder Enkel mal mit Vadders/Opas Riesendrachen mit der 100m-Leine zu beeindrucken, denn auch wenn die Versicherung für Flugmodelle vorhanden ist, gilt sie mWn nicht für den Drachen
                  Also beim DMO schon...
                  [...] Fesseldrachen, (Lenkdrachen und Einleiner) und der Indoorbetrieb sind mit ein- geschlossen [...]


                  Aber es steht weiter unten noch...
                  Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
                  Bedeutet diese Klausel, dass sich die Versicherung auch außerhalb der direkten Kausalität aus der Leistungspflicht schleichen kann?

                  Weiter oben wurde ja das Beispiel gebracht, dass der Heli in kontrolliertem Luftraum geflogen wird, und dann auf ein geparktes Auto stürzt.
                  Dabei wurde ja eindeutig (nicht so wie bei der Frage Erlaubnis des Grundstückseigentümers: ja/nein?) gegen Luftfahrtrecht verstoßen (was ja auch teuer werden kann), aber dieser Verstoß ist nicht in kausalen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall zu bringen.
                  Müsste man sich aber als DMO-Versicherter in diesem Fall trotzdem Sorgen um den Versicherungsschutz machen?

                  Ist wirklich nur der direkte kausale Zusammenhang zwischen grober Fahrlässikeit/Vorsatz und dem Schadensfall ausschlaggebend?

                  Hier mal ein extrem überspitztes Beispiel, um zu zeigen, was ich meine:
                  Ich mache auf einem beliebten Spielplatz 3D-Flug über den Köpfen der Kinder. Mein Heli macht sich selbständig und brettert in die Laube eines benachbarten Schrebergartens... Das Fliegen auf dem Spielplatz ist nach Grünflächenordnung verboten, die Kinder wurden grob fahrlässig gefährdet, aber der Schaden steht in keinem kausalem Zusammenhang mit beidem.
                  Die Laube wäre auch hinüber, wenn der Spielplatz leer gewesen wäre, oder ich mir Zutritt zum Schrebergarten verschafft hätte und direkt dort gestartet wäre.
                  Also müsste die Versicherung leisten, und hätte keine Regress-Ansprüche gegen mich?

                  Vielen Dank für den Hinweis auf Paragraph 117 VVG. Aber bedeutet dies wirklich, dass die Versicherung immer (in vollem Umfang) an den Dritten (Geschädigten) leisten muss, auch wenn grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegen?
                  Wieder ein überspitztes Beispiel:
                  Ein Modellhelipilot, der bereits sein Einzelunternehmen an die Wand gefahren hat und in einer Privatinsolvenz steckt, ist neidisch auch seinen erfolrgreicheren Vereinskollegen und jagt seinen Heli vorsatzlich in dessen neuen Porsche.
                  Bekommt der Kollege nun in jedem Fall seinen Porsche von der Versicherung ersetzt? Und hat nur die Versicherung Pech, weil beim Versicherungsnehmer nichts mehr zu holen ist, und der Regressanspruch ins Leere läuft?

                  Ich hatte glücklicherweise noch nicht viel mit Versicherungen zu tun. Aber ich weiß, dass normalerweise einiges geprüft wird, bevor Geld fließt.
                  Oder geht es dabei lediglich um die Aufdeckung unberechtigter Schadensersatzforderungen?
                  GruÃ? Matthias
                  T-Rex 450 Sport V2 DFC / mQX // DX6i

                  Kommentar

                  • Kunstrasen
                    Member
                    • 23.02.2010
                    • 449
                    • Thomas
                    • Jüchen

                    #24
                    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                    Moin Jürgen,

                    dass ist auch mein Verständnis aus einem Gespräch mit dem DMFV. Dort ging es z.B. um den Fall eines "spontanen" Fliegen auf einer unbekannten Wiese. In diesem Fall ist es ja praktich unmöglich vorher eine Erlaubnis des Eigentümers einzuholen. Lt. DMFV Aussage (telefonisch) ist man aber trotzdem versichert.

                    Grüße


                    Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                    Dazu hat sich mWn auch der DMFV verklausuliert so ausgedrückt, dass dies die Versicherung nix angeht und dies nur bei o.g. Kausalität Relevanz hat.
                    GruÃ?
                    Thomas

                    Kommentar

                    • Monzo
                      Monzo

                      #25
                      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                      Darf ich nochmal die Frage von Kontrollzonen / CTR in den Raum werfen? Diese befinden sich ja in der Regel um alle Flughäfen herum. Es gilt, dass innerhalb einer solchen CTR nur mit Erlaubnis des zuständigen Towers geflogen werden darf (kontrollierter Luftraum; Kontrolle durch Tower). Diese CTR sind aber mitunter sehr groß (einzusehen bei der Deutschen Flugsicherung, Stichwort: DFS-bulletin).

                      Wie sind diese versicherungstechnisch zu sehen? Bitte nicht falsch verstehen, ein vernünftiger Modellflieger wird sich sicherlich nicht mitten in die Einflugschneise oder im Umkreis von wenigen Kilometern Entfernung zum Flughafen fliegen (hoffe ich zumindest, dass dies keiner tut). Aber würde eine Versicherung aufgrund der Tatsache, daß in einer CTR geflogen wurde, ihren Schutz aufheben?

                      Meine Interpretation des bisherigen Verlaufs des Threads würde dahingehen, dass keine Kausalität zwischen dem Vorhandensein einer Kontrollzone und einem Schaden besteht (Ausnahme: Man holt ein Verkehrsflugzeug vom Himmel, da ist die Kausalität natürlich gegeben).

                      Ansonsten finde ich es unglaublich, mit welcher Energie JustusL sich in seiner Freizeit hinter das Thema klemmt. Klasse!

                      Kommentar

                      • ChriMo22
                        Member
                        • 29.05.2010
                        • 95
                        • Christoph
                        • Wuppertal

                        #26
                        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                        Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                        Zunächst mal ein ganz großes Dankeschön an den Kollegen JustusL für die Mühe.

                        Was die Anwendung des §25LuftVG angeht, seid ihr (JustusL, ChriMo22) offensichtlich anderer Ansicht als die Bezirksregierung Düsseldorf (in NRW zuständige Luftfahrtbehörde), wie CaptainBalu in einem anderen Thread mitgeteilt wurde.
                        Die hält nämlich sehr wohl die Vorschrift für U5-Helis anwendbar und geht von einer generell erteilten Aufstiegserlaubnis aus.
                        Hier der Link: RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Fliegen auf
                        Sorry, bei allem Respekt diese Anfrage an die BR zu stellen, aber hast Du sie Dir mal durchgelesen?

                        Zumindest ist aus meiner Sicht die Anfrage recht unkonkret gestellt worden. Die Antwort der BR bezieht sich auf die allgemeine Aufstiegserlaubnis, die generell erteilt ist und bezieht sich nicht konkret auf § 25 LuftVG.

                        Schau Dir die Seite der BR Düsseldorf an, lies Dir das Formluar durch, dass für eine Außenlandung ausgefüllt werden muss. Du musst dabei begründen, warum Du nicht auf dem Flughafen (z.B. Düsseldorf) mit Deinem Heli landen willst, sondern auf dem Grundstück des Bauern XY.

                        Die Erteilung der Außenstart- bzw. Landeerlaubnis ist zum einen ein begünstigender Verwaltungsakt für den Antragsteller. Zudem werden die Grundrechte des Grundstücksinhabers eingeschränkt, so er nicht auf dieses Recht verzichtet. Dass der Grundstückinhaber darauf verzichtet, wird durch die ausdrückliche Erlaubnis dokumentiert.

                        Und nochmal: Ich finde es gut, dass man sich in dieser Fragestellung an die BR gewandt hat. Aber das Ergebnis hat nichts mit § 25 LuftVG zu tun.




                        Aus Gründen der Selbstrefelxtion habe ich mir den o.g. Beitrag noch einmal durchgelesen:
                        Eine Frage mit "oder" kann man nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Aus diesem Grunde bestehen bei mir zumindest starke Zweifel an der Verwendbarkeit des oben Aufgeführten Beitrags vom 27.07..
                        Zuletzt geändert von ChriMo22; 15.08.2012, 09:13. Grund: Ergänzung

                        Kommentar

                        • Juky
                          RC-Heli TEAM
                          • 15.03.2007
                          • 20988
                          • Ingolf
                          • Dortmund

                          #27
                          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                          Zitat von Monzo Beitrag anzeigen
                          Darf ich nochmal die Frage von Kontrollzonen / CTR in den Raum werfen?
                          s. Beitrag #7

                          Kommentar

                          • Muki19
                            Senior Member
                            • 06.08.2008
                            • 2579
                            • Matthias
                            • Hamburg

                            #28
                            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                            Hallo,

                            Also so wie ich das bisher verstanden habe darf ich überall fliegen solange niemand gefährdet wird und am HH-Flughafen sowieso nicht. Ich suche ja sowieso aus eigener Sicherheit, Stellen aus wo es niemand treffen kann. Und die 30m Höhe ereiche ich sowieso nicht (will ja was von meinem Modell sehen).

                            Momentan bin ich kein Vereinsmitglied. Fliege also nur "Wild".

                            -Wie und wo kann ich mich da jetzt Versichern und wie finde ich am besten raus ob das versichert ist was ich will?

                            -Wie muss ich das mit der Zustimmung des eigentümers genau verstehen?
                            Ich muss um Start- und Lande-Erlaubnis fragen, aber über dem grundstück fliegen ist immer ok? Also wäre ja das fragen eh schnuppe solange ich dort nicht den Boden berühe oder wie?

                            Wie genau hält sich das mit den Wanderern und Hunden?

                            Was ist den wenn ich landen muss wegen z.b. leeren Tank oder Akku und der Hund dann in den Heli springt oder läuft? Was wäre wenn ich den Hund nicht verletzen will und länger in der Luft bleibe und dieser dann wegen leeren tank oder Akku abstürzt?(wenn der Hund auf rufen des Haltern nicht hört und verschwindet) Kann ich dann den Hundehalter verklagen auf den Schaden?

                            -Wann verweigert den z.b. die Versicherung die Schadenregulierung?


                            Mir wäre auch da die zahlungsmoral sehr wichtig, den jeder Weiss ja das die immer Gründe suchen würden nicht zahlen zumüssen.

                            Wie hoch sollte die Versicherunssumme sein? ich finde z.b. 1Mio bei Personenschäden extrem niedrig, ich glaube jede priv. Haftpflicht hat da 10 oder 5Mio.

                            Ansonsten muss ich noch sagen das Versicherungen für mich wie die Mafia ist...z.b. erzählen was alles passieren kann und was das kosten kann und dann zum schluß sagen " aber für ein unbedeutenden betrag können wir sie da schützen oder sonstiges".
                            Radikal G20FBL
                            800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                            MZ-24 Pro

                            Kommentar

                            • Monzo
                              Monzo

                              #29
                              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                              Zitat von Juky Beitrag anzeigen
                              s. Beitrag #7
                              Habe ich nicht vergessen. Ich hoffe nur nochmal auf eine weitestgehende Bestätigung seitens "unseres Fachmanns"

                              Kommentar

                              • JMalberg
                                RC-Heli TEAM
                                • 05.06.2002
                                • 22636
                                • J
                                • D: um Saarbrücken drum rum

                                #30
                                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                                Sehe ich mittlerweile wie ChriMo22: Es ist leider so blöde formuliert, dass die Anwendung des §25LuftVG immer noch nicht klar ist.
                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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