Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

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  • Asterix-007
    Senior Member
    • 28.03.2007
    • 1497
    • ulf
    • Uetze

    #76
    AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

    Moin Männers,

    ohne mir hier alles durchzulesen ist doch der Knackpunkt folgender:

    Der (Modell)Flieger muss sich, zur Ausübung seines Hobbys, mit allerlei Grundlagen u. U. auch dem Recht befassen.

    Der hier angesprochene Drohnenpilot (wieder das Unwort) wird zum größten Teil nicht viel oder überhaupt nix vom Recht wissen.
    Ich denke hier an die ganzen Spielzeugkopter die so verkauft werden....

    Daher fliegt der einfach so, völlig unbeschwert da wo es ihm passt und hat keine Ahnung das hier ein Thread schon ein paar Seiten füllt. => der hats gut... ;-)

    So lange diese Leute keine Ahnung vom Luftrecht haben ist es hier völlig müßig sich darüber die Köpfe heiß zu diskutieren...

    mfg
    Ulf
    mfg
    Ulf

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    • Rotzlappe
      Senior Member
      • 10.07.2012
      • 1060
      • Ralf
      • Rheinfelden und Umgebung

      #77
      AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

      Völlig verwegener Ansatz
      mini Protos - HD500 Cell
      DX8 - AR7200BX - Ikon - Soko Heli-Kit

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      • Hanss Axel
        Senior Member
        • 25.02.2012
        • 2539
        • Axel
        • Yokohama / Japan

        #78
        AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

        Wenn ich auch mal was dazu sagen darf:

        jeder Modellflugplatz besitzt eine Aufstiegsgenehmigung in der beschrieben ist, WAS geflogen werden darf, WANN geflogen werden darf und WO geflogen werden darf.

        In manchen Genehmigungen steht drinn, dass Mittagspausen eingehalten werden müssen. Dann herrscht Flugverbot. Je nachdem nur für Verbrenner oder auch Generell.
        Der genehmigte Flugsektor vom Modellflugplatz darf zudem nicht verlassen werden. Auch nicht mit einer Schaumwaffel oder ner Spielzeugdrohne.

        Der Wildflieger hätte dort daher gar nicht Fliegen dürfen. Denn ich gehe mal stark davon aus, dass der Flugsektor des Vereines sich weiter erstreckt als die besagten 100 oder 200 Meter. Und in in dieser Zone herrscht eben generelles Flugverbot für Nicht-Vereinsmitglieder. Auch für Wildflieger!
        Das der Pilot mit der Drohne das nicht weis ist unerheblich. Denn wie wir alle Wissen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."


        Fliegt jetzt ein Wildflieger trotzdem neben einem Modellflugplatz, weis doch derjenige der das beobachtet nicht, dass dies ein Wildflieger ist.
        Der sieht nur, dass dort ein Modell während der Mittagspause außerhalb des Flugsektors unterwegs ist. Und das fällt dann auf den Verein zurück.

        --> Während dem Flugverbot fand Flugbetrieb statt
        --> Flugbetrieb außerhalb des Flugsektors
        --> Kein Eintrag über den Flugbetrieb im Logbuch des Vereines

        Dann gibt es erstmal ärger für den Verein bis die Sachlage geklärt wurde.
        Das kann bedeuten, dass für ein paar Tage oder Wochen der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt wird.

        Also ich kann die Unmut vom TE vollends verstehen.

        Gruß Axel
        NE Solo Maxx BL Nightflight; T-Rex 150;
        Forza 450EX; Forza 700;
        T14SG

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22636
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #79
          AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

          Zitat von Hanss Axel Beitrag anzeigen
          Der Wildflieger hätte dort daher gar nicht Fliegen dürfen.
          Schön wärs...
          MWn gelten zwar für die Modellflugplätze diese Auflagen, aber die gelten nur für den Verein. Da Modellflugplätze nicht wie Verkehrsflugplätze gehandhabt werden, muss sich ein Aussenstehender leider nicht darum scheren, was für den Verein gilt. Leider.

          Auch das Appelieren an den Hausverstand hilft da wenig, da sich gerade "Hobby-Fremde" kaum einer Gefahr bewusst sind und schon gar nicht wissen, dass sie den Verein langfristig schaden können.

          Hier empfehle ich einfach den Dialog suchen, statt sich aufzuregen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob das Gegenüber ein A...och oder nur ein Unwissender ist.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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          • Klaus O.
            Senior Member
            • 03.12.2007
            • 22475
            • Klaus

            #80
            AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
            Da Modellflugplätze nicht wie Verkehrsflugplätze gehandhabt werden,
            Servus Jupp,

            vorsicht, da muß man unterscheiden.
            Verkehrsflugplätze ist für das große "Zeuchs", so wie Airports.
            Die für das kleinere Zeuchs wie Sportflugzeuge heißen im Rechtsdeutsch Sonderlandeplätze.

            Verkehrslandeplätze - dauerhaft besetzt (Airports)
            Sonderlandeplätze - temporär besetzt (in der Regel an Wochenenden, Feiertagen und/oder nach Absprache)

            Klaus
            Zuletzt geändert von Klaus O.; 13.07.2016, 18:05.
            Gruß Klaus

            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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            • extreme011
              helishop-nrw.de
              Flugschule / Onlineshop
              • 17.08.2009
              • 5791
              • Torsten
              • Bochum

              #81
              AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

              Zitat von Hanss Axel Beitrag anzeigen
              Wenn ich auch mal was dazu sagen darf:

              jeder Modellflugplatz besitzt eine Aufstiegsgenehmigung in der beschrieben ist, WAS geflogen werden darf, WANN geflogen werden darf und WO geflogen werden darf.

              In manchen Genehmigungen steht drinn, dass Mittagspausen eingehalten werden müssen. Dann herrscht Flugverbot. Je nachdem nur für Verbrenner oder auch Generell.
              Der genehmigte Flugsektor vom Modellflugplatz darf zudem nicht verlassen werden. Auch nicht mit einer Schaumwaffel oder ner Spielzeugdrohne.

              Der Wildflieger hätte dort daher gar nicht Fliegen dürfen. Denn ich gehe mal stark davon aus, dass der Flugsektor des Vereines sich weiter erstreckt als die besagten 100 oder 200 Meter. Und in in dieser Zone herrscht eben generelles Flugverbot für Nicht-Vereinsmitglieder. Auch für Wildflieger!
              Das der Pilot mit der Drohne das nicht weis ist unerheblich. Denn wie wir alle Wissen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."


              Fliegt jetzt ein Wildflieger trotzdem neben einem Modellflugplatz, weis doch derjenige der das beobachtet nicht, dass dies ein Wildflieger ist.
              Der sieht nur, dass dort ein Modell während der Mittagspause außerhalb des Flugsektors unterwegs ist. Und das fällt dann auf den Verein zurück.

              --> Während dem Flugverbot fand Flugbetrieb statt
              --> Flugbetrieb außerhalb des Flugsektors
              --> Kein Eintrag über den Flugbetrieb im Logbuch des Vereines

              Dann gibt es erstmal ärger für den Verein bis die Sachlage geklärt wurde.
              Das kann bedeuten, dass für ein paar Tage oder Wochen der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt wird.

              Also ich kann die Unmut vom TE vollends verstehen.

              Gruß Axel

              Also da liegst du falsch. Als Verein brauchst du nur eine Aufstiegsgenehmigung wenn du über 5kg oder/und Verbrenner innerhalb der 1,5 km Zone fliegen willst. Fliegt der Verein unter 5kg und Elektro bräuchte er diese nicht mal. Wenn du neben dem Gelände unter 5kg elektrisch fliegst unterliegst du den Wldflugrichtlinien.
              Das das zu Problemen mit den Vereinsfliegern führt/führen kann sollte klar sein. Je näher desto größer die Gefahr. Zu 35Mhz Zeiten war das alles noch viel sensibler.


              Torsten
              Vollkasko für Flugmodelle
              http://Helishop-nrw.de

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              • haempu
                Helicopter Baumann
                Support
                • 13.11.2015
                • 279
                • hanspeter
                • Kehrsatz/Kehrsatz

                #82
                AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                hallo

                es wird ja kaum ein Vereinsmitglied so blöd sein, dass es 100meter neben seinem
                vereinsplatz fliegt.

                gruss haempu

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                • nordschleifler
                  Senior Member
                  • 06.02.2008
                  • 1513
                  • Sebastian
                  • Nürburgring, Neuwied

                  #83
                  AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                  Das hat manchmal auch nix mit Blöd zu tun. In meinem alten Verein war direkt neben dem Flugplatz ein Hang der sich super zum Segelfliegen geeignet hat. Aber kein Gebiet des Flugplatzes.
                  Gruss Sebastian

                  Kommentar

                  • extreme011
                    helishop-nrw.de
                    Flugschule / Onlineshop
                    • 17.08.2009
                    • 5791
                    • Torsten
                    • Bochum

                    #84
                    AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                    Zitat von haempu Beitrag anzeigen
                    hallo

                    es wird ja kaum ein Vereinsmitglied so blöd sein, dass es 100meter neben seinem
                    vereinsplatz fliegt.

                    gruss haempu
                    Von wegen. Ich kenne sogar Vereine wo das ganze sogar bewusst gemacht wird. Da steht in der Flugbetriebsordnung das nicht allein geflogen werden darf. Also startet man 50m weiter um das zu umgehen.

                    Torsten
                    Vollkasko für Flugmodelle
                    http://Helishop-nrw.de

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                    • haempu
                      Helicopter Baumann
                      Support
                      • 13.11.2015
                      • 279
                      • hanspeter
                      • Kehrsatz/Kehrsatz

                      #85
                      AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                      hallo

                      blöde flugbetriebsverordung wenn der Pilot dazu genötigt wird neben dem platz zu
                      fliegen. wenn wir schon bei haarspaltereien sind. ich habe von 100meter gesprochen
                      und nicht von 50 meter

                      meine aussage bezog sich darauf . DASS MACHT KEINER FREIWILLIG !!!!!!!!!!

                      gruss haempu

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                      • extreme011
                        helishop-nrw.de
                        Flugschule / Onlineshop
                        • 17.08.2009
                        • 5791
                        • Torsten
                        • Bochum

                        #86
                        AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                        Na ob das blöd ist ist die Frage. Wir haben das allerdings auch nicht. Bei uns darf auch allein geflogen werden. Diese Regel soll der Sicherheit dienen. Wir haben uns allerdings dagegen entschieden und diese Entscheidung in die Verantwortlichkeit des Piloten gelegt. Letztendlich ging es aber nur darum zu erläutern, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf ein Flugverbot in der Umgebung eines Modellflugvereinens gibt. S bleibt also nur der Weg der Kommunikation.

                        Torsten
                        Vollkasko für Flugmodelle
                        http://Helishop-nrw.de

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                        • hfd1
                          Member
                          • 22.04.2009
                          • 966
                          • Dieter
                          • Hechingen BW

                          #87
                          AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                          Ich sehe es so: Sollte der Flugleiter einen sicheren Modellflugbetrieb nicht gewährleisten können infolge eines "Fremden Danebenfliegers", so ist der Flugbetrieb einzustellen.
                          Unverzüglich den "Danebenflieger" darauf hinweisen; wenn er nicht Folge leistet, das zuständige Amt benachrichtigen: Die Verkehrsreferate in den Regierungspräsidien sind als Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde zuständig und erledigen Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts, der Luftaufsicht sowie der Luftsicherheit.
                          Ersatzweise die Polizei!
                          Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte ;-)
                          AllesWasFliegt.com
                          LG Dieter

                          Kommentar

                          • haempu
                            Helicopter Baumann
                            Support
                            • 13.11.2015
                            • 279
                            • hanspeter
                            • Kehrsatz/Kehrsatz

                            #88
                            AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                            hey

                            ich darfs ja fast nicht sagen ?????

                            habe auch keinen bock auf Fussballverein. darum kicke ich auf einem Feldweg als
                            wildfussballer. Sarkasmus aus

                            gruss haempu

                            Kommentar

                            • Nico
                              Senior Member
                              • 21.02.2011
                              • 1854
                              • Nicolai
                              • GroÃ?raum Frankfurt

                              #89
                              AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                              Zitat von hfd1 Beitrag anzeigen
                              Ich sehe es so: Sollte der Flugleiter einen sicheren Modellflugbetrieb nicht gewährleisten können infolge eines "Fremden Danebenfliegers", so ist der Flugbetrieb einzustellen.
                              Unverzüglich den "Danebenflieger" darauf hinweisen; wenn er nicht Folge leistet, das zuständige Amt benachrichtigen: Die Verkehrsreferate in den Regierungspräsidien sind als Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde zuständig und erledigen Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts, der Luftaufsicht sowie der Luftsicherheit.
                              Ersatzweise die Polizei!
                              Hi Dieter,

                              und was sollen die machen bei einem Wildflieger der da fliegen darf?
                              Grüße
                              Nico

                              Kommentar

                              • Hanss Axel
                                Senior Member
                                • 25.02.2012
                                • 2539
                                • Axel
                                • Yokohama / Japan

                                #90
                                AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?

                                Zitat von Nico Beitrag anzeigen
                                Hi Dieter,

                                und was sollen die machen bei einem Wildflieger der da fliegen darf?
                                Grüße
                                Nico
                                Ein Wildflieger darf da aber nicht fliegen wenn er den Flugbetrieb des genehmigten Modellflugplatzes stört.
                                Du darfst als Wildflieger eben nicht überall fliegen.
                                Der Flugsektor des Modellflugplatzes darf von anderen, nicht Vereinsmitglieder, nicht verletzt werden.
                                Den Flugsektor unseren Vereines in D z.B. ist in einer Karte offiziell eingezeichnet und wer sich darin unberechtigt aufhält, muss mit einer Anzeige rechnen.
                                NE Solo Maxx BL Nightflight; T-Rex 150;
                                Forza 450EX; Forza 700;
                                T14SG

                                Kommentar

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