Top Ten des Versicherungsrechts

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  • JustusL
    JustusL

    #76
    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

    P.S. Alles richtig, Juky, 1 setzen

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    • IceyJones
      Senior Member
      • 14.07.2011
      • 1624
      • Sascha
      • ...vor die Tür!

      #77
      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

      womit die frage über die höhe der schadensregulierung aber noch nicht beantwortet ist....
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      • Muki19
        Senior Member
        • 06.08.2008
        • 2579
        • Matthias
        • Hamburg

        #78
        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

        wenn die nähe zum heli der grund war, bin ich dann verpflichtet zuschauer wegzuschicken? oder muss ich einen hinweis aufstellen z.b. "hier rum stehen auf eigene gefahr"? oder denen sagen sie können mir zusehn aber wenn was passiert sind sie selber schuld?

        also ist es egal ob ich die vorlagen erfüllt habe wenn was passiert, solange die verstoßene vorlage nichts mit dem unfall zutun hat?
        wäre das aber nicht ein wiederspruch dazu das man ja eigendlich ohne die vorlagen zuerfüllen üerhaupt dort zufliegen dürfte? quasi sie hätten da nicht fliegen dürfen?

        bezogen auf meine situation ob ich dann für den schaden aufkommen muss oder nicht.

        wegen dem hinweis:

        ich glaube wenn man sein auto beschädigt wegen einem schlagloch auf der straße kann man die stadt verklagen weil sie einen nicht davor gewahrnt hat z.b. per schild. aber wenn dort ein schild steht "vorsicht schlagloch" bin ich selber schuld wenn was passiert?

        also wenn ich ein schild hinstelle, "der heli kann außer kontrolle geraten und sie verletzten, bleiben sie lieber fern" können die mich nicht verklagen weil ich sie drauf hinwies?
        Zuletzt geändert von Muki19; 17.08.2012, 13:03.
        Radikal G20FBL
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        • Juky
          RC-Heli TEAM
          • 15.03.2007
          • 20988
          • Ingolf
          • Dortmund

          #79
          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

          Die maximale Deckungssumme ist pro Schaden, bei Personenschäden pro Person-
          so ist's jedenfalls bei der priv. Haftpflicht, ohne Gewähr

          Demnach wären alle geschilderten Schäden abgedeckt ..

          Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
          wenn die nähe zum heli der grund war, bin ich dann verpflichtet zuschauer wegzuschicken?
          Menschenverstand? Gruppe von 7jährigen Kindern würde ich wegschicken bzw. mir einen anderen Platz suchen- bei Erwachsenen ist ein
          Hinweis sicher angebracht. Bei einer Truppe von Helipiloten kann man sich den Hinweis getrost sparen usw. ...

          "womit die frage zum Alter aber noch nicht beantwortet ist...."
          Zuletzt geändert von Juky; 17.08.2012, 13:01.

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          • IceyJones
            Senior Member
            • 14.07.2011
            • 1624
            • Sascha
            • ...vor die Tür!

            #80
            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

            muki

            du hättest dann dort einfach nicht fliegen DßRFEN. du hast ergo VORSßTZLICH gehandelt und die versicherung wird zwar den schaden tragen, aber dich in regress nehmen....
            oder ist die vesicherung dann sogar leistungsbefreit...war ja vorsatz!?!

            bei kfz-haftpflicht schauts ja so aus:

            Zitat von wikipedia
            Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Entschädigungsleistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung.

            Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:

            Gesetzliche Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.120.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (alt: 2,5 Mio, 500.000, 50.000) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden.
            50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.

            ßberschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst über die Höhe der Differenz.

            Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 € je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei.
            also kann der verursacher sich in einem solchen fall erschiessen, und die geschädigten gleich mit?

            oder meinen die hier unter vorsatz den unfall selbst....also wenn ich absichtlich in die leute fliege...?!
            aber der zusammenhang ist doch kausal. ich fliege vorsätzlich verboten wild und es passiert der unfall....

            nach wie vor viel auslegungsspielraum imho

            und @ juky:
            Die maximale Deckungssumme ist pro Schaden, bei Personenschäden pro Person-
            so ist's jedenfalls bei der priv. Haftpflicht, ohne Gewähr
            das lese ich in den bedingungen so aber nicht raus....da steht immer nur "maximale deckungssumme"

            dmo z.b.:
            Die Deckungssummen für die Halter-Haftpflicht-Versicherung betragen
            für: Flug-, Schiffs- und Automodellsport 1.500.000,-- Euro pauschal für
            Personen und / oder Sachschäden.
            Zuletzt geändert von IceyJones; 17.08.2012, 13:11.
            [FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]

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            • JustusL
              JustusL

              #81
              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

              @ IcyJones ah tut mir leid, habe ich übersehen, aber hatte ich muki auch schon in Grundzügen beantwortet:

              aber wieviel würde die versicherung den geschädigten denn nun zahlen? nur die deckungssumme, oder alles?

              JA, Nur die Deckungssumme da der Anspruch des "Geschädigten" nach § 37 LuftVG auch in entsprechender Höhe gedeckelt ist.

              § 118 VVG enthält die Reihenfolge, an wen wie gezahlt wird.

              und wieviel kann die versicherung per regress zurückfordern?

              Das wiederum steht in § 81 VVG, ßbersetzt (und vereinfacht) bei Vorsatz 100%, ansonsten anteilig. Das früher geltende "Alles oder Nichts Prinzip" ist durch den BGH 2008 gekippt worden, daher entsprechend Abs.2

              Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

              VG

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              • LudwigX
                Senior Member
                • 12.06.2012
                • 4635
                • Thomas
                • Siegen

                #82
                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                @ Muki: Normalerweise vertrete ich die Einstellung, dass jeder denken soll was er will und ich kümmer mich nicht besonders darum. Hin und wieder giht es Fälle wie dich, bei denen ich einfach nicht fassen kann was die Leute schreiben und wie sie dahinter stehen.
                Wie kannst du ernsthaft behaupten, dass die Versicherung ein reiner Eigenschutz vor Zahlung ist und dir egal ist was mit den Geschädigten passiert? Quasi jede Frage von dir handelt darüber ob man dich für X oder Y in Regress nehmen kann! Wenn man jemanden ernsthaft schädigt hat man dafür die Verantwortung zu übernehmen. Wenn es ein blosser Geldschaden ist, hat man noch Glück gehabt. Ein abgebranntes Feld lässt sich ersetzen. Ein abgetrennter Arm? Ich hätte große Probleme damit so etwas zu verantworten. Ich hoffe für dich, dass du in Zukunft reifer wirst und etwas an deier Einstellung änderst.

                Zu: Ist es egal ob ich die Vorlagen erfüllt habe. Diese sind auch aus anderen Gründen da. Die nichts mit der Versicherung zu tun haben

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                • JustusL
                  JustusL

                  #83
                  AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                  P.S. Jetzt lieber LudwigX siehst du Crux eines Anwalts, jeden vertreten zu müssen.

                  Kommentar

                  • Kenny3015
                    Member
                    • 31.10.2011
                    • 129
                    • Karsten
                    • Lüneburg

                    #84
                    AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                    Eine Frage ist mir dann auch nochmal eingefallen:
                    Wir sprechen hier schon eine ganze Weile über die Regulierung von Schäden, die unser Modell anderen Personen zufügt.
                    Wie sieht es denn aus, wenn der Schaden uns selbst betrifft? Soll heißen, ich verletze mich beim Absturz meines Helikopter selbst oder fliege in mein eigenes Auto (Vorsatz sei hier mal ausgeschlossen)? Würde die Versicherung hier die Schäden an mir/am Fahrzeug begleichen?
                    Und wenn nicht, macht es für die Versicherung einen Unterschied, wenn das Auto (mit dem ich zum Flugfeld gefahren bin) nicht mir, sondern beispielsweise dem Partner/den Eltern/einem Freund gehört?

                    Grüße
                    Karsten

                    Kommentar

                    • IceyJones
                      Senior Member
                      • 14.07.2011
                      • 1624
                      • Sascha
                      • ...vor die Tür!

                      #85
                      AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                      wenn du dich selbst verletzt, haste pech gehabt.
                      hier trägt imho nur die GKV oder PKV deinen gesundheitlichen schaden.
                      evtl. sogar eine vollkasko deinen schaden am auto...

                      aber verdienstausfall, etc (wenn du das nicht zb. in der PKV mit drin hast) bleibt an dir selbst hängen...
                      [FONT="Arial Narrow"]T-Rex 550@600, Kontronik-Setup, 6s5000_40C, charged by Naturstrom[/FONT]

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                      • Muki19
                        Senior Member
                        • 06.08.2008
                        • 2579
                        • Matthias
                        • Hamburg

                        #86
                        AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                        ab wann handle ich den vorsätzlich beim heli fliegen?

                        wenn ein anfänger ein model startet was er nicht beherscht?
                        Radikal G20FBL
                        800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                        MZ-24 Pro

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                        • JustusL
                          JustusL

                          #87
                          AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                          Und wenn nicht, macht es für die Versicherung einen Unterschied, wenn das Auto (mit dem ich zum Flugfeld gefahren bin) nicht mir, sondern beispielsweise dem Partner/den Eltern/einem Freund gehört?

                          Nein, dahingehend wird nicht differenziert.

                          Kommentar

                          • JustusL
                            JustusL

                            #88
                            AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                            @muki..
                            bitte lies die antworten in meinem Post durch. Einmal zitiere ich mich aber noch mal selbst:


                            Vorsatz setzt Wissen und Wollen voraus.

                            Vorsätzlich handelt demnach, wenn:

                            - Jemanden eine Rechtspflicht trifft, anders zu handeln als er gehandelt hat,

                            - er auch entsprechend dieser ihm obliegenden Rechtspflicht handeln konnte,

                            - dies jedoch wissentlich und willentlich (= vorsätzlich) nicht tat.

                            Kommentar

                            • Elbarto
                              Elbarto

                              #89
                              AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                              Glaube du solltest dir erstmal Gedanken darüber machen, was Vorsatz überhaupt bedeutet:

                              Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.

                              Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat von der Fahrlässigkeit, bzw. der fahrlässigen Begehung einer Tat.

                              Edit: Justus war schneller

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                              • Muki19
                                Senior Member
                                • 06.08.2008
                                • 2579
                                • Matthias
                                • Hamburg

                                #90
                                AW: Top Ten des Versicherungsrechts

                                die versicherung "zahlt" quasi nicht bei 100% vorsätzliches handel.
                                dann müste sie mir ja nachweisen das ich wollte das ich die passanten verletzte und ich wollte das das feld abbrennt, was ja sicherlich nicht möglich wäre außer durch ein geständnis, oder?

                                Aber was würde die versicherung auch als vorsätzlich halten?

                                was wäre den das fehlen der genehmigung in diesem bezug?
                                Radikal G20FBL
                                800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                                MZ-24 Pro

                                Kommentar

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